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Kritik der zeitgenössischen Institutionentheorie

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Die symbolische Dimension der Verfassung

Part of the book series: Schriftenreihe „Verfassung und Politik“ ((VUP))

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Zusammenfassung

Die zeitgenössische Institutionentheorie befindet sich in einer, wie einleitend festgestellt wurde, ambivalenten Situation. Auf der einen Seite kennzeichnet sie die inhaltliche Unbestimmtheit ihres zentralen Begriffs: des Institutionenbegriffs; auf der anderen Seite ist sie jedoch durch systematische Kohärenz ausgezeichnet: die Trennung zwischen einer instrumenteilen und einer symbolischen Dimension von Institutionen. Um die inhaltliche Unbestimmtheit des Institutionenbegriffs zu überwinden, bietet es sich darum an, zunächst der systematischen Kohärenz in ihren Details nachzugehen. Besonders ertragreich für die Frage nach der symbolischen Dimension der Institution ‘Verfassung’ erscheinen dann Institutionentheorien, die diese Kohärenz vor allem auch in der symbolischen Dimension von Institutionen Rechnung tragen. Während sich die systematische Kohärenz des insbesondere im anglo-amerikamschen Sprachraum breit diskutierten Neo-Institutionalismus auf die instrumenteile Dimension zu konzentrieren scheint (vgl. Kaiser 1999: 204), sind aus der deutschsprachigen Diskussion der letzten zehn Jahre drei Ansätze hervorgegangen, die sich der Frage nach der symbolischen Dimension einer Institution ausführlich zugewandt haben.

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Literatur

  1. Zweiter Anknüpfungspunkt ist in dieser Hinsicht die Institutionentheorie von Peter L. Berger und Thomas Luckmann (1970: 55–56), denen zufolge jede Gesellschaft ein „Produkt menschlichen Tuns“ist, woraus sie die Konsequenz ziehen: „wenngleich keine bestehende Gesellschaftsordnung biologisch abgeleitet werden kann, ist doch die Notwendigkeit gesellschaftlicher Ordnung überhaupt in der biologischen Verfassung des Menschen angelegt.“

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  2. In der Betonung von Stabilität sehen Powell und DiMaggio (1991a: 4–7) ein generelles Merkmal, das politikwissenschaftliche Institutionentheorien von wirtschaftswissenschaftlichen unterscheidet, die eher auf den Aspekt der Abstellung von Unsicherheit hinweisen. Siehe aus der anglo-amerikanischen Diskussion als Beispiele für diesen Unterschied auf politikwissenschaftlicher Seite u.a. Moe 1987 (für politische Systeme) und O.R. Young 1986 (für internationale Beziehungen) und auf wirtschaftswissenschaftlicher Seite North 1992.

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  3. Nach Vollrath (1989) und Busshoff (1989) hat Weber letzten Endes noch nicht einmal einen Institutionenbegriff’ entwickelt. Im Unterschied dazu sehen Bonacker (2000) und Gimmler (1996) den Institutionenbegriff bei Weber zwar nicht explizit, aber immerhin doch implizit an zentraler Stelle.

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  4. Siehe in diesem Sinne bereits Walter H. Hamilton (1932: 87): „An institution when once accepted represents the answers to a social problem“; oder auch Lawrence A. Boland (1979: 321): „All social institutions exist to solve problems.“Boland (1979: 321) gewinnt dann auch aus der Art des zu lösenden Problems zwei Institutionentypen: „the consensus institution, which exists as a socially accepted solution to a specific problem (or set of problems), and the concrete institution, which exists to solve a social problem resulting from relying on consensus institutions (common aggreements) to solve problems.“

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  5. Ein ähnliches Institutionenverständnis läßt sich bei Paul D. Bush (1987: 1076) finden, der Institutionen als ein „set of socially prescribed pattern of correlated behavoiur“definiert.

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  6. Douglas C. North (1992: 3) zielt in eine ähnliche Richtung, wenn er Institutionen als die „Spielregeln einer Gesellschaft, oder förmlicher ausgedrückt, die von Menschen erdachten Beschränkungen menschlicher Interaktionen“begreift.

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  7. Die soziale Situation, d.h. mindestes zwei davon betroffene Akteure, unterscheidet die Institution von der Gewohnheit, denn: „Habits are personal, they relate to single individuals“(Hodgson 1993: xiv).

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  8. Siehe hierzu ebenso bereits Lipp 1968: 78–79. In die gleiche Richtung zielt auch die Kritik von Greven 1987. Berger und Luckmann (1970: 58) nennen diesen Aspekt’ der Belastung auch den „Kontrollcharakter“der Institution; Habermas (1984a: 118) und Taubes (1973) sprechen von der „Repressivät“der Institutionen. Die Betonung institutioneller Be- und Entlastungen ist auch über die Gehlen-Diskussion hinaus institutionentheoretischer Standard. So spricht beispielsweise Geoffrey M. Hodgson (1993: xiv) in seiner Einleitung zu einem institutionentheoretischen Kompendium für die Wirtschaftswissenschaften zusammenfassend von „constraining and enabling qualities“(vgl. auch Jepperson 1991: 146 sowie Fararo/Skovretz 1986). Ebenso betonen Friedland und Alford (1991: 260) die belastende Seite von Institutionen, denn: „If the institutional constraints on behavior are not specified, the social sciences risk becoming ideologies of the institutions they study.“

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  9. Die Unvermeidlichkeit der Ambivalenz resultiert daraus, daß die Belastung des Menschen durch die Institutionen zugleich die Bedingung für die Möglichkeit seiner Entlastung durch die Institutionen ist (vgl. hierzu auch Willms 1990: 193–198). Diese Ambivalenz von Institutionen, die Gleichzeitigkeit von Entlastung und Belastung, nicht aus dem Blick zu verlieren, mahnt er auch bei Claus Offe an. Dieser fordert im Angesicht der „modernen Barbarei“, den „Naturzuständen im Kleinformat“(Offe 1996), Rehberg (1996: 298) zufolge vorschnell Institutionalität: „Das ist sympathisch gedacht, aber vielleicht doch zu harmlos. Unleugbar wirken Institutionen entlastend, können sie Schutz bieten vor unkontrollierbaren Zumutungen. (…) Jedoch sind (…) die enormen Gefährdungs- und Gewaltsamkeitspotentiale der legalen Gewalten auch heute nicht zu unterschätzen.“

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  10. Einen ähnlichen Zusammenhang zwischen Institutionalität, sozialer Ordnung und Dauerhaftigkeit findet sich auch bei Else Ephrem Lau (1978: 9): „Soziale Ordnungen, wie sie in den Institutionen konstituiert sind, werden dabei begriffen als Produkte und Objekte interaktiven Handelns. Im Prozeß partnerbezogenen Handelns, das sich zu multizentrischen Netzwerken zusammenfügt, werden soziale Institutionen konstruiert, stabilisiert und verändert. In Interaktionen werden institutionelle Ordnungen aktualisiert, gehen in Handlungsentwürfe ein und verleihen dadurch raum-zeitlich begrenztem interaktivem Handeln sinnhafte Kontinuität.“Auch Hauriou (1965: 27) sieht in der Institution vor allem „die Kategorie der Dauer, der Beständigkeit und des Wirklichen.“Auf die zentrale Bedeutung von Dauerhaftigkeit weist zudem Gert Melville (1992a: 4, Hervorhebung von mir, AB) hin: „Daß unterschiedliche historische Sachverhalte einheitlich als ‘Institution’ oder ‘Institutionalisierung’ bezeichnet werden, gewinnt deshalb Sinn, weil damit jeweils nur eine ganz bestimmte Eigenschaft von Sachverhalten oder Abläufen angesprochen wird. Mit ‘Regelmäßigkeit’, ‘Gleichförmigkeit’, ‘Bestand’, ‘Festigkeit’ bzw. ‘Verfestigung’ ist diese Eigenschaft in wesentlichen Spielarten eben schon umrissen worden. Es sind Spielarten, die alle auf eine grundlegende Form der Geschichte verweisen: auf die Dauerhaftigkeit von sozialen Gefügen im vergänglichen Fluß der Zeit.“Aus dieser Verknüpfung von Sozialität und ihrer Dauerhaftigkeit kann auch ein Zugang zur notwendigen Legitimierung von Institutionen gefunden werden: „In fact as an aspect of a continuous social process an institution has no orign apart from its development“(Hamilton 1932: 84). Ohne einen außersozialen Ursprung steht aber keiner Institution eine Legitimität bescherende Instanz zur Verfügung.

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  11. Dieses Verständnis hat insbesondere Luhmann (1969; 1988a) kritisiert. Er fragt zum Beispiel, inwiefern Macht sich aus dieser Perspektive letztlich durch die Möglichkeit zur ‘Willensdurchsetzung des Machthabers auszeichnet, da dies das Wissen um eine vorhandene Diskrepanz in den zukünftigen Handlungsweisen zwischen Machthaber und Machtunterworfenem impliziert. Diese Herangehensweise baut dann allerdings auf den nicht unproblematischen Prämissen auf, daß zum einen der Machthaber immer um den Willen des Machtunterworfenen weiß und daß sich zum anderen der Machtunterworfenen bereits immer um seinen zukünftigen Handlungen im klaren ist. Damit werden allerdings systematisch all die Fälle ausgeblendet, in denen dies nicht der Fall ist. Luhmann schlägt darum vor, anstatt von Willensdurchsetzung ist insofern besser von Willensneutralisierung zu sprechen, als der Machthaber mit der Mobilisierung von Macht vom Willen des Machtunterworfenen absehen kann. Zu den Grenzen des Luhmannschen Machtbegriffs siehe wiederum Brodocz 1998.

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  12. Siehe vor diesem Hintergrund auch seine institutionentheoretische Lesart der Hegeischen Staatslehre, die den doppelten Staatsbegriff darauf zurückführt, „daß der politische Staat in Hegels Konzeption eine Funktion erfüllt, die der äußere Staat nicht leisten kann und die den ‘Staat’ über die ‘bürgerliche Gesellschaft’ nicht nur qualitativ (aufgrund der höheren sittlichen Dignität, AB), sondern auch funktional heraushebt: die symbolische Repräsentation der politischen Institutionen. Die politischen Institutionen integrieren die Individuen in die substantielle Einheit des Staates durch deren Darstellung“ (Göhler 1994b: 120, Hervorhebungen weggelassen, AB).

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  13. Siehe hierzu auch Speth 1997: 434–443. In die gleiche Richtung zielt auch die Kritik von Speth (1997: 462–468) in bezug auf Voegelins Vorstellungen von existentieller Repräsentation. Problematisch schätzt Göhler aber auch die im Anschluß an Claude Lefort und Marcel Gauchet von Ulrich Rödel, Günter Frankenberg und Helmut Dubiel (vgl. ausführlich hierzu unten 4.4) formulierte demokratietheoretische Forderung ein, daß der Ort der Macht in der Demokratie symbolisch leer bleiben muß: „Nun man fragt man sich allerdings, wie leer ein Ort von Symbolisierungen gehalten werden kann, wenn er nicht ganz aufgegeben werden soll“ (Göhler 1992: 145). Aus Göhlers Theorieperspektive wäre diese Situation eher ein Symptom dafür, daß intransitive Macht und symbolische Repräsentation nicht mehr korrespondieren, was wiederum aus demokratietheoretischer Sicht aufgrund der dann fehlenden Integrationsleistung die Legitimität der politischen Institutionen in Frage stellen läßt und aus institutionentheoretischer Sicht als ein sich abzeichnender Institutionenwandel gesehen werden kann (vgl. zum Institutionenwandel in der Symboldimension Göhler 1997a: 42–51).

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  14. Ich komme unter 2.3.1 auf die Bedeutung dieses Aspektes für das Politische an Institutionen zurück.

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  15. Jörn Lamla (1998) hat diese Typologie nach einmal sehr weit aufgefächert, indem er zum einen zwischen einer hohen und einer niedrigen reflexiven Distanz der Akteure hinsichtlich ihrer Rolle für die Institution (Träger der Bezugnahme) unterscheidet und dabei noch einmal einen substantiellen von einen instrumentellen Bezug trennt. Diese vier Formen können dann wiederum in einem dritten Schritt danach differenziert werden, ob sie sich an einer Transformation der Institutionen orientieren oder an ihrer Reproduktion. Auf diese Weise kann er letztlich acht „Akteurskulturen“ unterscheiden, die sich wiederum in beiden Institutionentypen Lepsi-us’ wiederfinden lassen.

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  16. Dies scheint wohl schon bei Weber bereits so angelegt zu sein, dem Wolfgang Schluchter (1994: 23) einen „instrumentalen Institutionalismus“ attestiert.

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  17. Hauriou (1965: 38–39) zufolge ist die Idee einer Institution sozusagen ihr „Objekt“, weil sich eine Institution in ihr „objektivieren läßt“, und diese „objektive Idee“ einer Institution ist danach nicht kontingent, weil „[man] in Wirklichkeit (…) Ideen gar nicht erschaffen [kann], man kann nur auf sie stoßen.“

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  18. Berger und Luckmann (1970: 58–62) geben hier zumindest eine Möglichkeit an: Sie trennen zwischen ‘Habitualisierung’ als wiederholtes Handeln eines einzelnen, ‘Typisierung’ als wiederholtes Handeln durch verschiedene Personen einer Generation und ‘Institutionalisierung’ als wiederholtes Handeln durch verschiedene aufeinanderfolgender Generationen. Weiter heißt es allerdings: „Grundsätzlich steckt in jeder ein oder mehrere Male wiederholten Handlung eine gewisse Neigung zur Habitualisierung. Damit es jedoch zu der (…) Typisierung kommen kann, muß eine dauerhafte gesellschaftliche Situation vorhanden sein, in die sich die habitualisierten Tätigkeiten von zwei oder mehr Einzelpersonen einfügen können“ (Berger/Luckmann 1970: 61). Dauerhaftigkeit scheint demnach auch hier nicht allein in der Wiederholung gegeben zu sein; worin der qualitative Unterschied dabei liegt, wird aber auch hier nicht geklärt.

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  19. Die Konzeption eines Ganzen der Gesellschaft, das aus verschiedenen Institutionen-Teilen besteht, erinnert an Herbert Spencers ‘Prinzipien der Soziologie’: Dort unterteilt er die Gesellschaft nach familiären, politischen, ökonomischen, religiösen, zeremoniellen und professionellen Institutionen (vgl. Schelsky 1980a). In die gleiche Richtung zielt auch der Ansatz von Paul D. Bush (1987: 1076): „‘Society’ may be thought as a set of institutional systems. An ‘institutional system’, in turn, may be thought as a set of institutions.“

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  20. Die Handlungsräume sind demnach, mit Luhmann (1997: 707–776) gesprochen, insofern funktional ausdifferenziert, als jeder Handlungsraum (oder jedes Funktionssystem) seine Funktionserfüllung monopolisiert hat, d.h. exklusiv für die Gesellschaft erfüllt, und sich dadurch von den anderen unterscheidet. Im Unterschied zu Luhmann, der jedem Funktionssystem nur eine Funktion zuspricht, sieht Göhler für den Handlungsraum der Politik jedoch zwei Funktionen, die zu erfüllen sind. Innerhalb der systemtheoretischen Debatte weist auch Helmut Willke (1992) der Politik zwei Funktionen zu: Im Unterschied zu Göhler tritt in diesem Fall zu der Herstellung und Durchsetzung kollektiv verbindlicher Entscheidungen (bei Göhler: Steuerung) nicht die Funktion der Integration hinzu, sondern die Produktion und Sicherung von Kollektivgütern.

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  21. Dies korrespondiert mit Göhlers (1997b: 19) „normativer Intention“, einen „Raum des Nicht-Politischen“ freizuhalten.

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  22. Rehberg selbst führt den Machtbegriff allerdings nicht weiter aus und verweist auf die mit ihm verbundenen unterschiedlichen Formen. Dabei hält er Göhlers Differenzierung nach transitiver und intransitiver Macht durchaus für eine sinnvolle erste Typologiesierung dessen, was auch er mit dem Machtbegriff verbindet (vgl. Rehberg 1994: 70–71).

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  23. Berger und Luckmann (1970: 99–100) zufolge gilt dies vor allem für die Anfangsphase einer Institutionalisierung: „Das Problem der Legitimation entsteht unweigerlich erst dann, wenn die Vergegenständlichung einer (nun bereits historischen) institutionalen Ordnung einer neuen Generation vermittelt werden muß.“

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  24. Auffällig ist, daß sich in bezug auf diesen Zusammenhang von Macht und Institution bei Berger und Luckmann keine entscheidende Parallele finden läßt. Im Unterschied zur Theorie institutioneller Mechanismen bindet deren institutionentheoretischer Ansatz Macht oder gar das Politische in keiner vergleichbaren Weise konzeptionell ein. Sogar in dem Legitimierungskapitel (Berger/Luckmann 1970: 98–138) findet sich keine entsprechende Zusammenführung. Von der „Macht“ der Institutionen ist letztlich nur dann die Rede, wenn es um die für den einzelnen Menschen unvermeidliche „bloße Faktizität“ der Institutionen geht, mit der sie ihm, der ihnen nur episodenhaft gegenübertritt, begegnen (vgl. Berger/Luckmann 1970: 64).

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  25. Es wird also, so hat auch bereits Schmalz-Bruns (1989: 11) gegen Göhlers Institutionenbegriff zu bedenken gegeben, eine „allein methodisch zu organisierende, interdisziplinäre Orientierung aufgegeben. M.a.W. wird die Möglichkeit verschenkt, im Rahmen einer umfassender ansetzenden Theorie überkommene objekttheoretische Annahmen selbst zu überprüfen.“

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Brodocz, A. (2003). Kritik der zeitgenössischen Institutionentheorie. In: Die symbolische Dimension der Verfassung. Schriftenreihe „Verfassung und Politik“. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80431-0_3

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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