Zusammenfassung
Dieses Kapitel erarbeitet systemtheoretische Grundfragen und Grundbegriffe zur Systematisierung des rekursiven Konstitutions- und Korrelationsverhältnisses von Gesellschaft und Organisation. Gezeigt werden sollen hier die frühe organisationstheoretische Aufklärung der Gesellschaftstheorie in der Luhmannschen Systemtheorie sowie die Rückbettung der Organisationstheorie in gesellschaftstheoretische und allgemein systemtheoretische Begriffsbildungen. Es geht um zirkuläre Bewegungen im Gespräch zwischen Gesellschafts-, Organisations- und soziologischer Systemtheorie. Wir werden hier auf fundamentale system-, differenzierungs- und evolutionstheoretische Überlegungen zu sprechen kommen, wie sich an den Schlüsselbegriffen dieses Kapitels, Kontingenz, Komplexität, Sinn, kongruente Generalisierung von Verhaltenserwartungen, Differenzierung und Morphogenese von Strukturen sehen lässt. Bezogen auf das Korrelationsverhältnis von Gesellschaft und Organisation lässt sich zeigen, dass diese systemtheoretischen Analysen das Problem der Kontingenz an die Stelle setzen, an der die Formel der Rationalität die vorherrschende Semantik programmiert.
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Literatur
Vgl. Luhmann 1997a, 827. Vgl. natürlich Max Weber 1922 (1972), 556ff. zu den „sozialen und ökonomischen Voraussetzungen“der Bürokratisierung der modernen Verwaltung als Prototypus formaler Organisation. Vgl. als systematisierende Versuche auch Stinchcombe 1965 und Scott 1986, 191ff., der die Frage nach der Organisationsbildung von der Frage nach der Korrelation von Gesellschaft und Organisation in seiner Darstellung trennt.
Luhmann 1975b, 42.
Vgl. allerdings unter diesem Kontinuitätsaspekt Klein 1913 als früher Versuch einer Geschichte des „Organisationswesens“. Als Schnellübersicht vgl. auch Mayntz 1963, 8ff. für Betriebe, Kirche, Schule, Krankenhaus, Gefängnis, Heer, Verwaltung und freiwillige Vereinigungen. Vgl. zu einer historischen Einführung Türk et al. 2002. Es geht uns in diesem Unterkapitel um systematische Argumente, so dass historische Details natürlich zu kurz kommen.
Das ist ein wesentlicher Grund, evolutionstheoretische Überlegungen zirkulär anzustrengen und soziokulturelle Evolution als einen selbstreferentiellen Prozess zu beschreiben, „der sich die Bedingungen seiner eigenen Möglichkeit selbst aufbaut“(Luhmann 1992c, 33).
Türk 1995, 115. Vgl. noch einmal Türk et al. 2002 als Einführung zur historischen Genese des Sozialgebildetyps Organisation.
Vgl. Oexle 1998 zur Differenzierung einer Sozialgeschichte der Gruppen seit dem Mittelalter und die dort angegebenen umfassenden Literaturhinweise.
Gierke 1902, 11. Vgl. ausführlich Riedel 1975, 801ff. sowie Krawietz 1976, 1102ff Auf die fehlende Trennschärfe dieser Kollektivbegriffe weist Türk 1995, 118 hin.
Luhmann 1977a, 273.
Luhmann 2000b, 226.
Diese etwas umständliche Umschiffung des Begriffes des Individuums erklärt sich dadurch, dass man historisch sensibel prüfen müsste, wie Korporativsemantiken und Individualsemantiken korrelieren. Das kann hier nicht erfolgen.
Krawietz 1976, Sp. 1104f.
Coleman 1979, 11. Louis Dumont 1991, 76 und 86f. macht unter Rekurs auf Gierke auf die wesentliche Bedeutung von universitas als Einheits- und damit Vorläuferbegriff des Gesellschaftsbegriffes aufmerksam. Davon deutlich zu unterscheiden ist der societas-Begriff, der die holistische Orientierung an der Gesamtheit eines sozialen Körpers durch die assoziative Orientierung am Vertragsschluss Einzelner ersetzt. Diese semantische und konzeptionelle Differenz von universitas und societas, so ließe sich soziologisch-disziplingeschichtlich vermuten, wandert in den soziologischen Gesellschaftsbegriff, wird dort unter einem Dach ausgetragen und beschäftigt die Theoriebildung seitdem als paradigmatischen Lagerkampf zwischen Kollektivismus und Individualismus.
Zu den theologischen und juristischen Schwierigkeiten und Lösungen Kantorowicz 1990, 39. Es geht um den Vergleich der politischen Ordnung der Gesellschaft „mit dem menschlichen Körper, einer,Korporation’, deren Haupt der König ist, während die Untertanen die Glieder bilden. Diese Metapher war natürlich schon alt; sie durchzog das politische Denken im ganzen späten Mittelalter. (…) Es ist offenkundig, daß die theologische und kirchenrechtliche Doktrin, wonach die Kirche, wie die christliche Gesellschaft im allgemeinen, ein corpus mysticum mit Christus als Haupt ist, von den Juristen aus der theologischen Sphäre in jene des Staates übertragen wurde, dessen Haupt der König ist.“
Krawietz 1976, Sp. 1109. Vgl. Türk et al. 2002, 93 zu den metaphorischen Figuren Körper, Uhr, Baum
Luhmann 1977a, 274.
Kantorowicz 1990, 306ff
Vgl. Kantorowicz 1990, 280ff zu der zeitlogischen Funktion des angelologischen Bildes und dessen Anwendung im juristischen Denken: „Die Juristen waren somit weit davon entfernt, die klassische, anthropomorphe Personifizierung zu erneuern. Vielmehr schufen sie im Einklang mit dem ganzen mittelalterlichen Denken sozusagen,engelgleiche’ Personifizierungen. Mit anderen Worten: juristische Korporationen, die eher mit christlichen Engeln zu vergleichen waren als mit heidnischen Göttinnen.“(307)
Kantorowicz 1990, 314f. Problematisch wurde es aber ja genau dann, wenn es um die Repräsentationsfrage der universitas ging. Eine Lösung bot die Zweiteilung des repräsentierenden Körpers, in einen privaten, sterblichen und einen öffentlichen, amtsbezogenen, unsterblichen. Kantorowicz 1990, 317ff: „Der König stirbt nie.“
Vgl. Coleman 1979 und 1986 für die Analyse der modernen Gesellschaft unter dem Topos der „Verselbständigung korporativer Macht“, bei der individuelle Rechte und Ressourcen, Souveränität insgesamt, mehr und mehr an corporate actors übergehen und sich von den Interessen der natürlichen gesellschaftlichen Akteure entfernen. Zu Colemans individualistischem Theoriestandort Coleman 1992 Bd. 2, 271: „Als Personen bemühen sich Sozialwissenschaftler um die Entwicklung einer Theorie, um Personen zu begünstigen. Ihr Interesse an Körperschaften [corparate actors — von mir] ist lediglich instrumenteller Art. Körperschaften besitzen insofern ein Daseinsrecht, als sie die Ziele natürlicher Personen fördern. Nur, indem man begrifflich von einem Punkt ausgeht, an dem alle Souveränität Individuen eigen ist, ist es also möglich zu erkennen, wie gut ihre letztendlichen Interessen von jedem sozialen System wahrgenommen werden. Das Postulat, daß Individuen souverän sind, bietet für Soziologen eine Möglichkeit, die Funktionsweise sozialer Systeme zu bewerten.“
Coleman 1992 Bd. 2, 277 weist daraufhin, wie abhängig die Idee und Kategorie der Person und ihr Verhältnis zum jeweiligen Stand von formulierten Teilhaberechten war. Bereits im römischen Recht wird derjenige zur Person, der für das und vor dem Recht eine Rolle spielt, als Bezeichnung „für Hohe und Niedere, für Freie und Sklaven. Persona ist im Codex der,Mensch’, soweit man ihn gegenüber den Gesetzen braucht“(Rheinfelder 1928, 150). Systemtheoretisch sind Person, Rolle und (Rechts)-Programm unmittelbar miteinander verwoben.
Coleman 1992 Bd. 2, 278f.
Das halte ich für das wesentliche Problem bei Coleman, über den juristisch instruierten Begriff des Korporativakteurs einen Kontinuitätsaspekt von vormodernen Korporationen zu modernen Organisationen herzustellen. Die Unterschiedlichkeit der korporativen Sozialgebilde wie Orden, Bruderschaften, Städte und Universitäten wird damit verkürzt und damit auch die Behauptung ihrer Vorläuferfunktion für moderne Organisationen unscharf.
Meine Vermutung ist hier, dass es nicht sehr weit führt, Assoziation und Organisation dahingehend zu vergleichen, dass Assoziationen primär ein Binnenverhältnis Gleichgesinnter strukturieren, während Organisation eher eine „extroverse Orientierung auf die Unterwerfung, Bearbeitung, Regulierung und Kontrolle Dritter“ist. Die Konsequenz, die Türk 1995, 120 daraus für die Charakterisierung der modernen Organisation zieht, ist theoretisch nicht haltbar: „Organisationen richten sich also stets an oder gegen Dritte, sie sind gerade nicht selbstreferentiell, sondern fremdreferentiell.“
Müller 1965, 15.
Teubner 1978, 34.
Nipperdey 1972, 1 und 7f. Vgl. auch Tenbruck 1989, 215ff. und Türk et al. 2002, 78ff. zur modernisierungstheoretischen Bedeutung des Assoziationswesens.
Vgl. hierzu erneut Dumont 1991, 87 und umfänglich Müller 1965.
Vgl. zur historisch-semantischen Begriffsfeldanalyse die Beiträge von Dohrn-van Rossum und Böckenförde zum Artikel „Organ, Organismus, Organisation, politischer Körper“in Brunner/Conze/Koselleck (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe Band 4, Stuttgart 1978, 519–622.
Luhmann 2000a, 11.
Luhmann 1984b, Sp. 1326. Ganz unter dem Eindruck der Expansionsfähigkeit des Begriffes — Alles, was eine Relation von einem Ganzen und dessen Teilen aufweist, ist organisiert oder organisierbar — formuliert Klein 1913 eine der ersten Reflexionen auf die Verbindung von Organologie, Organisation und Gesellschaft.
Luhmann 2000a, 12.
Luhmann 1984b, Sp. 1327f.
Saint-Simon etwa steht noch für eine Soziologie der Verbindung von Fortschritt, Ordnung und Organisation. Vgl. Schluchter 1972, 20ff.
Luhmann 2000a, 14.
Kieser 1989, 558 und Kieser 1987 in der Tradition Max Webers zum frühen Einfluß von Ordensgemeinschaften und Klöstern auf die Rationalisierung von Arbeit.
Der Begriff der Institution ist m.E. hier ein Verlegenheitsbegriff, um sowohl die „Kollektivgestalt“solcher Gebilde — „collectivities im Parsonsschen Sinne — wie auch deren evolutionäre Bedeutung zu fassen. Systemtheoretisch stellt sich die komplizierte Frage, um welche Systemform es sich hier handelt. Eine Lösung, die zugestandenermaßen nicht ganz befriedigt, bietet sich über differenzierungstheoretische Erwägungen an. Als Systembildungstyp ginge es um regelmäßige Interaktionen in bestimmten Teilsystemen der Gesellschaft. Auf der Ebene der Primärstruktur geht es dann um rangmäßig geordnete Schichten und auf der Ebene nachgeordneter Differenzierung um Segmente in Form von Haushalten bzw. Familien. Und die Teilhabe in einem solchen Segment ist immer schon gleichbedeutend mit der gesamtgesellschaftlichen Position, die man einnimmt.
Kieser 1989, 540.
Vgl. Gehlen 1956, 31f. zur evolutionären Bedeutung der Motiv-Zwecktrennung.
Kieser 1989, 558.
Coleman argumentiert dezidiert in Richtung einer stärkeren rechtstheoretischen Orientierung der Sozial- und Gesellschaftstheorie und hält deshalb den Begriff des Korporativakteurs für das geeignete Analyseinstrument. Den Mehrwert des Korporativakteurs gegenüber dem Begriff der Organisation sieht Coleman in der Möglichkeit, dann auch vom Handeln kollektiver Einheiten sprechen zu können, was mit dem Organisationsbegriff scheinbar nicht gelingt: „Ohne das Konzept des korporativen Akteurs als einem Handelnden, dem in der Gesellschaftstheorie der gleichen Status zukommt wie natürlichen Personen mit ihrer Handlungsfähigkeit, bleibt diese Theorie unzureichend und ist blind für einen Großteil des Handelns in der modernen Gesellschaft“. (Coleman 1986, 46.)
Was für einen Typ Sozialsystem vormoderne Korporationen überhaupt darstellen, wird bei Luhmann nicht ausdrücklich geklärt, höchstens angedeutet. Ein Begriff, der in anderen soziologischen Theorien eine Vermittlung zwischen gesellschaftstheoretischen und allgemein-sozialtheoretischen Überlegungen übernimmt, dabei aber teilweise zu schnell Erklärungsprobleme verdeckt, findet in der Luhmannschen Theorie keinen grundbegrifflichen Stellenwert mehr: der Begriff der Kollektivität, der collectivity im Parsonsschen Sinne. Wir werden darauf im letzten Kapitel eingehend zu sprechen kommen. Scott 1986 etwa verwendet den Begriff für Gruppen und Organisationen. Die Trennschärfe verschwimmt aber dabei. Organisationen sind dann soziale Systeme und Kollektivitäten.
Mit dem Begriff der Morphogenese bezieht sich Luhmann auf Walter Buckley 1967, 58ff.
Luhmann 1984a, 481.
Vgl. das Vorwort zu zweiten Auflage der Arbeitsteilungsstudie, Durkheim 1992 (1977) sowie Meier 1987 ausführlich zu Durkheims Konzeption der Berufsgruppen.
Luhmann 1984a, 260.
Luhmann 1992c, 34.
Meier 1987, 38.
Luhmann 1997a, 493. Vgl. auch Stichweh 2000b, 29f. zur Irritations- und Innovationsfunktion von Korporation als „eines Mechanismus der Einfügung von Innovationen in ein Gesellschaftssystem, in dem zugleich die potentiellen strukturellen Folgen dieser Innovationen blockiert werden mußten (…). Im Unterschied zu Ständen, die Rangdifferenzen unter Familien institutionalisieren, waren Korporationen (funktional) spezialisierte Einrichtungen. Religiöse Orden und Bruderschaften, Städte, Universitäten und schließlich auch Berufe kamen als Korporationen in Frage, und in all diesen Fällen handelte es sich um Systeme, die zunächst durch Spezialisierung auf eine sachthematische Zuständigkeit auffielen und nicht durch die Besetzung einer Position in einer Hierarchie gesellschaftlicher Ränge.“
Oexle 1988, 22 und ausführlich zu Stand, Klasse (Antike, Mittelalter) Oexle 1989, 155ff. Aus der Perspektive einer gruppenbezogenen Sozialgeschichte relativiert Oexle 1998, 42 allerdings die Standardunterscheidung von Ungleichheit (Ständegesellschaft) und Gleichheit (Moderne Gesellschaft).,Brüderlichkeit’ und,Gleichheit’, reserviert als Leitideen der sich in die Aufklärung begebenden frühneuzeitlichen Gesellschaft, können bereits deutlich für die,vita communis’ vormoderner Gruppen beobachtet werden. Die Frage nach der Relation zwischen vormoderner,vita communis’ und den Leitideen der Moderne muss anders gestellt werden: „Demgegenüber wird man aber — sobald man die Perspektive von der mittelalterlichen Gesellschaft als einer,Ständegesellschaft’ zu jener der,Gruppengesellschaft’ umgestellt hat — zum Beispiel die Frage stellen müsse, was denn der moderne, universale Gesinnungsbegriff der Brüderlichkeit mit der Tatsache zu tun hat, daß es in der Vormoderne, im Mittelalter etwa, unzählige Gruppen gab, in deren Normsystem immerfort gerade dieser Begriff der Brüderlichkeit eine besondere, eine konstitutive Rolle gespielt hat. Was hat also die gruppenbezogene, die in unzähligen konkreten Gruppen geübte,Brüderlichkeit’ der vormodernen Gesellschaften mit der universalen Brüderlichkeit’ der Moderne zu tun?“Diesen Überlegungen müssen eingebettet werden in den Versuch der gruppenbezogenen Sozialgeschichte, die Standarderklärungen zur Struktur der mittelalterlichen Gesellschaft hinter sich zu lassen.,Stände’ und,Schichten’ werden in diesem Zusammenhang als Deutungsschemata, Selbst-Bilder und Selbstbeschreibungen verstanden, während die,realen’ Vergesellschaftungsprozesse und -strukturen auf der Ebene der Gruppenbildungsprozesse verlaufen. Die Unterscheidung von Statik (Mittelalter) und Dynamik (moderne Gesellschaft) wird so obsolet. Der Ertrag dieser Soziologisierung der Sozialgeschichte liegt Oexle 1998, 44 zufolge in der Betonung der „Modernität des Mittelalters“: „Diese Modernität des Mittelalters zu erkennen und zu kennen, ist etwas, das gewiß nicht nur für die Mittel alterforschung von Bedeutung ist.“Aus Sicht einer Theorie sozialer Systeme bietet sich an, Interaktion als den Prozesstyp zu begreifen, über den sich Schichten reproduzieren. Ein Eid (,conjuratio’) ist das Gemeinschaftssymbol, das aber sehr wohl erneut durch das gemeinsame Mahl (Anwesenheit!) aktualisiert und reproduziert werden muss.
Im englischen Original klingt das bei Luhmann 1996c, 66 so: „Our families and organizations have no predecessors, the former household and corporations no successors.“Eine Antwort auf die Frage aus dem letzten Unterkapitel nach dem Kontinuitäts- oder Diskontinuitätsaspekt zwischen Korporation, Assoziation und Organisation.
Luhmann 1981d, 393.
Luhmann 1981d, 393.
Auf die Prinzipien der Inklusion und Exklusion kommen wir im weiteren Verlaufe noch sehr ausführlich zurück.
Luhmann 1996a, 67.
Vgl. zur Inklusivität der Systemebenen Stichweh 1995, 36.
Luhmann 1977a, 278.
Vgl. natürlich hierzu grundlegend Luhmann 1984a.
Luhmann 1975a, 9.
Luhmann 1975a, 20. Selbstselektion bezieht sich beim frühen Luhmann stark bis ausschließlich auf den Strukturaspekt. Selbstselektion ist Selbstorganisation auf der Ebene der Strukturwahl. Im Schwenk zur ausgebauten Theorie selbstreferentieller Systeme kann das Selbst dann ein Element (Ereignis), ein Prozess oder das ganze System sein, auf das sich die Selbstselektion bezieht. In diesem Sinne lassen sich dann die Formen der Selbstreferenz unterscheiden: basale Selbstreferenz, Reflexivität und Reflexion. Vgl. hierzu Luhmann 1984a.
Vgl. ausführlich zum Komplexitätsbegriff Luhmann 1975d. Es mangelt Systemen an der „requisite variety“(Ashby).
Luhmann 1984a, 46.
Luhmann 1984a, 52.
Luhmann 1984a, 52.
Vgl. Luhmann 1984a, 53f.
Luhmann 1975a, 10.
Zur Verbindung von Themen- und Programmbegriff liest man bei Luhmann/Schorr 1979, 358: „Themen sind sozusagen die Programme der Sprache. An ihnen läßt sich das,Passen’ von Beiträgen kontrollieren. (…) Themen sichern, mit anderen Worten, die Anschließbarkeit von Beiträgen und lassen, auch wenn man die Beiträge selbst nicht erwarten kann, eine Kontrolle darüber zu, ob sie zum Thema gehören oder nicht, ob das Thema sich durch einen Beitrag verschiebt und ob Konsens oder Dissens über die Auffassung des Themas besteht.“Vgl. auch grundlegend Luhmann 1975a, 10 und neuerdings Kieserling 1999. Vgl. Esposito 2002 zu einem systemtheoretischen Gedächtnisbegriff.
McHugh 1968, 35.
McHugh 1968, 37f.
Luhmann 1975a, 11.
Vgl. Luhmann 1997a, 813ff. Mit der späten Luhmannschen Theorie, die später eingebracht werden wird, lässt sich spezifizieren, dass diese Differenz operativ unhintergehbar ist, semantisch natürlich nicht. Es braucht keinen Gesellschaftsbegriff, wohl aber irgendeinen funktional-äquivalenten Einheitsbegriff, der die Kollektividentität der umfassenden Gesamtheit bezeichnet und ein Wir stiftet: der Stamm, die Horde, der Clan, die Kaste, die Stadt.
Luhmann 1975a, 11.
Vgl. dazu Luhmann 1975, 11. Gerade Parsons mutet der Integrationsleistung von Werten Unglaubliches zu. Einerseits wird die steigende gesellschaftliche Differenzierung durch die Generalisierung von values, durch die Abstraktionssteigerung von Kollektiv- und Solidaritätssymbolen beantwortet, andererseits sollen gerade diese abstrakten Werte reintegrieren und binden, was sich ausdifferenziert. Auf den Luhmannschen Gesellschaftsbegriff kommen wir später ausführlich zu sprechen.
Luhmann 1975a, 12.
Luhmann 1975a, 13.
Luhmann 1984a, 44.
Luhmann 1984a, 45. Die Relation der Begriffe constraints und Konditionierung weist Verbindungslinien zwischen Organisations- und Systemtheorie auf. Wir werden das am Begriff der Entscheidungsprämisse wieder aufnehmen. Vgl. Barnard March/Simon 1976 (1958) prominent zu constraints als Organisationsstrukturen.
Perrow 1970, 68ff. Luhmann 1971h unterscheidet zwischen Programmverschachtelung (über die Wahl eines Routineprogramms wird im Rahmen eines Zweckprogramms entschieden) und Programmverbindung (Einbau eines Zweckprogramms in ein Routineprogramm). Systemtheoretisch gedacht, ließe sich damit die Unterscheidung Karl Weicks zwischen loser und strikter Kopplung von Elementen auf den Begriff der Konditionierung beziehen.
Luhmann 1975a, 14.
Luhmann 1975a, 14.
Türk 1995 arbeitet diesen Zusammenhang besonders aus. Bommes/Tacke 2001, 62 diskutieren Arbeit als wirtschaftlich konstituiertes Inklusionsmedium als „die soziale Voraussetzung der Ausdifferenzierung und Verbreitung von Organisationen in der funktional differenzierten Gesellschaft.“Arbeit ist dabei die typische Inklusionsform der Wirtschaft und gleichzeitig die „Strukturbedingung des wechselseitigen Bedingungs- und Steigerungsverhältnisses von Organisation und Gesellschaft“. (68) (Lohn)Arbeit ist damit eine wirtschaftliche Grundkonditionierung, die generalisierte Bereitschaften hervorbringt und es somit erst ermöglicht, spezifischere Mitgliedschaften auszudifferenzieren: „Die Möglichkeit von Organisationen, Individuen für Mitgliedschaftsrollen in Anspruch zu nehmen und ihr Arbeitsvermögen formen zu können, beruht auf dem Medium Arbeit, das wirtschaftlich konstituiert ist, aber nur durch seine Verwendung in Organisationen ständig neu erzeugt und reproduziert wird. (…) Die Inklusion der Individuen in die Wirtschaft durch Arbeit steigert die Möglichkeit von Organisationen, Mitgliedschaftsrollen zu differenzieren und Individuen für immer unwahrscheinlichere Leistungen in Anspruch nehmen zu können.“(75) Das klingt, wie ich finde, wie eine Dopplung des Luhmannschen Arguments zur symbolisch-medialen Leistung des Geldes, in wirtschaftlicher Kommunikation unwahrscheinliche in wahrscheinliche Verhaltensweisen zu transformieren. Daraufkommen wir zurück.
Vgl. hierzu Luhmann 1988a.
Luhmann 1977a, 278.
Luhmann 1975a, 16.
Luhmann 1975a, 16.
Vgl. Martens 1995, 1997, 291ff. zu diesem Problem unter der Formel der „Selbigkeit des Differenten“und der „Differenz des Selbigen“.
Zu dieser Theorieprogrammatik vgl. u. a. Luhmann 1971d. Dieser Gedanke leitet auch noch Luhmann 1997a, 78ff.
Vgl. Göbel 2000, 124 und 2001 zur Differenzierung des Luhmannschen Gesellschaftsbegriffes.
Bei Parsons 1966, 9 lautet das bekanntlich: „In defining a society, we may use a criterion which goes back at least to Aristotle. A society is a type of social system, in any universe of social systems, which attains the highest level of self-sufficiency as a system in relation to its environment.“
Vgl. u. a. sehr übersichtlich Luhmann 1971 d, 13f.
Luhmann 1971d, 15.
Luhmann 1971, 10.
Luhmann 1971d, 10 und Luhmann 1971e, S, 32 in einer weiteren Definition des Komplexitäts- und Kontingenzbegriffes: „Die Problematik dieser Selbstüberforderung des Erlebens durch andere Möglichkeiten hat die Doppelstruktur von Komplexität und Kontingenz. Durch den Begriff der Komplexität soll bezeichnet werden, daß es stets mehr Möglichkeiten des Erlebens und Handelns gibt, als aktualisiert werden können. Der Begriff der Kontingenz soll sagen, daß die im Horizont aktuellen Erlebens angezeigten Möglichkeiten weiteren Erlebens und Handelns nur Möglichkeiten sind, daher auch anders ausfallen können, als erwartet wurde; (…) Komplexität heißt also praktisch Selektionszwang. Kontingenz heißt praktisch Enttäuschungsgefahr und Notwendigkeit, sich auf Risiken einzulassen.“
Vgl. zur ungetrübten Relevanz des Sinnbegriffes als Verbindungsglied zwischen Gesellschafts- und Systemtheorie neben Luhmann 1971e, Luhmann 1997a, 44ff. Um die beobachtungstheoretische und differenztheoretische Umarbeitung des Sinnbegriffes, die bei Luhmann seit Ende der achtziger Jahre passiert, können wir uns hier nicht kümmern.
Luhmann 1971d, 11.
Das Verhältnis von Sinn und System bezeichnet Luhmann 1971e, 30 als Konstitution, womit auch psychische System mit umfasst werden können. Eine eingehende Analyse der Modifikation des Sinnbegriffes in der Entwicklung des Luhmannschen Werkes kann hier nicht erfolgen.
Luhmann 1971d, 12.
Luhmann 1971d, 16.
Luhmann 1983, 132f.
Luhmann 1971d, 19.
Bei Luhmann 1971d, 19 klingt Totalinklusion noch so: „Hierzu gehört die Anerkennung aller Menschen als Subjekte, deren Erleben Sinn konstituiert. Es gibt keinen prinzipiellen Ausschluß der Relevanz von Meinungen aus Gründen des Status oder der Gruppenzugehörigkeit.“
Luhmann 1971d, 19.
Luhmann 1971e, 58.
Vgl. zu den drei Sinndimensionen als eine unter vielen möglichen Referenzen Luhmann 1971e, 48ff.
Luhmann 1971e, 95.
Luhmann 1971d, 22.
Vgl. Schneider 2002 Bd.2, 263 sehr anschaulich zu den Strukturebenen sozialer Systeme.
Mit dem Begriff der Strukturkomponente möchte ich auf Parsons verweisen, um an die Anleihen Luhmanns an die kybernetische Kontrollhierarchie zu erinnern. Luhmanns Überlegungen zu den I-dentifikationsebenen von Erwartungserwartungen orientieren sich an den Parsonsschen structural components, werden bei Luhmann aber nicht in eine unilaterale (LIGA-Schema), sondern eine zirkuläre Logik überführt. Wir werden hierauf im letzten Kapitel im Rahmen der Beschäftigung mit dem Begriff der collectivity zurückkommen.
Luhmann 1979, 595f So deutlich wie an dieser Stelle liest man bei Luhmann selten, dass Programme auf Entscheidungen beruhen. Zu den Generalisierungsstufen vgl. auch die Grafik bei Schneider 2002 Bd. 2, 271.
Wie wesentlich der Einfluß Walter Buckleys (1967) und Donald T. Campbells auf Luhmanns Ideen zu soziokultureller Evolution ist, stellt Michael Schmid 1998, 225f. heraus. Vgl. Luhmann 1984a, 480, und 1997a, 425 selbst dazu.
Luhmann 1970e, 122.
Luhmann 1979, 569. Ginge es in dieser Arbeit ausschließlich um Kontinuitäten und Diskontinuität im Luhmannschen Theoriearrangement, müsste man hier eine theoretische Renovierung vermuten. In der späten Luhmannschen Theorie ändert sich das tragende Strukturpaar der modernen Gesellschaft. Nicht mehr Rollen und Programme, sondern Medien, deren Codes und deren Programme, sind die wesentlichen Strukturdimensionen der funktionalen Teilsysteme, die diese Strukturen restabilisieren und einsetzen.
Luhmann 1984a, 435.
Luhmann 1964, 80.
Vgl. hier Parsons 1960 als wesentliche Auseinandersetzung. Auf das Berufsgruppenargument von Durkheim haben wir bereits eingangs verwiesen.
Der Begriff der Ausdifferenzierung ist dann noch einmal höher generalisiert und meint jegliche evolutionäre Differenzierung von Strukturen. Vgl. Luhmann 1978, 88f.
Luhmann/Schorr 1988 (1979), 58. Vgl. auch Luhmann 1978, 14ff. zu den Kontingenzformeln der Wirtschaft (Knappheit), für Religion (Gottesbegriff) und für Wissenschaft (Limitationalität).
Luhmann 1983, 73.
Paradigmatisch formuliert Luhmann 1971d, 24: „Wenn die Theorie sozialer Systeme ihren Anspruch auf fachuniversale Geltung als Theorie der Soziologie festhalten will, muß sie angeben, wie sie Gesellschaft als soziales System behandeln will.“Für die ersten Studien zur Verwaltung mag das vielleicht nicht zutreffen, Luhmanns aber schon früh einsetzende Parsonsrezeption beginnt auf der Ebene der Analyse von Gesellschaft als sozialem System. Die Diskussion um das allgemeine Handlungssystem wird bei Luhmann ernsthaft erst gar nicht geführt. Diesen Hinweis verdanke ich Andreas Göbel.
Zwar spricht z.B. Luhmann 1964, 76 von der internen Differenzierung von sozialen Systemen schlechthin: „Systemdifferenzierung ist zunächst einfach Wiederholung der Systembildung im Inneren von Systemen. In diesem Sinne sind alle sozialen Systeme differenziert.“Die plausiblen Beispiele für Teilsystembildung scheinen sich m.E. aber vornehmlich auf Gesellschaftssysteme zu beziehen, auf Segmente, Schichten oder Funktionssysteme.
In diesem Sinne steht der frühe Luhmann hier natürlich sehr deutlich in der struktur-funktionalistischen Tradition der Durkheimschen und Parsonianischen Theorie der Komplexitätssteigerung durch strukturelle Ausdifferenzierung, bei Durkheim vielleicht schlichter der Strukturtransformation. Daran ändert sich auch beim späten Luhmann nichts und wird maßgeblich im Rahmen der Evolutionstheorie erläutert. Evolution ist Morphogenese von Komplexität durch Strukturänderungen autopoietischer Systeme.
Luhmann 1997a, 515 bezeichnet die Verbreitungsmedien (Schrift, Druckpresse, Telekommunikation und elektronische Datenverarbeitung) und die unterschiedlichen Formen der Systemdifferenzierung (Segmentierung, Zentrum/Peripherie, Stratifikation, funktionale Differenzierung) als fundamentale soziale Strukturen, denen für die soziokulturelle Evolution außerordentliche Bedeutung zukommt. Schimank 2000, 176ff. schlägt — wie ich glaube angesichts der Generalität des systemtheoretischen Strukturbegriffs — eine Artendifferenzierung sozialer Strukturen vor. Er unterscheidet Deutungsstrukturen (Evaluativ-kognitive gesellschaftliche Sinnmuster: Werte, binäre Codes), Envartungs-strukturen (Normativer gesellschaftlicher Regelkomplex: rechtliche Regeln, formalisierte Regeln in Organisationen, informelle Regeln in diversen Sozialbeziehungen) und Konstellationsstrukturen („eingespielte Gleichgewichte von Akteurkonstellationen“).
Luhmann 1983, 134.
Luhmann 1983, 134. In der späten Evolutionstheorie findet sich ebenfalls dieses Argument zur strukturellen Restabilisierung durch Teilsystemausdifferenzierung in der modernen Gesellschaft. Vgl. Luhmann 1997a, 455.
Luhmann 1964, 76.
Luhmann 1983, 135.
Luhmann 1983, 137.
Luhmann 1983, 138.
Luhmann 1983, 139.
Auf die Differenzierungsformen kommen wir im dritten Kapitel zurück.
Als Beispiel dient hier immer der vormoderne Haushalt als Multifunktionseinheit. Mit Kieser haben wir im ersten Unterkapitel auch die medieval craft guilds als solche Multifunktionseinheiten bezeichnet.
Luhmann 1983, 140f.
Vgl. Luhmann 1983, 190, Fn. 124.
Vgl. Luhmann 1983, 169. Hier orientiert sich Luhmann deutlich an Parsons evolutionary universals.
Luhmann 1983, 190f.
Das sind bereits Kernargumente in Luhmann 1965, 186ff. Luhmann diskutiert in „Grundrechte als Institution“genau diesen Zusammenhang, Grundrechte als rechtliche Strukturen mit der Funktion zu verstehen, die Gesellschaft vor ungezügelter Differenzierung zu schützen. Die Funktion von Grundrechten für die gesellschaftliche Ordnung liegt in der Drosselung der wechselseitigen Indifferenzsteigerung der „autonomen Kommunikationssphären“. Sie fungieren als so etwas wie Wachstumshemmer.
Luhmann 1983, 192. Hervorhebung von mir.
Luhmann 1975b, 40.
Ein weiteres Begriffspaar ist natürlich „Organisation und Legitimation“. Vgl. dazu Gabriel 1974. Systemtheoretisch ist das eine komplexe Relation, verweist sie für die moderne Gesellschaft auf die Relation von funktionssystemspezifischen Programmen und Organisation.
Kudera 1977, 18f. kritisiert an der gesellschaftstheoretischen Einbettung des Luhmannschen Organisationsbegriffes die dadurch entstehende Abstraktionslage, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass durch den expanded scope einer gesellschaftstheoretisch angebundenen Organisationstheorie der Begriff der Gesellschaft aus seiner residualkategorialen Fassung als diffuser Umweltbegriff zurückgewonnen werden kann.
Gabriel 1979, 59.
Luhmann 1975b, 41.
Luhmann 1975b, 40.
Luhmann 1975b, 40.
Luhmann 1975b, 40.
Luhmann 1975b, 41. Im Zusammenhang mit der Unterscheidung von Inklusion/Exklusion wird uns dieses Muster wieder begegnen.
Luhmann 1975b, 41.
Luhmann 1975b, 42.
Luhmann 1975b, 42.
Vgl. klassisch hierzu Eisenstadt 1963 und zu einem groß angelegten, ambitionierten evolutionstheoretischen Entwurf Wimmer 1996.
Luhmann 1975b, 43. Später werden diese Strukturmomente der Konditionierung von Entscheidungen als Entscheidungsprämissen besprochen, die in der Organisation qua Entscheidung festgelegt werden.
Luhmann 1975b, 43.
Zu diesem Zeitpunkt aber noch auf der Strukturebene und noch nicht auf der Elementebene. Darauf haben wir bereits verwiesen.
Luhmann 1975b, 48.
Für Luhmann sind zwei theoretische Bezüge für den Generalisierungsbegriff relevant: Parsons und Schütz. Einmal geht es um die — über Parsons vermittelte — Anleihe des Generalisierungsbegriffes aus der behavioristischen Lerntheorie, zum anderen um das sozialphänomenologische Konzept der Generalisierung von Erlebnisinhalten und der Typenbildung im Anschluss an Alfred Schütz. Nur als ein Zitat vieler möglicher, Parsons/Shils 1951, 161: „Action is said to be generalized when the same form of action (according to a set of criteria formulated either by ego or by an observer) is given in different situations or in different states of the same situation or by different persons.“Und Luhmann 1964, 55f.: „In Anlehnung an den Sprachgebrauch, der aus der behavioristischen Theorie des Lernens stammt, wollen wir eine Orientierung als generalisiert bezeichnen, soweit sie vom Einzelereignis unabhängig besteht, von einzelnen Abweichungen, Störungen, Widersprüchen, nicht betroffen wird und Schwankungen, auch in den relevanten Umständen, innerhalb gewisser Grenzen überdauert. Es ist leicht zu sehen, daß in der Generalisierung von Verhaltenserwartungen der Schlüssel für die relative Invarianz von Handlungssystemen liegt. (…) Man kann vielmehr Möglichkeiten der Generalisierung in drei verschiedene Richtungen verfolgen: zeitlich — als Sicherung gegenüber einzelnen Abweichungen und Enttäuschungen; sachlich — als Sicherung gegen Zusammenhanglosigkeit und Widersprüche; sozial — als Sicherung gegen Dissens.“Vgl. auch Luhmann 1970a hierzu als programmatischen Aufsatz, der gleichzeitig die Differenzen zu Parsons markiert.
Vgl. im organisationstheoretischen Kontext Luhmann 1964 sowie im theorieprogrammatischen Zuschnitt Luhmann 1970a, 120ff.
Luhmann 1970a, 116.
Luhmann 1970a, 121.
Luhmann 1970a, 121.
Luhmann 1970a, 122.
Vgl. zur Prominenz des Gedächtnisbegriffes beim späten Luhmann Drepper 1996.
Luhmann 1970a, 122f.
Luhmann 1970a, 123.
Luhmann 1964, 59.
Luhmann 1964, 59.
Ergänzt wird die Rationalitätssemantik maßgeblich durch Planungs- und Technologiesemantiken.
Neuberger 2000, 179.
Japp 1994, 127.
Vgl. Becker et al. 1992 als Überblick zur organisationstheoretischen Karriere des Begriffes. Luhmann 2000a 447 weist auf die Abhängigkeit der Rationalitätsform von der ihr zugrundeliegenden Unterscheidung hin. Die Unterscheidung von Zweck/Mittel produziert Zweck-, die Unterscheidung von faktischem Verhalten (Tatsache) und normativer Erwartung (Wert) Wert-, und die System/Umweltunterscheidung Systemrationalität.
Japp 1994, 131.
Vgl. Luhmann 1964, 1968 sowie 1971b.
Zur „klassischen“Kritik an den Rationalitätsprätentionen der „Klassischen Organisationstheorien“vgl. March/Simon 1976, 17ff.
Evolutionstheoretisch müsste man vielleicht vorsichtiger von der Entwicklung einer bestimmten Strukturform bzw. Konditionierungsweise sozialen Handelns sprechen, die in der modernen Gesellschaft maßgeblich auf der Ebene organisierter Sozialsysteme stabilisiert wird. Hier wird es theoriebautechnisch allerdings schwierig, ob nun Organisationen oder Funktionssysteme die Systeme sind, die diese Struktur stabilisieren. Beim frühen Luhmann scheint die evolutionstheoretische Relevanz von Organisation als sozialem System genau in diesem Punkt zu liegen, worauf Gabriel 1979 ja bereits deutlich hinweist. Ein weiterer Hinweis auf die Notwendigkeit, die Relation von Organisation und Funktionssystemen zu klären.
Vgl. zur grundbegrifflichen Stellung des Gesellschaftsbegriffes bei Weber Tyrell 1994. Tyrell macht deutlich, dass, will man neben dem Rationalitätsbegriff überhaupt von einem durchgängigen Paradigma bei Weber sprechen, dann vom Desaggregationsparadigma. Während sich Weber also programmatisch von differenzierungstheoretischen wie einheitstheoretischen Perspektiven distanziert -hier kommt Webers Ablehnung der Analogisierung von Gesellschaft und Organismus zum Ausdruck -, zeigen sich doch durchaus differenzierungstheorieaffine Analysen zu Interdependenzeffekten heterogener Lebensordnungen der Moderne. Vgl. Tyrell 1994, 397 und 402. Grundsätzliche Kompatibilitätsprobleme zwischen Webers Konzeption der Rationalisierung von Lebensordnungen und Differenzierungstheorie im modernen Sinne bestehen Tyrell zufolge somit nicht. Tyrells Analyse ist dabei deutlich gründlicher als Luhmanns recht lapidare Unterstellung, Weber wäre Systemtheoretiker gewesen, hätte es zu seinem Zeitpunkt ein anderes denn das ontologische Systemmodell gegeben. Vgl. ebenfalls zur Einordnung der Weberschen Theorie der Wertsphären in das Gerüst der soziologischen Differenzierungstheorie Schimank 1996, 53 ff.
Luhmann J 1971b, 91.
Luhmann 1971b, 92.
Luhmann 1971b, 92.
Luhmann 1971b, 101. In den späten Luhmannschen Auseinandersetzungen mit dem System- und Gesellschaftsbegriff begegnet uns die Beschäftigung mit dem ontologischen Systemmodell anhand des Paradoxiebegriffs wieder, bezeichnet aber system- und differenzierungstheoretisch noch immer dasselbe Problem, denn „das System kommt in dieser Darstellung zweimal vor: auf der Ebene des Ganzen, das kein Teil seiner selbst sein kann, und auf der Ebene der Teile, von denen keines das Ganze sein kann. Die Doppelung verlangt dann eine kreative Rückführung der Differenz auf Einheit mit Hilfe von Begriffen wie Integration, Herrschaft, Repräsentation, Partizipation, die jedoch nur mit Mühe verdecken können, dass es Restprobleme gibt, die darin nicht aufgehen.“ (Luhmann 2000a, 23) Die Doppelung des Ganzes/Teil-Schema durch das Zweck/Mittel-Schema lässt sich als eine Ent-paradoxierungsstrategie beobachten, auf die vor allen Dingen die klassische Organisationslehre zugreift. Sie verschiebt das Problem: „Organisationen werden als Systeme angesehen; ein System wird als Ordnung von Beziehungen verstanden, durch welche Teile zu einem Ganzen verknüpft werden; und das Verhältnis des Ganzen zu seinen Teilen wird durch das Zweck/Mittel-Schema interpretiert. Alle Teile des Systems haben sich als Mittel zum Zweck des Ganzen auszuweisen, und diese Charakterisierung ist zugleich Bedingung wissenschaftlicher Relevanz. Was sich nicht einfügt, wird als Störung gebucht, kann aber mit den relativ einfachen Denkmitteln des Zweckmodells nicht weiter erforscht werden.“ (Luhmann 1971b, 93) Wie prominent und produktiv das Ganzes/Teil-Schema in manchen Kommunikationen ist, ließ sich etwa an der Rede des deutschen Bundespräsidenten zur neu gegründeten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sehen. Die Fusion werde zeigen und beweisen müssen, dass das Ganze (ver.di) mehr ist, als die bloße Summe seiner Einzelteile (Einzelgewerkschaften).
Vgl. Luhmann 1966, 22ff.
Luhmann 1971b, 91.
Luhmann 1968, 11.
Luhmann 1968, 55ff.
Luhmann 1968, 59.
Luhmann 1968, 63.
Luhmann 1968, 67.
Luhmann 1968, 127.
Vgl. hierzu Luhmann 1984a, 79ff.
Luhmann 1968, 169.
Vgl. Luhmann 1970d, 55.
Luhmann 1970d, 56.
Vgl. umfassend Poetik und Hermeneutik Band XVII (hrsg. von Graevenitz/Marquard 1998) zu Kontingenz und Moderne.
Luhmann 1970d, 57.
Luhmann 1970d, 57.
Luhmann 1970d, 58.
Luhmann 1970d, 59. Die gesteigerte Form der Abschattung von vernachlässigbaren Nebenfolgen, die nicht in den Rang erwägbarer Zwecke fallen, sieht Luhmann in der Ideologie. Zwecke werden in Ideologien unter Wertgesichtspunkten geordnet, und in dieser Transitivität fallen einige Folgen des Handelns als zu kalkulierende Kosten an. Dem „Kausalfeld“ wird so eine Relevanzstruktur unterlegt. In der Ideologie erlebt die Neutralisierungsfunktion von Zwecken ihre Höchstform.
Luhmann 1968, 14f.
Luhmann 1968, 108.
Luhmann 1968, 35.
Luhmann 1968, 36.
Ashby 1960, 14.
Luhmann 1968, 37.
Luhmann 1968, 43f.
Luhmann 1968, 47.
Luhmann 1968, 92.
Luhmann 1968, 93. Konkret hierzu Luhmann 1968, 180: „‘Gemeinwohl’ ist kein denkbarer Zweck.’
Darauf gehen wir im nächsten Unterkapitel ein.
Luhmann 1968, 202.
Luhmann 1968, 203.
Luhmann 1968, 204.
Luhmann 1968, 206.
Luhmann 1968, 207. Luhmann diskutiert hier Zweckspezifikation und generalisierte Medien als Strukturen bzw. Mechanismen mit der Funktion der Komplexitätsreduktion.
Luhmann 1968, 214.
Luhmann 1968, 215 spricht an dieser Stelle von Umweltinstitutionen.
Luhmann 1968, 216.
Luhmann 1968, 217f.
Vgl. Luhmann 1966 sowie als Zusammenstellung Luhmann 1971.
Luhmann 1970e, 81. Vgl. von Krockow 1990 zu Entscheidung und Dezisionismus.
Luhmann 1966, 48.
March/Simon 1976 und im Original von 1958. Als Zusammenschau vgl. auch March 1990 und zur Entwicklung der verhaltenswissenschaftlichen Entscheidungstheorie im Kontext moderner Organisationstheorien Berger/Bernhard-Mehlich 1999.
Vgl. March/Simon 1976, 129ff. March und Simon gehen freilich nicht komplett vom Rationalitätsbegriff weg, sondern plädieren für eine Ausdifferenzierung desselben.
Luhmann 1966, 50.
Luhmann 1966, 52.
Luhmann 1966, 40.
Als Referenz neben Parsons ist hier Easton 1957 und 1965 zu nennen.
Vgl. Luhmann 1971a, 53f. Luhmann betont an vielen Stellen, dass die tragenden Strukturen der Ausdifferenzierung und Stabilisierung der funktionalen Differenzierung in Rollen und Programmen abgelegt werden.
Hier sieht Luhmann eine mögliche Verbindung von Parsons’ Theorie der sozialen Differenzierung mit der organisationstheoretischen Entscheidungstheorie. Luhmann 1966, 30, Fn. 35 weist in diesem Kontext darauf hin, dass bei Parsons die Organisationstheorie mit der politischen Soziologie zusammenfällt.
Luhmann 1966, 56.
Luhmann 1966, 68f. Kontingenz und Komplexität sind hier natürlich die Problembezüge.
Luhmann 1966, 68.
Die reflexive Verknüpfung von Entscheidungen an Entscheidungen wird hier an das Theorem reflexiver Mechanismen (Luhmann 1970h) gekoppelt, das beim frühen Luhmann so etwas wie die Vorläuferidee selbstreferentieller Prozesse darstellt. Reflexive Mechanismen sind dabei sowohl komplexitätsreduzierende Strukturen als Problemlösungen gesteigerter Umwelterwartungen im Prozess der gesellschaftlichen Differenzierung als auch komplexitätssteigernde Prozesse der Sinngeneralisierung, die dauerhaft Systembildungen motivieren und katalysieren. Etwas überpointiert am Beispiel des Erziehungssystems formuliert: Bei dauerhaftem und nicht mehr fremd konditioniertem Räsonieren über das Lernen des Lernens „lohnt“ sich ein eigenständiges Erziehungssystem, das sich ab dann verstärkt um die Funktion der Erziehung und mit sich selbst beschäftigen kann. Die Gefahr, die dann entstehen kann, bezeichnet Luhmann später als leerlaufende Selbstreferenz. Wir kommen im Kontext des Begriffes der Interdependenzunterbrechung darauf zurück.
Luhmann 1966, 74.
Luhmann 1966, 74f.
Vgl. Luhmann 1981k, 43f.
Luhmann 1966, 84.
Luhmann 1966, 87.
Luhmann 1970b, 155.
Luhmann 1970b, 156.
Luhmann 1970b, 156 rechnet an dieser Textstelle allerdings nicht auf Organisation als Modus gesellschaftlicher Selektion zu, sondern generell auf die komplexer werdenden Anforderungen des politischen Systems.
Luhmann 1970b, 156.
Vgl. Luhmann 1971c, 47f.
Luhmann 1970b, 168.
Für das politische System nimmt Luhmann 1971a, 56 an, dass es „sich durch seine Entscheidungsprogramme mit seiner Umwelt verbindet“.
Das ist natürlich eine stark an Parsons orientierte Lesart von Medien als Sondersprachen (Sprachparadigma) und Austauschmedien (Geldparadigma) des „boundary interchange“ (Parsons/Smelser 1956, 70ff.) umweltoffener Systeme.
Luhmann 1971a, 56.
Luhmann 1971a, 56.
Luhmann 1971a, 56f. Die Unterscheidung partikular/universell entlehnt Luhmann Parsons’ pattern variables.
Luhmann 1971a, 59.
Luhmann 1971a, 62.
Luhmann 1971a, 60.
Vgl. dazu Luhmann 1984a, 429ff.
Luhmann 1968, 254f. Den Allgemeinheitsgrad des Programmbegriffes und dessen Relevanz für sozial- und gesellschaftstheoretische Fragestellungen expliziert Luhmann in seiner „Rechtssoziologie“ (1983, 377): „Mit dem Begriff des Programms soll gesagt sein, daß Systemprobleme durch Angabe einengender Bedingungen ihrer Lösung (,constraints’) definiert und auf Grund dieser Definition dann durch Entscheidung lösbar sind; ferner daß jene Problemdefinition selbst in Verfahren durch Entscheidung erfolgt und Entscheidung getestet wird. (…) Dieser Programmbegriff ist allgemeiner als der des Computerprogramms. Er hat sich als Bindeglied zwischen Systemtheorie und Entscheidungstheorie (als Theorie problemlösenden Verhaltens) bewährt.“
Luhmann 1970h, 93 nennt reflexive Mechanismen in gewohnt zirkulärer Art generell Zivilisationsprodukte wie Zivilisationsbedingung. Gesellschaftliche Evolution führt zur Zunahme und spezifischen Ausdifferenzierung selbstreferentieller Prozesse.
Luhmann 1968, 337.
Luhmann 1968, 338. Die Nähe zur Giddensschen Rekursionsfigur ist deutlich erkennbar.
Luhmann 1968, 340.
Luhmann 1968, 341.
Vgl. gebündelt Luhmann 1971. Vgl. Simon 1981 (1945).
Luhmann 1968, 101f.
Vgl. Luhmann 2000a, 152ff. zum immensen Stellenwert des Gedächtnisbegriffes im Rahmen einer zeittheoretischen Entscheidungstheorie.
Vgl. natürlich Luhmann 1969a ausführlich zu Verfahren als Sozialsystemen mit Legitimationsfunktion.
Luhmann 1983, 230.
Uns wird diese Idee in der neuesten Luhmannschen Organisationstheorie wieder begegnen, Entscheidungsprogramme mit den Codes von Funktionssystemen zu vergleichen. Geht man auf die Begriffsreihe Struktur — Erwartung — Programm — binäre Schematismen im Rahmen einer Theorie evolutionärer Sinngeneralisierungen ein, zeigt sich die Triftigkeit. Wir kommen darauf im dritten Kapitel im Rahmen der Medientheorie zurück.
Luhmann 1983, 230f. Für das Rechtssystem sind damit natürlich Verfahren als besondere Interaktionssysteme mit Organisations- und Professionsbezug (Gerichte, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft) gemeint. Hierzu natürlich ausführlich Luhmann 1969a.
Vgl. Luhmann 1981a, 158.
Die wechselseitige Unabhängigkeit und Abhängigkeit von Politik und Recht beschreibt Luhmann 1981a, 165ff. anhand des Leistungskonzepts der „double interchanges“, der wechselseitigen Tauschbahnen, im Anschluss an Parsons/Smelser 1956. Recht und Politik stellen sich wechselseitig Asymmetrisierungen und Zirkelunterberechungen (Entscheidungsprämissen und Entscheidungen!) zur Verfügung, die die Systeme vor der leerlaufenden Selbstreferenz ihrer zirkulären Operationsweise bewahren. Theoriegeschichtlich relevant an dieser Argumentation ist, dass Luhmann hier bereits im Problembewusstsein des Paradigmas selbstreferentieller Systeme (Kommunikationskreisläufe) argumentiert, die Antwort allerdings mit dem Konzept wechselseitiger Leistungserbringung gibt, dessen Plausibilität im Ansatz umweltoffener Systeme liegt. Die späte Luhmannschen Theorie muss diesen Sachverhalt als strukturelle Kopplung rekonstruieren.
Luhmann 1981a, S 35ff. am Beispiel des Rechtssystems. Vgl. Luhmann 1997a, 491 zur funktionalen Äquivalenz verschiedener Strukturen (Rollen, Professionen, Organisation) mit der Funktion der Stabilisierung funktionssystemspezifischer Kommunikationen.
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Drepper, T. (2003). Gesellschaft und Organisation — Kontingenz statt Rationalität. In: Organisationen der Gesellschaft. Organisation und Gesellschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80420-4_3
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