Zusammenfassung
Die Suche der Menschheit nach dem „guten Staat“reicht zurück bis zu den antiken Wurzeln der aristotelischen Lehre von den besten Staatsverfassungen und führte über die Jahrhunderte hinweg zur unterschiedlichen Gestaltung politischer Machtausübung. Dabei bewiesen sich Demokratien bislang als besonders krisenfest und außerordentlich flexibel gegenüber neuen Herausforderungen. Weltweite Demokratisierungswellen (vgl. Huntington 1991a, 1997), mit dem Ende der bipolaren Blockkonfrontation und den Regimezusammenbrüchen in Zentral- und Osteuropa als vorläufigem Höhepunkt, inspirierten einerseits zu den ersten Abgesängen auf die Geschichte (vgl. Fukuyama 1992). Andererseits werden im Zusammenprall der demokratischen Kultur des Westens mit den zivilisatorischen Identitäten einer multipolaren Weltgemeinschaft jenseits ideologischer oder ökonomischer Rivalitäten neue Konfliktszenarien thematisiert (vgl. Huntington 1993, 1996).
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Literatur
Prinzipiell unangemessen ist hingegen die Annahme, dass sich in Bezug auf Gesellschaften Vorhersagen im Sinne abgesicherter Aussagen über künftige Entwicklungen aufstellen lassen (vgl. Kaase 1998a: 39). Mayntz (1995a: 13) begründet das eingeschränkte Prognosepotenial der Sozialwissenschaften mit drei Faktoren: Multikausalität, Nichtlinearität und Interferenz. Kaase (1998a: 39) betont entsprechend, dass die Leistungsfähigkeit der Sozialwissenschaften in erster Linie in der Diagnose bestehender gesellschaftlicher Verhältnisse zu suchen ist.
Bereits an dieser Stelle sei auf die Unterscheidung der Repräsentatiwerfassung des Grundgesetzes und der „Realverfassung“der Bundesrepublik hingewiesen. In der Verfassungswirkliehkeit, so vor allem in der auf die Kanzler-Kandidaten fixierten Personalisierung von Wahlkämpfen, entwickelten sich plebiszitäre Mechanismen neuer Art (vgl. Luthardt 1988: 52; Niclauß 1992). Dennoch war in den Verfassungsberatungen des Parlamentarischen Rates die Aufnahme direktdemokratischer Elemente ins Grundgesetz kein zentrales Thema, so dass die bundesdeutsche Verfassung übergewichtig zugunsten einer repräsentativen parlamentarischen Ausgestaltung der demokratischen Ordnung optiert (vgl. Evers 1991; Niclauß 1992). Möglichkeiten für Volksbegehren und Volksentscheide finden sich jedoch seit 1996 in den Verfassungen aller Bundesländer, seit 1997 auch flächendeckend auf der kommunalen Ebene garantiert (vgl. Jung 1998).
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Kaina, V. (2002). Einleitung. In: Elitenvertrauen und Demokratie. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80419-8_4
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