Werte Kolleg:innen!

Ein Jahreswechsel ist eine gute Gelegenheit, um wichtige Ereignisse des Jahres 2023 noch einmal Revue passieren zu lassen. Dies gilt auch für unsere wissenschaftliche Gesellschaft, die ÖGARI:

Die Europäische Gesellschaft für Intensivmedizin (ESICM) wollte die Corona-Pandemie nutzen, um in Europa ein eigenständiges medizinisches Primärfach für Intensivmedizin, ohne vorhergehender Ausbildung in einem Grundlagenfach, zu etablieren. Dieser Vorstoß hat zu heftigen Protesten zahlreicher wissenschaftlicher Gesellschaften und der Europäischen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (ESAIC) geführt, an denen sich auch die ÖGARI beteiligt hat. Die gemeinsamen Proteste und die Gespräche mit nationalen Gesundheitspolitiker:innen haben rasch zu einem Umdenken geführt, sodass die ESICM kürzlich ihre diesbezüglichen Pläne zurückgezogen hat.

Eine Expertengruppe der ÖGARI war an der Überarbeitung des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) maßgeblich beteiligt. Wir haben erstmals versucht, Mindestzahlen für pflegerisches und ärztliches Personal an Abteilungen für Anästhesiologie und Intensivmedizin pro Arbeitsplatz festzumachen. Der ÖSG liegt jetzt bei den Bundesländern, die über die endgültige Fassung in den jeweiligen Landesgesundheitsabteilungen beraten. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das ÖGARI-Positionspapier zu „Empfehlungen für das Monitoring von Patient:innen und die personelle Ausstattung von Fachabteilungen für Anästhesiologie und Intensivmedizin“ verweisen [1]. Positionspapiere von Fachgesellschaften sind auch in der österreichischen Rechtsprechung relevant! Darauf hat ein Rechtsgutachten der Oberösterreichischen Ärztekammer zu den Themen „Zulässigkeit der Vornahme von Narkosen durch Nichtärzt:innen“ sowie zur Frage der „Zulässigkeit von Parallelnarkosen“ hingewiesen. Univ.-Prof. Reinhard Resch schreibt darin, dass Äußerungen, wie z. B. Positionspapiere, nach der Judikatur der Konkretisierung und Feststellung des aktuellen medizinischen Standards dienen können. Sie sind daher auch Beweismittel zur Feststellung des haftungserheblichen Standards [2] – ein Umstand, der von Abteilungsleiter:innen den Krankenhausverwaltungen anlassbezogen in Erinnerung gebracht werden sollte!

Positionspapiere können der Feststellung aktueller medizinischer Standards dienen

Der Vorsitzende der Sektion Klinische Pharmakologie der Pharmakologischen Gesellschaft, Univ.-Prof. Bellmann, Universität Innsbruck, hat einen Entwurf einer Ausbildungsordnung zur Beantragung einer Spezialisierung in „Klinischer Pharmakologie“ an die ÖGARI weitergeleitet. Diese Zusatzausbildung wird vom ÖGARI-Vorstand unterstützt und allen interessierten Anästhesist:innen und Intensivmediziner:innen offen stehen. Sie stellt eine interessante Erweiterung unseres klinischen Spektrums dar.

Zum Schluss möchte ich noch meiner Freude über den so zahlreich besuchten und fachlich hochwertigen Austrian International Congress (AIC) 2023 unter der Präsidentschaft von Univ.-Prof. Dr. Christoph Hörmann in der Wiener Hofburg Ausdruck verleihen! Dieser Kongress stellt gewissermaßen auch einen Geburtstag für die ANÄSTHESIE NACHRICHTEN dar. Vor genau einem Jahr, beim AIC 2022 in Bregenz, wurde der Vertrag zur Zusammenarbeit zwischen dem Springer Verlag, vertreten durch Dr. Alois Sillaber, und mir als damaligem ÖGARI Präsident unterzeichnet. Persönlich bin ich stolz, dass sich die ANÄSTHESIE NACHRICHTEN als Informations- und Fortbildungsmedium unserer Gesellschaft so gut entwickelt haben!

Ich wünsche Ihnen allen, das Beste für das neue Jahr 2024, Gesundheit und Freude am Beruf und im Privatleben!

Ihr

Walter Hasibeder