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1 Vormoderne und Verantwortung
Footnote 1Angesichts seiner alltäglichen Verbreitung und Bedeutsamkeit ist der Begriff ›Verantwortung‹ als Verbalabstraktum eine verblüffend junge Prägung, die in dieser Form erst ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts nachweisbar ist. Das zugrundeliegende Verb verantwürten respektive verantwurten/-worten ist zwar schon im Mittelhochdeutschen belegt,Footnote 2 jedoch entspricht verantwürten semantisch nur sehr bedingt unserem neuhochdeutschen ›verantworten‹. So meint das mittelhochdeutsche Verb, wo es nicht schlicht in der Bedeutung des neuhochdeutschen ›beantworten‹ gebraucht wird, unter anderem ›schweigend zustimmen‹, ›erklären‹, vor allem aber ›sich (vor Gericht) rechtfertigen, verteidigen‹.Footnote 3 Und auch das an der Schwelle zur Neuzeit geschöpfte Verbalabstraktum ›Verantwortung‹ zielt zunächst vor allem auf die apologia beziehungsweise die defensio ab, ehe es auf dem Weg in die Moderne zunehmend auch den, wie es im Deutschen Wörterbuch heißt, »zustand der verantwortlichkeit, wo die handlung der verantwortung nur als möglichkeit besteht«,Footnote 4 beschreibt. Mehr noch als der morphologisch verwandte Begriff ›Verantwortung‹ stellt der in den Sozialwissenschaften gebräuchliche latinisierende Ausdruck ›Responsibilisierung‹ hingegen den Akt des Responsibilisierens selbst heraus, akzentuiert also den Prozess der Zurechnung oder Übernahme von Verantwortung.Footnote 5 Seiner Verwendung im Folgenden liegt die methodische Annahme zugrunde, dass Konzepte von Verantwortung abhängig vom Grad an Institutionalisierung in verschiedenen Kontexten jeweils in unterschiedlichem Ausmaß im Vorfeld diskursiv verhandelt werden müssen. Mit ihrer sprachlichen Evokation geht in der Folge stets eine Transformation oder sogar Konstituierung eines jeweiligen Konzepts von Verantwortung einher. Diesem Vorfeld, diesem gerade vor dem Hintergrund der Alterität der Vormoderne kritisch zu befragenden diskursiven a priori, soll der Gebrauch des bewusst verfremdenden Begriffs der Responsibilisierung sowie seiner Derivate im Sinne von ›Sichtbar-‹ und ›Geltend-Machen‹, ›Konzipieren‹ und ›Zusprechen von Verantwortung‹ sowie zumeist implizit von ›Verantwortungsfähigkeit‹ Rechnung tragen.Footnote 6
Der damit verbundene Fokus auf die Prozessualität gilt einem für den verfolgten Ansatz wesentlichen Aspekt der Definition von ›Verantwortung‹, wie sie das einschlägige Handbuch Verantwortung gibt: ›Verantwortung‹ wird hier unter anderem definiert als das »Resultat einer Zuschreibung, die zumeist aus der Perspektive der dritten Person vollzogen wird«.Footnote 7 In komplexeren Szenarien geraten solche Zuschreibungen allerdings schnell zum Problem und es kann mitunter sogar zu konkurrierenden Responsibilisierungen kommen, wenn etwa zwischen Ursache und Wirkung ein größerer zeitlicher oder räumlicher Abstand liegt, die Kausalitäten nicht einwandfrei zu klären, die Folgen nicht absehbar sind oder eine Vielzahl von Akteuren an der zentralen Handlung beziehungsweise Handlungskette beteiligt ist.Footnote 8 Umso mehr ist jeder Zustand der Verantwortung an einen konkreten Akt der Responsibilisierung gebunden, der nicht bloß verantwortlich macht, indem er ex ante oder ex post zur »wertneutralen« Erklärungen der Absichten wie zur »moralischen bewertenden« Rechtfertigung drängt,Footnote 9 sondern zugleich – so die erkenntnisleitende Annahme – das jeweilige Konzept von Verantwortung selbst im Rückgriff auf Normen und Erwartungen fallweise neu artikuliert, situativ modifiziert und dabei fortwirkend aktualisiert.
Dass ein so wesentlich sprachlich organisiertes Prinzip zwar in den meisten Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, gerade in Bezug auf die Herausforderungen der Gegenwart, ubiquitär diskutiert wird, eine grundlegend literaturwissenschaftlich-kulturwissenschaftliche Betrachtung mit Blick auf die Vormoderne jedoch weitgehend Desiderat geblieben ist,Footnote 10 erscheint trotz der späten Begriffsprägung verwunderlich. So ist doch anzunehmen, dass sich – unabhängig von der Begriffsgeschichte – zu allen Zeiten Aushandlungen von Phänomenen beobachten lassen, die man unter dem Begriff der ›Verantwortung‹ subsumieren, wenn auch nicht umstandslos gleichsetzen kann. Heuristisch sind solche Konzepte von Verantwortung respektive Responsibilität dafür zunächst möglichst weit zu fassen, um den Blick auf spezifische Modellierungen der Vormoderne nicht zu verstellen. Fragen nach Verantwortung werden demnach kontextspezifisch in einem Feld verhandelt, dessen unscharfe Grenzen Konzepte von Zuständigkeit, Rechtfertigung und Schuld beziehungsweise Schuldigkeit bilden, wobei sich für die Differenzierung von letzterer vor allem die Trennung von prospektiver und retrospektiver Verantwortung als weiterführend anbietet.Footnote 11
Aus moderner Sicht können die Aushandlungen des Mittelalters sogar besondere Relevanz beanspruchen, insofern sie im Anschluss an antike Denktraditionen die Grundlage für ein heutiges Verständnis von ›Verantwortung‹ bilden. Das sei nun keineswegs verstanden im Sinne eines strengen Fortschrittsnarrativs, nach dem sich ein bestimmtes Konzept über Jahrhunderte stringent weiterentwickelt hat; vielmehr ist von verstreuten Elementen mit einer gewissen Familienähnlichkeit auszugehen, die sich in unterschiedlichen Diskursen in vielfältiger Weise gewandelt haben. Entsprechend wäre es problematisch von Vorläufern eines modernen Konzepts von Verantwortung zu sprechen – ein weiterer Umstand, dem die verfremdende Rede von ›Responsibilisierungen‹ Rechnung tragen soll.
2 Responsibilisierungsdiskurse im Mittelalter
Die christliche Anthropologie des Mittelalters gründet auf dem Axiom einer Sonderstellung des Menschen in der Schöpfung. Aufgrund seiner Willensfreiheit, die den ebenbildlich geschaffenen Menschen mit seinem Schöpfer vergleichbar macht, kann er einerseits für sein Handeln und mehr noch für seine Gesinnung in die Verantwortung genommen werden.Footnote 12 Andererseits mahnt die Gottesähnlichkeit zum Streben nach dem summum bonum, von dessen Weg abzuweichen eine Sünde bedeutet. Verantwortlich ist der Mensch soteriologisch betrachtet zunächst primär für sich selbst und sein eigenes Seelenheil beziehungsweise die mit dem Sündenfall nötig gewordene Wiederherstellung der Gottesebenbildlichkeit (reparatio hominis), während die Integrität der göttlichen Schöpfungsordnung von menschlicher Einflussnahme notwendigerweise unberührt bleiben muss. Neben der Fokussierung auf Praktiken von in der Regel je individueller HeilssicherungFootnote 13 lassen sich in der Vormoderne jedoch auch weitere Responsibilisierungsdiskurse fassen, bei denen eine Person, eine Gruppe oder auch eine transzendente Entität in die Verantwortung für sich, andere oder den Kosmos genommen wird. In jedem Fall ist es unerlässlich, dass Verantwortung, zumindest implizit, zur Sprache gebracht wird und sich nicht in bloßer Schuldigkeit erschöpft, sondern sich etwa auch als meritorische Pflicht bestimmen lässt, die ein soziales (Ehre) oder aufgrund der höheren Geltung vorrangig jenseitiges Verdienst (Heil) erwerben lässt. Responsibel gemacht werden kann zudem nur ein frei entscheidender Akteur,Footnote 14 der prospektiv über die Möglichkeit zum Eingreifen und die Kenntnis der Umstände verfügt beziehungsweise retrospektiv verfügt hat, also in der Lage ist oder war, die nach mittelalterlichem Verständnis »stets neu zu treffende Willensentscheidung zum Guten, zum Recht, zur Ordnung der Gemeinschaft in ihren auf Gottes Willen ausgerichteten Normen« zu fällen.Footnote 15 Dabei ist auf der einen Seite die Annahme einer völligen Determination im Blick auf göttliche Providenz und Lenkung zur Vermeidung einer anklagenden Theodizee zurückzuweisen, auf der anderen Seite bleibt im Bereich des Kontingenten die Frage nach der Absehbarkeit von Konsequenzen und entlastender Unwissenheit virulent,Footnote 16 was im Mittelalter prominent in Abaelards Gesinnungsethik heftig zu Buche schlägt.Footnote 17
Besonders heterogene – und darin für die Erkundung eines prädiskursiven Phänomens aufschlussreiche – Entwürfe zur Frage nach Verantwortlichkeiten werden in narrativen Entwürfen zur Anthropologie beobachtbar,Footnote 18 die oftmals den Modus der Zuschreibung mitverhandeln und entsprechend auch situative oder konkurrierende Geltungen von Verantwortungszuschreibung sowie Momente der Entverantwortlichung reflektieren. Wiederholt stehen sich hier nicht nur textinterne Positionen entgegen,Footnote 19 sondern es werden intertextuelle Gegenentwürfe aufgestellt, die bestehende Zuschreibungen erweitern, relativieren oder nivellieren können. Beispielhaft für eine poetische Partizipation an unterschiedlichen Verantwortungsdiskursen ließen sich konkret etwa die kollidierenden triuwe-Beziehungen im NibelungenliedFootnote 20 oder der huote-Exkurs in Gottfrieds TristanFootnote 21 anführen und damit zugleich zwei der Verantwortung diskursiv benachbarte Konzeptbegriffe.Footnote 22 Ferner sei beispielhaft auf die Autoresponsibilisierung des Protagonisten in Hartmanns Iwein verwiesen, der heimlich noch vor seinem König Artus die Schmach seines Vetters Kalogreant zu rächen aufbricht,Footnote 23 sowie die der vieldiskutierten Schuldfrage vorgelagerte Frage nach Gregorius’ Verantwortlichkeit am Inzest im gleichnamigen Legendenroman.Footnote 24 Responsibilisierungsnarrative können ebenfalls in der lateinischen Literatur beobachtet werden; prominent etwa im kosmologischen Diskurs der philosophischen Epen des 12. Jahrhunderts, die einerseits die Stellung des Menschen im und damit zugleich Möglichkeiten einer Verantwortlichkeit des Menschen für den Kosmos reflektieren sowie andererseits das Verhältnis von Schöpfer sowie weiterer Schöpfungs- und kosmischer Instanzen zur Schöpfung allegorisch ins Bild gesetzt diskutieren.Footnote 25 Neben Natura, in deren Verantwortungsbereich als Natura formatrix auch in volkssprachlichen descriptiones gerade die Ausgestaltung exorbitant schöner oder hässlicher Menschen fällt,Footnote 26 ist hier vor allem Fortuna zu nennen, in der das angesprochene, für die epistemologische Dimension mittelalterlicher Responsibilisierungen wesentliche Problem der Relationierung von Kontingenz und Providenz in der Tradition des Boethius seinen Ausdruck findet.Footnote 27 Produktionsseitig ist ferner von einer poetischen Responsibilisierung auszugehen, insofern mittelalterliche Verfasser immer wieder ihre Quellen für die Wahrheit ihrer Erzählungen in die Verantwortung nehmen und bestimmte Stoffe einem – durchaus diskursiv verhandelbaren – Anspruch auf eine spezifische, angemessene Ausformung in Bezug auf Aspekte wie Redeschmuck, Länge und Verschlüsselung genügen müssen.Footnote 28 In diesem Sinne sind auch die gerade in Prologen häufigen topischen Argumentationsmuster im Sinne von ›Tugend verpflichtet zur Nutzung‹,Footnote 29 ›Kunde zur Mitteilung‹ oder ›Berichten zur Vollständigkeit‹ anzuführen, bei denen immer wieder die in der Etymologie des Begriffs ›Verantwortung‹ verbürgte Nähe zur Antwort beziehungsweise zur Reaktion aufscheint.
Vor dem skizzierten Hintergrund fragen die Beiträge dieses Sonderheftes nach narrativen Mustern und Textstrategien der Responsibilisierung. Sie fragen also danach, wie vormoderne Erzählungen sowie Texte der didaktischen, Predigt- und Erbauungsliteratur die jeweils zugrundeliegenden oder schlicht behaupteten Werte- und Normhorizonte verbindlich machen, Schuldigkeit und Zuständigkeit sowie gegebenenfalls Zurechnungsfähigkeit verhandeln und interferierende oder konkurrierende Verantwortungsnahmen als solche ausstellen. Insofern die skizzierten Bedingungen für Verantwortlichkeit immer auch Fragen nach Willensfreiheit und Determination, den Grenzen menschlicher Einflussnahme sowie seiner Erkenntnis- und Schuldfähigkeit aufwerfen, versteht sich das Heft auch als Beitrag zu einer historischen Anthropologie.Footnote 30 Dabei ist der Publikationsmodus in Form einer Zeitschriftenausgabe anstelle eines Tagungsbandes bewusst gewählt, um zu signalisieren, dass das Thema mit den hier versammelten exemplarischen Studien weder mit Blick auf das Textmaterial noch auf die theoretischen Implikationen erschöpfend behandelt ist, und damit einen hoffentlich anschlussfähigen Impuls für eine weitere Beschäftigung auf diesem Feld zu geben.
Notes
Die Beiträge in diesem Heft gehen auf den Frankfurter Workshop Responsibilisierungsdiskurse der Vormoderne am 12./13. August 2021 zurück, der von der GRADE – Goethe Research Academy for Early Career Researchers freundlicherweise finanziell unterstützt wurde, der an dieser Stelle gedankt sei. Herzlicher Dank gilt ferner allen Beitragenden des Workshops, wobei die im Heft aus unterschiedlichen Gründen nicht berücksichtigten Perspektiven – Romana Kaskes Blick auf die Responsibilisierung der Rezipierenden bei Johannes Praetorius, Katrin auf der Lakes Überlegungen zur Verantwortung von Ratgeber-Figuren im höfischen Roman sowie Albrecht Cordes Abendvortrag zur Verantwortung des Lübecker Rats für das Recht im 13. Jahrhundert – an dieser Stelle noch einmal erwähnt seien. Gesondert hingewiesen sei in diesem Kontext auf Jan Stellmanns Beitrag zu ›Fortuna als Allegorie der menschlichen Verantwortungslosigkeit‹ am Beispiel von Wirnts Wigalois, der es nicht mehr ins Heft geschafft hat, aber noch gesondert erscheinen wird. Für ihre Unterstützung beim Workshop ist Carmen Gorgas, Naomi Rachel Hoffmann und Vanessa Rüffer zu danken, für die Mithilfe bei der Redaktion des Bandes Christof Kleinfelder, Liam Fraser Kearney-Fitzgerald und Niall Seamus Fitzgerald sowie ferner allen Beitragenden für den produktiven Redaktionsworkshop, der noch einmal wesentliche Impulse für das Themenheft gesetzt hat.
Vgl. Lexer 1878, Sp. 69 f.
Grimm/Grimm 1956b, Sp. 82.
Die nicht ausschließliche Verwendung dieser Begriffe ist der Heuristik geschuldet, denn freilich werden die untersuchten Responsibilisierungsdiskurse in den Texten erst ausgehend von einem zunächst modern gedachten und vorsichtig zu historisierenden Konzept von Verantwortung als solche sicht- und anschreibbar (zur sprachlich-praxeologischen Dimension von Verantwortung vgl. auch Eva Buddebergs Geleit zu diesem Heft). Vgl. zur Heuristik die im Anschluss an Herbert L. A. Hart entwickelten »Aspekte und Elemente« von Verantwortung bei Lotter 2019, S. 218: »a. Aufgaben- und Rollenverantwortung, b. kausale Verantwortung, c. Pflichten und Verbote, d. Regeln der Zurechnung, e. soziale Verantwortungsfähigkeit (Mündigkeit), f. individuelle Verantwortungsfähigkeit (Geisteszustand), g. Freiwilligkeit (Zwanglosigkeit, Kenntnis der Tatsachen und Regeln), h. Bewertung des moralischen und sozialen Qualität des Verhaltens, der Absichten und der Motive, i. Bewertung der Person, j. Rechenschaft gegenüber den Betroffenen und den spezifischen Rechtsinstanzen«. Gerade für die Untersuchung vormoderner Responsibilisierungsnarrative erweist sich Lotters Ansatz als anschlussfähig, insofern sie in ihrer Studie weder eine universalistische Kontinuität behauptet noch relativistisch von einer allgemeinen Unvergleichbarkeit epochenspezifischer Konzepte von Verantwortung ausgeht.
Heidbrink 2017, S. 4.
Dieses Szenario ist charakteristisch für die Moderne. Vgl. Hans Jonas’ einflussreiches Hauptwerk Das Prinzip Verantwortung (Jonas 1979), in dem er vor dem Hintergrund der unsicheren Einschätzung komplexer Technikfolgen (vgl. zu Verantwortungsethik und Technikfolgen Grunwald 1999) im Anthropozän ein zukunftsethisch ausgerichtetes Konzept von Verantwortung entwirft. Zur Diversifizierung des Verantwortungsbegriffs (responsabilité) in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts vgl. ferner Ricœur 1994, nach dem der zukunftsgerichtete Aspekt der Aufgabe fortan in der Konzeption von Verantwortung zentraler geworden sei als jener der rückblickenden Zuschreibung einer Handlung an ihren Urheber.
Buddeberg 2011, S. 274.
Eine jüngere Ausnahme bildet das Arbeitspapier des Münchener SFB 1369 ›Vigilanzkulturen‹, das Responsibilisierung vor allem als Transferprozess von Zuständigkeit begreift (vgl. Kölbel et al. 2021).
Vgl. einführend zu Verantwortungskonzepten im Mittelalter den entsprechenden Artikel im Handbuch Verantwortung (Sauvé Meyer/Hause 2017). Zur anthropologischen Grundierung im Spiegel mittelalterlicher Tierepik vgl. den Beitrag von Jan Glück in diesem Heft.
Vgl. zur Eigen- wie in der monastischen Ethik auch kollektiv übernommenen Verantwortung für die Heilssicherung und die Funktion des Gewissens (conscientia) Breitenstein 2014 sowie Breitenstein 2012, bes. S. 290–292, sowie ferner zu sozialer wie spiritueller Verantwortlichkeit von Klöstern Melville 2014.
Vgl. Speer 2014 zur Frage nach Willensfreiheit als Bedingung von Verantwortungsfähigkeit bei Thomas von Aquin, der im Rahmen von Quaestio VI der Quaestiones disputatae de Malo Einwände natürlicher Determination wie solcher durch göttliche Führung zurückweist und damit Position in den Pariser Debatten »concerning the role of free choice and moral responsibility vis-à-vis the necessity of fate or providential determinism« (ebd., S. 519) bezieht, Debatten »to a large extent triggered by the Commentator’s, i.e. Averroes’s reading of Aristotle and its interpretation by the arts masters« (ebd.). Zum spannungsreichen Problemkomplex von Wahlfreiheit und möglicherweise deresponsibilisierend wirkender göttlicher Determination vgl. die Beiträge von Michael Berger und René Wetzel in diesem Heft.
Keller 2006, S. 194.
Zum mittelalterlichen Erzählen von Kontingenz vgl. Herberichs/Reichlin 2010.
Vgl. zu einem solchen historisch-anthropologischen Ansatz Linden 2015, S. 150–153, bes. S. 151: »Literarische Texte zeichnen sich für eine historisch-anthropologische Arbeitsweise dadurch aus, dass sie bestimmte anthropologische Formationen experimenthaft durchspielen können, eher das Besondere, Außerordentliche als die Norm abbilden und gerade in Zeiten des Umbruchs zu einem Feld werden, in dem neue Sichtweisen auf den Menschen erst einmal vergleichsweise unverbindlich erprobt werden können.«.
Ein gutes Beispiel aus der Lyrik bietet Wolframs Tagelied Sîne chlâwen, in dem die Dame verkürzt gesagt mit dem Wächter über seinen Verantwortungsbereich streitet – sieht er sich mit seinem Weckruf der Ehrerhaltung des Mannes verpflichtet, käme er in ihrer Sicht seiner Verantwortung gerade im Schweigen nach, insofern die Liebenden dann nicht getrennt würden (vgl. Kellner 2018, S. 348).
Vgl. Müller 1998, S. 153–170.
Durch die Analogisierung einer durch huote zum Ehebruch verleiteten Frau mit der durch das göttliche Verbot zum Sündenfall gereizten Eva gewinnt der Exkurs zudem heilsgeschichtliche Relevanz, wobei Gottfrieds sprachlich offenes Spiel mit der Dialektik von Sünde und Gesetz, konkret die Unentschiedenheit zwischen dem Verbot als causa oder occasio peccandi, ein durchaus heterodoxes Nachdenken über göttliche Responsibilisierung begünstigt (vgl. dazu vorsichtiger Tomasek 1985, S. 187–190, bes. S. 188, Anm. 243). Ein mögliches Rezeptionszeugnis dieses Gedankenspiels findet sich in Lutwins Erzählung Eva und Adam, in welcher der Teufel den Moment abwartet, in dem die Engel ihre huote vernachlässigen, um sich Eva zu nähern, deren wanckel später in einem Exkurs behandelt wird, der Parallelen zu Gottfrieds huote-Exkurs aufweist (vgl. Murdoch 1978, S. 265 f.).
Zu diesen Konzeptbegriffen, auf die wegen ihrer diskursiven Nähe zu Aspekten von Verantwortung bei der Interpretation von Responsibilisierungsnarrativen in mittelhochdeutschen Texten besonderes Augenmerk zu richten lohnt, gehören neben triuwe (vgl. dazu den Beitrag von Nadine Jäger) und huote (vgl. dazu den Beitrag von Tamara Elsner-Klug) auch weitere Kernkonzepte der literarischen Hofkultur wie milte und êre.
Während Iwein sich mit Blick auf die künneschaft unmittelbar verantwortlich zeichnet, bleibt Artus’ Eid – wenn nicht bloß implizit der Anspruch auf eine »Machtdemonstration im Namen der arthurischen Herrscherlinie« (Struwe-Rohr 2019, S. 24) dahintersteht – zunächst seltsam unmotiviert, was dazu beiträgt, dass der Konflikt der konkurrierenden Responsibilisierungen nicht öffentlich ausgetragen werden kann. Damit verbunden sind die divergierenden Rezeptionshaltungen des Ritters und seines Königs, denn während Kalogreants Erzählung auf Iwein »direkt und alternativlos [wirkt]«, »scheint es Artus ebenso darum zu gehen, das mære und dessen Wahrheitsanspruch zu überprüfen« (ebd.).
Vgl. Tomasek 1993, bes. S. 37.
Zu denken wäre hier besonders an den hässlichen Bauern in Heinrichs von dem Türlîn Crône, nach dessen ausführlicher Beschreibung sich die Natur zu Wort meldet und jede Verantwortung von sich weist. Anführen ließe sich aber auch Naturas Auftritt am Beginn des Laborintus Eberhards des Deutschen, an dem sie Gott in die Verantwortung für die missbilligte Formung eines elenden Schulmeisters nimmt. Vgl. zu beiden Stellen Vollmann 2017, bes. S. 67.
Vgl. exemplarisch Haug/Wachinger 1995 sowie mit dieser Perspektive in Kürze den separat publizierten Beitrag von Jan Stellmann zu Fortuna und Verantwortung(slosigkeit) im Wigalois. Ähnlich wie Natura und die mit ihr in einem zuweilen unübersichtlichen Gefüge verbundenen Instanzen in den philosophischen Epen, deren Interaktionsmodus der Delegation zumindest rhetorisch auf eine sich aufdrängende Theodizee-Frage antwortet (vgl. Ratkowitsch 1995), »entlastet« auch die boethianische Fortuna »Gott« und zwar »von der Verantwortung für das Sinnwidrige, das in Welt und Geschichte geschieht« (Haug 2003, S. 67).
Dies betrifft vor allem geistliche materia, deren Wiedererzählung didaktisch-offenbarenden Charakter hat (vgl. zu einer solchen poetischen Verantwortung die Beiträge von Michael Berger und Maximilian Wick), während philosophische Wahrheiten nach antiker Tradition vor Vulgarisierung zu schützen sind (vgl. zum sprichwörtlichen metus Numenii criminis Bezner 2005, S. 292 f.).
Vgl. das biblische Gleichnis von den anvertrauten Talenten (Matth. 25,14–30; Luc. 19,12–27). Interessant sind in diesem Kontext auch Reflexionen der ›Kehrseite‹, wie sie etwa Hugo von St. Viktor in der Praefatio zum Didascalicon anstellt, in der er sich zu den Konsequenzen heterogener Begabung äußert (vgl. Hugo von St. Viktor 1997, S. 104–107).
So postuliert Keller 2006 einen epochalen Wandel im 12. Jahrhundert, bei dem sich aufgrund eines »deutlichere[n] Hervortreten[s] der Einzelpersönlichkeit in der Gesellschaft« sowie eines »Wandel[s] der politischen Ordnungen […], der die Menschen stärker als bisher expliziten, für alle gültigen Normen zu unterwerfen versucht und sie in ihrer persönlichen Existenz – reglementierend und kontrollierend – immer intensiver erfassen will«, »[d]ie Art und Weise, in der im 12. Jahrhundert die Ordnung der Gemeinschaft und die Verantwortung des Einzelnen konzeptionell aufeinander bezogen werden, […] einen Schritt der kulturellen Evolution darzustellen [scheint], hinter den es im Grunde kein Zurück mehr gab« (ebd., S. 183 f.). Im Kern seiner Argumentation steht dabei zunächst die Rolle des Eides als ein responsibilisierender Akt, mit dem sich Konzepte von Huld, Gnade und Ehre verbinden, bei dessen Bruch neben der sozialen Stellung aber auch Güter, Strafunversehrtheit und das eigene Seelenheil auf dem Spiel stehen können, insofern sich der einzelne an oftmals im Eid explizit gemachte Normen bindet.
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Wick, M. Responsibilisierungsdiskurse der Vormoderne Eine Einleitung. Z Literaturwiss Linguistik 53, 415–423 (2023). https://doi.org/10.1007/s41244-023-00300-7
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