Zusammenfassung
Wenn Leid geschieht, beginnt reflexartig die Suche nach einem Verantwortlichen, dem die Verantwortung für dieses Leid übertragen werden kann, was das Leid aus der Kontingenz heraus in fassbare und handhabbare Kausalität überführt. Spannend wird die Frage nach der Verantwortlichkeit für Leid besonders dann, wenn sich verschiedene Beurteilungsinstanzen nicht einig sind, wem die Verantwortung zuzuschreiben ist, wie beim Tod der Etzelsöhne in der Rabenschlacht.
Obwohl die Verantwortlichkeit für dieses zentrale, ausführlich beklagte Kriegsgeschehen auf den ersten Blick leicht zu klären ist – verantwortlich ist derjenige, der das Schwert schwingt, hier also Witege –, entwerfen die Schuldeingeständnisse und Verantwortungszuschreibungen der Figuren und des Erzählers in der Rabenschlacht ein komplexes Netz aus Responsibilisierungsnarrativen, welche die interferierenden und konkurrierenden Verantwortlichkeiten verschieden akzentuieren. Jeder hat Verantwortung, jedem wird Verantwortung zugeschrieben und jeder scheint aus dieser Verantwortung auch entlassen werden zu können, sodass die kausalitätsstiftende Verantwortungsübernahme letztlich nicht zu einer befriedigenden Handhabbarkeit des Kriegsleides führt. Doch kann ein einzelner Krieger überhaupt für den Tod seiner Gegner verantwortlich gemacht werden, wenn das freiwillige und freudige ›Aufs-Spiel-Setzen‹ des eigenen Lebens zum Kriegerethos gehört? Ist der Getötete also selbst verantwortlich? Und kann die Verantwortung überhaupt erlassen werden, wenn die Verantwortungsübernahme und -zuschreibung in der Funktion des Heerführers und nicht in der aktiven Beteiligung am Tötungsgeschehen begründet liegt?
Der Beitrag möchte versuchen, dieses Netz an Verantwortlichkeiten zu entwirren und dabei auch aufzeigen, wie die Rabenschlacht zeitgenössische Vorstellungen von der Verantwortung für Kriegsleid im Allgemeinen und der Verantwortlichkeit des Herrschers und Heerführers im Besonderen verhandelt.
Abstract
Whenever suffering occurs, the search for a responsible person who can be held accountable for this suffering commences immediately. In this way, suffering can be shifted from the area of contingency to causality, which makes it more tangible and manageable. However, this is not always possible, especially, when different authorities disagree on who is responsible, as in the case of the death of Etzel’s sons in middle high German Rabenschlacht.
The responsibility for this central, extensively lamented war event is at first sight easy to ascribe – the responsibility lies with whoever wields the sword, in this case Witege. However, the admissions of guilt and ascriptions of responsibility by characters and narrator create a complex web of responsibility narratives that accentuate the interfering and competing responsibilities differently. Everyone is responsible, responsibility is ascribed to everyone, and everyone seems to be able to be discharged from their responsibility. Thus, the assumption of responsibility that is meant to induce causality, does eventually not lead to a manageability of war atrocities. However, can a single warrior be held accountable for the death of his opponent when it is part of the warrior ethos to risk one’s own life voluntarily and joyously? Is the person killed himself responsible for his own death? And can responsibility be exempted, when the ascription of responsibility is based in the function of the military leader and not in the participation in the act of killing?
This article aims to untangle the web of responsibilities and show how the Rabenschlacht deals with contemporary ideas of responsibility for war atrocities in general and ideas of responsibility of the monarch and military leader in particular.
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1 Einleitung
Wenn Leid geschieht, folgt zumeist reflexartig die Suche nach einem Verantwortlichen, dessen Handlung dieses Leid verursacht hat und dem folglich die Verantwortung für dieses Leid übertragen werden kann, sodass das Leidgeschehen aus der schwerer akzeptierbaren Kontingenz in handhabbare Kausalität überführt wird. Diese Zuschreibung der Verantwortung für ein Geschehen an einen Urheber ist auch dem Mittelalter nicht fremd, wird der Mensch doch »als einziges Lebewesen als verantwortlich für einige seiner Willensakte wie auch für bestimmte, aus diesen Willensakten folgende Ereignisse und Zustände begriffen«.Footnote 1 Bei Augustinus, Anselm von Canterbury, Abaelard und Thomas von Aquin ist der Mensch – wenn auch in je unterschiedlicher Akzentuierung – grundsätzlich verantwortlich für die von seinem Willen ausgehenden Handlungen und die daraus folgenden Ereignisse oder Zustände.Footnote 2 Zugleich gehen mit bestimmten Rollen oder personalen Beziehungen gesellschaftlich zugeschriebene Verantwortlichkeiten einher; beispielsweise vermerkt der Schwabenspiegel, dass der König Recht stärken, Unrecht schwächen und das Reich nicht ärmer machen soll,Footnote 3 er ist also qua Amt verantwortlich für Gerechtigkeit und das Wohlergehen des Reiches.
Doch nicht immer lässt sich ein Verantwortlicher eindeutig ausmachen, auf dessen Willen und Handlung oder Rolle ein Geschehen direkt zurückgeführt und der damit responsibilisiert werden kann; so beispielsweise im Schlachtgeschehen, in dem viele Akteure, Absichten und Wertvorstellungen zusammenkommen. Dies zeigt eindrücklich der Tod der Etzelsöhne in der Rabenschlacht. Die beiden Kinder bzw. Jugendlichen werden gemeinsam mit Dietrichs Bruder Diether von Witege erschlagen, doch die Rabenschlacht sieht die Verantwortung für dieses Geschehen nicht allein bei Witege. Aus den Schuldeingeständnissen und Verantwortungszuschreibungen von Figuren und Erzähler ergibt sich ein komplexes Netz aus Responsibilisierungsnarrativen; Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten interferieren und konkurrieren. Die kausalitätsstiftende Verantwortungsübernahme bzw. -zuschreibung resultiert letztlich nicht in einer befriedigenden Handhabbarkeit des Kriegsleides, sondern stellt vielmehr dessen Unvorhersehbarkeit und Kontingenz aus und verhandelt dabei auch zeitgenössische Vorstellungen von der Verantwortung für Kriegsgräuel im Allgemeinen und der Verantwortlichkeit des Herrschers und Heerführers im Besonderen. Dieses Netz der Responsibilisierungen soll im Folgenden entwirrt werden, wobei die jeweilige Verantwortung der Beteiligten am Tod der Etzelsöhne sowie mögliche zeitgenössische Hintergründe für die jeweiligen Akzentuierungen aufgezeigt werden.
2 Der naheliegende Verantwortliche: Witege
Sucht man einen unmittelbaren Verantwortlichen für den Tod eines Kriegers, so bietet sich der jeweilige Kampfgegner an – schließlich ist er es, der die Waffe führt, welche die tödliche Verletzung zufügt: Der Kampfgegner ist der Urheber der fatalen Tötungshandlung und als solcher unmittelbar kausal für diese verantwortlich.Footnote 4 Dieses Narrativ, das die Verantwortung des Einzelnen für seine Handlungen herausstellt und diesen damit zu einem frei entscheidenden Akteur macht, der für seine Handlungen in die Verantwortung genommen kann, bedient auch die Rabenschlacht.
Im Kampf mit Scharphe wird Witege als aktiver Täter, der den Tod des ersten der beiden hunnischen Königssöhne verursacht, genannt und damit verantwortlich gemacht: Scharphe stirbt von Witegen hande (Rab 408,1), das wird nicht nur explizit vom Erzähler konstatiert, sondern auch implizit in der Kampfschilderung deutlich, denn Witege wird überwiegend als Urheber der Kampfhandlungen dargestellt: Witege rant Scharphen an (Rab 396,2), Witege traf […] den jungen chunich richen / ouf sine brust (Rab 396,4–6), Witege zückt sein Schwert Mimming (Rab 401,5), Witege trifft das chint mit einem slage so herte (Rab 402,1), von dem starchen Witegen (Rab 398,6) muss Scharphe sterben.
Der Kampf zwischen Witege und Scharphes Bruder Orte stellt sich dagegen schon ausgeglichener dar. Orte gelingen, zunächst allein, dann mit Unterstützung durch Diether, einige Treffer gegen Witege (Rab 413,1–4). Doch obwohl die jungen Kämpfer Witege hin und her vast umbe (Rab 430,5) treiben, ihn [v]or unde hinden (Rab 431,1) angreifen und manigen biterlichen slach (Rab 412,4) ausführen, am Ende sind sie ze tumbe (Rab 430,6) und einem Kampf mit Witege (noch) nicht gewachsen. Letztlich ist es wieder Witege, der den tödlichen Schlag gegen Orte führt, wie die Rabenschlacht nicht müde wird zu betonen: Nicht nur die geschilderte Schlagrichtung des Hiebes durch daz hirn nidere / und durch den druzel dan (Rab 436,1 f.) macht deutlich, dass dieser Schlag tödlich sein muss, der Erzähler stellt – sogar mehrmals in verschiedenen WendungenFootnote 5 – eindeutig fest: nu sint si tot (Rab 439,6). Auch Diether ist, obwohl er lange Widerstand leistet, Witege nicht gewachsen, erleidet einen schweren Treffer in den Torso (Rab 454) und stirbt nach einem kurzen Gebet (Rab 456–458).
In der Schilderung des Kampfes ist eindeutig Witege derjenige, der die tödlichen Kampfhandlungen ausführt und als Urheber der Handlung für diese verantwortlich ist. Auf diese Verantwortung des Einzelnen für seine Handlungen deutet auch der Umgang der Figur mit dem Geschehen hin: Witege wird als in der Verantwortung für das Geschehen stehende und sich dessen bewusste Figur gezeichnet, die durch den Versuch der Deeskalation (Rab 415,5–416,6) die erwartbare Versehrung oder Tötung der Kinder im Kampf zu verhindern sucht, sich durch die topische Reue nach dem Tod der Gegner (Rab 459,1–4) als verantwortlich und gar schuldigFootnote 6 sieht und aus Furcht vor den Konsequenzen des ›In-die-Verantwortung-genommen-Werdens‹ durch Dietrich ins Meer flieht.Footnote 7 Dieses Responsibilisierungsnarrativ der individuellen Verantwortung des Einzelnen für seine Tat wird auch durch die geschilderten Bewertungen der anderen Figuren gestützt, die Witege die Verantwortung für den Tod der Etzelsöhne zuschreiben. So ist Rudegers Urteil eindeutig: Ez hat Witege getan (Rab 1117,1). Darüber hinaus wirft Dietrich Witege den Tod der Etzelsöhne nicht nur explizit vor und sieht ihn als Schuldigen, sondern verlangt auch eine Erklärung für dieses aus seiner Perspektive ungerechtfertigte Verhalten:
Nu sag an, herre Witege,
wie werten sich diu chint,
die von dinen schulden unsitige
oͮf der heide erslagen sint? (Rab 933,1–4)
Waz heten dir ze leide
die herren getan,
den du ouf der heide
ir leben hast gewnnen an?
Owe, was ræch du an den chinden? (Rab 934,1–5)
Betrachtet man die Kampfsituation also nur mit Blick darauf, wer den tödlichen Hieb ausführt, ist die Verantwortung für den Tod der Etzelsöhne sowohl ausgehend von der Einschätzung und Präsentation der Geschehnisse durch den Erzähler als auch durch das Urteil der Figuren eindeutig: Derjenige, der das Schwert führt, ist verantwortlich für die aus dem Hieb resultierenden Verletzungen und gegebenenfalls für den Tod des Gegners – das ist auch dem Tötenden selbst klar.Footnote 8 Diese Verantwortung wird von den Figuren Witege und Dietrich gleichgesetzt mit Schuld im Sinne der unmittelbar kausalen Urheberschaft einer negativ bewerteten Handlung;Footnote 9 bemerkenswerterweise nimmt der Erzähler eine solche Wertung aber nicht vor, das Töten im Krieg wird nicht als an sich problematisches Verhalten verhandelt. Dies mag darin begründet sein, dass diese Verantwortung für Verletzungen und Tötungshandlungen auf dem Schlachtfeld aus zeitgenössischer Perspektive keinesfalls problematisch ist, sondern sich in das adelig-kriegerische Wertesystem fügt, wie etwa Prietzel in der Auswertung mittelalterlicher Chronistik gezeigt hat: »Das Risiko des eigenen Todes, damit verbunden die Drohung, einen Feind zu töten, und in Folge davon das tatsächliche Töten bilden die unverzichtbare Voraussetzung für Heldentum im Krieg, für die mustergültige Bewährung des adligen Mannes.«Footnote 10 Im Krieg ist der adlige Mann geradezu verpflichtet zu töten, will er sich als vorbildlicher Krieger bewähren, auch wenn in der historischen Realität zugleich die Gegnerschonung und Gefangennahme zum Zweck der Lösegeldforderung weit verbreitet war.Footnote 11
Bereits hier zeigt sich, dass die Responsibilisierung von Kriegern eine komplexe Angelegenheit ist: Witege ist verantwortlich für den Tod der Etzelsöhne und vor dem Hintergrund seines Verrats in Dietrichs FluchtFootnote 12 und der Tötung Alpharts in Alpharts TodFootnote 13 wird diese ›normale‹ Kriegshandlung zum »Gipfelpunkt«Footnote 14 der Untaten Witeges, derer er ›schuldig‹ ist und für die er sich vor Dietrich verantworten und Wiedergutmachung (durch Strafe und/oder Tod) leisten soll. Berücksichtigt man jedoch ein zeitgenössisches Verständnis von der Notwenigkeit von Tötungshandlungen in der Schlacht, verliert Witege zumindest bei der Tötung der Etzelsöhne seine ›Schuldigkeit‹ und wird zum bloßen Verantwortlichen in einem Ursache-Wirkung-Zusammenhang – es ist kein Vergehen, im Krieg zu töten, sondern eine erwartbare und für kriegerische Bewährung notwendige Tat. Bezieht man schließlich die Geschehnisse vor diesem fatalen Kampf in die Bewertung der Tötungshandlung ein, verliert Witeges Verantwortlichkeit für den Tod der Etzelsöhne obendrein ihre Absolutheit – ein Hinweis darauf, dass Verantwortung für Kriegsleid über die individuelle Verantwortung des verletzenden und tötenden Kriegers hinausgeht.
3 Übermut tut selten gut – die Verantwortlichkeit der Etzelsöhne an ihrem Schicksal
Dass sich die Etzelsöhne überhaupt in der Nähe des Schlachtgeschehens befinden, stellt sich in der Rabenschlacht auch als persönliche Willensentscheidung der jungen Adligen dar. Dies wird besonders in ihrer Entschlossenheit und wiederholten unnachgiebigen Überzeugungskraft gegenüber ihren jeweiligen ›Aufpassern‹ deutlich. Die Söhne bitten ihre Eltern Helche und Etzel inständig darum, mit Dietrich nach Bern ziehen zu dürfen, um die Stadt zu sehen (Rab 158). Durch die huote der mitreisenden Verwandten (Rab 160,1) und die Absicht der beiden, den Feinden nicht zu nahe zu kommen (Rab 184,5 f.), ist die Reise aus ihrer Perspektive ungefährlich. Mit Dietrichs Fürsprache (Rab 175) gelingt es ihnen schließlich, die Eltern zu überzeugen. Auch vor Ort in Bern setzen die Etzelsöhne ihren Willen durch. Sie wollen ditz bou so herlich, / die stat hie ze Berne (Rab 342,2 f.) ansehen und bitten Elsan, in dessen Obhut sie sich gemeinsam mit Dietrichs Bruder Diether befinden, eindringlich, sie vor die Stadt reiten zu lassen (Rab 340 f.). Wiederum gelingt es den Kindern zu überzeugen (Rab 349), doch beim Ausritt bleibt Elsan hinter ihnen zurück (Rab. 353,1 f.). Im dichten Nebel kommen die Kinder ouf ein unrehtez phat (Rab 351,4), verirren sich, müssen die Nacht auf der Heide verbringen und treffen am nächsten Morgen auf Witege (Rab 366–375).
Die aus Neugier und Entdeckerlust getriebene Willensentscheidung der jungen Adligen, Bern zu sehen, bildet die Voraussetzung dafür, dass sie sich überhaupt in der Nähe der Gefahrenzone und im Einflussbereich des schlechten Wetters befinden. Die Etzelsöhne geben der ›Begierde‹ des Entdeckens freiwillig nach, können also im mittelalterlichen Verständnis für diese Handlung verantwortlich gemacht werden. Gleichzeitig ist der Zufall des schlechten Wetters naturgemäß unvorhersehbar,Footnote 15 sodass die Rabenschlacht hier auch die Grenzen der Verantwortlichkeit für die Folgen von Willensentscheidungen aufzeigt. Der Ausgang einer responsibilisierbaren, weil auf freier Willensentscheidung beruhenden, Handlung kann sich der eigenen Verantwortlichkeit entziehen, wenn diese Handlung auf eine Kontingenz trifft, die die ursprüngliche Absicht »unvorhersehbar konterkariert und durchkreuzt«.Footnote 16
Während die Begegnung mit Witege damit nur begrenzt in der Verantwortlichkeit der Etzelsöhne liegt, ist ihr Umgang mit diesem zufälligen Geschehen wiederum ihren Willensentscheidungen zuzurechnen. Weil sie Witege als kühn und streitlustig wahrnehmen (Rab 377,6) und Diether ihn als Leidverursacher, an dem er sich gerne rächen würde (Rab 381,3–6), identifiziert, greifen sie ihn an (Rab 382–390). Die Begegnung mit einem Krieger löst bei ihnen einen Drang nach eigener kriegerischer Bewährung aus, sodass man nicht umhin kann festzustellen, dass das Verhängnis der Etzelsöhne weniger in Witeges grundsätzlicher Aggression als vielmehr in ihrer Neugier, Unüberlegtheit und Kampflust, kombiniert mit unglücklichen Wetterumständen, begründet ist.Footnote 17
Dabei handeln sie, darauf weisen auch Malcher und Philipowski hin, in einer »im Sinne ihres Adels adäquate[n] Handlungsweise«Footnote 18 – als zukünftige Herrscher beweisen sie mit ihrer Kampflust und -fähigkeit (gerade auch im Kontext der intendierten Wiederherstellung des laut Diether durch Witege verletzten Rechts) ihre Herrschaftsfähigkeit.Footnote 19 Und dies ist, blickt man auf Ergebnisse geschichtswissenschaftlicher Forschungen, nicht nur die literarische Umsetzung eines gesellschaftlichen Ideals, sondern knüpft auch an gelebte Praxis an, denn nicht selten übernahmen Königssöhne Waffen- und Kriegsdienste.Footnote 20 Die plötzliche Aggression der Etzelsöhne, die den neugierigen Erkundungsausritt zur aggressiven Kriegshandlung macht, ist ein normales, erwartbares und erwartetes Verhalten junger Adliger. Dass dadurch ein schlimmes Ende zu befürchten ist, deutet sich in den steten owe-Rufen des Erzählers zwar an, die Kampflust der chinder wird jedoch nicht explizit getadelt, vielmehr werden ihre manheit (Rab 399,4) und ihre für ihre Jugend herausragende Kampfkraft betont: Sie kämpfen ohne zagheit (Rab 389,6), [g]elich einem degene (Rab 394,1) und sind auch von Verwundungen nicht aufzuhalten (Rab 437,5 f.).
Damit spricht die Rabenschlacht implizit ein bekanntes Problem mittelalterlicher Kriegshandlungen an, nämlich die Unvorsichtigkeit und Ruhmsucht junger Männer,Footnote 21 wobei sie dieses Verhalten aber nicht grundsätzlich verurteilt, sondern die dahinterstehenden, den adligen Herrschaftsanspruch begründenden Werte anerkennend feststellt. Weil die jungen Krieger sich erst bewähren mussten, um Ehre und damit eine angesehene Stellung im Heer und in der Gesellschaft zu erwerben, strebten sie besonders ehrgeizig nach den anerkannten Tugenden militärischer Leistungsfähigkeit und suchten ihre Kraft, ihren Mut und ihre Kühnheit stets und mitunter zum Nachteil für sich selbst oder das Heer zu beweisen.Footnote 22 Durch diesen Willen zum herausragenden Kampf liegt die Verantwortung für Kriegsgräuel nicht nur beim jeweiligen ›Täter‹, sondern bei jedem einzelnen Krieger, der sich in dieser Weise freiwillig und freudig in den Kampf stürzt und so das Narrativ des ehrenvollen, mutigen Kriegers ausagiert. Dass in der Rabenschlacht auch mit den jungen Etzelsöhnen ›die Pferde durchgehen‹Footnote 23 fügt sich in dieses Bild – zunächst nur von Neugier getrieben, werden sie in der Begegnung mit Witege motiviert, ihre Kampfkraft zu beweisen, um Ehre zu erlangen bzw. für Gerechtigkeit zu sorgen und so ihren Adel zu beweisen. Dabei überschätzen sie offensichtlich ihre Fähigkeiten – auch in Überzahl können sie gegen den erfahrenen Krieger Witege nicht gewinnen und sein Angebot, ihn einfach ziehen zu lassen (Rab 415,5–416,6), nehmen sie in ihrem Übermut nicht an. Ihr Wille ist auf den Kampf gerichtet und so tragen sie auch die Verantwortung dafür, dass dieser Kampf stattfindet und mit Verletzung und Tod die erwartbaren Konsequenzen mit sich bringt.
4 Verantwortung für Schutzbefohlene – Dietrich, Elsan, Etzel und Helche
Die Etzelsöhne können jedoch nicht uneingeschränkt für ihre fatale Entscheidung zum Kampf und ihren Übermut verantwortlich gemacht werden, denn sie sind – und das wird die Rabenschlacht nicht müde zu betonen – chinder.Footnote 24 Zwar ist anzunehmen, dass diese Bezeichnung weniger auf ihr tatsächliches Alter (das dann zwischen 7 und 14 Jahren läge)Footnote 25 verweist als auf ihre JugendFootnote 26 und sie tatsächlich schon adolescentes sind oder, falls sie die Schwertleite schon erhalten haben, iuvenes mit entsprechender kämpferisch-kriegerischer AusbildungFootnote 27 – trotzdem sind sie damit auch nach mittelalterlicher Vorstellung noch nicht allein für ihre Entscheidungen zur Verantwortung zu ziehen. Das Alter der Mündigkeit variiert im Mittelalter je nach Zeit und gültigem Recht zwischen 10 und 18 bzw. 21 JahrenFootnote 28 und da die beiden die Erlaubnis ihrer Eltern, vor allem ihres Vaters Etzel, brauchen, um mit Dietrich ziehen zu dürfen (Rab 159), ist davon auszugehen, dass sie dieses Alter noch nicht erreicht haben.
Solange Jugendliche nicht mündig sind, also unter der munt ihres Vaters (oder eines anderen Vormundes) stehen, ist dieser für ihre Taten und ihren Schutz verantwortlich,Footnote 29 also zur huoteFootnote 30 verpflichtet. Die huote ist damit ein Responsibilisierungskonzept, das Subjekt und Objekt von VerantwortungFootnote 31 so miteinander verbindet, dass derjenige, der Verantwortung im Sinne von huote übernimmt, nicht nur das ihm Anverantwortete vor äußeren Gefahren beschützt und von schlechten Taten abhält, sondern auch persönlich vor anderen für Erfolg oder Misserfolg dieses ›Behütens‹ einsteht. Aus dieser Perspektive tragen jene Figuren die Verantwortung für die tödliche Kriegserfahrung der Etzelsöhne, unter deren munt bzw. huote sie stehen und die dieser ›Aufsichtspflicht‹ nicht ausreichend nachgekommen sind.
4.1 Etzel und Helche und die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder
Helche und Etzel sind zunächst dagegen, dass ihre Söhne mit Dietrich nach Bern ziehen (Rab 161–163; Rab 174), auch das Argument der Kinder, dass Etzel den mitreisenden Verwandten die huͦte (Rab 160,1) für die Kinder anbefehlen soll und die chunen rekchen guͦte sie in ir phlegen haben werden (Rab 160, 3 f.), überzeugt sie nicht. Erst als Dietrich den Wunsch der Etzelsöhne unterstützt und verspricht, auf sie Acht zu geben (Rab 175 f.), ist zunächst Helche und dann auch Etzel einverstanden. Die Eltern vertrauen ihre Kinder Dietrich an und geben in diesem Akt der Überantwortung und Delegation ihre elterliche Verantwortung für die Kinder an Dietrich weiter: Diu chint bevilch ich [Helche, T.E‑K.] dir [Dietrich, T.E‑K.] ze dinen triwen verre (Rab 185,6). Allerdings trifft Helche weitere Vorkehrungen: zwelf tousent wigande (Rab 190,5) sollen ihre Kinder begleiten und auf diese achten (Rab 191,3–5).
Diese zusätzliche Vorkehrung läuft zwar ins Leere, denn beim schicksalhaften Ausritt der Etzelsöhne und Diethers sind diese Krieger nicht anwesend, ist jedoch hinsichtlich der Responsibilisierungsstruktur des Geschehens und des Verständnisses von Verantwortung in der Rabenschlacht bemerkenswert. Zum einen lässt sich diese Maßnahme in den Kontext von Helches Traum, der den Tod der Kinder vorausdeutet (Rab 123–126), stellen. Durch diesen Traum ist der Tod der Kinder kein rein kontingentes Ereignis, sondern ein für Figur und Rezipienten zu befürchtendes Geschehen. Dies erzeugt nicht nur Spannung, sondern lenkt das Augenmerk auch auf Helches elterliche Pflicht zum Schutz der Kinder und ihre herrschaftliche Pflicht der Dynastiesicherung. Die mehrfache Absicherung der Kinder ist in diesem Kontext folgerichtig und verantwortungsvoll. Zum anderen lässt sich diese Maßnahme als ein Indiz dafür lesen, dass Dietrichs Schutz nicht ausreichen wird und auch als nicht ausreichend betrachtet wird. Schon zuvor äußert Helche die Sorge, dass diejenigen, die auf der Reise auf die Kinder achtgeben, diese Verantwortung für die Kinder im Kampf vergezzen (Rab 164,5) könnten. Dass nun eine zusätzliche Vorkehrung getroffen wird, noch dazu heinliche (Rab 190,3),Footnote 32 weist darauf hin, dass Dietrichs Verantwortungsübernahme nicht als ausreichend verlässlich eingestuft wird. Zur Übergabe von Verantwortung und damit zum Responsibilisieren des anderen gehört also, so ließe sich aus dieser Szene schließen, das Vertrauen,Footnote 33 dass der andere dieser Verantwortung gerecht wird.
Zusammenfassend sind Etzel und Helche also nur indirekt für die Widerfahrnisse und den Tod ihrer Kinder responsibel zu machen. Zwar lassen sie ihre Kinder aus ihrer elterlichen Obhut, geben dabei ihre Verantwortung für die Kinder aber nicht auf, sondern nur weiter – und zwar nach bestem Wissen und Gewissen an einen Krieger, der aufgrund seiner fama verlässlich erscheinen muss. Diese Delegation von Verantwortung entbindet sie aber nicht vollständig davon, wie Etzels Vorwurf an Helche deutlich macht:
Daz har ouz der swarte
Ezele vor leide brach.
Er rouft sich bi dem barte,
michel was sin ungemach.
»Owe, nu muͦz ich jamer dulden!
Swaz ich nu leides han, vrowe, daz chumt von iwern schulden.
Ir woldet iuch nie gemazen,
chuneginne rich.
Diu chint hiezet ir mich lazen
dem ungetriwem Dietrich.
Owe der grozen leide!
Dietrich hat si verraten beide. (Rab 1113 f.)
Im Netz der Verantwortlichkeiten liegt Etzels und Helches Verantwortung in der Wahl des richtigen Aufpassers, doch dieser wird seiner Aufgabe nicht gerecht. Dass zumindest Helche durch ihren Traum vorgewarnt ist und zu ahnen scheint, dass Dietrichs Schutz nicht ausreichen wird, könnte der Grund dafür sein, dass sie in der Rabenschlacht – dargestellt in Etzels Vorwurf – für stärker responsibel gehalten wird als Etzel: Wer mehr weiß, hat mehr Verantwortung, da er/sie schließlich die zu verantwortende Situation und Handlungskonsequenzen besser einschätzen kann und entsprechend stärker in der Pflicht ist, richtig zu handeln.Footnote 34
4.2 Dietrich als delegierter und delegierender Aufpasser und Heerführer
Indem Dietrich die Kinder in seine huote nimmt, übernimmt er die elterliche Verantwortung und ermöglicht ihnen die Reise nach Bern. Diese persönliche Verantwortungsübernahme ist jedoch direkt mit der Weitergabe dieser Verantwortung an andere edele helde guote verbundenFootnote 35 – Dietrichs Verantwortung für die Kinder liegt nicht nur darin, selbst auf sie aufzupassen, sondern auch geeignete weitere Personen auszuwählen, die auf sie aufpassen sollen:
Do sprach der vogt von Berne:
»Nu laze wir diu chint,
sit si so rehte gerne
der reise so gar vlizich sint.
Ich gelaze si nimmer ouz der huͦte
und schaffe zu in die edelen helde guͦte,
die si ouf allen strazen
habent in ir phlegen.
Si muzen sich des mazen«,
sprach von Bern der degen,
»daz si indert furder riten,
swa ich si lazen, daz si mit da biten.« (Rab 175 f.)
Wiederum wird Verantwortung also delegiert. Diese Doppelung aus direkter persönlicher Verantwortung einerseits und indirekter persönlicher Verantwortung durch die Auswahl geeigneter anderer Personen andererseits setzt sich auch in der Entscheidung darüber fort, wie mit den Kindern während der Schlacht verfahren werden soll, – diese trifft Dietrich nämlich nicht allein, sondern, wie es sich für einen vorbildlichen Herrscher gehört, gemeinsam mit ausgewählten Ratgebern (Rab 276).
Nicht nur die huote an sich, sondern auch die Entscheidung darüber, wie die huote konkret gestaltet werden soll, ist damit eine kollektive Angelegenheit. Obwohl die letzte Entscheidung natürlich der Herrscher trifft, gebietet es das Ideal, dass er sich beraten lässt und diesem Rat folgt.Footnote 36 Entscheidungen liegen dann nicht mehr nur im Verantwortungsbereich des Herrschers, sondern auch in dem der Berater.Footnote 37 Der Herrscher hat also eher Verantwortung dafür, dass eine gute Entscheidung zustande kommt, indem er sich von den richtigen Ratgebern beraten lässt, und weniger Verantwortung dafür, wie die Entscheidung konkret aussieht, kurz: der Herrscher hat eher ›Personalverantwortung‹ als inhaltliche Verantwortung. Diese teilt er mit seinen Ratgebern, doch aufgrund der ›Personalverantwortung‹ fällt die Verantwortung für den Inhalt der Entscheidung aber natürlich auch auf ihn zurück.
Im vorliegenden Fall der Rabenschlacht kommt man in der Beratung zu dem Schluss, dass die Kinder bei Elsan de[m] vil reinen (Rab 280,3) in Bern bleiben sollen, wo sie wol verborgen / vor aller missetat (Rab 278,1 f.) seien. Der Empfehlung seiner Berater folgend vertraut Dietrich Elsan die Kinder an (Rab 285,6), allerdings nicht, ohne ihm genaue Anweisungen zu geben und das Befolgen dieser Anweisungen durch die Androhung des Todes sicherzustellen:
Nu behute, herre Elsan,
dich und diu chint vor aller not
und gib mir din triwe an disen ziten,
daz du die chint lazest ninder furder riten.
Die stige solt du verdurnen
innen unde vor.
Ahte niht ouf ir zurnen,
la si ninder chomen fur daz tor
ouf stige und an strazzen,
oder wirret den chinden iht, so must du mir din leben lazen. (Rab 286,3–287,6)
Zusätzlich zu den Etzelsöhnen soll Elsan auch auf Dietrichs Bruder Diether achtgeben (Rab 292), der jedoch nicht nur Schutzbefohlener ist, sondern zugleich auch auf die Etzelsöhne achten und diese in seiner huͦte (Rab 297,5) sowie in seinem phlegen (Rab 298,3) haben soll. Denn die Etzelsöhne, das ist Dietrich offenbar klar, können die Gefahr der Situation selbst nicht richtig einschätzen: Diu chint sint tump, so habt ir [Diether, T.E‑K.] bezer sinne! (Rab 302,6).
Auch hier wird also die Verantwortung wiederum verteilt und, ähnlich wie bei Helches Vorkehrungen, zum vereinbarten Aufpasser ein zusätzlicher Schutz bereitgestellt, der aber ebenfalls nicht greift. Anders als Helches Krieger ist Diether zwar vor Ort, aber mehr als Kamerad statt als Aufpasser, denn er ist ebenso abenteuerlustig wie die Etzelsöhne (Rab 348). Auch hält er sie nicht vom Kampf ab, vielmehr tragen seine emotionale Reaktion auf die Sichtung Witeges (Rab 378,5 f.) und seine Erwähnung des durch Witege erlittenen leide[s] (Rab 381,4) zur Idee, den fremden Krieger anzugreifen, entscheidend bei (Rab 382,5 f.).Footnote 38
Die Verantwortung für die Etzelsöhne wird also mehrfach an vermeintlich geeignete Aufpasser delegiert und aufgeteilt. In dieser »Delegation der huͦte«,Footnote 39 so argumentieren Malcher und Philipowski, liegt Dietrichs »primärer ›Fehler‹«:Footnote 40 Zur Pflicht des Herrschers gehöre sowohl Kriegsführung als auch die Sorge für Schutzbefohlene, Dietrich könne hier jedoch nicht beiden Ansprüchen zugleich persönlich gerecht werden.Footnote 41
Diese Delegation und Aufteilung war jedoch bereits in Dietrichs Versprechen gegenüber Etzel und Helche angelegt, ist also kein spontaner Bruch des huote-Versprechens aufgrund der örtlichen Unvereinbarkeit von Kriegsführung und Schutz, sondern von Beginn an mitvereinbart und zudem nicht nur aus zeitgenössisch-normativer, sondern auch aus militärhistorischer Perspektive in Dietrichs Rolle als HeerführerFootnote 42 und König zwingend angelegt: Der Herrscher ist immer auch KriegerFootnote 43 und er muss, vor allem wenn Krieg zur Bewahrung oder (Wieder‑)Erlangung von Herrschaft geführt wird, als Feldherr persönlich auf dem Schlachtfeld seinen Krieg führen.Footnote 44 Er muss als Heerführer in der Schlacht als Anführer sichtbar sein, um einerseits seine fortitudo und damit Herrschaftslegitimation zu beweisen. Andererseits hält die Anwesenheit des Herrschers das Netzwerk des Heeres zusammen, ist also entscheidend dafür, dass überhaupt ein Sieg errungen werden kann.Footnote 45 Die Rolle des Heerführers und die mit ihr einhergehende Verantwortung für den Schlachterfolg können daher nicht delegiert oder geteilt werden, schon gar nicht in der Rabenschlacht, in der ein Sieg unbedingt notwendig ist, um die Sicherheit der Stadt Bern – deren Belagerung befürchtet wird (Rab 306,3–6) – und damit auch der Etzelsöhne zu gewährleisten.
Dietrichs Delegation der huote ist aus dieser Perspektive kein Fehler, sondern kann als Ausdruck ebenjener Notwendigkeit und umsichtigen Planung des fürstlichen Heerführers verstanden werden, die mittelalterliche Kriegsbücher vom Fürsten fordern.Footnote 46 Die aus Heerführung und huote-Versprechen resultierenden, konkurrierenden Responsibilitäten Dietrichs lassen sich nur vereinen, wenn Dietrich primär seiner Verantwortung als Heerführer nachkommt und im Zuge dessen die huote zwar delegiert, aber eben gerade dadurch seiner huote-Verantwortung gerecht wird.
Unter Berücksichtigung der historischen Anforderungen an einen königlichen Heerführer macht Dietrich mit der Verantwortungsweitergabe an sich also alles richtig. Lediglich die Wahl der Aufpasser lässt sich kritisieren, wobei zumindest Elsan als erfahrener und starker Krieger bekannt ist (Rab. 114; Rab 280,3; Rab 282) und dadurch geeignet erscheint. Diese Übergabe der Verantwortung, das demonstriert die Rabenschlacht im folgenden Agieren der Dietrichfigur, entbindet aber nicht vollständig von der Verantwortung für das Schicksal der Kinder. Dies zeigt sich an vier Aspekten:
Erstens erkundigt sich Dietrich sofort nach der Schlacht nach den Etzelsöhnen, [s]in erstiu vrage was um die herren (Rab 869,6). Sobald es seine Heerführer-Pflichten also erlauben, nimmt er sofort seine ›huote-Verpflichtung‹ wahr; diese scheint durch die Delegation nicht vollständig, sondern nur vorübergehend abgegeben worden zu sein.
Zweitens wird in den sich anschließenden Klagen Dietrichs immer wieder deutlich, dass dieser sich in der Verantwortung sieht – der Tod der Kinder bedeutet den Verlust seiner êre (Rab 875,6; Rab 881,6): Er konnte einerseits das huote-Versprechen gegenüber Helche und Etzel nicht einhalten, andererseits haben die edelen helde guote, die Dietrich zum Schutz der Kinder aufbieten wollte, diesen nicht gewährleistet, was auf Dietrich, der sie ausgesucht und instruiert hat, zurückfällt. Und schließlich war es Dietrich, auf dessen Rat und Versprechung hin Etzel und Helche überhaupt erst zugestimmt hatten, die Kinder ziehen zu lassen, sodass er als schlechter Ratgeber nicht ganz zu Unrecht befürchtet, als Verräter zu gelten (Rab 897,6), obwohl er verantwortlich gehandelt hat.
Drittens übernimmt Dietrich die Verantwortung für den Tod der Etzelsöhne auch dadurch, dass er sie rächen will (Rab 901 f.) und die Verfolgung Witeges aufnimmt (Rab 913–964), sich also selbst für die Wiederherstellung des durch den Tod der Kinder gestörten Gleichgewichts und seiner persönlichen Ehre einsetzt.Footnote 47 Aus Witeges erfolgreicher Flucht ergibt sich jedoch das Problem, dass der unmittelbar kausal Verantwortliche für den Tod der Kinder nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann – er hat sich mit seiner Flucht ins Meer dem Zugriff entzogen, weder kann er also Etzel als Täter präsentiert werden noch kann der Tod der Kinder an ihm gerächt werden. Dietrich hat damit gewissermaßen doppelt versagt – er hat nicht auf die Kinder aufgepasst und sie nicht gerächt, er kann mit Elsan nur einen mitverantwortlichen Aufpasser bestrafen, nicht aber den eigentlichen Täter.
Daraus ergibt sich das vierte Anzeichen dafür, dass Dietrich im Verständnis der Rabenschlacht für den Tod der Etzelsöhne trotz seiner Vorkehrungen verantwortlich ist, nämlich seine Sorge vor der Reaktion Etzels und die Bitte der anderen Figuren um Fürsprache bei Etzel. Denn obwohl Dietrich sich zwar (moralisch) verantwortlich fühlt (s. o.), soll bei Etzel seine (rechtliche) Unschuld beteuert werden:
Und wirb mir umb ir [Helche, T.E‑K.] hulde,
milter marchman,
und sage min unschulde
Etzele dem chunige lobesan.
Nu wirb ez vlizchliche
umb mich vil armen Dietriche. (Rab 1023)
Nicht nur in den Handlungen und Selbstaussagen der Figur Dietrichs, sondern auch in den geschilderten Reaktionen der anderen Figuren stellt die Rabenschlacht Dietrich als Verantwortlichen dar. Dabei ist es bemerkenswert, dass Dietrichs Responsibilisierung mit den Begriffen schulde und unschulde verhandelt wird. Sobald Helche vom Tod ihrer Kinder erfährt – bei der Nachricht selbst wird ein Grund bzw. Verantwortlicher für deren Tod nicht genannt (Rab 1051) – beschuldigt sie Dietrich: [v]on Dietriches schulden (Rab 1064,3) habe sie ihre Kinder verloren, dieser sei persönlich für den Tod der Kinder verantwortlich:
[Helche, T.E‑K.:] Wol weiz ich, milter Rudeger,
daz er verraten hat diu chint.
Daz ensagt mir hinpfur niemen mer,
mine sune verchoufet sint.
Vil wol weiz ich diu mære,
daz hat getan selb der Bernære. (Rab 1065)
Auch Etzel sieht Dietrich als primären Verantwortlichen und Verräter und gibt zugleich Helche nicht nur eine Mit-Verantwortung, sondern auch eine daraus resultierende Mitschuld am Geschehen (Rab 1113,6). Rudeger dagegen beteuert – auf Dietrichs Bitte hin – vor Etzel und Helche Dietrichs Unschuld:
»Du zihest in unschulden«,
sprach her Rudeger.
»Etzel, zu dinen hulden
muͦz ich chomen nimmer mer.
Nu geloube mir diu mære:
Vil unschuldich ist der Bernære.« (Rab 1115)
Rudegers Fürsprache überzeugt schließlich beide Elternteile von Dietrichs unschulde (Rab 1129–1131). Doch trotz Rudegers ›Vorarbeit‹ übernimmt Dietrich am Etzelhof – ähnlich wie in seinen Klagen und mit dem Racheversuch auf dem Schlachtfeld – die Verantwortung für den Tod der Etzelsöhne und liefert sich Etzels Urteil und Rache aus (Rab 1136). Und obwohl Etzel Rudegers Fürsprache entsprechend Dietrich keine Verantwortung zuspricht und von seiner Unschuld überzeugt ist, gewähren ihm Etzel und Helche hulde (Rab 1137,5) und vergaben im seine schulde (Rab 1139,3).
Die Verantwortung für den Tod der Etzelsöhne wird Dietrich hier von Figuren zugesprochen und durch die Intervention anderer Figuren wieder abgesprochen. Die Verantwortlichkeit des Heerführers und ›Aufpassers‹ Dietrich stellt sich hier dar als ›Ansichtssache‹, sie ist keine feste Größe, sondern verhandelbar, zuschreibbar – und übernehmbar. Obwohl Dietrich also sowohl ›objektiv‹ vor dem Hintergrund zeitgenössischer Herrscher- und Heerführerpflichten und ›subjektiv‹ in der Einschätzung der Figuren nicht für den Tod der Etzelsöhne zur Verantwortung zu ziehen ist, stellt die Rabenschlacht ihn bis zuletzt als verantwortlich dar. Dabei wird Responsibilität von den Figuren mit den Begriffen der huote und der schulde ausgedrückt und so explizit mit einer Verpflichtungsdimension versehen: Wer huote übernimmt bzw. wem sie übertragen wird, der geht eine Verpflichtung ein und ist anderen gegenüber die Erfüllung dieser Verpflichtung schuldig. Zu diesem an ein rechtlich-religiöses Gläubiger-Schuldner-Verhältnis erinnerndes ›Schuldig-Sein‹ kommt die Dimension des Verursachens hinzu – wer ›schuldig‹ ist, steht allgemein als Urheber für etwas ein und hat die Konsequenzen zu tragen.Footnote 48 Im strafrechtlichen und religiösen Sinn geht mit dem Begriff der Schuld zudem eine negative Bewertung des vom Schuldigen verursachten Geschehens vor dem Hintergrund der gültigen Normen und Gesetze einher.Footnote 49 Dietrichs Verantwortung für den Tod der Etzelsöhne geht damit über einen Ursache-Wirkung-Zusammenhang hinaus, sie ist eine Verpflichtung zu einem bestimmten Handeln, das aus Dietrichs Status als Herrscher und Heerführer resultiert und sowohl in seiner Selbsteinschätzung und Klage als auch durch die Beschuldigungen von Helche und Etzel artikuliert wird. Dies deckt sich mit zeitgenössischen Vorstellungen von der Verantwortung des Heerführers, wie sie sich beispielsweise in der im Mittelalter populären Schrift Epitoma rei militaris von Vegetius finden: Der Heerführer soll auf jeden einzelnen Soldaten achtgeben, da ihm jedes Unglück, das einem Soldaten unter seinem Kommando geschieht, als Verfehlung zugerechnet wird.Footnote 50 Insbesondere der König als Feldherr hat Verantwortung für das gesamte Kriegsgeschehen; unabhängig von seiner physischen Präsenz durchdringt er das ganze Kriegswesen und ist überall als allgegenwärtig konzipiertFootnote 51 – er hat also überall für alle Beteiligten Verantwortung, auch dann, wenn er sie abgibt oder raum-zeitlich bedingt gar nicht übernehmen kann. In diesem Sinne ist Dietrich verantwortlich und ›schuldig‹ am Tod der Etzelsöhne, obwohl er ›unschuldig‹ ist – schuldig, weil er qua Status unbedingt und unabweislich zur militärischen huote verpflichtet ist, er diese Verpflichtung aber nicht erfolgreich erfüllt und somit die Einlösung der Verpflichtung schuldig bleibt sowie die Schuld des Nicht-Erfüllens adliger Normen auf sich lädt, und doch unschuldig, weil er dieser Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Gewissen nachgekommen ist und eine unglückliche, vom Einzelnen kaum zu beeinflussende Verkettung von jugendlichem Leichtsinn, nachgiebigem Aufpasser und Zufällen zur Katastrophe führte.
Dietrichs Verantwortung für den Tod der Etzelsöhne bleibt damit ambivalent und problematisiert die Vorstellung, dass der Heerführer für jeden einzelnen Krieger verantwortlich gehalten werden kann: Es gibt Situationen, die sich dem Eingreifen des Heerführers entziehen – sei es, weil er nicht überall gleichzeitig sein kann, sei es, weil sich Manches, wie individuelle Dispositionen oder äußere Umstände, nicht von ihm kontrollieren lässt.
4.3 Elsan – überredet, unachtsam und Opfer des schlechten Wetters
Zu den Umständen, die sich nicht absolut vom Heerführer kontrollieren lassen, gehört auch die Bereitschaft seiner Untergebenen, Befehle unbedingt zu befolgen. Das zeigt sich in der Rabenschlacht an Elsan, dem die Kinder mit der expliziten Anweisung anvertraut werden (Rab 285,6), sie auf keinen Fall aus seiner huote zu lassen (Rab 291,6), ihnen keinen Ausritt zu erlauben, nicht auf ihre Widerworte zu hören, sie regelrecht einzusperren und sie auf keinen Fall vor das Tor zu lassen (Rab 286,6–287,4). Dieser Verantwortung wird Elsan nicht gerecht. Obwohl er sein leben lazen (Rab 287,6) muss, sollte den Kindern etwas geschehen, lässt sich der Aufpasser von den Etzelsöhnen und Diether mit den Argumenten, dass Dietrich es nicht erfahren werde (Rab 347,6) und sie mit niemen striten (Rab 348,3) wollen, überreden, mit ihnen ouf di strazen (Rab 349,6) zu reiten. Der harmlose Spazierritt wird zur bekannten Katastrophe, die Kinder geraten auf Abwege (Rab 351,3 f.), Elsan verliert sie ouz den ougen (Rab 358,5) und kann sie im Nebel weder in der Stadt noch auf der Heide ninder vinden (Rab 353,6).
Elsan, so stellt es die Rabenschlacht dar, wird seiner Pflicht zur huote nicht gerecht. Er ist bereit, hinter dem Rücken des Heerführers und Herrschers gegen dessen ausdrückliche Anweisungen zu verstoßen. Zwar hat er die Absicht, die ihm Anvertrauten zu begleiten und auf sie aufzupassen, doch er kann diese Absicht nicht in Handlung umsetzen. Diese Verfehlung gibt er später gegenüber Dietrich unumwunden zu (Rab 871,6–872,2). Dietrich verurteilt ihn daraufhin nicht, das Auffinden der Kinder und die Klage über ihren Tod (Rab 872–889) haben offenbar Priorität. Erst später, als Rudeger am Etzelhof von den Geschehnissen berichtet und Dietrich in Schutz nimmt, wird klar, dass Elsan wie angekündigt seine Unachtsamkeit und seinen Ungehorsam mit dem Leben bezahlt: Dietrich schlägt ihm den Kopf ab (Rab 1119,1–3).
Dietrichs Drohung gegenüber Elsan war also ernst gemeint, und ihre Umsetzung ist vor dem Hintergrund zeitgenössischer Vorstellungen adliger Verpflichtungen nur folgerichtig: Elsan muss sich nicht nur für den Tod der Etzelsöhne und Diethers, den er durch seine fehlende huote mitverursacht hat, verantworten, sondern hat sich auch des Ungehorsams gegenüber Dietrich schuldig gemacht. Beides ist hier miteinander verknüpft. Der Tod der Etzelsöhne ist die mittelbare Konsequenz des Ungehorsams, beides muss Elsan persönlich als Einzelner verantworten und die entsprechende Strafe auf sich nehmen.Footnote 52
Durchgespielt wird damit in der Rabenschlacht auch die Bedeutsamkeit der Beachtung von Hierarchien und Befehlsketten, nicht nur, aber vor allem in der Schlacht. Der Entscheidung des Herrschers und Heerführers zuwiderlaufende Einzelaktionen gefährden in der Schlacht nicht bloß den Einzelnen, sondern vor allem auch den Erfolg und die Sicherheit des ganzen Heeres, das nur mit Disziplin und Taktik seine größte Durchschlagskraft erreichen kann.Footnote 53 Entsprechend muss der Heerführer dafür sorgen, dass Anweisungen befolgt und Hierarchien eingehalten werden. Im vorliegenden Fall geht die Problematik des Ungehorsams sogar noch über die Gefährdung des Schlachterfolgs hinaus, indem ein Einzelner verantwortlich gemacht wird für Kriegsleid auch jenseits seiner individuellen Kampfaktion: Mit der eigenmächtigen Entscheidung gegen die explizite Anweisung des Herrschers maßt sich Elsan nicht nur eine ihm nicht zustehende Verantwortung an, die die Autorität des Herrschers Dietrich und damit den Zusammenhalt des Personenverbandes gefährdet, sondern gefährdet dadurch, dass sein Ungehorsam den Tod der Etzelsöhne ermöglicht, letztlich auch Dietrichs gute Verbindung zu Etzel, auf dessen Unterstützung in Form von Truppen (Rab 39,1–4) Dietrich, will er sein Land zurückerobern und damit seiner Verantwortung als König gerecht werden, angewiesen ist. Elsans Handlung mag zwar in bester Absicht und nicht mit dem Willen, Schaden anzurichten, ausgeführt worden sein, trotzdem war sie falschFootnote 54 und er trägt dafür die Verantwortung.Footnote 55
5 Der große Bösewicht – Ermrich als Verursacher allen Leids
Ein letzter Verantwortlicher für die Kriegsgräuel und das Kriegsleid, zu dem auch der Tod der Etzelsöhne gehört, muss noch genannt werden – Ermrich. Nur weil Dietrich vertrieben wurde, gibt es Krieg und Rückkehrerschlachten und damit überhaupt eine für Jugendliche gefährliche Situation. Aus dieser Perspektive – das machen die Erzähler in den Fluchtepen insgesamtFootnote 56 und auch in der Rabenschlacht mehrfach deutlich – ist Ermrich verantwortlich für jegliches Kriegsleid:
Des werd im verteilet,
des schuld ez erste was,
sin sel si ungeheilet,
wand ich an buͦchen nie gelas
von so grozen untriuwen!
Des sol ouch mich sin schade selten riwen.
Ich meine Ermriche,
von dem manigiu leit
sint chomen sicherliche,
als ich iu e han geseit.
Des enkalt er sit vil sere,
er gab dar umbe den lip und al sin ere. (Rab 79 f.)
Diese Stilisierung Ermrichs als Bösewicht par excellence beginnt schon im Bericht von Dietrichs Genealogie in Dietrichs Flucht: bereits bei der ersten Erwähnung wird Ermrich als der ungetriwiste […], / der ie von muͤter wart geborn (DF 2417 f.) bezeichnet. Die Rabenschlacht knüpft hieran an, charakterisiert Ermrich von Beginn an als den ungetriwen (Rab 4,5), gegen den der Erzähler immer wieder Stimmung macht, etwa indem er ihm die schuld (Rab 79,2)Footnote 57 am gesamten Leidgeschehen zuschreibt oder den Wunsch äußert, daz got Ermrichen schende! (Rab 817,6).
Ermrich als großer Übeltäter im Hintergrund legitimiert, so Lienert, Dietrichs Handeln als das Handeln des ›Guten‹.Footnote 58 In dieser Schwarz-Weiß-Perspektive, die auch Chronisten gerne verwenden,Footnote 59 kann nur Ermrich der Tod der Etzelkinder vorgeworfen werden – Dietrich als der Gute und Opfer von Ermrichs Bosheit kann dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. Zudem bietet die Abwertung Ermrichs den Rahmen, in dem Dietrichs erwähnte huote-Delegation zugunsten der Ausübung seiner Heerführer-Pflichten zwingend und richtig ist, in dem diese Pflichten aber auch unbedingt in ihrer kaum von einem Einzelnen erfüllbaren Absolutheit zu erfüllen sind. Nur im erfolgreichen militärischen Kampf gegen Ermrich kann die grundlegende Ursache des Kriegsleides bekämpft und damit letztlich die Sicherheit aller, auch der Etzelsöhne, sichergestellt werden.
6 Fazit – Adel verpflichtet?!
Versucht man, eine Art Reihenfolge der Verantwortung aufzustellen, könnte diese folgendermaßen aussehen: Witege als derjenige, der die tödlichen Hiebe ausführt, ist unmittelbar verantwortlich für den Tod der Etzelsöhne. Auch die Etzelsöhne selbst sind unmittelbar mitverantwortlich, denn sie treffen Entscheidungen, die zu ihrem Tod führen. Mittelbar verantwortlich in unterschiedlichem Ausmaß sind diejenigen, die auf die Kinder hätten aufpassen sollen und diesen Auftrag aus verschiedenen Gründen nicht erfüllen: die Eltern, Dietrich und Elsan. Schließlich ist Ermrich als Urheber des Kriegsleids insgesamt der ›Bösewicht‹ im Hintergrund, der aufgrund seiner Flucht jedoch nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. All die fatalen Entscheidungen einzelner Figuren hätten aber womöglich nicht zum Tod der Etzelsöhne und Diethers geführt, hätte der Zufall des schlechten Wetters die Kinder nicht in die Nähe des Schlachtfeldes geführt. Es soll nun aber nicht darum gehen, wie der Tod der Etzelsöhne hätte verhindert werden können, denn dieser unglückliche Ausgang ist, so Lienert, »primär«.Footnote 60 Interessant ist, und auch hier schließe ich an Lienert an, der Weg zur Katastrophe, der Spielraum für Erklärungen und Wertungen lässt.Footnote 61
Die verschiedenen Verantwortlichkeiten der Beteiligten lassen sich grob unterscheiden in jene, die retrospektiv in einem direkten Ursache-Wirkung-Zusammenhang stehen (Witeges und in gewissem Maße die der Etzelsöhne selbst) und jene, die prospektivFootnote 62 – v. a. im Kontext von huote, aber auch im Kontext zeitgenössischer Herrschafts- und Heerführerpflichten – übernommen und übertragen werden: Ihr Status als zukünftige Herrscher verpflichtet die Etzelsöhne, ihre Herrschaftsfähigkeit durch Gewaltbereitschaft und (versuchten) Ausgleich vergangenen Unrechts zu beweisen. Ihr Status als Herrscher und Eltern verpflichtet Etzel und Helche, ihre Söhne in der huote zu haben, sei es durch persönliche Ausführung dieser Verantwortung oder durch die Wahl geeigneter, vertrauenswürdiger Vertreter – insbesondere dann, wenn sie Wissen über eine mögliche Gefahr für ihre Kinder erlangen. Sein Status als Gefolgsmann Dietrichs verpflichtet Elsan, dessen Befehlen zur huote über die Kinder unbedingt Folge zu leisten. Sein Status als Herrscher verpflichtet Dietrich, als Heerführer die Leitung seiner Truppen zu übernehmen und legitimiert damit die Teilung und Übertragung der huote für die Etzelsöhne. Dieser Herrscher- und Heerführerstatus verpflichtet Dietrich außerdem zur Ahndung von Ungehorsam und zu militärischer huote: Gleichwohl er nicht überall gleichzeitig im Heer sein kann, ist er der Hauptverantwortungsträger für alles, was auf dem Schlachtfeld geschieht.Footnote 63 Dass nur bei Dietrich mit der Diskussion seiner (Un‑)Schuld deutlich die Verbindung von Verantwortlichkeit und Schuld angesprochen wird,Footnote 64 ist damit nur folgerichtig, aber trotzdem bemerkenswert. Denn dadurch wird eine erwartbare Konstellation – der Gute (Dietrich) wird zwar responsibilisiert, aber nur der Böse (Ermrich, Witege) trägt eine Schuld, die er sühnen muss – gerade nicht bedient. Nicht die auf grundsätzlicher moralischer Schlechtigkeit beruhende Verfehlung verschiebt hier Responsibilität hin zu Schuldigkeit, sondern die nicht erfüllten bzw. in ihrer Kumulation nicht erfüllbaren, auf sozialen Werten und zeitgenössischem Recht beruhenden, huote-Verpflichtungen des adligen Herrschers und Heerführers.
Die historische Dietrichepik ist damit auch in dem Sinne historisch,Footnote 65 dass sie zeitgenössische Probleme in der Schlacht (Heerführerpflicht des Herrschers, ungestüme Jugend) und zeitgenössische Vorstellungen von der Verantwortlichkeit des Herrschers und Heerführers adressiert und in der Zuspitzung und Anhäufung von Verantwortlichkeiten problematisiertFootnote 66 – Adel verpflichtet hier zu mehr, als der einzelne tatsächlich leisten und verantworten kann. Im Responsibilisierungsnarrativ der Übernahme und Zuschreibung von Verantwortung für Kriegsleid stellt die Rabenschlacht aus, dass der Einzelne nicht immer umfänglich für sein Tun und dessen Konsequenzen verantwortlich gemacht werden kann. Handlungen und Handlungsketten sind, so zeigt sich, komplex und werden durch Zufälle kaum vorhersehbar. Auch auf dem Schlachtfeld, wo die Verantwortungszuschreibung einfach sein könnte, ist die Relation von Täter und Opfer mehrdimensional und zufallsbehaftet, sodass Kriegsgräuel trotz aller kausalitätsstiftenden Verantwortungsübernahme und -zuschreibung kontingent bleiben. Adel und Herrschaft und die damit einhergehenden sozialen und militärischen huote-Pflichten jedoch, so legt es das Responsibilisierungsnarrativ der Rabenschlacht nahe, verpflichten dann auch dazu, Verantwortung für Geschehnisse zu übernehmen, die in der Kontingenz ihrer Abfolge nicht kausal auf das Handeln des Herrschers rückbezogen werden können.
Notes
Meyer/Hause 2017, S. 96.
Vgl. Meyer/Hause 2017, S. 96. Bei Augustinus steht der Wille des Menschen in seiner Macht und begründet damit seine Eigenverfügung und Verantwortung. Allerdings ist der Wille des Menschen zerrissen zwischen seinem ererbten Streben (voluntas) zum Bösen hin und dem aus dem liberum arbitrium hervorgehenden Wunsch, das Gute zu tun. Zwar kann nur der eigene Wille den Menschen zwingen, dem Bösen zuzustimmen, doch nur durch Gottes Gnade kann der Mensch seinen Willen, das Gute zu tun, auch in Taten umsetzen, wodurch der Mensch zwar ein moralisch verantwortliches Wesen ist, sich seine Handlungsfreiheit und entsprechend auch das Maß, in dem er responsibel gemacht werden kann, aber reduziert. Vgl. Meyer/Hause 2017, S. 97 f.; Peetz 1997, S. 64–67; 85; Augustinus 2004, VIII, 10; VIII, 20–24; Augustinus 2014, I, 11. Bei Anselm von Canterbury ist es das Zusammenspiel vom Streben nach Vorteil und Streben nach Gerechtigkeit, das, sofern die beiden Willensbestrebungen zu unterschiedlichen Gütern führen, den Menschen selbstbestimmt und verantwortlich für sein Handeln macht, vgl. Meyer/Hause 2017, S. 100; Anselm von Canterbury 1994, Kap. 12–14, Kap. 23. Abaelard argumentiert, dass der Mensch durch das Vermögen der inneren Zustimmung über sein Handeln verfügt und verantwortlich dafür ist, wie er mit Begierden und Versuchungen umgeht. Die Absicht hinter einer Handlung ist entscheidend dafür, ob jemand für sie verantwortlich ist und wie sie bewertet wird, vgl. Meyer/Hause 2017, S. 100 f.; Marenbon 1997, S. 256 f.; vgl. Gerlach 2020, S. 195 f. Thomas von Aquin stellt den vernünftigen Willen ins Zentrum seiner Überlegungen: Der Mensch ist als vernunftbegabtes Wesen in seiner Entscheidung frei und daher für sie verantwortlich, wobei Leidenschaft und Unkenntnis die Verantwortlichkeit einschränken, vgl. Meyer/Hause 2017, S. 101–103; Mertens 2005, S. 169; Davies 2014, S. 158; Eberl 2016, S. 109–115; Thomas von Aquin 2021, 1a2ae, 6.
[D]as er das recht ſtercke vñ vnrecht krencke / vnd das er das reiche verſtande an ſeinem rechte / vñ das reiche alletzeit meren ſol vnd nichtz ermer machen (Schwabenspiegel 1475, fol. 5r, 5v).
Vgl. Meyer/Hause 2017, S. 96.
daz er tot lach (Rab 436,6); den jungen chunich het der tot bevangen (Rab 438,6); Da starp von Witegen hande / der chunich von hiunisch lant. / Er nam da den ende / und starp ouch alzehant (Rab 439,1–4).
Witeges Furcht vor Dietrich zeigt sich etwa in einem Dialog mit Rienolt: Bechandestu nu, rekche mære, / Dietrichen als ich, du fluhst den Bernære (Rab 947,5 f.). Witege flieht schließlich in Richtung Meer und wird dort von einer mer minne in die Tiefe geführt, vgl. Rab 961–964.
Interessanterweise gesteht Witege später nur die Tötung Diethers ein: Ich han erslagen sinen [Dietrich, T.E‑K.] bruͦder Diether oͮf der heide (Rab 969,6).
Vgl. Lotter 2017, S. 252.
Prietzel 2009, S. 89.
Vgl. Althoff 2003, S. 140.
Dietrich befiehlt Witege Raben an: Witegen dem mære / bevalch der Bernære / Raben mit gewalde (DF [= Dietrichs Flucht 2003] 7178–7180). Witege jedoch verrät ihn und liefert die Stadt Ermrich aus: Raben habt ir wider vlorn, / daz hat Witege hin geben, / und dar zuͦ al der liute leben (DF 7695–7697). Vgl. auch DF 7746 f.; DF 7758–7761; DF 8421 f.
er [Witege, T.E‑K.] reyb ys in im umb und sneydt im abe sin jonges leben (Alpharts Tod 2007, V. 1218).
Lienert 2010, S. 198.
»Mit Z[ufall] wird eine Tatsache oder ein Geschehen bezeichnet, die bzw. das von keiner Vorgegebenheit ableitbar und in einem ablaufende Prozeß nur als Ausnahme zu bewerten ist, jedoch eine neue Kausalkette anstoßen kann.« (Rottenecker 1998, Sp. 682) Selbstverständlich ist dieser Zufall des schlechten Wetters narratologisch gesehen hier ›notwendig‹ – um die Kinder in die Nähe von Witege zu bringen, muss irgendetwas geschehen, das die Figuren zusammenbringt. Zum Spannungsverhältnis zwischen Kontintenz und Finalität vgl. z. B. Haferland 2010.
Ebd., S. 341.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch Lienert: »Leichtfertigkeit, Ungehorsam und Kampflust der Jungen wirken zusammen mit unglücklichen Zufällen« (Lienert 2010, S. 220).
Malcher/Philipowski 2015, S. 159.
Vgl. ebd. Malcher und Philipowski sehen hier einen Konflikt der Handlungsmaximen, der die Rabenschlacht zu einem tragischen Text mache: Adlige Statusdemonstration im Gewalthandeln konkurriere mit der Sicherung der Stammhalter, vgl. ebd.
Vgl. Goetz 2018, S. 288 f.
Vgl. Prietzel 2006b, S. 37.
Vgl. hierzu auch die Einschätzung von Krappe zur Entwicklung und ursprünglichen Konzeption der Etzelsöhne: »Sicherlich waren die Jünglinge ursprünglich nicht verirrte und fast wehrlose Knaben, sondern mutige Knappen, die – nach französischem Muster – wider das Verbot und mit Absicht das Schlachtfeld aufsuchen und dort Wittich angreifen.« (Krappe 1932, S. 137). Die Absicht, auf das Schlachtfeld zu gelangen, ist in der vorliegenden Fassung der Rabenschlacht abgeschwächt und mit dem Zufall ›überschrieben‹ – festzuhalten ist jedoch, dass die ›Kinder‹ keineswegs wehrlos sind, vgl. auch Kap. IV.
Vgl. exemplarisch: Rab 179,5; Rab 199,4; Rab 279,6; 290,5; Rab 353,5; 361,6; 469,4.
Vgl. Arnold 1991, Sp. 1142 f.
Vgl. Für kint gibt der Lexer auch die Bedeutung »knabe, jüngling«, »edelknabe« an und vermerkt, dass »auch nach dem ritterschlage, ja in der ehe können junge männer und frauen noch kint heissen« (Lexer 1872b). Auch das Mittelhochdeutsche Wörterbuch von Benecke, Müller, Zarncke verzeichnet: »der Begriff, den man mit kint verband, umfaßte eine viel längere lebenszeit als der den wir jetzt damit verbinden.« (Müller 1854).
Die große Zahl der Krieger, so man sie denn wörtlich lesen möchte, steht selbstverständlich im Gegensatz zu jeder Heimlichkeit – 12.000 Krieger lassen sich kaum verheimlichen, weder vor Etzel, noch vor Dietrich. Denkbar ist, dass die Krieger unter einem Vorwand, z. B. als freundschaftliche Unterstützung von Helche für Dietrich und sein Unterfangen, mitgeschickt werden.
Zur Delegation von Verantwortung vgl. auch den Beitrag von René Wetzel in diesem Heft.
Vgl. Bumke 1986, S. 384 f.
Dies gilt in gewisser Weise auch für Etzel, der die Entscheidung, die Kinder ziehen zu lassen, auch nicht allein trifft, sondern erst, nachdem Dietrich, Helche und die Kinder sich dafür ausgesprochen haben (Rab 166-187). Hierbei handelt es sich jedoch nicht explizit um eine Ratsszene, da Etzel – anders als Dietrich – nicht um Rat bittet, sondern eher überredet wird.
Dies passt zu der von Lienert angestellten Beobachtung, dass ein Geschehen in der historischen Dietrichepik immer dann problematisch wird, wenn Dietrich nicht auf den Rat seiner Getreuen hört bzw. darüber hinaus agiert, vgl. Lienert 2010, S. 217. Hier raten Dietrichs Ratgeber nur zu Elsan, nicht zu Diether. Letzterer kann die Aufgabe des zusätzlichen Aufpassers nicht erfolgreich übernehmen, da er selbst noch jugendlich ist. Ob sich allerdings an der Situation etwas geändert hätte, wenn Dietrich Diether nicht als zusätzlichen Aufpasser bestimmt hätte, ist fraglich, Diether ist ja auch selbst ein schützenswerter Jugendlicher, würde also auch ohne seinen huote-Auftrag bei Elsan und den Etzelsöhnen sein. Trotzdem bleibt Dietrichs dramatische Fehleinschätzung: Diether bietet keinen zusätzlichen Schutz.
Malcher/Philipowski 2015, S. 160.
Ebd.
Vgl. ebd.
Die historische Dietrichepik stellt Dietrich als Heerführer aus: Dietrich ist in den Fluchtepen ein »›normaler‹ feudaler Herrscher« (Lienert 2010, S. 214); er hat »Heerführerqualitäten« (ebd., S. 215) und führt seine Heere erfolgreich, vgl. ebd., S. 216. »Gezeigt wird […] Konstanz sowohl in Bezug auf Dietrichs militärische Kompetenz als auch auf seine – mit den Ratgeberfiguren abgestimmte – strategische Voraussicht für die einzelne Schlacht und darüber hinaus.« (ebd., S. 217) Dietrich wird als erfolgreicher Heerführer inszeniert, »[v]on Anfang an führt Dietrich seine Heere erfolgreich« (ebd., S. 216).
»[A]uch in Tugendkatalogen des Hochmittelalters spielt der Hinweis auf militärischen Ruhm und die kriegerische Stärke des Herrschers ungebrochen eine Rolle, es ist ein notwendiger Topos, […] auch aus Sicht des Herrschers und seines unmittelbaren Umfeldes« (Stieldorf 2015, S. 34). »Die Vorstellung, dass ein König sich durch militärische Tapferkeit auszeichnen sollte, dass sie also zur herrschaftlichen Idoneität beitrug, ist nach dem Früh- auch im Hochmittelalter präsent. Dabei ist der Faktizitätsgehalt der Schilderung ohne Belang, wohl aber die Funktion dieser Topoi, die zur Wahrnehmung von Königsherrschaft gehörten.« (ebd., S. 38).
Vgl. Rüther 2015, S. 171.
Vgl. Haubrichs 1996, S. 39, 48.
Vgl. Lexer 1876; Scherner 1995. Die vielfältigen Dimensionen und detaillierten Definitionen von Schuld sowohl im rechtlichen als auch im religiösen Sinn zu erläutern, würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Einen ersten Überblick bietet das Lexikon des Mittelalters, vgl. Scherner 1995, Rees 1995, Laarmann 1995 sowie Lotter 2017. Für den religiösen Schuldbegriff im Mittelalter ist insbesondere Augustinus zentral, vgl. Augustinus 2014.
Dux ergo, cui tantae potestatis insignia tribuuntur, cuius fidei atque uirtuti possessorum fortunae, tutelae urbium, salus militum, rei publicae creditur gloria, non tantum pro uniuerso exercitu sed etiam pro singulis contubernalibus debet esse sollicitus. Si quid enim illis eueniat in bello, et ipsius culpa et publica uideatur iniuria. (Vegetius Renatus 1995, III.X.4 f.) Übersetzung von Clarke: »A Commander in chief, therefore, whoſe Power and Dignitiy are ſo great, to whoſe Fidelity and Bravery the Fortunes of his Countrymen, the Defence of their Cities, the Lives of the Soldiers, and the Glory of the State, are intruſted, ſhould not only conſult the Good of the Army in general, but extend his Care and Concern to every private Soldier in it: for when any Misfortunes happen to thoſe under his Command, they are conſidered as public Loſſes, and imputed entirely to his Miſconduct.« (Vegetius Renatus 1767, S. 120 f.).
Vgl. Rüther 2015, 175 f.
Zur persönlichen Verantwortung des Einzelnen und damit auch zur persönlichen Bestrafung für Unrecht vgl. Keller 2006, S. 190.
Zur Verantwortungsauffassung von Thomas von Aquin vgl. Mertens 2005, S. 169.
Vgl. Lienert 2010, S. 196 f.
Vgl. auch Rab 758,5.
Vgl. Lienert 2010, S. 198.
»Offenbar verfolgen Kriegsbilder, die ein historisches Paradigma zur Einübung zukünftiger Feindbilder aufrufen, oft analoge Zielsetzungen, beziehungsweise scheinen solche Feindbilder eine ganz spezifische bildliche oder verbale Bearbeitung eines künftigen, gegenwärtigen oder vergangenen Kriegsgeschehens vorzunehmen. Ihre Darstellung nimmt die zugespitzte Gewalt beim unmittelbaren Aufeinandertreffen der Kriegsgegner in den Blick, die von Feindbildern vorbereitet, parteiisch dargestellt und zur Rechtfertigung künftiger Vergeltungsaktionen nachbereitet werden kann. Feindbilder sollen Emotionen und Aggressionen wecken, also unmittelbar zu Handlungen aufrufen und kommen deshalb an strategischen Punkten der Kriegsauslösung, -führung und -dynamik zum Einsatz« (Slanicka 2009, S. 95).
Lienert 2010, S. 219.
Vgl. Ebd.
Als »folgenbasierte Legitimation« kann sich der Begriff ›Verantwortung‹ auf vergangene und zukünftige Handlungen beziehen. Eine retrospektive Ausrichtung von Verantwortung bezieht sich auf vergangene Handlungen, eine prospektive Ausrichtung von Verantwortung auf zukünftige Handlungen und deren Konsequenzen, vgl. Heidbrink 2017, S. 13.
Das bestätigt Lienerts These, dass der König allein bzw. fast allein die Verantwortung trage, vgl. Lienert 2010, S. 217.
Auch Helche wird schulde zugesprochen (Rab 1113,6), diese wird aber nicht wie bei Dietrich diskutiert und verhandelt, sondern schnell vergessen.
Dies passt auch zur grundlegenden Annahme der Forschung, dass heroische Überlieferung einen spezifischen Status zwischen Faktizität und Fiktion innehat, vgl. z. B. Lienert: »Heroische Überlieferung hat bekanntlich, trotz ihrer Abweichungen von den Fakten, nicht als Fiktion zu gelten, sondern als spezifische Form mündlicher Überlieferung des illiteraten Kriegeradels.« (Lienert 2010, S. 231).
Vgl. hierzu auch Lienert: »Geschichte wird nicht um ihrer selbst willen erzählt, sondern als Modus der Selbstvergewisserung der Gegenwart benutzt, hier in Form der Diskussion rechter Herrschaft und Gefolgschaft.« (Lienert 2010, S. 247).
Literatur
Augustinus: Confessiones. Bekenntnisse. Lateinisch-deutsch. Übersetzt von Wilhelm Thimme. Mit einer Einführung von Norbert Fischer. Düsseldorf/Zürich: Artemis & Winkler, 2004.
Augustinus: De libero arbitrio (Library of Latin Texts – Series A). In: http://clt.brepolis.net/LLTA/pages/TextSearch.aspx?key=PAUG_0260_ (18.02.2023) (2014).
Dietrichs Flucht. Textgeschichtliche Ausgabe. Hg. von Elisabeth Lienert/Gertrud Beck. (Texte und Studien zur mittelhochdeutschen Heldenepik 1). Tübingen: Niemeyer, 2003. (Sigle: DF)
Eike von Repgow: Sachsenspiegel. Die Wolfenbütteler Bilderhandschrift Cod. Guelf 3. 1. Aug 2°. Hg. von Ruth Schmidt-Wiegand. Berlin: Akademie Verlag, 2018.
Hartmann von Aue: Iwein. Text und Übersetzung. Text der siebenten Ausgabe von Georg Friedrich Benecke und Karl Lachmann und Ludwig Wolff. Übersetzung und Nachwort von Thomas Cramer. Berlin: De Gruyter, 42001.
Rabenschlacht. Textgeschichtliche Ausgabe. Hg. von Elisabeth Lienert/Dorit Wolter (Texte und Studien zur mittelhochdeutschen Heldenepik 2). Tübingen: Niemeyer, 2005. (Sigle: Rab)
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Elsner-Klug, T. Adel verpflichtet? Verantwortlichkeit für Kriegsgräuel in der historischen Dietrichepik am Beispiel des Todes der Etzelsöhne in der Rabenschlacht. Z Literaturwiss Linguistik 53, 471–495 (2023). https://doi.org/10.1007/s41244-023-00299-x
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