Zum Arbeits- und Infektionsschutz ist die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln im Arbeitsalltag von besonderer Bedeutung. Der Umgang mit Desinfektionsmitteln birgt aber auch Gesundheitsgefahren. Inwieweit der sachgemäße Umgang und die Einhaltung von gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften in Kleinbetrieben ausgewählter Branchen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege gelingen, wurde in einer Betriebsbefragung während der SARS-CoV-2-Pandemie erhoben und branchenvergleichend ausgewertet.

Seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie wurde dem infektionsbezogenen Arbeitsschutz in Betrieben mehr Aufmerksamkeit gewidmet, als dies zuvor der Fall war [1]. Alle Betriebe – unabhängig von Größe oder Branche – wurden angehalten, zusätzliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne des Infektionsschutzes zu ergreifen, um die Virusausbreitung zu verhindern und den Fortlauf des Betriebes zu gewährleisten. Neben einer konsequenten Händedesinfektion galt dies für Flächendesinfektionen von kleinen medizinischen Geräten bis zu Liegen und Bettgestellen und für die Arbeitsmitteldesinfektion, z. B. bei Friseurarbeiten.

Dabei mussten die Betriebe jedoch zum Teil von unterschiedlichen Ausgangspunkten ausgehen. Mittelgroße wie auch kleine und kleinste Unternehmen (KKU) gelten hinsichtlich Kriterien der Arbeitsschutzorganisation, wie z. B. der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung oder der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen, als schlechter aufgestellt als größere Betriebe [2,3,4].

Der Umgang mit Desinfektionsmitteln birgt Gesundheitsgefahren für Haut- und Atemwege, abhängig von der Art der Verwendung wie Wischen oder Eintauchen, der Häufigkeit und Menge des benutzten Desinfektionsmittels sowie der gefährlichen Stoffeigenschaften der enthaltenen Wirkstoffe. Hierzu gehören Alkohole, Aldehyde und Peroxide (inhalative Gefährdung) und Produkte auf der Basis karzinogener oder sensibilisierender Eigenschaften wie Formaldehyd oder Glutaraldehyd (dermale Gefährdung [5,6,7]). Zwar ist die Wirkstoffkonzentration in den eingesetzten Anwendungslösungen relativ gering, auf der anderen Seite arbeiten Beschäftigte mit ihnen regelmäßig und langzeitig. Deshalb ist das Tragen von Handschuhen bei der Flächendesinfektion immer erforderlich, um den direkten Hautkontakt mit dem Mittel zu verhindern [8], auch wenn dadurch – im Wechsel mit häufigem Händewaschen und Kontakt mit wässrigen Desinfektionsmitteln (siehe Kriterium „Feuchtarbeit“ in der neugefassten Technische Regel für Gefahrstoffe [TRGS] 401 [9]) Hautbelastungen entstehen.

Empfehlungen für Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Hautkontakt werden in den TRGS des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gegeben, z. B. in der schon erwähnten TRGS 401 [9]. Gefahrstoffspezifische Empfehlungen in Einrichtungen der medizinischen Versorgung stehen in der TRGS 525, zur Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern in der TGRS 510 und oder zur Gefährdungsbeurteilung für entsprechende Tätigkeiten in der TRGS 400 [10,11,12]. Konkretisierungen der Unfallversicherungsträger zu Gefahrstoffen und spezielle Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst finden sich in den DGUV-Informationen 213-032 [13] und 207-206 [14].

Darüber hinaus gibt es Hinweise zur Unterweisung von Beschäftigten sowie zum Vorliegen von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffverzeichnissen, Desinfektionsmittel- und Hygieneplänen [10, 13]. Bei der Wischdesinfektion z. B. von Oberflächen wird u. a. empfohlen, möglichst gebrauchsfertige Desinfektionswischtücher oder Tuchspendersysteme zu verwenden. Beim Umfüllen von Desinfektionsmitteln aus größeren Gebinden oder beim Verdünnen von Desinfektionsmittelkonzentraten zur Anwendungslösung sollten Dosierhilfen verwendet sowie Schutzhandschuhe, ggf. Augenschutz und Schutzkleidung getragen werden. Beim Lagern und Verwenden von alkoholischen Flächendesinfektionsmitteln muss die Nähe von Zündquellen vermieden werden [14].

In der Pandemiesituation waren für die Betriebe zusätzlich temporär und branchenspezifisch Arbeitsschutzstandards der Unfallversicherungsträger verfügbar.

Zu unseren Forschungsfragen „Wie wird in kleinen und kleinsten Betrieben mit Desinfektionsmitteln als Gefahrstoff umgegangen?“ und „Wie hoch sind die gefahrstoffspezifische Arbeitsschutzqualität und die spezifische Arbeitsschutzkenntnis?“ waren in KKU keine empirischen Informationen bekannt. Daher hat die Freiburger Forschungsstelle Arbeits- und Sozialmedizin (FFAS) in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) im Frühjahr 2022 eine schriftliche Befragung mit Bezug auf den Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie durchgeführt. Hierfür wurden 5 Branchen exemplarisch ausgewählt, von denen zwei zum Gesundheitsdienst und drei zur Wohlfahrtspflege gehören (siehe Kapitel Methoden). Zwar ist die Desinfektion von Händen und Flächen hier schon seit jeher Standard, hat aber seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie noch einmal an Bedeutung gewonnen.

Methoden

Es wurden 3818 zufällig ausgewählte Mitgliedsbetriebe der BGW im März 2022 mit einem Papierfragebogen angeschrieben: Therapeutische Praxen für Physio‑, Logo- und Ergotherapie (TP), ambulante Pflegedienste (AP), Friseurstudios (FRI), Kosmetikstudios inkl. medizinischer Fußpflegepraxen, Nagel- oder Sonnenstudios (KOS) sowie Kindertagesstätten (Kitas, KI). Auswahlkriterien waren Klein- und Kleinstbetriebe ab drei Beschäftigte mit mindestens 8000 Adressen der entsprechenden Branche in der BGW-Datenbank. In den Betrieben sollte mit Menschen gearbeitet werden, und die Erfahrung mit Desinfektionsmitteln vor der Pandemie sollte höchstens „mittel“ sein (Ausschluss also von z. B. Apotheken mit großer Erfahrung; eigene erfahrungsbezogene Attribuierung). Ziel war ein Fragebogenrücklauf von rund 1 % der Betriebe in den 5 Branchen. Es wurde erfahrungsgemäß mit einer geringen Quote gerechnet und deshalb eine ca. 8 % höhere Zufallsstichprobe gezogen („oversampling“).

Die Betriebsinhabenden (in Kitas die Leitungspersonen) wurden um die portofreie Rücksendung des anonym ausgefüllten Fragebogens direkt an die FFAS gebeten. Nach 4 Wochen erfolgte eine schriftliche Erinnerung.

Das 10-seitige standardisierte Instrument mit einer angekündigten Bearbeitungszeit von ca. 15 min wurde auf der Basis vorangegangener Interviews mit BGW-Präventionsberatenden zu ihren betrieblichen Erfahrungen entwickelt ([15]; siehe Online Zusatzmaterial „Fragebogen“). Es wurde bei 4 Testpersonen einem vertieften Pretest unterzogen und beinhaltete u. a. Frage …

  1. 1.

    zur Art und Qualität der verwendeten Desinfektionsmittel für Händen und Flächen (Einkaufsquelle, Handelsname zur Bestimmung einer viruziden Wirkung), da Hände- und Flächendesinfektionsmittel in den ersten Monaten der Pandemie durch den plötzlich verordneten Einsatz in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens knapp wurden, eine Produktionssteigerung in der erforderlichen Qualität durch den entstandenen Mangel an Rohstoffen und Verpackungen nur begrenzt möglich war und im Handel währenddessen immer mehr neue und ungewöhnliche Produkte auftauchten [16];

  2. 2.

    zum Gefahrstoffmanagement sachgemäßes Umfüllen von größeren Gebinden in kleinere Spender mit Verwendung von Schutzausrüstung, sachgemäße Lagerung, sachgemäße Kennzeichnung gelagerter größerer Gebinde (vollständige Kennzeichnung = aktueller Handelsname plus weitere Informationen wie Verfallsdatum, Sicherheitshinweise etc. vs. aktueller Handelsname ohne weitere Informationen bzw. keine oder unbestimmte Kennzeichnung);

  3. 3.

    zur beobachteten Fehlerhäufigkeit im Betrieb beim Umgang mit Hände- bzw. Flächendesinfektionsmitteln in den letzten 6 Monaten (2 bzw. 5 standardisiert vorgebende Items), die (ggf. vereinzelt) von BGW-Präventionsberatenden aus der Praxis berichtet wurden [15] sowie zur globalen Einschätzung einer konsequenten Umsetzung von Hygieneanforderungen im Betrieb mittels Schulnoten von 1 bis 6 (sehr gut bis ungenügend);

  4. 4.

    zur gefahrstoffspezifischen Qualität der Arbeitsschutzorganisation (Vorhandensein eines regelmäßig aktualisierten Hygiene- und Desinfektionsplans, von Sicherheitsdatenblättern für die aktuell verwendeten Desinfektionsmittel, eines Gefahrstoffverzeichnisses und von gefahrstoffbezogenen Gefährdungsbeurteilungen) und

  5. 5.

    zu Verantwortlichkeiten und Informationsstrategien, um Beschäftigte über Gefahrstoffe zu informieren;

  6. 6.

    zum spezifischen Arbeitsschutzwissen (Umfang und Quellen der Information zu Arbeitsschutzthemen, Kenntnis der o. g. technischen Regeln und weiteren Fachinformationen einschließlich der BGW-Internetseite „Sichere Seiten“ mit Praxishilfen für KKU [17]);

  7. 7.

    zu (frei formulierbaren) Wünschen in Bezug auf die Bewältigung der Anforderungen, die für den Infektionsschutz der Beschäftigten erforderlich sind, z. B. von der Berufsgenossenschaft oder vom Arbeitgeber- bzw. Berufsverband etc.

Merkmale der Betriebe wurden u. a. hinsichtlich der Betriebsgröße (Kleinstbetriebe unter 10 Beschäftigte und darüber), der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung des Betriebs oder der Teilnahme an einer alternativen Betreuung („Unternehmermodell“) für Betriebe unter 50 Beschäftigte, der Existenz eines Qualitätsmanagements und eines Besuchs vom Präventionsdienst der BGW in den letzten 2 Jahren erhoben.

Als Merkmal der Befragten wurde die generelle Einstellung zum Arbeitsschutz mit der Skala „Allgemeine Einstellung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz“ erfragt [2]. Die Skala besteht aus 7 positiv und 2 negativ gepolten likertskalierten Items mit 4 Stufen zwischen 1 „stimmt gar nicht“ und 4 „stimmt vollständig“. Die Codierung der beiden negativ gepolten Items wurde zur Abbildung eines positiven Index invertiert.

Die Datenauswertung erfolgte deskriptiv mittels Prozentanteilen, Mittelwerten (MW) und Standardabweichungen (SD) und – bis auf die in Freitexten formulierten Wünsche – branchenvergleichend mit IBM SPSS Version 28. Je nach Datenniveau erfolgte dies mittels bivariater …

  • linearer Regression mit dem Steigungskoeffizient B und dem dazugehörigen Standardfehler von B bzw.

  • logistischer Regression mit dem Chancenwert Odds-Ratio (OR) und dem dazugehörigen 95 %-Konfidenzintervall (KI). Ambulante Pflegedienste wurden als Referenzkategorie definiert; dies bedeutet eine Zuweisung des Wertes 0 und eine Interpretation der Ergebnisse anderer Branchen relativ zu Pflegediensten. Ein OR-Wert von 1,0 signalisiert ein gleiches Chancenverhältnis und eine OR unter 1,0 (in Verbindung mit einem p-Wert unter 0,05) eine geringere Ausprägung des Branchenwerts verglichen mit den Pflegediensten. Die Variablencodierung ist immer 1 „ja“ und 0 „nein“.

Die Signifikanzschwelle lag konventionell bei p < 0,05. Statistische Kennwerte in den Tabellen werden nur berichtet, wenn mindestens eine der 5 Branchen statistisch auffällig ist. Wurden keine Unterschiede gefunden, wird im Text der Wert der Gesamtstichprobe oder die prozentuale Spanne zwischen den branchenspezifischen niedrigsten und höchsten Wert angegeben. Zur besseren Vergleichbarkeit werden auch Anteile unter 100 prozentuiert.

Ergebnisse

Kollektiv

Fragebogenrücklauf und Datenqualität

Der Rücklauf lag mit 472 ausgefüllten Fragebögen bei im Mittel 12 %. Es konnten 127 Antworten aus therapeutischen Praxen (branchenspezifischer Rücklauf 17 % von n = 764), 129 aus ambulanten Pflegediensten (17 % von n = 764), 90 aus Kitas (12 % von n = 764) sowie 94 aus Friseurstudios (9 % von n = 1017) und 32 aus Kosmetikstudios (6 % von n = 509) ausgewertet werden. Der Anteil fehlender Antworten lag in der Regel unter 5 %.

Merkmale der Betriebe

Insgesamt 62 % der Betriebe (ohne Branchenunterschiede) wurden von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut und/oder nahmen an einer alternativen sicherheitstechnischen Betreuung („Unternehmermodell“ bei weniger als 50 Beschäftigten) teil. Mit 87 % hatten ambulante Pflegedienste mehr arbeitsmedizinische Betreuung bestellt bzw. beauftragt als andere Betriebe (22–37 %).

Ein allgemeines Qualitätsmanagement hatten fast alle ambulanten Pflegedienste (98 %) und 18–23 % aller anderen Betriebe. 12 % der Betriebe wurden von der BGW in den letzten 24 Monaten mit dem Ziel einer Präventionsberatung besucht. Details sind in der Online-Zusatztabelle S1 abrufbar.

Merkmale der Befragten

Die allgemeine Einstellung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz [2] lag bei im Mittel 3,4 mit einer hohen Streuung der Einzelwerte (SD 3,8) zwischen 1 (negative) und 4 (positive Einstellung) ohne Branchenunterschiede.

Qualität der verwendeten Desinfektionsmittel

Zunächst: Hände- und Flächendesinfektionsmittel wurden zum Zeitpunkt der Befragung in fast allen Betrieben eingesetzt, retrospektiv meist auch schon vor der Pandemie (insgesamt 99 % bzw. 94 %). Mittel für Arbeitsgeräte waren vor allem im Friseur- und Kosmetikbereich schon vorher üblich (93 % bzw. 91 %), in 70 % der therapeutischen Praxen, seltener in Kitas und ambulanten Pflegediensten (39 % bzw. 45 %; siehe Online-Zusatztabelle S2).

Hinsichtlich der Verwendungsform von Flächendesinfektionsmitteln nutzten 61 % der ambulanten Pflegedienste und 47 % der Kosmetikstudios (auch) die gebrauchsfertigen Tücher in Tuchspendersystemen und/oder Wipes, die bezüglich Hygiene und Hautschutz sicherer sind; seltener galt dies für Friseurstudios, therapeutische Praxen und Kitas (20–44 %; siehe Online-Zusatztabelle S3).

Die Frage nach viruziden Wirkstoffen in den Mitteln konnte ein Viertel bis ein Drittel der Befragten nicht beantworten (24 % für die verwendeten Hände-, 28 % für die Flächen- und 33 % für die Arbeitsgerätedesinfektionsmittel). Wurde die Frage beantwortet, bejahten die Frage je nach Desinfektionsmitteltyp mindestens 95 % (siehe wiederum Online-Zusatztabelle S2).

Gefragt nach den Einkaufsquellen für die jeweils verwendeten Mittel gaben ebenfalls mindestens 95 % in den ambulanten Pflegediensten an, diese im Fachhandel und nicht im Supermarkt oder in der Drogerie etc. erworben zu haben, während dies für die Betriebe anderer Branchen seltener der Fall war. Die Spanne bei Händedesinfektionsmitteln z. B. reichte von 49 % (Kitas) bis 87 % (therapeutische Praxen); Ähnliches galt für den Einkauf von Flächen- und Arbeitsgerätedesinfektionsmitteln (siehe Online-Zusatztabelle S2).

Gefahrstoffmanagement

Flächendesinfektionsmittel wurden nach dem Kauf größerer Gebinde in rund der Hälfte der therapeutischen Praxen und Friseurstudios, in einem Drittel der Kosmetikstudios und einem Viertel der Kitas in kleinere Spender umgefüllt; in ambulanten Pflegediensten war dies seltener als in allen anderen Betrieben der Fall (Tab. 1).

Tab. 1 Flächendesinfektionsmittel: sachgemäßes Umfüllen von größeren Gebinden in kleinere Spender

Sicherheits- und Schutzmaßnahmen

Betrachtet man weiter die Flächendesinfektionsmittel, wurden die Spenderflaschen in 60–94 % der 158 Betriebe, in denen umgefüllt wurde, auch vollständig als Gefahrstoff gekennzeichnet, also mit Handelsnamen, Verfallsdatum und Sicherheitshinweisen versehen; in Kitas häufiger als in anderen Betrieben. 90 % der Befragten nannten beim Umfüllen die Verwendung von mindestens einer der fünf anzukreuzenden Schutzmaterialien (persönliche Schutzausrüstung bzw. Umfüllhilfen; Tab. 1). Ähnliches galt für Hände- und Arbeitsgerätedesinfektionsmittel (genauer in Online-Zusatztabelle S4).

Schutzhandschuhe beim Umfüllen wurden in 73 % der Betriebe verwendet, ein Trichter in 67 %. Weitere Ergebnisse finden sich in Online-Zusatztabelle S5.

Lagerung von Desinfektionsmitteln

In fast allen therapeutischen Praxen und ambulanten Pflegediensten wurden Desinfektionsmittel in größerem Umfang gelagert, seltener in Friseur- und Kosmetikstudios sowie Kitas. Über 20 kg, die laut TRGS 510 nicht außerhalb von Lagern gelagert werden dürfen, wurden nur selten und in ambulanten Pflegediensten mit 15 % am häufigsten gelagert. Eine unzulässige Lagerung z. B. im Pausenraum oder Heizungskeller wurde selten berichtet (Details in Tab. 2).

Tab. 2 Sachgemäße Lagerung von Desinfektionsmitteln

Wahrgenommene Fehler beim Umgang mit Desinfektionsmitteln

Fehlerwahrnehmung im Betrieb

Einen „sehr“ oder „eher häufigen“ fehlerhaften Umgang mit Händedesinfektionsmitteln sah fast niemand im Betrieb (0,6 % Vergessen des Spenderwiederauffüllens bzw. 0,4 % Verwechslung von Hände- und Flächendesinfektionsmittel; siehe Online-Zusatztabelle S6).

Bei Flächeninfektionsmitteln berichteten 8 %, dass „sehr“ oder „eher häufig“ gesprüht statt gewischt würde und 2 %, dass ein Flächendesinfektions- schon einmal mit einem Reinigungsmittel gemischt wurde; beides in Kitas häufiger als in den übrigen Betrieben. Von einer entsprechend häufigen Flächendesinfektion ohne Handschuhe wussten insgesamt 17 % der Befragten, und dies häufiger in therapeutischen Praxen, Friseurstudios und Kitas (31, 12 und 29 % „sehr“ oder „eher häufig“) als in Kosmetikstudios und ambulanten Pflegediensten (jeweils 3 %). Ähnliches gilt für ein Nichtbeachten der Einwirkzeit des Mittels (7–11 % vs. 1–3 %). Dass ein Mittel falsch verdünnt wurde, wurde insbesondere aus therapeutischen Praxen berichtet. Details finden sich in Online-Zusatztabelle S7.

Gefahrstoffbezogene Qualität der Arbeitsschutzorganisation

Schriftliche Arbeitsschutzdokumente wie Desinfektions- und Hygienepläne wurden in 79–92 % der Betriebe regelmäßig aktualisiert, dabei seltener in therapeutischen Praxen und Kitas als in anderen Betrieben.

Sicherheitsdatenblätter für die aktuell verwendeten Desinfektionsmittel wurden in allen Branchen (35–66 %) seltener genutzt als in ambulanten Pflegediensten (85 %). Wenn sie verwendet wurden, waren sie in 46 % der Betriebe auch durch z. B. Aufhängen für die Beschäftigten sichtbar. Informationen finden sich in Online-Zusatztabelle S8.

(Auch gefahrstoffbezogene) Gefährdungsbeurteilungen wurden in 62 % der ambulanten Pflegedienste und in 50 % der Friseurstudios durchgeführt und damit häufiger als in den übrigen Branchen (17–35 %).

Hinsichtlich einiger Modalitäten solcher Gefährdungsbeurteilungen unterscheiden sich die Antworten in den Branchen nicht. 61 % der Betriebe führten sie regelmäßig durch, 87 % verwendeten Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung aus geeigneter Quelle (z. B. BGW-Arbeitshilfen), 89 % thematisierten darin speziell auch Gefährdungen durch die Verwendung von Desinfektionsmitteln, und 84 % passten die Inhalte an die SARS-CoV-2-Pandemie an.

Schriftlich dokumentiert wurden die Gefährdungsbeurteilungen in ambulanten Pflegediensten (97 %) hingegen häufiger als in anderen Branchen (60–84 %) und in therapeutischen Praxen und Friseurstudios (54/59 %) wurden vorgeschlagene Verbesserungsmaßnahmen ebenfalls häufiger als in anderen Betrieben (18–24 %) umgesetzt. Nur 5 von 30 Kosmetikstudios (17 %) führten Gefährdungsbeurteilungen durch.

Verantwortlichkeiten und Information der Beschäftigten zur Händehygiene und zum sicheren Umgang mit Desinfektionsmitteln

In der Mehrheit der Betriebe war mindestens eine Person für den sicheren Umgang mit Desinfektionsmitteln verantwortlich, in ambulanten Pflegediensten (90 %) häufiger als in anderen Betrieben (73–80 %, siehe Online-Zusatztabelle S10).

In 98 % der Betriebe wurden Beschäftigte zum sicheren Umgang mit Desinfektionsmitteln persönlich informiert, und zwar:

  • im persönlichen Gespräch, dabei in Kosmetikstudios (70 %) und Kitas (58 %) häufiger als in anderen Betrieben (35–48 %), oder

  • in Teamsitzungen (in Kitas mit 54 % seltener als in anderen Betrieben, 56–78 %) oder

  • im Rahmen von Unterweisungen (in ambulanten Pflegediensten mit 75 % häufiger als in anderen Betrieben, 23–48 % (siehe Online-Zusatztabelle 11)).

Wenn im Rahmen von Unterweisungen, fanden diese auch fast immer einmal jährlich oder öfters (98 %) anhand einer Betriebsanweisung (89 %) statt und schlossen fast immer auch neue Beschäftigte und angestellte Reinigungskräfte (99/93 %) ein. Eine formal bestätigte Teilnahme mit dokumentierter Unterschrift der Unterwiesenen war in ambulanten Pflegediensten am häufigsten (94 %), verglichen mit anderen Branchen (58–83 %; siehe Online-Zusatztabelle S12).

Spezifisches Arbeitsschutzwissen

Information zu Arbeitsschutzthemen

Insgesamt 96 % der Befragten informierten sich aktiv über Arbeitsschutzthemen. Dabei gaben die Antwortenden aus ambulanten Pflegediensten mehr Quellen an als die übrigen Betriebe MW = 3,9 (SD 1,7) vs. 2,7–3,2 (SD 1,3–1,4); siehe Online-Zusatztabelle S13.

Als häufigste Quelle für Informationen zum Arbeitsschutz (69 %) wurden BGW-Medien (Homepage, Newsletter, Mitgliederzeitschrift) genannt, rund 30–40 % gaben ähnliche Medien des entsprechenden Arbeitgeber- oder Berufsverbands, die Homepage des Robert-Koch-Instituts (RKI), Internet-Suchmaschinen oder Fortbildungen an, und 20–30 % nannten die Fachkraft für Arbeitssicherheit, andere Kolleginnen und Kollegen oder den betriebsärztlichen Dienst. Außer bei der Quelle „Suchmaschine im Internet“ war die Antwortverteilung heterogen, wobei in ambulanten Pflegediensten z. B. häufiger die RKI-Informationsseite aufgesucht wurden oder Informationen vom sicherheitstechnischen oder betriebsärztlichen Dienst kamen (siehe Online-Zusatztabelle S14).

Kenntnis gefahrstoffspezifischer Arbeitsschutzschriften

Der Kenntnisstand zu gefahrstoffspezifischen technischen Regeln (TRGS), Arbeitsschutzstandards der BGW und weiteren berufsgenossenschaftlichen Informationen lässt sich wie folgt zusammenfassen (Tab. 3).

  • Den Befragten in therapeutischen Praxen und Kitas waren die TRGS 510 und 400 weniger bekannt als in den übrigen Branchen. Für die TRGS 400 galt dies auch in Friseurstudios, von denen jedoch zwei Drittel die TRGS 530 „Friseurhandwerk“ kannten.

  • In Kitas galt dies auch für die branchenspezifischen temporär verfügbaren BGW-Arbeitsschutzstandards, die temporär verfügbar waren.

  • In den ambulanten Pflegediensten waren die gesundheitsdienstspezifischen TRGS und Fachinformationen bekannter als in therapeutischen Praxen.f-fa

Tab. 3 Kenntnis von technischen Regeln, Arbeitsschutzstandards und Fachinformationen

Wünsche für die Bewältigung der Infektionsschutzanforderungen

Rund ein Drittel der TP-Befragten (und deutlich weniger in den übrigen Branchen) antworteten in Freitexten auf die Frage, was sie sich wünschen würden, um die Anforderungen an den Infektionsschutz der Beschäftigten zu bewältigen. An erster Stelle in therapeutischen Praxen, Friseurstudios und Kitas stand der Wunsch nach mehr finanzieller Unterstützung für die in der Pandemie erforderlichen Hygienemaßnahmen, in den ambulanten Pflegediensten bessere bzw. verständliche Informationen etc. (Tab. 4). Die Antworten aus Kosmetikstudios sind angesichts der geringen Fallzahl nicht aussagekräftig.

Tab. 4 Wünsche für die Bewältigung der Infektionsschutzanforderungen

Diskussion

Mit der Befragung von Betriebsinhabenden in fünf ausgewählten Branchen im Gesundheitsdienst im Frühjahr 2022 konnten wir einen Beitrag dazu leisten, abzuschätzen, inwieweit ein guter Umgang mit potenziell gesundheitsgefährdenden Desinfektionsmitteln in Klein- und Kleinstbetrieben gelingt. Insbesondere die beiden Gesundheitsdienstbranchen (therapeutische Praxen und ambulante Pflegedienste) waren nicht – wie andere Wirtschaftszweige seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie im März 2020 – zum ersten Mal mit Desinfektionsmitteln konfrontiert. Einsatzhäufigkeit und Stellenwert von Hände- und Flächendesinfektionsmitteln haben seit Beginn der Pandemie jedoch auch hier zugenommen.

Bei der Zusammenschau der evaluierten Aspekte fällt auf, dass sich die meisten Betriebsinhabenden über Arbeitsschutzthemen informierten, es meist eine verantwortliche Person für den sicheren Umgang mit Desinfektionsmitteln gab, Fehler bei Lagerung und Einsatz von Desinfektionsmitteln nur sehr vereinzelt benannt wurden, und dies noch am ehesten das Arbeiten ohne Handschuhe betraf. Die Gesamtergebnisse bestätigen im Großen und Ganzen die bis auf Einzelfälle positiven Einschätzungen von BGW-Präventionsberatenden [15].

Die Defizite bei der Umsetzung der gesetzlich festgelegten Elemente der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation wie Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen von Beschäftigten, das Verwenden von Sicherheitsdatenblättern oder das Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses sind auch aus anderen Studien [2,3,4, 18].

Allerdings werden Arbeitsschutzinformationen in KKU häufig eher informell und situativ ausgetauscht [19,20,21], was auch BGW-Präventionsberatende bei ihren Besuchen in den Betrieben erleben [15]. Das scheint sich auch in der vorliegenden Studie zu bestätigen. Dieser Umstand wird häufig auf die größere Nähe zu den Beschäftigten in vergleichsweise kleineren Betrieben zurückgeführt [19, 20]. Natürlich hängt die Qualität des Arbeitsschutzes nicht zuletzt auch von der entsprechenden Einstellung der Betriebsinhabenden ab [22]; sie war in unserer Studie sehr positiv.

Die abgefragten technischen Regeln und Fachinformationen waren – bis auf die in der Pandemiezeit entwickelten branchenspezifischen Arbeitsschutzstandards – nicht ausreichend bekannt. Immerhin hat rund ein Drittel der Betriebe – trotz gesetzlicher Erfordernis – weder eine sicherheitstechnische Betreuung beauftragt noch hatten die Betriebsinhabenden am „Unternehmermodell“ mit seinen Fortbildungsmöglichkeiten teilgenommen. Wie auch Klein et al. [23] zeigten, hat eine sicherheitstechnische Betreuung einen nachweislichen Einfluss auf den Arbeitsschutz in KKU, was sich auch in unseren Daten beim internen Vergleich des Kenntnisstands von Arbeitsschutzmaterialien zwischen Betrieben mit und ohne Betreuung zeigte.

Die Branchen-Arbeitsschutzstandards waren in der Mehrheit der Betriebe bekannt; am wenigsten in Kitas, die wiederum zusammen mit Kosmetikstudios den geringsten Betreuungsgrad durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit aufwiesen. Damit lagen sie deutlich unter der Situation in einer Kita-Arbeitsschutzstudie [24], die beiden Gesundheitsdienstbranchen mit 52 % bzw. 64 % auf der anderen Seite über der Situation in der Betriebsbefragung „Betriebe in der COVID-19-Krise“ im ersten Pandemiejahr. Hier hatten 34 % der Kleinstbetriebe bis 9 Beschäftigte eine entsprechende Versorgung [25].

Dass fast alle Befragten die Umsetzung einer konsequenten Händehygiene im Betrieb und 80–90 % die Flächendesinfektion als sachgemäß einschätzten, passt zu den Ergebnissen einer im ersten Pandemiejahr 2020 durchgeführten Untersuchung [26]. Diese zeigte ein grundsätzlich positives Bild bei der Umsetzung von Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen. Auch in der Studie „Betriebe in der COVID-19 Krise“ lag die Branche „Gesundheits- und Sozialwesen“ qualitätsmäßig am oberen Qualitätsende [27].

Beim Vergleich der untersuchten Branchen waren die Arbeitsschutzergebnisse in ambulanten Pflegediensten vielfach günstiger als in den anderen Branchen. Allerdings lag die Qualität der Arbeitsschutzorganisation – verglichen mit stationären Pflegeeinrichtungen – z. B. im Hinblick auf die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung und die Durchführung und Angemessenheit von Gefährdungsbeurteilungen unter der im stationären, aber auch unter der im ambulanten Sektor in der KoBrA-Studie zur Breitenumsetzung von Arbeitsschutz in der Pflege [23]. Abgesehen von der erwähnten günstigeren Situation in ambulanten Pflegediensten konnten wir keine systematisch schlechtere allgemeine oder gefahrstoffspezifische Arbeitsschutzsituation in einer bestimmten Branche finden, wie Tab. 5 zusammenfassend zeigt.

Tab. 5 Zusammenfassende Übersicht zu Branchenunterschieden im Vergleich zur ambulanten Pflege (wichtigste Ergebnisse)

Limitationen

Der Fragebogenrücklauf von 12 % hat zwar unsere Erwartungen leicht übertroffen (siehe Kapitel „Methoden“). Aus folgenden Gründen jedoch sollten die Ergebnisse der Studie mit Vorsicht betrachtet werden: Mit dem sehr geringen Rücklauf – auch in anderen KMU-Studien bekannt, z. B. mit 8 % bei Szesny [2] oder 14 % bei Steinke et al. [28] – ist eine positive Überschätzung der Situation in der Grundgesamtheit aller Betriebe in Deutschland nicht auszuschließen und damit ein sogenannter Non-Response-Bias möglich.

Auch nicht auszuschließen ist, dass Betriebsinhabende, die einen Fragebogen von der Unfallversicherung ihres Betriebs erhalten, ihr Antwortverhalten im Sinne einer „sozialen Erwünschtheit“ [29] ausrichten. Selbst wenn durch die anonymisierte Datenauswertung in einem unabhängigen Institut kein Rückschluss auf einzelne Betriebe möglich ist, ist es möglich, dass die Studie als kontrollierend wahrgenommen wurde, was auch den geringen Rücklauf erklären kann.

Non-Responder-Analysen hätten möglichweise einen Erklärungsbeitrag zu einem Non-Response-Bias leisten können; dass wir bewusst darauf verzichteten, steht im Zusammenhang mit einer damit verbundenen Aufhebung der Anonymität zugunsten eines Pseudonymisierungsverfahrens. Ein Pseudomymisierungcode auf dem Fragebogen hätte die angesprochene Kontrollwahrnehmung möglicherweise verstärkt.

Wie die Situation unter normalen Bedingungen gewesen wäre, lässt sich z. B. durch einen Vergleich mit vorpandemischen Zeiten im Nachhinein nicht mehr herausfinden. Die hier vorgestellten Ergebnisse müssen als Blitzlicht mit dem Hinweis auf die oben genannte Überschätzung gesehen werden. Untersuchungen haben gezeigt, dass insbesondere in KKU häufig ein eher reaktiver Ansatz des Arbeitsschutzes verfolgt wird, z. B. als Folge von Unfällen oder Beinaheunfällen [23]. Die Pandemie kann als ein Schockereignis und damit als ein äußerer Impuls zur verstärkten Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen gesehen werden; dies war seit Beginn der Pandemie sowohl für kleinere als auch für größere Betriebe zu beobachten [23]. Möglicherweise führte die Pandemie aber auch langfristig zu einer höheren Sensibilisierung für den Arbeitsschutz und damit zu seiner Stärkung.

Ausblick

Es existieren bereits viele Informationsangebote zum allgemeinen und spezifischen Arbeitsschutz, z. B. Veröffentlichungen und Internetseiten von staatlichen Arbeitsschutzausschüssen, Unfallversicherungsträgern oder Berufsverbänden bzw. Innungen. Sie sollten grundsätzlich jedoch noch bekannter werden, weshalb (noch) ggf. mehr und häufiger darüber informiert werden sollte, wo Handlungshilfen abgerufen werden können. Darüber hinaus sollten Arbeitsschutzinformationen grundsätzlich auf die speziellen Bedürfnisse und Ressourcen von Betriebsinhabenden von KKU zugeschnitten sein, das bedeutet u. a. kurz, ansprechend und praxisbezogen gestaltet sein. In der 2023 erscheinenden Neuauflage der DGUV-Information 207-206 „Prävention chemischer Risiken beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen“ [14] wird dies neben der Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse aus der Praxis auch sprachlich der Fall sein. Darüber hinaus werden von der BGW Arbeitsschutzschulungen für Betriebsinhabende im Rahmen der alternativen Betreuung angeboten. Diese sollen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Pflicht zur Einrichtung gesundheitsgerechter und regelkonformer Arbeitsplätze unterstützen. Hinsichtlich des Problems geringer Rücklaufquoten bei Befragungen in KMU könnten …

  • ergänzend QR-Codes mit der Verlinkung auf eine Online-Survey-Internetseite angeboten werden, wenn – methodisch begründet – Paper-pencil-Fragebögen in „geschlossenen Stichproben“ verteilt werden,

  • diese „geschlossenen Stichproben“ ggf. durch „offene“ Gelegenheitsstichproben, z. B. im Rahmen einer öffentlich beworbenen Online-Befragung, ergänzt werden und

  • je nach Zielgruppe ein materieller Anreiz („incentive“) für die Beantwortung der Befragung in Erwägung gezogen werden, was erfahrungsgemäß den Rücklauf erhöht [30].

Bei allen methodischen Verfahren müssen Ergebnisse und Limitationen natürlich sehr kritisch diskutiert werden.

Fazit für die Praxis

  • Die hier untersuchten Klein- und Kleinstunternehmen (KKU) machen in Bezug auf den Gefahrstoff Desinfektionsmittel vieles richtig.

  • Sie folgen jedoch nicht immer den gesetzlich festgelegten Elementen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, wenn auch die Bedeutung des Arbeitsschutzes von den Betriebsinhabenden hoch eingeschätzt wurde.

  • Mit einem Rückschluss von den Ergebnissen auf die Grundgesamtheit der untersuchten Branchen könnte die Situation angesichts des geringen Antwortrücklaufs allerdings überschätzt werden.

  • Arbeitsschutzinformationen für KKU sollten ganz besonders auf ihre speziellen Bedürfnisse und Ressourcen zugeschnitten sein.