Seit zwei Jahren können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnet werden. 33 solcher Apps stehen mittlerweile zur Verfügung - allesamt gelistet im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (diga.bfarm.de).

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Allerdings wünschen sich insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte mehr Informationen über die einzelnen Tools, wie jetzt eine Analyse des Instituts für Hausarztmedizin an der Universität Bonn nahelegt, die bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) in Greifswald vorgestellt wurde. Nach den Ergebissen dieser Studie haben zwar 88% der Hausärzte schon von DiGA gehört, verordnet haben sie aber nur rund 23% - und diese auch nur verhalten. Ein Grund für die Zurückhaltung: Hausärztinnen und -ärzte wissen oft gar nicht, wie und wann sie DiGA verordnen können. Außerdem fehlen ihnen kompakte Übersichten zu den für ihre Patientinnen und Patienten relevanten Apps (MMW will diesem Informationsbedarf mit dieser Serie entgegensteuern).

Kritikpunkte: Undurchsichtiges Prüfverfahren, hohe Kosten, fehlende Daten

Schon seit Einführung der Gesundheitsanwendung werden von vielen Ärztinnen und Ärzten kritische Punkte ins Feld geführt, die weiter Bestand haben.

  • Da ist zum einen das umstrittene Prüfverfahren: Die Verordnungsfähigkeit einer DiGA wird vom BfArM in einer Art Schnellverfahren nur anhand der Unterlagen der Hersteller bestimmt. Falls es von ihm noch keine evidenten Nachweise für positive Versorgungseffekte gibt, aber Grundanforderungen erfüllt sind, kann sie vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen - und damit auf Kosten der Krankenkassen verschreibungsfähig werden. Aus Sicht der DEGAM (Infobox 1) werden zu niedrige Anforderungen an die Qualität einer DiGA formuliert. "Bei der Evaluation der Wirksamkeit der DiGA müssen Outcomes für Patientinnen und Patienten sowie Hausarztpraxis und Systemebene berücksichtigt werden", steht in einem Positionspapier des Verbands. "Hierbei sollte ein Schwerpunkt auf Patientensicherheit sowie der Vermeidung von Über-, Unter- und Fehlversorgung liegen." Und: DiGA sollten vergleichbaren methodischen Zulassungsstandards entsprechen wie Medikamente oder nicht-medikamentöse Interventionen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Ein weiterer Kritikpunkt: Die hohen Kosten. Sie stehen nicht nur nach Ansicht vieler Ärztinnen und Ärzte, sondern auch der Krankenkassen in einem krassen Missverhältnis zu den Kosten für konventionell erbrachte ärztliche Leistungen. "Der Durchschnittpreis von 400 Euro für eine App beispielsweise, die 90 Kalendertage genutzt werden kann, ist deutlich zu hoch", bemängelt etwa die DAK-Gesundheit.

  • Beanstandet wird schließlich auch noch die Intransparenz in Fragen der tatsächlichen DiGA-Verwendung: Wie häufig und wie regelmäßig Patientinnen und Patienten eine ihnen verschriebene App überhaupt nutzen, wissen einzig die Hersteller. Um den tatsächlichen Erfolg einer DiGA zu bestimmen, bräuchte es nach Auffassung der Kassen diese Angaben aber zwingend.