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Die Honorarverhandlungen zwischen KBV und Kassen für das Jahr 2023 sind beendet. Beim zentralen Orientierungspunktwert (OPW) musste der Schlichter vermitteln. Am Ende kam eine Steigerung um 2% heraus.
Bereits zuvor hatte der Bewertungsausschuss seine Empfehlungen zur Veränderung der Morbiditätsstruktur abgegeben. Und auch der demografische Faktor, also die Altersentwicklung der Bevölkerung, wurde bereits ermittelt. Somit liegen alle Daten für die Neufestlegung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vor - also für die Geldmenge, die den einzelnen KV-Regionen im nächsten Jahr zur Verfügung steht. Um den potenziellen Honorarzuwachs zu errechnen, geht man von der Steigerung des OPW aus und addiert oder subtrahiert den Mittelwert der beiden Veränderungsraten bei Morbidität und Demografie (Tab. 1).
MMW-Kommentar
Klar ist: Der Zuwachs beim OPW ist in diesen Zeiten zu niedrig! Aber die in der Tabelle dargestellten potenziellen Zuwachsraten sind noch nicht in Stein gemeißelt. Sie bilden "lediglich" die Grundlage für die regionalen Honorarverhandlungen. Jede Regional-KV kann versuchen, bei den Werten für Morbidität und Demografie noch einmal mit den Kassen zu sprechen, um die Verluste durch den zu niedrigen OPW auszugleichen.
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Zimmermann, G. Sehr dürftige Honoraraussichten für 2023. MMW - Fortschritte der Medizin 164, 33 (2022). https://doi.org/10.1007/s15006-022-1965-x
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