Ähnlich wie beim Corona-Impfbesuch, aber mit deutlicherer Differenz, ist die Lage beim Mitbesuch, wenn in gleicher Sitzung in dem Pflegeheim weitere Personen geimpft und kurativ versorgt werden.
Für den Mitbesuch laut CoronaImpfV gibt es die mit 15 Euro bewertete Nr. 88 324, die der entsprechenden EBM-Nr. 01 413 (11,94 Euro) überlegen ist. Existiert aber ein Versorgungsvertrag mit dem Pflegeheim, ändert sich die Lage bei Hinzukommen einer kurativen Versorgung dramatisch (Tab. 1).
Der Kooperationsvertrag bewirkt, dass auch bei diesem Patienten die Nr. 37 102 EBM für die Versorgung abgerechnet werden darf. Zusätzlich gibt es dann aber auch noch die Nr. 37 113 EBM für die Förderung des Mitbesuchs. So kommt eine Vergütung von 35,82 Euro für den Mitbesuch zusammen.
MMW-Kommentar
Der finanzielle Vorteil bleibt auch bestehen, wenn die Nr. 37 102 im Quartal nicht mehr zum Ansatz kommen kann. Die Nr. 37 113 kann nämlich bei jedem Besuch nach Nr. 01 413 berechnet werden. Es resultiert somit auch bei einem Mitbesuch, der später im Quartal stattfindet, ein höheres Gesamthonorar von 23,88 Euro.
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Zimmermann, G. Beim Impf-Mitbesuch liegt der EBM vorn. MMW - Fortschritte der Medizin 164, 33 (2022). https://doi.org/10.1007/s15006-022-1928-2
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