Seit dem 1. Oktober 2022 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Es führt einige neue Corona-Regelungen ein. Von Ärztinnen und Ärzten ausgestellte Zertifikate erlangen neues Gewicht.

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© Eibner-Pressefoto / Fleig / picture alliance (Symbolbild mit Fotomodell)

Das neue Infektionsschutzgesetz beinhaltet alte und neue Auflagen für die Bevölkerung. So gilt eine bundesweite FFP-2-Masken-Pflicht in bestimmten gesundheitssensiblen Bereichen wie Arztpraxen. Und die Länder können die Maskenpflicht im Bedarfsfall ausdehen, etwa auf den öffentlichen Nahverkehr. Hiervon können sie allerdings vollständig geimpfte oder genesene Personen ausnehmen! In diese Gruppe fallen laut dem Gesetz Personen, die

  • drei Impfungen erhalten haben, wobei die dritte Dosis mindestens drei Monate nach der zweiten erfolgt ist, oder

  • eine Infektion, bestätigt durch einen Antikörpertest, durchgemacht haben und danach zweimal geimpft wurden, oder

  • eine Impfung erhalten haben, danach eine PCR-Test-belegte Coronainfektion hatten und sodann eine zweite Impfung erhalten haben, oder

  • zwei Impfungen erhalten haben und danach eine Coronainfektion, belegt durch einen mindestens 28 Tage zurückliegenden PCR-Test, hatten.

MMW-Kommentar

Die Impfausweise werden in diesem Zusammenhang wieder an Bedeutung gewinnen! Deshalb wird bald vermehrt der Wunsch nach einem - ggf. nachträglich ausgestellten - Zertifikat an die Praxen herangetragen werden. Diesbezüglich stehen für Ärztinnen und Ärzte die bekannten Abrechnungspositionen weiter zur Verfügung (Tab. 1).

Tab. 1 Abrechnungsziffern für Corona-Zertifikate
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Dr. med. Gerd W. Zimmermann

Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstr. 9 D-65719 Hofheim