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Für die Betreuung von Tumorpatienten steht Hausärztinnen und Hausärzten neben der Versichertenpauschale und ggf. den Palliativleistungen nach den Nrn. 03 370-03 373 kaum eine EBM-Position zur Verfügung. Wir zeigen, was überhaupt geht.
Bei entsprechender Komorbidität können weitere EBM-Nrn. abgerechnet werden, insbesondere jene der Geriatrie- und Chronikerabschnitte nach den Nrn. 03 360/03 362 bzw. 03 220/03 221. Weitere Leistungen etwa für eine zytostatische oder strahlentherapeutische Behandlung sind spezialisierten Fachärzten vorbehalten.
MMW-Kommentar
Gespräche, die aufgrund der Art und Schwere der Erkrankung hier grundsätzlich erforderlich sind und mindestens zehn Minuten dauern, können nach Nr. 03 230 berechnet werden - ggf. auch mehrfach. Bei den Palliativleistungen muss man beachten, dass sie nicht am selben Tag wie Geriatrie- und die Chronikerziffern berechnungsfähig sind. Auch der Ansatz der Nr. 03 230 ist in gleicher Sitzung neben den Palliativleistungen - mit Ausnahme der Nr. 03 371 - ausgeschlossen.
Die palliativmedizinischen Leistungen nach den Nrn. 37 300-37 318 sind Ärzten mit einer speziellen Weiterbildung vorbehalten. Lediglich die Fallkonferenz nach Nr. 37 320 kann ohne besondere Qualifikation für patientenorientierte Fallbesprechung mit anderen an der Versorgung Beteiligten berechnet werden, bis zu fünfmal im Krankheitsfall, ggf. auch telefonisch. Wird zur Mitbehandlung des Tumorpatienten ein Palliativteam hinzugezogen, kann für die Erstüberweisung die Nr. 01 425 und die Folgeüberweisungen die Nr. 01 426 bis zu zweimal im Quartal berechnet werden (Tab. 1).
Da zur Verlaufskontrolle bei Tumorpatienten auch Laboruntersuchungen notwendig werden, sollte man auch an die Labor-Ausnahmekennziffer 32 012 denken, die dazu führt, dass in Hausarztpraxen übliche Laborparameter wie Kreatinin (Nr. 32 066), alkalische Phosphatase (32 068), GPT (32 070), y-GT (32 071) sowie das kleine oder große Blutbild (32 120, 32 122 oder 32 125) den hausärztlichen Laborbonus nach Nr. 32 001 nicht belasten.
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Zimmermann, G. Versorgung von Tumorpatienten: So können Hausärzte abrechnen. MMW - Fortschritte der Medizin 164, 33 (2022). https://doi.org/10.1007/s15006-022-1236-x
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