Bisher konnten DiGA nur bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren eingesetzt werden. Nun gibt es einen neuen Bereich für Jugendliche von 12-17 Jahren. Drei Apps sind bereits zugelassen.

Dabei handelt es sich um Rehappy, mit der die Nachsorge von Schlaganfallpatienten unterstützt wird, sowie Mawendo und companion patella für Kniescheibenleiden. Für die Erstverordnung dieser DiGA kann nun auch bei Jugendlichen ab 12 Jahren die Nr. 01 470 EBM angesetzt werden. Da diese Nr. für Kinder- und Jugendärzte nicht zugängig ist, wurde für diese Arztgruppe die mit 2,00 Euro bewertete Pseudoziffer 86 701 beschlossen (Tab. 1).

Tab. 1 Verordnung von DiGA an Kinder und Jugendliche seit 1. Mai 2022

Sowohl die Nr. 01 470 als auch die neue Pädiaterziffer sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Nächstes Jahr wird die Leistung also Teil der Versicherten- bzw. Grund- oder Konsiliarpauschale.

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Für diesen Jungen gibt's eine App.

MMW-Kommentar

Der Vorgang lässt einen tiefen Blick in die Gesundheitsbürokratie zu. Wenn ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einer DiGA vergütet werden sollen, muss man erst einmal unterscheiden, ob die DiGA vorläufig oder dauerhaft ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurde. Bei dauerhafter Aufnahme muss der EBM angepasst werden. Dafür ist der Bewertungsausschuss zuständig - und der hat lange Vorlaufzeiten, wie man bereits am Werdegang der Nrn. 01 470 und 01 471 gesehen hat, die erst im Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen werden konnten. Bei den Apps für Jugendliche handelt es sich dagegen um vorläufig aufgenommene DiGA. In dem Fall konnten die Partner des Bundesmantelvertrags für Ärzte die Vergütung vereinbaren. Das sind zwar - wie im Bewertungsausschuss - auch KBV- und Kassenvertreter, doch hat man aber hier offenbar eine etwas geringere "Streitkultur". Die nicht im EBM verankerte Pseudoziffer konnte kurzfristig beschlossen werden.