Dr. S. P., Fachärztin für Allgemeinmedizin, Nordrhein: Wir haben relativ viele insulinpflichtige Patienten mit Typ-2-Diabetes in unserer Praxis. Die Verordnung von Blutzucker-Teststreifen fällt unter die Medikamentenverordnung. Kann ich dadurch in Regress kommen?

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Die kostengünstigste Verordnung - auch unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlicher Praxisführung - ist die regelmäßige Verordnung des Quartalsbedarfs des Patienten. Dieser ist abhängig von der Form der Insulintherapie:

  • bei einer Kombinationstherapie mit Insulin und oralen Antidiabetika ca. 200 Teststreifen,

  • bei der konventionellen Zwei-Spritzen-Therapie bis zu 250 Teststreifen,

  • bei einer intensivierten Insulintherapie mit drei oder mehr Spritzen am Tag plus Pumpentherapie 300-450 Teststreifen bei Typ-2-Diabetes und bis zu 600 bei Typ-1-Diabetes.

Die Verordnung dieser größeren Menge für ein gesamtes Quartal führt zu deutlichen Mengenrabatten, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen.

Oft wünschen sich informierte Patienten auch eine kontinuierliche Blutzuckermessung. Hier ist die Versorgung allerdings an Regeln gebunden (siehe Infokasten 1).

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Helmut Walbert

Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin