_ Der Ansatz der Nr. 34 GOÄ setzt eine Gesprächsdauer von mindestens 20 Minuten voraus. Dies reicht aber als Begründung noch nicht aus. Die Diagnose muss sich auf eine „lebensbedrohende oder nachhaltig lebensverändernde Erkrankung“ beziehen. Der Begriff der „Nachhaltigkeit“ erfordert dabei eine gewisse zeitliche Dauer der Erkrankung, die bei einer Zeitspanne von drei oder mehr Monaten als erfüllt angesehen werden kann. Dazu passt, dass die Nr. 34 zweimal innerhalb von sechs Monaten berechenbar ist. Welche Erkrankungen letztendlich als „lebensbedrohend“ oder „nachhaltig lebensverändernd“ anzusehen sind, kann nur individuell begründet sein. Es gibt zur Nr. 34 keinen Diagnosekatalog.

MMW-KOMMENTAR

Sicher im Sinne der Leistungsbeschreibung sind z. B. Malignome, schwere neurologische Erkrankungen wie ALS, MS und Demenz, Infektionen wie Hepatitis, Pneumonie oder AIDS, Asthma oder COPD, KHK, Diabetes mellitus oder rheumatische Erkrankungen. Ein solcher Katalog kann aber niemals voll-ständig sein. So kann z. B. bei einem Musiker schon eine leichte Sensibilitätsstörung sehr stark lebensverändernd sein, bei einem Bäcker eine Mehlallergie.

Hilfreich sind die Ausführungen im § 1 Abs. 2 der GOÄ: Demnach dürfen nur Leistungen berechnet werden, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige Versorgung erforderlich sind. Das heißt: Wenn ein Gespräch nach Nr. 34 notwendig ist, darf es auch berechnet werden. In der Patientenakte sollte man den Inhalt der Erörterung in Stichworten dokumentieren. Auch kann man in der Diagnoseangabe Formulierungen wie „beeinträchtigend“ oder „erheblich störend“ aufnehmen.

Wenn nur die Gesprächsdauer zur angemessenen Abrechnung ansteht, sollte man an die Möglichkeiten der Wahl eines Multiplikators denken (Tab. 1 ). Wenn man den Schwellenwert des 2,3-fachen Satzes überschreiten will, reicht nämlich der Hinweis auf die zeitliche Ausdehnung des Gesprächs aus.

Tab. 1 Abrechnung längerer Gespräche, wenn bestimmte Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung ausreichend erfüllt sind