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Dr. Gerd W. Zimmermann Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstraße 9 D-65719 Hofheim

_ Kaum eine Arztpraxis kann bisher das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) anwenden, das seit diesem Jahr Pflicht ist und bis spätestens 2019 umgesetzt werden muss. Nun steht aber bereits der nächste Digitalisierungsschritt an: das Notfalldatenmanagement (NFDM).

Die Grundidee ist, dass wichtige Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des GKV-Versicherten gespeichert werden können. Arzt und Patient müssen dies gemeinsam beschließen. Der Arzt erstellt dann den Datensatz, signiert ihn elektronisch und überträgt ihn auf die eGK. Konkret geht es um Diagnosen, Operationen und Prozeduren, (Dauer-)Medikation, Allergien/Unverträglichkeiten und weitere besondere Hinweise wie Implantate, Schwangerschaft, Kommunikationsstörungen, Weglaufgefährdung, behandelnde Ärzte und Benachrichtigungskontakte im Notfall.

Das Projekt ist nach der Online-Prüfung der Gültigkeit der eGK und dem elektronischen Arztbrief eine weitere medizinische Anwendung, die der Gesetzgeber für die Telematikinfrastruktur in den Praxen vorgesehen hat. Die notwenige Technik für das NFDM muss erst noch entwickelt und getestet werden — was ungute Erinnerungen an die Lesegeräte für das VSDM wach werden lässt. Trotzdem gibt es bereits eine Vereinbarung mit den Kassen über die — natürlich wieder pauschale — Entschädigung für die Geräteanschaffung. Seit dem 1. Januar 2018 gibt es sogar schon Gebührenordnungspositionen im EBM.

MMW-KOMMENTAR

Um das NFDM umsetzen und abrechnen zu können, ist wie schon beim VSDM die Anbindung an die Telematikinfrastruktur erforderlich. Darüber hinaus benötigt die Praxis ein Konnektor-Modul NFDM, zusätzliche Kartenterminals im Sprechzimmer sowie ein Update im Praxisverwaltungssystem. Außerdem wird bei den Zusatzterminals ein Arztausweis mit elektronisch auslesbarer Signatur (eHBA) benötigt — in vielen Praxen wird man sich ein zusätzliches Exemplar anschaffen müssen, da der eHBA ja auch an der Anmeldung beim Einlesen der eGK vorhanden sein muss und man nicht ständig hin- und herlaufen kann.

Für die Einführung des neuen Management-Service erhält die Praxis einmalig Kostenpauschalen. Unabhängig davon bleiben die bereits bekannten Pauschalen für die technische Erstausstattung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur bestehen. Das NFDM-Update des Konnektors wird mit 530 Euro bezuschusst, für ein zusätzliches Terminal gibt es 435 Euro. Je angefangene 625 Behandlungsfälle kann sich eine Betriebsstätte ein weiteres Terminal besorgen.

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Arzt und Patient speichern künftig gemeinsam die Notfalldaten ab.

© Adam Gregor / stock.adobe.com

Die quartalsweise ausgezahlten Pauschalen für die Betriebskosten der Telematikinfrastruktur werden zudem um 4,50 Euro erhöht. Eventuell entstehende höhere oder weitere Kosten gehen zulasten der Praxis.

Die eigentliche ärztliche Arbeit des NFDM wird über neu geschaffene EBM-Nrn. abgegolten (Tab. 1 ). Sie werden für drei Jahre extrabudgetär vergütet — auch wenn sie wohl frühestens Ende 2018 erstmals abgerechnet werden. Das Honorar ist der nächste „KBV-Witz“: Es bewegt sich auf dem Niveau der Vergütung für den Medikationsplan.

Tab. 1 Neue EBM-Nrn. zum Notfalldatensatzmanagement (NFDM)