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_ KBV und Krankenkassen haben sich im Bewertungsausschuss darauf geeinigt, dass der Orientierungspunktwert (OPW) ab dem 1. Januar 2018 auf 10,6543 Cent ansteigt. Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) steigt damit um 438 Millionen Euro bzw. 1,18%. Für 2017 hatte es eine Anhebung um 0,9% gegeben.
Der Abschluss liegt deutlich unter der zu erwartenden Inflationsrate 2017. Laut KBV haben die Kassen allerdings ursprünglich eine Nullrunde gefordert, u. a. wegen sinkender Praxiskosten für den technischen Leistungsanteil und gestiegener Honorar-Überschüsse.
MMW-KOMMENTAR
Die Steigerung kommt in den einzelnen Praxen sehr unterschiedlich an, da in den regionalen KVen zusätzlich noch die Entwicklungen der Demografie und der Morbidität über je einen Faktor einberechnet werden (Tab. 1 ). Die Demografierate berücksichtigt Alter und Geschlecht der Versicherten und liegt im Schnitt bei -0,02%, nach 0,19% im Jahr 2017. Der Morbiditätsfaktor errechnet sich aus den Behandlungsdiagnosen nach ICD-10 und liegt bei durchschnittlich 0,67%, nach 1,17% im Vorjahr.
Weiteres zusätzliches Honorar fließt rückwirkend für das Jahr 2015, und zwar wegen eines nicht vorhersehbaren Anstiegs des Behandlungsbedarfs aufgrund eines überproportionalen Anstiegs von Akuterkrankungen. Dafür gibt es im Jahr 2018 einen Zuschlag von rund 8,5 Millionen Euro.
Insgesamt rechnet die KBV im Schnitt mit rund 3.000 Euro mehr je Vertragsarzt.
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Springer Medizin. Honorar 2018: Wie gut kommt Ihr Bundesland weg?. MMW - Fortschritte der Medizin 159, 27 (2017). https://doi.org/10.1007/s15006-017-0108-z
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