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Dr. Gerd W. Zimmermann Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstraße 9 D-65719 Hofheim

_ Der im Juli 2015 eingeführte § 87a Abs. 4a SGB V sieht vor, dass in manchen KVen noch in diesem Jahr über eine einmalige basiswirksame Honorarerhöhung verhandelt werden soll, die dann 2017 in Kraft tritt. Dafür muss in der betroffenen KV die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) je Versicherten für das Jahr 2014 unter dem Bundesdurchschnitt gelegen haben. Das Institut des Bewertungsausschusses (InBa) hat nun sieben KVen identifiziert, die deshalb 2017 einen deutlichen Zuschlag zu den normalen Anhebungen der MGV bekommen müssten.

MMW-KOMMENTAR

Das Gesetz sieht zwar nur eine einmalige Erhöhung des Aufsatzwerts vor, von dem aus die Honorarverhandlungen starten — die bisher zu kurz gekommenen KVen dürften sich trotzdem freuen. Interessant wird dabei eine weitere Auflage des Gesetzgebers: Eine Anhebung ist nur dann angesagt, wenn in den Verhandlungen festgestellt wird, dass der Aufsatzwert im Jahr 2014 unbegründet zu niedrig war. Schafft es die KV, dies nachzuweisen, muss der Aufsatzwert für 2017 im gleichen Umfang erhöht werden. Dabei darf durch die Erhöhung nicht der Bundesdurchschnitt des Jahres 2014 überschritten werden. Die Erhöhung kann auch schrittweise über mehrere Jahre verteilt werden. Die zusätzlichen Mittel müssen zur Verbesserung der Versorgungsstruktur eingesetzt werden. Umverteilungen zulasten anderer KVen müssen ausgeschlossen werden.

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Die neu gewählten KV-Vorstände stehen damit gleich unter erheblichem Zugzwang. In Hessen z. B. würde eine vollständige Realisierung der gesetzlichen Vorgabe die MGV um 75,49 Millionen Euro anheben, in Hamburg um 39,33 Millionen Euro (Tab. 1 ). Nur wenn dieser einmalige Aufschlag gelingt, sind dort auch in den Folgejahren zumindest bundesdurchschnittliche Honorare zu erwarten. Die bisher besser gestellten KVen können sich dabei beruhigt zurücklehnen, denn wegnehmen darf man ihnen nichts.

Tab. 1 Potenzielle Anhebung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) für 2017 (in Millionen Euro)