Wann immer Menschen handeln, kann es passieren, dass sie scheitern. So auch im Sport: Sportliche Aktionen können noch so gut vorbereitet, einstudiert, habitualisiert sein, eine Garantie, dass sie gelingen, gibt es nicht. Weil der Mensch, folgt man der philosophischen Anthropologie Arnold Gehlens (1986), ein handelndes Wesen ist, ist auch der sportlich handelnde Mensch zum Scheitern verurteilt, Scheitern mithin eine „zentrale anthropologische Kategorie des Sports“ (Hildebrandt, 1983, S. 5). Das erklärt die empirische Allgegenwart des Scheiterns im Sport: Unabhängig von der Sportart, dem Leistungsniveau oder der Bedeutung des sportlichen Ereignisses scheitern individuelle wie kollektive Akteure des Sports permanent, zumeist im Kleinen, gelegentlich aber auch im Großen.

Ein besonders eindrucksvolles Beispiel für ein Scheitern im Großen lieferte am 6. August 2021 die Moderne Fünfkämpferin Annika Schleu bei den Olympischen Sommerspielen in Tokio. Nachdem Schleu die erste Disziplin, das Fechten, mit neuem olympischem Rekord gewonnen und ihre Führung nach der zweiten Disziplin, dem Schwimmen, verteidigt hatte, ging sie als Favoritin auf die Goldmedaille in die dritte Disziplin, dem Springreiten, da die abschließende Disziplin, der Laser-Run (Laufen und Schießen), ihre eigentliche Stärke ist. Gemäß dem Reglement des Modernen Fünfkampfs bekam die Athletin ein Pferd zugelost, für dessen Kennenlernen ihr 20 Minuten zur Verfügung standen. Nach dem problemlos verlaufenen Einreiten gingen Annika Schleu und ihr Pferd Saint Boy auf den Parcours, wo jedoch vom ersten Moment an alles schieflief. Wie die Fernsehbilder auf eine für den Betrachter schwer erträgliche Weise zeigen (vgl. Eurosport, 2021a), litten Pferd und Reiterin bei ihrem Ritt gleichermaßen: Saint Boy wollte partout nicht über den Parcours und vor allem nicht über die Hindernisse gehen, weshalb die in Tränen aufgelöste Reiterin Gerte und Sporen einsetzte. Bundestrainerin Kim Raisner schlug mit der Faust in die Flanke von Saint Boy und rief ihrem Schützling zu: „Hau mal richtig drauf!“ Aber alle Versuche von Annika Schleu, ihr Pferd zum Springen zu bewegen, schlugen fehl. Saint Boy verweigerte vier Mal, woraufhin die Fünfkämpferin disqualifiziert wurde. Sie erhielt null Punkte für ihre Darbietung und hatte damit die Chance vertan, Olympiasiegerin zu werden.

Unmittelbar nach diesem Ereignis setzte eine bis heute andauernde öffentliche Diskussion ein. Sie ist gekennzeichnet durch eine das Tierwohl fokussierende Kritik sowohl an der Athletin als auch am Modernen Fünfkampf und dessen Regelwerk. Annika Schleu erhielt auf ihrem Instagram-Profil und in vielen Kommentaren im Internet wüste Beschimpfungen und Hassbotschaften, vom Deutschen Tierschutzbund wurde Strafanzeige gegen sie wegen Tierquälerei und gegen Kim Raisner wegen Beihilfe zur Tierquälerei erstattet; die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Ermittlungen gegen beide aufgenommen. Vom Modernen Fünfkampf wurde nach diesem Vorfall in Tokio vehement gefordert, er müsse seine Regel ändern, dass die Pferde den Athletinnen und Athleten zugelost werden und für das Einreiten lediglich 20 Minuten zur Verfügung stehen. Der Weltverband des Modernen Fünfkampfs UIPM (Union Internationale de Pentathlon Moderne) gab dem mittlerweile insofern nach, als er am 4. November 2021 in einer Pressemitteilung erklärte, nach den Olympischen Sommerspielen 2024 die Disziplin Springreiten zu streichen (vgl. UIPM, 2021).Footnote 1

Annika Schleu hat sich direkt nach ihrem Wettkampf und in den darauffolgenden Tagen in mehreren Fernseh- und Zeitungsinterviews zu diesem Ereignis geäußert. Sie hat darin erläutert, weshalb sie ihren Umgang mit Saint Boy nicht für Tierquälerei hält und wie sie die Situation im Parcours erlebt hat. Die Quintessenz ihrer Aussagen lautet: Es sei eine „ausweglose, schwierige Situation für das Pferd und für mich“ gewesen (Zeit online, 2021). Die Situation habe sie „überfordert“, sie fühlte sich „hilflos“ (ZDF, 2021, Minute 03:42-03:53), „machtlos“ (Eurosport, 2021b, Minute 01:17). Ihr „Fehler“ sei gewesen, nicht etwas „besonnener und ruhiger“ reagiert zu haben, was aber „in der Situation natürlich schwierig war“ (ZDF, 2021, Minute 06:05-06:11). Insgesamt legen die Äußerungen von Annika Schleu nahe, dass sie ihren Auftritt in Tokio als persönliches Scheitern bewertet (ebd., Minute 04:40).

Der „Fall“ Annika Schleu ist menschlich und tierlich höchst bedauerlich, darüber hinaus aber auch lehrreich für den Sport und die Sportwissenschaft. Als These formuliert: Das sportliche Scheitern von Annika Schleu bei Olympia 2020/21 lässt erkennen, dass der moderne Sport der Illusion von Autonomie aufsitzt, weil er Gefühle als Privatangelegenheiten betrachtet. Damit verbunden ist der moralische Imperativ, der/die Einzelne habe die eigenen Gefühle zu kontrollieren, sowie die Erwartung, dass er/sie dies auch könne. Die These sei im Folgenden erläutert.

Das Absolute des Scheiterns

Inwiefern ist Annika Schleu gescheitert? Für die Beantwortung dieser Frage gilt es zu klären, was mit „Scheitern“ gemeint ist. Ist das Scheitern des Freizeitsportlers an der Vier-Stunden-Grenze beim City-Marathon oder der Elfmeterschützin an der Torhüterin dasselbe Scheitern wie jenes von Annika Schleu? Wohl kaum. Mit dem Soziologen Matthias Junge lässt sich der Unterschied solcher Scheiternserfahrungen handlungstheoretisch begründen: In den beiden ersten Fällen liegt ein „graduelles“ Scheitern vor, im Fall von Annika Schleu augenscheinlich ein „absolutes“ Scheitern, wobei das Differenzmerkmal die (Un‑)Möglichkeit zu handeln ist. Graduelles Scheitern ist temporär, was impliziert, dass es möglich ist, nach seinem Eintreten etwas tun zu können: Man trainiert noch härter, um beim nächsten Marathon vielleicht doch unter vier Stunden zu bleiben, und den verschossenen Elfmeter kann man durch ein Tor aus dem Feld heraus wettmachen, zumindest kann man es versuchen. Anders beim absoluten Scheitern, wo es nicht mehr möglich ist zu handeln: „Im absoluten Scheitern gibt es keine Verfügungsmöglichkeiten für Handeln“ (Junge, 2004, S. 16). Das scheint bei Annika Schleu der Fall gewesen zu sein: Sie befand sich in einer „ausweglosen Situation“, in der sie sich „machtlos“, „hilflos“ fühlte und in der offenkundig keine Möglichkeiten für sie verfügbar waren, „besonnen“ und „ruhig“ zu handeln, um die Situation zu retten. Erst recht war bzw. ist eine nachträgliche Rettungsaktion nicht möglich: Die Chance auf diesen Olympiasieg ist vertan.

Worin aber zeigt sich für ein scheiterndes Subjekt die Unverfügbarkeit und damit das Absolute seines Scheiterns? Nach Junge gibt es dafür drei Anhaltspunkte: Erstens, die „Zeit schrumpft im absoluten Scheitern zur absoluten Gegenwart“ (ebd., S. 25), zweitens wird im absoluten Scheitern „Kontingenz vollständig negiert“, was heißt, dass es nicht mehr möglich ist, „sich als Person reflexiv von der Situation zu unterscheiden“ (ebd., S. 26), und drittens reduziert sich im absoluten Scheitern der soziale Raum „auf den Körperraum und damit auf die körperliche und leibliche Konstitutionsbasis des Menschen“ (ebd.). Mit dem Philosophen Hermann Schmitz (1990, Kap. 3.1 und 3.3) lassen sich diese dreiFootnote 2 strukturellen Merkmale des absoluten Scheiterns phänomenologisch konkretisieren: Das Zusammenschrumpfen der Zeit auf die absolute Gegenwart ist die subjektive Erfahrung „primitiver Gegenwart“, die durch die Verschänkung der fünf Dimensionen der Gegenwart – Hier, Jetzt, Dieses, Dasein, Ich – gekennzeichnet ist. In die primitive Gegenwart verfällt der im Alltag zumeist „personal emanzipierte“ (reflektierte, kontrollierte, selbstdistanzierte etc.) Mensch vor allem durch den Einbruch des Neuen, Überraschenden, Plötzlichen in die Dauer des Dahinlebens. In dieser „personalen Regression“ wird der Mensch auf seine Leiblichkeit zurückgeworfen, die sich ihm als machtvolles, spürbares Widerfahrnis aufdrängt.

Absolutes Scheitern ist vor diesem Hintergrund eine nichtalltägliche Erfahrung, eine „Grenzerfahrung“ (Junge, 2004, S. 27), weil und indem das betroffene Subjekt von der Totalität der Situation überwältigt ist. Der „Spielraum des Verhaltens“ (Waldenfels, 1980) ist auf ein Minimum reduziert, mitunter ist er ganz verschwunden. So scheint es für Annika Schleu prinzipiell zwar nicht unmöglich gewesen zu sein, ruhig und besonnen zu agieren, allerdings war das „in der Situation natürlich schwierig“. Der entscheidende Grund dafür, dass dies „natürlich schwierig“ (und vielleicht doch unmöglich) war, liegt in der Natur der Sache: Die Wettkampfsituation war erfüllt von einer „Atmosphäre des Gefühls“, wie man mit Schmitz (zuerst 1969, zusammenfassend 2014) sagen kann, die voll und ganz Besitz ergriff von Annika Schleu.

Das Ausweglose der Situation

Gefühle sind Schmitz zufolge Atmosphären,Footnote 3 die räumlich ausgebreitet sind und in die Menschen hineingeraten können, wenn es die gemeinsame und die persönliche Situation mit sich bringen. Gefühle sind damit keine Privatangelegenheit des Einzelnen, sondern etwas außerhalb von ihm Seiendes. Gefühle „sitzen“ nicht im Inneren des Menschen, etwa in der Seele, dem Herzen oder dem Gehirn, vielmehr haben sie überhaupt keinen festen Sitz. Gefühle sind im ontologischen Sinne „ortlos“, so Schmitz. Gefühle kommen und gehen, und zu fragen, wo sie in der Zwischenzeit waren, ist sinnlos. Ein Gefühl ist da, wenn es erlebt wird, wobei dieses Erleben zwischen einem nüchtern-registrierenden Wahrnehmen und einem existenziellen Ergriffensein variieren kann. Letzteres widerfuhr offenkundig Annika Schleu. Selbst einem außenstehenden Beobachter fällt es nicht schwer zu erkennen, dass sie von starken Gefühlen – anscheinend vom Gefühl der Verzweiflung oder Ohnmacht – ergriffen wurde, denen sie sich nicht widersetzen konnte. Im Betroffensein von diesen existenziellen Gefühlen erfuhr sie die Ausweglosigkeit ihrer Situation.

Mit anderen Worten, die Wettkampfsituation war für Annika Schleu ausweglos, weil sie in eine Atmosphäre hineingeriet, deren Macht allumfassend war. Gefühle als Atmosphären besitzen generell Autorität, insofern sie Menschen (und Tiere) affizieren, das heißt auf den Leib rücken können, ob der Mensch (und das Tier) das will oder nicht. Manche gefühlshaften Atmosphären verfügen dabei über so viel leibliche Macht, dass es für das von ihnen ergriffene Subjekt keinen Ausweg aus den Fängen dieser Atmosphäre gibt. Es ist dann vollkommen „machtlos“, wie Annika Schleu sagt, der Situation und der darin eingebetteten, von ihr hervorgerufenen Atmosphäre voll und ganz ausgeliefert.

Im Fall von Annika Schleu war es genau genommen eine Verschachtelung verschiedener Situationen,Footnote 4 die diese machtvoll ergreifende Atmosphäre der Verzweiflung hervorbrachte: Erstens ihre persönliche Situation, zu der z. B. ihre Sozialisation als Spitzensportlerin gehört und das damit verbundene, verinnerlichte Handlungsprogramm, „nie aufzugeben“ (Zeit online, 2021), oder der ebenfalls internalisierte programmatische Appell ihrer Trainer, die „Zurückhaltung im Umgang mit den Pferden“ bleiben zu lassen (ebd.). Zweitens die gemeinsame Situation der Vorbereitung mit Saint Boy. Diese ist u. a. gekennzeichnet durch den Sachverhalt, dass Annika Schleu vom Verweigern Saint Boys im ersten Durchgang wusste, wie auch von der Tatsache, dass das Einreiten gut geklappt hat. Letzteres verstärkte bei ihr die programmatische Hoffnung auf eine Medaille (ebd.). Drittens die gemeinsame Wettkampfsituation mit Saint Boy im Parcours, die von der ersten Sekunde an problematisch („schwierig“) war und von der Athletin als „Ausnahmesituation“ erlebt wurde: „Das ist mir noch nie passiert“ (FAZ, 2021). Es ist dieses – hier lediglich sehr grob skizzierte – Bündel ineinander verflochtener Situationen, das letztlich in die Ausweglosigkeit der Situation und das korrespondierende Gefühl der Verzweiflung mündete.

Wenn aber die Situation keinen Ausweg mehr offenlässt, weil sie aufgrund der totalen leiblichen Inbesitznahme des Subjekts unverfügbar geworden ist, lässt sich dann überhaupt noch von einem Scheitern sprechen? Kann es in einer ausweglosen Situation ein Scheitern geben?

Die Illusion der Autonomie

Scheitern ist ein zentrales Konzept der Moderne, insofern es die Kehrseite der auf Leistung und Erfolg ausgerichteten modernen Gesellschaft markiert (vgl. Langhof & John, 2014, bezogen auf den Sport Dresen, 2014) und das damit verbundene Autonomieverständnis der Moderne bestärkt. Nur wer autonom, also selbstbestimmt, nach eigenen Gesetzen (Motiven, Intentionen) handelt, kann scheitern.Footnote 5 Grundlage dafür ist das moderne Bild vom Menschen als vernunftgeleitetes, reflektiertes, kontrolliertes, selbstbeherrschtes, souveränes Wesen. Ein Mensch, der scheitert, ist all dies nicht.Footnote 6 Er ist gescheitert, weil er unvernünftig gehandelt hat, weil er unbeherrscht war, die Kontrolle über sich und seine Gefühle verloren hat. Damit einher geht der moderne moralische Imperativ, der Mensch habe vernünftig, rational, beherrscht, kontrolliert etc. zu sein. Wer das nicht ist, muss damit rechnen, sozial oder gar rechtlich sanktioniert zu werden – so wie Annika Schleu, über die sich auf Instagram ein Shitstorm ergoss und gegen die nun die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Der moderne Sport hat dieses Autonomiekonzept einschließlich seines moralischen Imperativs eins zu eins übernommen. Das verdeutlichen nicht zuletzt Kommentare aus der Welt des Sports zum „Fall“ Annika Schleu. Beispielhaft hierfür sei der Sportpsychologe Matthias Herzog zitiert: „Schuld an der Situation haben Reiterin und noch mehr die Trainerin und weniger das Pferd. Annika Schleu hat sich in die Situation reingesteigert.“ „Schleu hatte keine Kontrolle mehr über die Situation. Die beste Entscheidung wäre dann sicher gewesen, abzusteigen. Aber rational denken ist in dieser Situation schwer.“ „Es war eine absolute Ausnahmesituation, auf die sie allerdings einfach besser vorbereitet sein muss“ (Sportbuzzer, 2021). Annika Schleu trägt diesen Äußerungen zufolge die (Mit‑)Verantwortung für den Vorfall, weil sie sich in die Situation „reingesteigert“ habe. „Reinsteigern“ verweist auf ein Dazutun der Athletin, ein aktives Mitwirken am ungezügelten Ausbreiten von Gefühlen. Das war Herzog zufolge falsch. Richtig wäre gewesen, „rational“ zu bleiben und kontrolliert zu handeln. Das sei zwar schwierig in einer solchen „Ausnahmesituation“, aber zumindest wünschenswert, eigentlich aber erwartbar, schließlich könne man sich auf eine Ausnahmesituation gezielt „vorbereiten“.

In dieser Sichtweise, die meiner Beobachtung nach in den Kommentaren zu diesem Ereignis die vorherrschende war bzw. ist, spiegelt sich die „kulturelle Illusion der Autonomie“ (Junge, 2004, S. 15, anknüpfend an Meyer-Drawe, 1990) und das darin implizierte Menschenbild wider: Auch die moderne Spitzensportlerin ist ein rationales Wesen, dessen Gefühle in seinem Innern sitzen, weshalb es jederzeit aktiv auf sie zugreifen kann und dies auch soll. Wenn man sich in Gefühle reinsteigern kann, kann man sie auch beherrschen. Gefühlskontrolle ist möglich, sogar in Ausnahmesituationen, weil der Mensch ein autonomes Wesen ist, das überlegt und zweckgerichtet handeln kann. Außergewöhnliche Situationen können zwar nicht verhindert, aber doch prinzipiell beherrscht werden. Wer das nicht kann, ist nicht nur gescheitert, sondern schuldhaft. Ich teile diese Auffassung nicht.

Statt moralische Schuldzuweisungen vorzunehmen, die auf der illusionären Vorstellung der Autonomie des Menschen basieren, halte ich es für angemessener anzuerkennen, dass Gefühle machtvolle Atmosphären sind, die mitunter – was heißt, je nach persönlicher und gemeinsamer Situation – für den Menschen unverfügbar sind. Damit sollen Gefühle keineswegs verklärt werden, und noch weniger soll damit ein Persilschein für das egoistische Ausleben von Affekten ausgestellt werden. Es soll lediglich darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Auffassung, Gefühle seien eine Privatangelegenheit und Gefühlskontrolle liege immer und jederzeit in der Eigenverantwortlichkeit des Menschen, ein für die Moderne und damit auch für den modernen Sport zwar charakteristisches, dennoch aber fragwürdiges Konzept ist.Footnote 7 Betrachtet man den „Fall“ Annika Schleu ohne moralische Vorurteile und Zuschreibungen, lässt sich an ihm ablesen, dass es ein Konzept von eingeschränkter Erklärungskraft ist. Es gibt Situationen, im Besonderen wohl Ausnahmesituationen, ganz sicher aber ausweglose Situationen, in denen es illusorisch ist anzunehmen oder gar zu verlangen, der von dieser Situation und den darin eingebetteten Atmosphären ergriffene Mensch könne sich der Macht dieser Gefühle erwehren, wenn er nur wollte und sich genügend anstrengte. Gefühlskontrolle und Eigenverantwortung sind zweifelsohne wichtige zivilisatorische Errungenschaften, sie können gleichwohl an Situationen und ihren Atmosphären scheitern.

Die Frage, ob man, wie Annika Schleu, in einer ausweglosen Situation scheitern kann, ist folglich zu verneinen, eine moralische Schuldzuweisung entsprechend gegenstandslos. Ob diese Sichtweise sich im Sport und im öffentlichen Diskurs zum „Fall“ Annika Schleu Gehör verschaffen kann oder aber an der kulturell mächtigen Illusion der Autonomie scheitern wird, wird sich erweisen.