Die Haartransplantation ist als Umverteilung Dihydrotestosteron(DHE)-resistenter Haarfollikel aus dem so genannten Haarkranz in kahle Stellen, zum Beispiel bei androgenetischer Alopezie (AGA) oder bei narbigen Alopezien verschiedener Genese seit über 70 Jahren als wirksame und dauerhafte Therapie bekannt [2, 7, 12,13,14].
Anfänglich „punchte“ man Hautinseln mit Durchmesser von 3–5 mm aus der Spenderzone (Haarkranz) heraus. Die Entnahmestellen blieben offen oder wurden vernäht und die Makrotransplantate (Grafts) in Originalgröße in die Kahlstellen umverteilt [3, 16]. Alopezische Areale waren damit zwar wieder lückenhaft behaart, unweigerlich wurde jedoch ein deutlicher Büscheleffekt sichtbar. Hohen ästhetischen Ansprüchen konnte das Resultat nicht genügen (Abb. 1 und 2).
In den 1980iger-Jahren wurden Standardtransplantate (Hautinseln mit 3–5 mm Durchmesser) geviertelt oder gesechstelt, also präparatorisch verkleinert, so dass die Büschel nicht mehr so deutlich sichtbar waren. Es begann die Ära der Minigrafts. Minigrafts wurden für die Gestaltung des Haaransatzes sogar in geringer Zahl zu Einzelhaartransplantaten (Mikrografts) präpariert [5, 6].
Beide Methoden, Standardgrafttransplantation und Mini‑/Mikrografttransplantation begrenzten sich durch relativ hohe Verluste an Haarwurzeln und größere Vernarbungen im Spendergebiet.
Mit Einführung von Mikroskopen in den frühen 1990iger-Jahren zur Präparation von Haarwurzeln wurde zum einen die Dissektions-, also Verlustrate an Haarwurzeln gesenkt. Zum anderen entnahm man am Hinterkopf nicht mehr nur Hautinseln, sondern einen mehr oder weniger langen und breiten Hautstreifen, der sehr viele Haarwurzeln enthielt. Man war in der Lage, daraus große Mengen an Haartransplantaten relativ verlustarm zu vereinzeln [8, 9, 16]. Es wurde versucht, immer höhere Transplantatzahlen zu verpflanzen und damit eine dichtere Bedeckung der Kopfhaut zu erreichen bzw. die Behandlungsfläche zu vergrößern. Das Management der Narben am Hinterkopf wurde dabei weitestgehend außer Acht gelassen, auch, weil man die verbliebenen Resthaare ganz gut zum Überkämmen breiter Narben nutzen konnte. Die Patienten tolerierten die entstandenen Narben am Haarkranz weitestgehend (Abb. 3 und 4).
Mit Beginn des 21. Jahrhunderts wurden Kurzhaarschnitte modern und somit wurden die Entnahmenarben auch mehr sichtbar. Über diverse Kommunikationskanäle im Internet wurden solche Narben dargestellt, und es entwickelte sich ein Bewusstsein für möglichst unsichtbare Narben im Haarkranzbereich. Spezielle Nahttechniken zum Wundverschluss wurden entwickelt („trichophytic closure“ nach Marzola oder Frechet) [16]. Somit konnte unter bestimmten Voraussetzungen mit der richtigen Entnahme- und Nahttechnik eine auch bei Kurzhaarschnitt fast unsichtbare lineare Narbe erreicht werden bei akzeptabler Transplantatzahl von 2000 bis 3000. Nicht immer konnte man von optimaler Wundheilung und fachgerechtem Wundverschluss ausgehen, weshalb durch ungünstige Narbenbildung, besonders nach Mehrfachoperationen, die Streifenentnahme in Misskredit geriet (Abb. 5 und 6).
Durch mikroskopische Präparation und damit zwangsläufig auch genauere optische Analyse der Spenderfläche erkannte man, dass Haarwurzeln in kleinen Gruppen aus der Haut herauswachsen und als anatomische Einheit zu betrachten sind. Diese Erkenntnis wurde histologisch bestätigt. Man nannte diese Haareinheiten „Follicular Units“. Der Begriff der Follicular-Unit-Transplantation (FUT) entstand ([1]; Abb. 7).
Im Jahr 2002 nutze Dr. Bill Rassmann die Weiterentwicklung der Mikrochirurgie und benutzte sehr kleine Hohlbohrer von 1–1,5 mm Durchmesser anstatt der Standardbohrer von 3–5 mm. Dadurch konnte er „Follicular Units“ direkt entnehmen. Er nannte das Verfahren der Einzelentnahme „FOX-procedure“. Mit Bekanntwerden und weiterer Verbreitung dieser Entnahmetechnik entstand der Begriff der FUE-Entnahmetechnik („Follicular-Unit-Extraktion“) [15]. Der Begriff wurde 2018 konkretisiert und ersetzt durch den Begriff der „Follicular-Unit-Exzision“. Damit wird klar definiert, dass es sich um ein Herausschneiden von Haarwurzeln, also um ein invasives Vorgehen handelt, was nach unserer Rechtsauffassung Ärzten vorbehalten ist [11].
Merke.
Die seit 2002 bekannte und in den Folgejahren stets weiterentwickelte Einzelentnahme der „Follicular Units“ aus dem hinteren und seitlichen Haarkranz wird per definitionem als „Follicular-Unit-Exzision“ bezeichnet. Nach unserer Rechtsauffassung ist dieser invasive Vorgang approbierten Ärzten vorbehalten bzw. kann unter Aufsicht approbierter Ärzte roboterassistiert durchgeführt werden [10].