Idealtypisch lassen sich in der gegenwärtigen Debatte um Infrastruktur in der Kinder- und Jugendhilfe drei bzw. zweieinhalb Stränge ausmachen: ein austeritätspolitischer, ein sozialinvestionsstaatlicher und ein universalistisch-garantistischer Strang.

Dem austeritätspolitisch motiviert zu verstehenden Debattenstrang geht es weniger um Infrastrukturfragen im engeren Sinne, sondern v. a. um Fragen einer veränderten Leistungssteuerung. Nicht die Beseitigung von Versorgungsmängeln und -lücken wird akzentuiert, sondern die Möglichkeit, Kosten für die Bearbeitung von erkannten Bedarfen dadurch zu reduzieren, dass Adressat*innen in infrastrukturell bestehende sog. Regelangebote – oder durch ressortübergreifende Kooperationen erweiterte Regelangebote – im Sozialraum kanalisiert werden. Verknüpft mit Überlegungen zu Sozialraumbudgets und teilweise auch mit Vorschlägen, individuelle Rechtansprüche auf Leistungen durch Gewährleistungsansprüche auf eine Bereitstellung von Maßnahmen im Sozialraum zu ersetzten, werden Vorschläge zur Leistungssteuerung vorgelegt, die darauf zielen, durch eine verstärkte Nutzung vorhandener Regeleinrichtungen die Rate an fallbezogenen und -finanzierten Hilfeleistungen zu reduzieren. Dabei wird die „vor Ort vorhandene und oftmals zufällig gewachsene soziale Infrastruktur […] einer neuen Zielsetzung unterworfen: [… D]ie Regeleinrichtungen im Sozialraum (Kindertagesstätte, Schule, die Einrichtungen des so genannten Übergangssystems) [sollen] ihren erzieherischen und bildungspolitischen Auftrag neu definieren und präventiv im Sozialraum wirken“ (Wohlfahrt 2020: 25). In der Abkehr von inputorientierten fallspezifischen Finanzierungen wird dabei ein Hebel gesehen, mit dem der „vom […] Fall zum Geld“ laute[nden …] Devise der geldsichernden Bodentruppen“ (Hinte 2003, S. 13) begegnet werden kann. Ein zentraler Fokus liegt auf der fallbezogenen Finanzierung von Leistungen. Diese steht im Verdacht, Anreize für eine Wohlfahrtsindustrie zu setzen, möglichst viele Fälle zu generieren, um diese möglichst lange und kostenintensiv zu bearbeiten sowie der Entwicklung kreativer niedrigschwelliger, vernetzter und ressourcenschonender, präventiver Angebote entgegenzuwirken.

Abgesehen davon, dass dieser Strang der Infrastrukturdebatte auf wenig fundierten Annahmen aufbaut, beschreibt er wenig mehr als eine in Infrastruktur- und Sozialraum-Semantiken verpackte Absenkung von Rechten und Leistungsstandards. Fachlich wird diese Perspektive nur von sehr überzeugten Gläubigen der orthodoxen Lehre zum „Fachkonzept Sozialraumorientierung“ vertreten. Dass sie diesem Beitrag – als ein halber Strang der Infrastrukturdebatte – erwähnt aber nicht berücksichtigt wird, lässt sich auch damit rechtfertigen, dass sie für die fachliche Debatte nur wenig Impulse setzt und – obwohl sie angesichts eingeschränkter fiskalischer Handlungsspielräume auf der kommunalen Ebene in der politischen Debatte virulent bleibt – auch praktisch von überschaubarer Relevanz ist, zumal entsprechende Umgestaltungsversuche notorisch an den Verwaltungsgerichten scheitern.

Bedeutsamer für die Infrastrukturdebatte ist das Programm einer vorbeugenden Sozialpolitik. Diese will zwar ebenfalls langfristig kostenintensive Transferleistungen einsparen, diese Spareffekte sollen aber nicht das Produkt von Leistungs- und Standardabsenkungen sein. Eher geht es darum, über fallbezogene Leistungen hinaus, frühzeitig einsetzende und niedrigschwellige Angebote zu implementieren, die zur Abmilderung künftiger Not- und Problemlagen beitragen sollen. Das Mittel der Wahl sind dabei v. a. infrastrukturelle soziale Investitionen in Bildung und soziale Dienstleistungen. Dieser Sozialinvestitionsgedanke ist in fachpolitischer Hinsicht attraktiv. In einem gewissen Sinne schließen etwa die – den austeritätspolitisch motivierten Debattenstrang kritisierenden – Vorschläge der AGJ zu einem Ausbau einer sozialen Kinder- und Jugendhilfeinfrastruktur an solche Überlegungen an. Akzentuiert wird eine verstärkte Investition in v. a. förderfinanzierte Einrichtungen und Dienste, die „vorausschauend, fördernd und problemvermeidend wirken“ sollen und dabei „den Adressaten und Adressatinnen im Sozialraum zur Verfügung stehen [sollen] und niedrigschwellig, also ohne vorherige Einbeziehung des Jugendamts und dessen Entscheidung über die Leistungsgewährung, direkt in Anspruch genommen werden können“ (AGJ 2013, S. 6, 2).

Ein dritter Strang der Infrastrukturdebatte ist mit vergleichsweise breiter öffentlicher Resonanz, z. B. seitens des Foundational Economy Collective (2019), vorgetragenen worden. Im Zentrum steht die Überlegung, Güter und Dienste, die „die soziale und materielle Infrastruktur des zivilisierten Lebens ausmachen, weil sie allen Haushalten einer Volkswirtschaft unverzichtbare Alltagsgüter zur Verfügung stellen“ (35–36), dem Markt zu entziehen. Statt um die Erwirtschaftung ökonomischer Profite solle es um die Sicherung des „Wohlergehens“ der Nutzer*innen – idealerweise „sämtlicher Mitglieder der Gesellschaft“ (145) – gehen. Die Leistungen, Güter und Dienste sollen durch demokratisch regulierte öffentliche Körperschaften produziert und im Sinne der Ausweitung eines „universelle[n] Anspruch[s] auf grundlegende Leistungen“ (202) öffentlich zur Verfügung bereitgestellt werden.

Mit den sozialinvestiven und garantistischen Überlegungen ist ein wichtiges Moment der Infrastrukturdebatte angesprochen, das sich insbesondere auf die Frage richtet, wer, in welcher Weise über den Zugang zu den Leistungen, deren Erbringung sowie und v. a. über deren Art, Inhalt und Ziele entscheidet. Im Folgenden sollen einige zentrale Argumente dieser beiden Perspektiven erörtert werden.

1 Kinder- und Jugendhilfe als Infrastruktur

Der Sozialhistoriker Asa Briggs hatte in den frühen 1960er Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass „ensuring that all citizens without distinction of status or class are offered the best standards available in relation to a certain agreed range of social services“ (Briggs 1961, S. 228) zu einem Kernversprechen in westlichen Wohlfahrtsstaaten geworden sei. Es lässt sich kaum sinnvoll bestreiten, dass die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe zu jenen Wohlfahrtsinstitutionen gehört, die Dienste (einer bestimmten Gruppe von) Bürger*innen – sowie Einwohner*innen ohne formalen Bürgerstatus – zugänglich macht.

Sofern man geneigt ist, der Taxionomie sozialpolitischer Interventionen zu folgen, wie sie Franz-Xaver Kaufmann vorgelegt hat, lassen sich die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zunächst v. a. als „pädagogische Interventionen“ beschreiben, die „auf die Entwicklung oder Wiederherstellung von Kompetenzen gerichtet“ sind. Von solchen Interventionen grenzt Kaufmann „ökologische Interventionsformen“ ab, denen es darum gehe, auf „das infrastrukturelle Angebot und damit die Gelegenheitsstrukturen“ einzuwirken. Solche Interventionen können – wie z. B. im Fall von Bibliotheken, Spielplätzen, Skateranlagen, Parks, Sportstätten etc. – als mehr oder weniger allgemein zugängliche Angebote mit Selbstbedienungscharakter konzipiert sein, aber dieser Selbstbedienungscharakter ist kein konstitutives Merkmal von Infrastrukturen. Auch Maßnahmen, die – wie z. B. der soziale Wohnungsbau – Zugänge zu materiellen Gütern an besonders berechtigte Einzelne bereitstellen, gehören zu den ökologischen (Infrastruktur‑)Interventionen. Für die Debatte ist relevant, dass ökologische Interventionen nicht pädagogisch sein müssen, aber umgekehrt pädagogische Interventionsformen – schon alleine aufgrund des Uno-actu-Charakters ihrer Erbringung – immer auch einen infrastrukturellen Charakter haben. Das betont auch Kaufmann selbst: Personenbezogene soziale Dienstleistungen beinhalten „die Bereitstellung von Gelegenheiten und die personenbezogenen Leistungen selbst [… D]ie Erbringung sozialer Dienstleistungen [setzt] die kombinierte Wirkung ökologischer und pädagogischer Interventionen voraus“ (Kaufmann 2012, S. 1297, 1301). Das in einer theoretisch komplexeren und dialektischen Weise wird dies im Übrigen auch in grundlegenden sozialpädagogischen Theorien reflektiert, etwa wenn Michael Winkler (1988) dem sozialpädagogischen Ortshandeln einen fundamentalen Stellenwert in seiner Theorie der Sozialpädagogik zuweist.

Im Hinblick auf die Debatte in der Kinder- und Jugendhilfe ist bedeutsam, dass mit dem Rekurs auf Infrastruktur per se zunächst lediglich angesprochen ist, dass irgendwelche pädagogischen Interventionen für irgendwen und unter wie auch immer gearteten Voraussetzungen und Bedingungen vorgehalten werdenFootnote 1. Deshalb steht in der Debatte auch gar nicht die Frage nach dem Infrastrukturcharakter der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Mittelpunkt, sondern vielmehr die Frage der Qualität, Quantität und Ausrichtung dieser Leistungen sowie die Frage, ob und inwiefern sie universalistisch oder bedarfsgeprüft erbracht werden sollen.

2 Infrastruktur als dekonditionalisierte Nutzer*innenorientierung

Sowohl die garantistische als auch sozialinvestionsstaatliche Perspektive argumentiert für einen Ausbau und die Verfügbarmachung „qualitativ hochwertiger“ Leistungen. Die garantistische Perspektive zeichnet sich v. a. dadurch aus, dass sie die Kinder- und Jugendhilfe nach den Mustern eines Sozialpolitiktyps umgestalten möchte, der bisweilen als „Staatsbürger*innenversorgung“ (vgl. Schmidt 2005) beschrieben wird. Bislang stehen insbesondere die Hilfen zur Erziehung erkennbar in der Tradition der Fürsorgepolitik. Sie setzen nachrangig ein, wenn Selbsthilfe scheitert, definieren versagende, bedürftige Zielgruppen und setzen nach Bedürftigkeitsprüfung ein, nämlich wenn „eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist“ (§ 27 Abs. 1 SGB VIII). Entsprechend werden versagende Eltern adressiert und ein Negativstandard formuliert, mit dem sowohl der Zugang zur Unterstützung konditionalisiert als auch die Tiefe und Reichweite der Leistung gedeckelt werden. Die als Hilfen zur Erziehung konzipierten Leistungen, so hat etwa das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 6. Juni 2016 (4 UF 186/15) bekräftigt, sind nicht darauf ausgerichtet ein „gutes Aufwachsen“ zu ermöglichen, sondern lediglich darauf zu gewährleisten, dass keine Kindeswohlgefährdung stattfindet. Im Sinne einer Konditionalisierungs- und Zielformulierung ihrer Leistungen bindet v. a. der Kindeswohlbegriff die Kinder- und Jugendhilfe an eine überkommene Fürsorgelogik. Mit der garantistischen Perspektive in der Infrastrukturdebatte ist demgegenüber die Forderung nach einer weitreichenden Dekonditionalisierung der Angebote verknüpft, die praktisch statt einer zuschreibenden Bedürftigkeitsprüfung auf ein Recht für Kinder und Jugendliche sowie sorgende Personen auf Unterstützung eines guten Aufwachsens (oder zumindest eines Aufwachsens, das die Betroffenen vernünftigerweise wertschätzen können) hinausläuft. Das bedeutet, nicht darauf zu verzichten, Leistungen bedarfsgerecht – d. h. responsiv zu den Besonderheiten des je einzelnen Falls – zu erbringen, sondern v. a. die Verfügbarkeit dieser Leistung zu erweitern und den Leistungszugang in der Weise zu öffnen, dass er quasi zur Einlösung eines universellen, nicht prinzipiell durch eine potenziell stigmatisierende Bedarfsprüfung konditionalisierten Rechtsanspruchs wird.

Vertreter*innen dieser Perspektive bestehen in der Regel darauf, dass die Angebote breit, für potenzieller Nutzer*innen attraktiv oder zumindest akzeptierbar plural sein und möglichst von räumlichen, zeitlichen und kostenbezogenen sowie von administrativen und informationellen und v. a. auch von sozialen, kulturellen und normativen Zugangsbarrieren befreit werden sollen. Häufig wird dies um eine Kritik an den Machtasymmetrien in den Angeboten selbst ergänzt. Diesbezüglich fordern garantistische Positionen in der Regel, die Perspektive der Nutzer*innen zu stärken und die Angebote an deren Aneignungs- und Gebrauchswertinteressen auszurichten. Im Kern wird eine Variante von „welfare citizenship“ betont, die neben Ausgleich und sozialer Absicherung insbesondere ein Demokratieversprechen im Sinne des Versprechens von „freedom to live a good life according to one’s own choosing“ (Ringen 2007) betont. Infrastruktur ist insofern eine Chiffre für eine Universalisierung und Demokratisierung sozialer Dienste bzw. für eine Stärkung der Nutzer*innenperspektive. Eine breite öffentliche Gewährleistung eines pluralen und ungefähr gleichen Zugangs zu Gütern und Möglichkeiten soll es Menschen ermöglichen, ein gutes selbstbestimmtes Leben zu führen und ihre Möglichkeiten und Potenziale zu entfalten. Dies wird ergänzt um die Gewährleistung eines ungefähr gleichen Zugangs zu den Mitteln, die erforderlich sind, um in bedeutsamer Weise über Angelegenheiten mitzuentscheiden, die ihr Leben betreffen.

3 Infrastruktur als Sozialinvestition

Auch die sozialinvestive Perspektive tendiert dazu, hohe und steigende Wohlfahrtausgaben zu verteidigen und zu begründen, sofern diese einer sozialinvestiven Neuausrichtung dienen. Mit Blick auf Infrastruktur geht es insbesondere um den Aufbau institutioneller Kapazitäten für sozialinvestive Leistungen, die v. a. im Bereich personenbezogener sozialer Dienste (Bildung, Betreuung und Unterstützung) angesiedelt werden. Bei sozialen Investitionen gehe es, so etwa explizit die Europäische Kommission (o.J.) „um Strategien, die es Menschen erlauben, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen zu verbessern und sich uneingeschränkt am Arbeits- und Gesellschaftsleben zu beteiligen. Zu den zentralen Politikbereichen gehören hier Bildung, hochwertige Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung, Weiterbildung, Hilfe bei der Arbeitssuche und Wiedereingliederung“.

Intellektuelle Vordenker*innen dieser Perspektive, wie z. B. Anton Hemerijck, binden ihre Argumentation explizit an Überlegungen zu „social citizenship“. Es gehe um eine „reorientation in social citizenship away from freedom from want towards freedom to act“ (Hemerijck 2017, S. 17). Mit der Sozialinvestitionsperspektive wird insofern eine bedeutsame Rekalibrierung der kognitiven und normativen Orientierungen über den Sinn und Zweck von Wohlfahrtspolitik verknüpft. Dabei werden passive Transfers zur Verbesserung der Lebensbedingungen zugunsten von Unterstützungen in den Hintergrund gerückt, die Menschen dazu befähigen sollen, die sich ihnen stellenden Herausforderungen aus eigener Kraft bewältigen und zugleich einen kontributiven Beitrag zum allgemeinen Wohl leisten zu können. Praktisch läuft dies auf eine Akzentuierung von präventiven Maßnahmen und dabei insbesondere von personalisierten Interventionen und anderen Strategien zur Aktivierung, Freisetzung und Steigerung des Humankapitals von Bürger*innen hinaus.

Eine Investitionsperspektive wird dabei nicht nur für die programmatische Sozialpolitikgestaltung, sondern auch für die Sozialpolitikanalyse selbst eingefordert. „Social policy scholars from various disciplines“, moniert Hemerijck (2018, S. 815)

Conventially analyse welfare provision through the (re-)distributive lense of ‚decommodifying’ taxes and transfers. By so doing, they easily overlook the increasing importance of in-kind benefits in the areas of childcare and family policy, training and education and active labour market policies, and such „capacitating social services“ […], contribute to the resilience—both in terms of employment and poverty relief—of the welfare state. Because social risks of the life course and the labour market are increasingly difficult to predict, they are in the process of becoming uninsurable in actuarially neutral terms through ex-post compensating social insurance. As such, there is an obvious need to introduce cost-efficient ex-ante preventive capacitating interventions.

Nahezu alle Vertreter*innen der Sozialinvestitionsperspektive akzentuieren die besondere Bedeutung personenbezogener sozialer Dienste. Diesen wird das größte Potenzial zugeschrieben, eine entsprechende „Social-investment“-Qualität aufzuweisen. Zwei Argumente sind zentral. Erstens erhöhe eine wohlfahrtsarchitektonische Aufwertung sozialer Dienste die Steuerung- und Handlungsfähigkeit des Wohlfahrtsstaats und zweitens seien Dienste als Transferleistungen dazu besser geeignet, auf die „neuen sozialen Risiken“ in einem postindustriellen Kapitalismus zu reagieren.

4 Auf dem Weg zu einer sozialinvestiven Wohlfahrtsarchitektur?

Bis zu einem gewissen Grad deckt sich die Sozialinvestitionsperspektive mit langfristigen Verschiebungen in der Wohlfahrtsarchitektur. Eine tendenzielle „Gewichtsverlagerung von den Geldtransfers zu den als gestaltungswirksamer angesehenen Realtransfers“ und dabei die „wachsende Bedeutung qualifizierender, beratender oder präventiver sozialer Dienstleistungen“ (Kaufmann 1991, S. 20) war bereits in den 1980er Jahren rekonstruierbar. Für die 1990er Jahre ist ein relativer Anstieg des „in-kind“ oder „service spending“ gegenüber Geldtransfers für eine breite Reihe europäischer Wohlfahrtsstaaten gut belegt (Castles 2005). Vor allem aber ab der Jahrtausendwende lässt sich den OECD-Ausgabenstatistiken zumindest für Deutschland ein deutlich geschrumpfter Anteil monetärer Wohlfahrtsleistungen am Bruttoinlandsprodukt ablesen, während der Anteil für (diskretionäre) Ausgaben für Wohlfahrtsdienstleistungen im selben Zeitraum stark gestiegen ist. Das dabei insbesondere die Soziale Arbeit stark expandiert ist, darf als bekannt gelten. Bereits in den 1990er Jahren hatte sich die Zahl der in sozialen Berufen Beschäftigten im Vergleich zu dem (allerdings sehr niedrigen) Niveau der 1960er Jahre fast verzehnfacht. Vor allem aber seit den 1990er Jahren findet sich hinsichtlich des Anteils sozialer Dienstleistungen an der gesamtwirtschaftlichen Beschäftigung, der geleisteten Arbeits- und der nationalen Wirtschaftsleistung ein überproportionales Wachstum. In einer Reihe von europäischen Ländern – u. a. in Deutschland (vgl. Brenke et al. 2018) – wies der Sozialdienstleistungssektor in den letzten 20 Jahren die stärkste Wachstumsdynamik aller Berufssektoren auf. Dabei hat sich europaweit der einst enge statistische Zusammenhang von Ausgaben für monetäre und dienstleistungsförmige Wohlfahrtsleistungen entkoppelt, und einige Länder, darunter Deutschland, weisen Veränderungen in ihrem Sozialausgabenprofil auf, die für einen Trade-off zwischen sozialprotektiven und sozialinvestiven Wohlfahrtsausgaben sprechen.

Zumindest in quantitativer Hinsicht ist v. a. die Kinder- und Jugendhilfe ein Gewinner dieser Schwerpunktverlagerung. Die Ausgaben für ihre Angebote und Leistungen sind von 2000 bis 2020 sind die Ausgaben von ca. 18,5 auf knapp 59 Mrd. Euro gestiegen. Ein infrastruktureller Ausbau ist insofern kaum sinnvoll bestreitbar.

5 Die Infrastrukturdebatte als Debatte um „social citizenship“

Mit diesen Zahlen alleine ist kein Nachweis erbracht, dass es um die Etablierung einer sozialinvestiven Infrastruktur geht. Zum einen sagt der Ausbau zwar, dass sich vermehrt Angebote und Maßnahmen finden, aber nicht, dass eine hinreichende Leistungsinfrastruktur geschaffen wurde; zum anderen kann bezweifelt werden, dass soziale Dienste tatsächlich per se einen stärkeren Investmentcharakter aufweisen als andere Wohlfahrtsleistungen (dazu: Nolan 2013). Dass soziale Dienste wachsen, ist kein Hinweis darauf, dass es ihnen nicht um Fürsorge und Bedarfsdeckung geht. Der strategische Investitionscharakter zeigt sich weniger an der Expansion sozialer Dienste selbst, sondern v. a. an deren Begründung und Ausrichtung. Personenbezogene Dienste waren „the area of most pronounced reform in welfare states“ (Kautto 2002, S. 55) und diesbezüglich hat eine auf Impact zielenden Philosophie und Steuerungspolitik an Bedeutung gewonnen.

Die architektonische Pointe einer investiven Logik der Gewährung sozialer Leistungen besteht darin, dass das Versprechen der Sicherung von Rechten und der Deckung von Ansprüchen und Bedarfen zwar nicht aufgegeben, aber gegenüber einer produktivistischen (Re‑)Modellierung von Leistungen als Investitionen relativiert wird, die Erträge im Sinne einer Kosten-Nutzen-Effizienz für wahlweise die Ökonomie oder die Gesellschaft generieren. Es dürfte schwer zu bestreiten sein, dass zumindest die Rhetorik einer wirkungsorientierten Steuerung sozialer Dienste weit verbreitet ist. Vereinzelt finden sich Versuche der Kommensuration der Effekte in Form kardinal vergleichbarer, monetärer Erträge, sei es in Form von Analysen sozialer Folgekosten in Staatskanzleien, in bundesweiten Kosten-Nutzen-Analysen aller familienpolitscher Maßnahmen oder in bilanzanalytischen Verfahren zur Berechnungen des „social return on investment“ auf der Ebene von Einzelmaßnahmen. Es ist nicht zu verkennen, dass die Forderung nach einem infrastrukturellen Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere durch den präventiven Charakter der Leistungen begründet wird oder anders formuliert, durch ihre sowohl für die Nutzer*innen als auch für die Gesellschaft erwünschten Wirkungen. Diesen Gedanken im Sinne Modellierung einer sozialen Investition zu formulieren, deren Ertrag die Ausgaben übersteigt, ist zwar keine zwingende, aber allemal naheliegende Folge.

Die Möglichkeit, den Bedarfen der Nutzer*innen besser und umfassender gerecht zu werden, den Gebrauchswert, den sie aus Angeboten ziehen können, zu erhöhen und zugleich einen gesellschaftlichen Mehrwert – einen „social return on investment“ – zu erzielen, ist gar nicht ausgeschlossen. Allerdings ist die Gefahr, dass jene, den personalisierten sozialen Dienstleistungen inhärente Paternalismusproblematik, die eine garantistische Perspektive einzuhegen trachtet, durch eine investitions- und damit eben auch impactorientierte Sozialpolitik verstärkt und technokratisiert wird, für die Kinder- und Jugendhilfe nicht nur abstrakt gegeben. Dies wird auch von Protagonist*innen einer Sozialinvestitionsperspektive kaum bestritten. Eine Politik der sozialen Investition räumen etwa Anton Hemerijck und Ilze Plavgo (2021, S. 318) ein, „with its emphasis on ‘capacitation’ can be thought of as a rather intrusive intervention into people’s lives“. Für Hemerijck und Plavgo mündet dieses Problem aber lediglich in die triviale Frage „of whether people prefer to be ‘capacitated’ or, rather, to be left alone“. Eine solche Antwort ist von Protagonist*innen eines sozialinvestiven Wohlfahrtsumbaus vielleicht zu erwarten. Für eine halbwegs progressive sozialpädagogische Debatte ist dies aber keine akzeptable Antwort auf ein fachlich-politisch zentrales Dilemma.

Es ist anzunehmen, dass ein infrastruktureller Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe – auch weiterhin – erfolgen wird. Die Herausforderung der Kinder- und Jugendhilfe besteht darin, sich entscheiden zu müssen bzw. zu können, welchem Modell von „welfare citizenship“ sie im Kontext dieses Ausbaus folgt. Die Investitions- und die garantistische Perspektive legen diesbezüglich zwei divergierende Formulierungen von Citizenship vor. Die Sozialinvestitionsperspektive, welche die produktive, eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Bürger*in in den Mittelpunkt stellt, mündet in eine v. a. dienstleistungsorientierte (insbesondere bildungs- und familienbezogene) Form der Sozialpolitik, die sowohl Prävention als auch die (frühe) Förderung und Freisetzung von Kompetenzen akzentuiert. Diese Perspektive ist in vielerlei Hinsicht kompatibel mit Interventionscharakteristika der Sozialen Arbeit. Entsprechend ist ein weiterer Bedeutungsgewinn insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe zu erwarten, allerdings in einer Form, die sich an den Kriterien einer wirkungsorientierten Steuerung bemessen muss.

Der französische Sozialhistoriker Pierre Rosanvallon hat mit überzeugenden Gründen darauf hingewiesen, dass das für die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts maßgebliche Modell der Wohlfahrtsbürgerschaft in einem hohen Maße mit Wohlfahrtsstaat verknüpft war, der v. a. auf materielle Transfers und Sicherheitsleistungen aufbaut. Diese erlauben nämlich einen „Automatismus der Leistungserbringung“, in dem ein legalistischer, homogene Leistungen gewährleistender „bürokratischer Verwaltungstyp als Garant der Gleichheit aller“ ausreichend ist (Rosanvallon 2013, S. 317). Die Stärke von lebensführungsbezogenen, pädagogischen Wohlfahrtsinterventionen besteht demgegenüber darin, Personalisierungen und Responsitivität gegenüber lebensweltlichen und ideosynkratischen Besonderheiten des singulären Individuums zu erlauben. Aber gerade im individualisierten Umgang mit Leistungsberechtigten, der es erlaubt, maßgeschneiderte Leistungen hervorzubringen, besteht die Gefahr einer schleichenden Rückkehr zu einem Paternalismus, den liberale und egalitäre Formulierungen von sozialer Bürgerschaft bannen sollten. Die garantistische Perspektive scheint geeignet zu sein, dieser Gefahr entgegenzuwirken. Realistischerweise sind die Überlegungen zu einer garantistischen Sozialen Arbeit aber bisher noch eher vage. Ob eine fachlich überzeugende Formulierung gelingt, ist ebenso wenig entschieden, wie die Frage, ob eine solche Formulierung auch im politischen Raum überzeugen kann. In jedem Fall ist anzunehmen, dass die Frage nach „welfare citizenship“ in den nächsten Jahren einen erheblichen Stellenwert in den fachlichen und programmatischen Debatten der Sozialen Arbeit haben wird. Die Infrastrukturdebatte kann als Teil dieser Diskussion betrachtet werden.