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Wie religiös ist die Wohlfahrtspflege?

Zur Bedeutung von Glaubensgemeinschaften für die regionale Wohlfahrtserbringung

How religious is welfare?

On the role of religious communities in regional welfare production

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Zusammenfassung

Obwohl die Geschichte des deutschen Wohlfahrtsstaats ohne die Einbindung von Glaubensgemeinschaften (vgl. Sachße und Tennstedt, Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland. Band 2: Fürsorge und Wohlfahrtspflege, 1988) – hier allen voran die Einbindung der Geschichte christlicher Armenfürsorge – nicht erzählbar ist, und obwohl auch heute ein großer Teil aller Sozialen Dienste durch glaubensgemeinschaftliche Akteure erbracht wird, ist in diesem Feld bislang noch wenig Forschungsaktivität zu verzeichnen. Der Artikel gibt Einblicke in ein laufendes Forschungsprojekt, welches sich mit den Repräsentationen von Glaubensgemeinschaften in den Pfaden regionaler Wohlfahrtserbringung auseinandersetzt. Es erfolgt zunächst eine Skizzierung des Forschungsprojekts sowie des empirischen Vorgehens, um anschließend die besondere Stellung christlicher Glaubensgemeinschaften in den Trägerstrukturen dreier Untersuchungsregionen nachzuvollziehen. In diesem Kontext wird eine in weiten Teilen fehlende Einbettung anderer Glaubensgemeinschaften im Rahmen regionaler sozialer Dienstleistungserbringung hinterfragt, mögliche Öffnungsprozesse beschrieben sowie einige Hinweise bezüglich sich wandelnder religiöser Landschaften diskutiert, die in der Analyse des empirischen Materials sichtbar werden.

Abstract

Eventhough the history of the German welfare state cannot be told without the reference to religious belief systems (see also Sachße and Tennstedt, Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland. Band 2: Fürsorge und Wohlfahrtspflege, 1988) – first and foremost to the history of Christian poor relief – and even though social services are being provided by a large number of religious agencies until today, there is hardly research to be found in this field. This article aims at giving insight into an ongoing research programme, which focuses on the representation of religious belief systems in the paths of regional welfare production. The article begins by outlining the main empirical fundaments of the research programme. Carrying on, first results are being discussed: The special position of Christian-faith based social service providers in the regional welfare production is being characterized, in order to assume a wide non-involvement of other religious communities. In this field, upheavals and opening processes – as well as further indications regarding the changing religious landscape – are being described, as they can be found in the empirical material.

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Notes

  1. Hierbei handelte es sich um Vertreter*innen des Deutschen Caritasverbands, der Diakonie Deutschland sowie der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. (ZWST).

  2. Es wird auf eine Übernahme (religions-)soziologischer Postulate rekurriert, welche bis in die 1990er Jahre nahezu paradigmatischen Charakter besaßen – nämlich der Annahme, dass infolge „der Rationalisierung kultureller Weltbilder, der Differenzierung gesellschaftlicher Ordnungen und der damit einhergehenden Individualisierung […] institutionell verfasste Religion ihre einstige Bedeutung unwiederbringlich verloren [habe]“ (Koenig und Wolf 2013, S. 5). Seither jedoch hat die Auseinandersetzung mit anderen, nicht amtskirchlich verfassten Glaubensgemeinschaften zugenommen, welche zumindest in der Religionssoziologie das „modernisierungs- und säkularisierungstheoretische Fundament des Fachs nunmehr grundsätzlich in Frage gestellt [hat]“ (König und Wolf 2013, S. 6). In der Kritik stand seither nicht lediglich das Postulat eines Rückgangs der Bedeutung von Religion in der Gesellschaft – aktuellere Debatten widmen sich gar dem modernisierungstheoretischen Kern schlechthin, indem sie das Differenzierungskonzept gesellschaftlicher Ordnungen zur Disposition stellen (vgl. Schwinn 2013, S. 78 ff.). Derartige Perspektiven können religionsbezogenen Fragestellungen teils ein verändertes Gewicht geben – kann so doch auch der Charakter des Religiösen als ledigliche Teilordnung der Gesellschaft hinterfragbar werden – zumal es mithin das Potenzial zu einem Gesamtweltbild (oder einer ‚Gesamtordnung‘) beinhaltet (vgl. Schwinn 2013). Inwiefern die in diesem Bereich teils breiten Beiträge auch Beachtung in der Sozialen Arbeit finden (können), bleibt abzuwarten (vgl. hierzu beispielsweise den von König und Wolf (2013) herausgegebenen, umfassenden Sonderband ‚Religion und Gesellschaft‘ der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie).

  3. Unter Sozialen Diensten werden hier in einem offenen Verständnis alle erbrachten sozialen Dienstleistungen gefasst, die sich auf Individuen, Gruppen und/oder gesellschaftliche Teilsysteme beziehen, einen gewissen Grad an Institutionalisierung/Organisation aufweisen und sich damit außerhalb rein privater/spontaner Zusammenhänge vollziehen.

  4. Unter Glaubensgemeinschaften werden in Anlehnung an Hero et al. (2008) Gemeinschaften verstanden, die folgende Merkmale aufweisen: eine Selbstdefinition der Gemeinschaft als religiöse Gemeinschaft, eine Lehre, die einen inhaltlich näher bestimmten Transzendenzbezug aufweist, sowie einen Mindestgrad an Institutionalisierung in Form einer kultischen Praxis, eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin und eines Raumes (vgl. Hero et al. 2008, S. 19).

  5. Der Begriff der Region gilt im Rahmen des fortlaufenden Erhebungsprozesses als noch inhaltlich näher zu bestimmender Arbeitsbegriff, da eine Beschränkung im Vorhinein nicht sinnvoll erschien. Um die Unterschiede zwischen den Erhebungsregionen abbilden zu können, werden die Festlegungen regionaler Bezüge den jeweiligen Interviewpersonen überlassen. Damit sind sowohl geografische, politische als auch wahrnehmungsbezogene Deutungen ‚des Regionalen‘ möglich.

  6. Unter Wohlfahrtserbringung wird in Anlehnung an Kaufmanns Begriff der ‚Wohlfahrtsproduktion‘ ein auf mehreren Ebenen rekonstruierbarer Prozess verstanden, der in der Regel den Staat, die Erwerbswirtschaft, den Wohlfahrtssektor und die Privathaushalte involviert (vgl. Kaufmann 2002, S. 232). Mit dem Begriff der ‚Erbringung‘ sind jedoch in einer deutlicheren Weise sowohl Bezüge zu professionellen als auch zu nicht-professionellen Erbringungskontexten Sozialer Dienstleistung gekennzeichnet. Eine regionale Wohlfahrtserbringung wird dabei im Zusammenspiel der jeweiligen sozialen Infrastruktur, den Trägerebenen sowie dem fachlichen Selbstverständnis der Akteure in Sozialen Diensten sichtbar. Innerhalb des Forschungsprojekts steht dahingehend eine regionale Betrachtung im Fokus, da dieses zuvor genannte Zusammenspiel von Region zu Region verschieden sein kann und solch ein regionaler Vergleich bisher kaum bis gar nicht in ähnlichen Studien betrachtet wurde.

  7. Die bislang vorliegende Erforschung zum Zusammenhang von Religion und Sozialstaat und zu den jeweils spezifischen Entwicklungspfaden von Wohlfahrtsstaaten bezieht sich hierbei u. a. auf Fragen der Familien- und Genderpolitik (vgl. z. B. Bahle 2003; Leitner 2003) und auf politische Parteien sowie die Bedeutung sozialer Sicherungssysteme (vgl. Leibfried 1993; van Kersbergen 1995). Weitere empirische Ergebnisse zum Zusammenhang von Kirche und (Wohlfahrts-)Staaten im Allgemeinen und im Kontext Sozialer Arbeit finden sich zudem in den Studien von Fix und Fix (2005), Gabriel und Ritter (2005) oder auch Kersbergen und Manow (2009).

  8. Die statistischen Zahlen und Kennziffern innerhalb der Beschreibung der Regionen Großstadt, Oststadt und Weststadt beziehen sich auf das Jahr 2012 und sind der Datenbank „Wegweiser Kommune“ der Bertelsmann-Stiftung entnommen. Abrufbar unter: www.wegweiser-kommune.de (Letzter Zugriff am 24.02.2015). Aufgrund der Anonymisierung erfolgt dabei keine genaue Angabe von statistischen Kennziffern, diese sind entweder auf- oder abgerundet.

  9. In Großstadt ist eine Vielzahl an glaubensgemeinschaftlichen Strömungen vorzufinden. Des Weiteren ist die Bevölkerung zu je ca. einem Drittel katholisch, evangelisch oder gehört keiner bzw. einer anderen Religion an. Zudem haben 17 % der Einwohner*innen einen Migrationshintergrund. (Ein in diesem Kontext verstandener Migrationshintergrund ist an die Definition des Statistischen Bundesamtes ‚im engeren Sinne‘ angelehnt und impliziert als Indikator in der überwiegenden Anzahl der Fälle einen Migrationshintergrund durch das Vorhandensein einer doppelten oder aber einer anderen Staatsangehörigkeit als der deutschen. Ausführlicher hierzu vgl. Statistisches Bundesamt (o. J.). https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Migrationshintergrund/Aktuell.html).

  10. 3 % der oststädtischen Bevölkerung sind katholisch, 16 % sind evangelisch und wiederum 81 % gehören keiner oder einer anderen Religion an. Zudem besitzen 2 % der Einwohner*innen einen Migrationshintergrund.

  11. 60 % der Bevölkerung in Weststadt sind katholisch, 21 % sind evangelisch und wiederum 19 % gehören keiner oder einer anderen Religion an. Außerdem haben 19 % der Einwohner*innen einen Migrationshintergrund.

  12. Näheres zu der Auswertungsstrategie der Qualitativen Strukturalen Analyse unter: Herz et al. (2015). How to do qualitative strukturale Analyse? Die qualitative Interpretation von Netzwerkkarten und erzählgenerierenden Interviews. Forum Qualitative Sozialforschung/Forum: Qualitative Social Research [52 Absätze], 16(1). Verfügbar unter: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs150190 (Letzter Zugriff am 26.01.2015).

  13. Näheres dazu in: Kelle und Kluge (2010): Vom Einzelfall zum Typus. Fallvergleich und Fallkontrastierung in der qualitativen Sozialforschung. Wiesbaden: VS.

  14. Wichtig ist hervorzuheben, dass sich die Ergebnisse dabei ausschließlich auf die subjektiven Erzählungen und Relevanzsetzungen der ausgewählten Interviewpersonen beziehen, weshalb die Arbeitsthesen keinen Anspruch auf Repräsentativität erheben können.

  15. Die an der DIK beteiligten Dach- und Spitzenverbände sind: Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ), Alevitische Gemeinde Deutschland e. V., Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland – Zentralrat e. V. (IGBD), Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e. V. (IGS), Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e. V. (IRD), Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V., Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. (TGD), Verband der islamischen Kulturzentren e. V. (VIKZ), Zentralrat der Marokkaner in Deutschland e. V. (ZRMD bzw. ZMaD), Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. (ZMD).

  16. Vgl. hierzu bspw.: Gesis (2013). http://sofis.gesis.org/sofiswiki/Soziale_Dienstleistungen_der_in_der_DIK_vertretenen_religiösen_Dachverbände_und_ihrer_Gemeinden oder Newsletter der Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Türkeiforschung (ZfTI) (2014): http://www.zfti.de//downloads/oktober2014-web.pdf (Letzter Zugriff am 02.03.2015).

  17. Hier ist in besonderer Weise auf einen jüngst erschienenen Sammelband der Nachwuchsforscher*innengruppe ‚Religion vernetzt. Zivilgesellschaftliche Potenziale religiöser Vergemeinschaftung‘ hinzuweisen: Nagel, A.- K. (Hrsg.) (2015). Religiöse Netzwerke. Die zivilgesellschaftlichen Potenziale religiöser Migrantengemeinden. Bielefeld: transcript.

  18. Siehe hierzu Abschn. 2. des Beitrags.

  19. Im Kontext dessen wurde vom Forschungsteam des Projekts ‚Soziale Dienste und Glaubensgemeinschaften – Pfade regionaler Wohlfahrtsproduktion‘ ein Folgeantrag mit dem Titel ‚Religiöse Milieus als soziale Dienstleister‘ eingereicht. Ziel ist es, ebendiese sozialen Dienstleistungen und Unterstützungsformen religiöser Milieus abseits etablierter Wohlfahrtsstrukturen multiperspektivisch zu untersuchen.

  20. An dieser Stelle ist es von besonderer Bedeutung, auch eine Adressat*innenperspektive angemessen zu berücksichtigen.

  21. ‚Selbstdefinition der Gemeinschaft als religiöse Gemeinschaft, eine Lehre, die einen wie immer inhaltlich näher bestimmten Transzendenzbezug aufweist sowie einen Mindestgrad an Institutionalisierung in Form einer kultischen Praxis, eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin und eines Raumes‘.

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Karic, S., Ehlke, C. Wie religiös ist die Wohlfahrtspflege?. Soz Passagen 7, 279–302 (2015). https://doi.org/10.1007/s12592-015-0202-1

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