1 Einleitung

Am 5. November 2018 verkündete der indische Premierminister Narendra Modi auf dem Kurznachrichtendienst Twitter, dass das atombetriebene U‑Boot INS Arihant eine erste „deterrent patrol“ erfolgreich absolviert habe (Modi 2018). Auch Jahre später wird die tatsächliche operative Einsatzbereitschaft der Arihant von einigen Experten als „limited“ (Kile und Kristensen 2020, S. 367) und „premature“ (Levesques et al. 2021, S. 37) bezeichnet. Unabhängig vom gegenwärtigen Stand stellt diese Entwicklung einen Weg dar, den auch andere Kernwaffenstaaten (KWS) gegangen sind (Mian et al. 2019, S. 184).

Für einen solchen Schritt hin zu nuklear bewaffneten U‑Booten lassen sich verschiedene Erklärungsansätze heranziehenFootnote 1, von denen die nukleare Abschreckung einer der prominentesten ist. Staaten streben nach U‑Boot-gestützten KernwaffenFootnote 2 um eine gesicherte nukleare Zweitschlagfähigkeit aufzubauen. U‑Boote sind dafür geeignet, da sie, anders als nichtmobile Raketen oder durch Luftabwehr verwundbare Bomber, schwieriger zu lokalisieren sind (Lele und Bhardwaj 2013, S. 12; Holmes 2016, S. 228-229) und eine Vergeltung auch dann ermöglichen, wenn andere Systeme durch einen Erstschlag zerstört worden sind (Forndran 1985, S. 220; Kristensen und Korda 2020b, S. 11).Footnote 3 In der Folge fördern U‑Boote die Stabilität, da keine Seite aus einem Ersteinsatz einen Vorteil ziehen kann.

Dieser optimistischen Sicht steht eine skeptische Bewertung gegenüber. Stabilität ist nicht einfach die logische Konsequenz der nuklearen Abschreckung, sondern vielmehr an bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. So wird beispielsweise aus Sicht der Rüstungskontrolle argumentiert, dass der Versuch, Stabilität durch Aufrüstung und Modernisierung zu erhalten, diese letztlich untergraben kann. Der Grund für negative Effekte ist, dass Kernwaffen im Allgemeinen und U‑Boote im Besonderen durchaus zur Eskalation und zum Kernwaffeneinsatz beitragen können (Mian et al. 2019, S. 195), in dem etwa Rüstungsdynamiken verstärkt und Unfälle sowie Fehlwahrnehmungen provoziert werden.

Es sind besonders diese unterschiedlichen Schlussfolgerungen, die als Ausgangspunkt dieses Artikels dienen. Konkret geht es um die Implikationen nuklear bewaffneter U‑Boote für die Stabilität zwischen Indien und Pakistan. Es wird die These vertreten, dass diese Waffensysteme entgegen einer allzu positiven Auffassung, wie sie von Politik, Militär und Wissenschaft in beiden Ländern getragen wird, mindestens zweideutig für die Stabilität zwischen den beiden Nuklearmächten sind. Einem grundlegenden Stabilisierungseffekt, wie weiter oben erwähnt, stehen konkrete Probleme gegenüber, die Instabilitäten fördern. Diese Probleme sind, auch das ist Ziel des Aufsatzes, in einigen Fällen direkt auf die Spezifika pakistanischer und indischer U‑Boote und deren Bewaffnung zurückzuführen, in anderen Fällen wiederum indirektes Resultat anderer Entwicklungen und Prozesse, die es ebenfalls zu identifizieren gilt.

Auch wenn Indien und Pakistan bei U‑Boot-gestützten Kernwaffen erst am Anfang stehen und der jeweilige Entwicklungspfad und etwaige Rückschläge nur abzuschätzen sind, sind diese Staaten als Untersuchungsfälle besonders relevant, da es sich um zwei Länder mit einer konflikt- und kriegsbeladenen Geschichte handelt. Kernwaffen gelten hier als Stabilisator bzw. als Destabilisator (Ganguly und Kapur 2010). Eine kritische Auseinandersetzung ist daher sowohl für die politische Praxis, etwa im Rahmen von Rüstungskontrollmöglichkeiten, als auch für die theoretisch-konzeptionelle Analyse von Relevanz.

Um die oben aufgestellte These der Ambivalenz U‑Boot-gestützter Kernwaffen zu untermauern bzw. um die Frage nach Implikationen zu beantworten, sollen im zweiten Abschnitt eine Bestandsaufnahme erfolgen und wesentliche rüstungstechnologische Trends in Indien und Pakistan diskutiert werden. Im dritten Abschnitt wird aufbauend auf der Literatur zur Rüstungskontrolle und nuklearen Abschreckung ein differenziertes Stabilitätsverständnis herausgearbeitet, das als Grundlage für die daran anschließenden Abschnitte vier bis sechs dient. Dort werden konkrete Herausforderungen, die mit U‑Boot-basierten Kernwaffen beider Länder verbunden sind, untersucht. Die Schlussbetrachtungen werden abschließend die Ergebnisse in einen breiteren Kontext stellen und neue Fragen aufwerfen.

2 Stand und Trends nuklearer U-Boot Rüstung in Indien und Pakistan

Indien und Pakistan haben 1974 bzw. 1998 erstmals atomare Sprengungen durchgeführt.Footnote 4 Wie andere Nuklearmächte auch, befinden sich beide in einem rüstungstechnologischen Aufbau- und Modernisierungsprozess, der auch U‑Boote und U‑Boot-gestützte Trägersysteme umfasst. Der folgende Abschnitt stellt die wichtigsten Entwicklungen in diesem Bereich schlaglichtartig dar.

2.1 Indien

Das indische Kernwaffenarsenal umfasst ca. 160 Sprengköpfe (Federation of American Scientists 2022), die auf verschiedenen Trägersystemen stationiert sind (Kristensen und Korda 2020a, S. 217). Neu-Delhi verfügt gegenwärtig über ein atombetriebenes U‑Boot, die INS Arihant (S‑2; Arihant-Klasse). Trotz der im Jahr 2018 absolvierten Fahrt, stellt sich die Frage nach der strategisch-militärischen Bedeutung des U‑Bootes, auf die später eingegangen werden wird. Alternative Interpretationen sehen die Arihant nicht als Instrument zur Sicherung der indischen Vergeltungsfähigkeit, sondern vielmehr als „technological demonstrator“ (Gady 2016) für Trainingszwecke. Als zweites SSBN dieser Klasse befindet sich die INS Arihat (S-3) auf Testfahrt (Bhattacharjee 2022); an einem dritten U‑Boot (S-4) wird gearbeitet (Rajagopalan 2022).

Insgesamt plant die indische Regierung den Bau von vier SSBN der Arihant-Klasse. Einige Experten sehen auch Anzeichen für den zukünftigen Bau einer neuen U‑Boot Klasse, der jedoch frühestens Ende der Dekade beginnen könnte (Kristensen und Korda 2020a, S. 222).

Eine der zentralen Schwächen der nuklear bewaffneten U‑Boote Indiens sind die bisher zur Verfügung stehenden ballistischen Raketen mit kurzer Reichweite.Footnote 5 Die K‑15 (Sagarika) SLBM kann bei einer Traglast von 1000 kg ca. 750 km Distanz zurücklegen. Die Frage potentieller Ziele, die mit der K‑15 erreicht werden können, ist vom Abschussgebiet abhängig. Indische Waffentests finden im Golf von Bengalen statt, so dass von dieser Position aus auch Ziele in Pakistan nicht getroffen werden können. Indische U‑Boote müssten dementsprechend dichter an pakistanische Gewässer heranfahren und auch dann wäre Pakistans Hauptstadt Islamabad außer Reichweite (Kristensen und Korda 2020a, S. 222). Auch eine Verkleinerung der Sprengköpfe (und somit eine Gewichtsreduzierung) würde die Reichweite auf ca. 1000 km erhöhen, und nur geringfügig etwas an dem zentralen Problem ändern (Jha 2016). Aufgrund dieses Nachteils hat Neu-Delhi die K‑4 mit einer deutlichen Reichweitensteigerung von ca. 3500 km entwickelt. Bisher wurde dieses System sechsmal getestet, zuletzt im Januar 2020 (Gupta 2020). Nach Aussagen von indischen Offiziellen sollen auch Systeme mit einer Reichweite von bis zu 5000 km (K-5) oder mehr (K-6) entwickelt werden (Kristensen und Korda 2020a, S. 222). In der Vergangenheit hat sich allerdings gezeigt, dass die Rhetorik der Entwickler dem tatsächlichen Stand voraus war.

Sollte die K‑4 Einsatzreife erlangen, stellt sich sogleich die Frage, ob die INS Arihant in der Lage wäre, K‑4 SLBMs zu transportieren. Nach Auffassung eines indischen Experten ist die „INS Arihant (…) not (…) able to carry them [the K‑4] on board. The Navy would require bigger SSBNs (S‑4 and S‑5) to carry the K‑4 ballistic missiles“ (Happymon 2018). Sollte diese Einschätzung zutreffen, würde Indien noch eine unbestimmte Zeit auf U‑Boot-gestützte Kernwaffen größerer Reichweite verzichten müssen. Andere Stimmen gehen davon aus, dass „the Arihant’s four launch tubes will be capable of carrying four K‑4s or 12 K‑15s“ (Kristensen und Korda 2018, S. 365; eigene Hervorhebung; vgl. National Air and Space Intelligence Center 2020, S. 30). Die Frage, ob die INS Arihant in der Lage sein wird, K‑4 SLBMs (und Folgegenerationen) zu transportieren, dürfte allerdings durch die Entwicklung neuer U‑Boote an Bedeutung verlieren. So wäre die INS Arighat in der Lage „to carry 24 K‑15 Sagarika missiles, each with a range of 750 km, or eight K‑4 missiles“ (Akhtar 2019; Hervorhebung im Original). Diese Einschätzung gilt auch für die U‑Boote S‑4 und S‑4*, die die Arihant-Klasse vervollständigen.

Neben ballistischen Raketen hat Indien auch U‑Boot-gestützte Marschflugkörper entwickelt (SLCM). Den in Kooperation mit Russland gebauten BrahMos-Flugkörper gibt es als Boden-Boden- (ground-launched cruise missile, GLCM), Luft-Boden- und als Antischiffsrakete (Institute for International and Strategic Studies 2019, S. 268). Der bereits zitierte „Ballistic and Cruise Missile Threat Report“ gibt in der Ausgabe von 2017 eine initial operational capabilityFootnote 6 für das BrahMos-Nachfolgesystem (BrahMos 2) ab dem Jahr 2020 an (National Air and Space Intelligence Center 2017, S. 37). Als Reichweite werden 300 km genannt (National Air and Space Intelligence Center 2017, S. 37). BrahMos 1 und 2 werden als U‑Boot-fähig gelistete (National Air and Space Intelligence Center 2017, S. 37).Footnote 7 Ein aktueller Test erfolgte im März 2022, allerdings von einem Schiff aus (India Today 2022). Der Nirbhay-Marschflugkörper hat eine gewichtsabhängige Reichweite von bis zu 1000 km (Kristensen und Korda 2018, S. 365) und weist bisher ein gemischtes Testergebnis auf (Gady 2019). Auch dieser Flugkörper soll potentiell auf U‑Booten stationiert werden können (Center for Strategic and International Studies 2018). Nach Aussagen der entwickelnden indischen Aeronautical Development Establishment (ADE) soll der Marschflugkörper „soon into the production-standard configuration“ (Udoshi 2019) gehen, gefolgt von der „operational testing phase“ (Gady 2019). Beide Marschflugkörper zeichnen sich durch eine hohe Treffergenauigkeit aus (Clary und Narang 2019, S. 30–31).

2.2 Pakistan

Pakistan hat beim Aufbau seines Kernwaffenarsenals – ca. 165 Sprengköpfe (Korda und Kristensen 2022, S. 398) – den Fokus auf landgestützte ballistische Raketen sowie boden- und luftgestützte Marschflugkörper gelegt. Bei der Entwicklung von atombetriebenen U‑Booten, die als Plattform in Frage kämen, hat sich Islamabad bisher zurückgehalten, so dass die Fähigkeiten manchem Beobachter als „embryonic“ (Tasleem 2020, S. 43) gelten. Das Land verfügt im Gegensatz zu Indien über kein atombetriebenes U‑Boot (Nuclear Threat Initiative 2019a). Auch U‑Boot-gestützte ballistische Nuklearraketen oder SLCM waren bislang kaum auf der rüstungstechnologischen Agenda Pakistans. Dass die politischen und militärischen Entscheidungsträger in Islamabad und RawalpindiFootnote 8 eine sea-based deterrent aber (langfristig) anstreben, zeigte sich bereits 2012, als der Aufbau eines Naval Strategic Force Command beschlossen wurde (Arms Control Association 2018; Mian et al. 2019, S. 188). Drei Jahre später erklärte Khalid Kidwai, ehemaliger Direktor der Strategic Plans Division, dass SSBNs geplant seien (Kidwai 2015, S. 15). Gegenwärtig muss das Land aber noch auf diesel-elektrisch betriebene Boote zurückgreifen.

Bei der Bewaffnung von U‑Booten konzentriert sich Pakistan bisher eindeutig auf Marschflugkörper. Im Jahr 2017 wurde erstmalig der Marschflugkörper Babur‑3 von einer Unterwasserplattform getestet (Inter Service Public Relations 2017). Ein weiterer Test erfolgte im März 2018. Der Flugkörper hat eine Reichweite von 450 km. Indische Städte wie Ahmedabad und Mumbai wären von der pakistanischen Hafenstadt Karachi aus nicht zu treffen (Clary und Panda 2017, S. 156). Die U‑Boote müssten also in einer Krise oder einem Konflikt versuchen, dichter an Ziele heranfahren, was sie gleichzeitig anfälliger für U‑Boot Bekämpfung (anti-submarine warfare, ASW) machen würde.

Die Führung Pakistans sieht in der Entwicklung des Babur-3-Systems eine Reaktion auf die „Nuklearisierung des Indischen Ozeans“ (Inter Service Public Relations 2018, eigene Übersetzung). Der Flugkörper „will provide Pakistan with a Credible Second Strike Capability, augmenting deterrence“ und werde ein Schritt „towards reinforcing [the] policy of credible minimum deterrence“ (Inter Service Public Relations 2017) darstellen. Außerdem soll das Waffensystem nach einer Mitteilung des Interservice Public Relations (ISPR) über moderne Steuerungstechnologie verfügen, die vor allem die Abschreckungsfähigkeit angesichts indischer Raketenabwehr sichern soll. Als Plattform für das System dienen drei dieselbetriebene U‑Boote der Khalid-Klasse (SSK, Agosta 90B). Darüber hinaus hat Pakistan 2016 ein Abkommen mit China unterzeichnet, das den Verkauf von acht konventionell betriebenen U‑Booten der Yuan-Klasse vorsieht (Mian et al. 2019, S. 187; Gady 2016). Bis 2028 sollen die U‑Boote ausgeliefert bzw. gebaut werden (Global Security o.J.). Ob und wann Pakistan atombetriebene U‑Boote und entsprechende Trägerraketen und Marschflugkörper mit Reichweiten über den jetzigen Stand hinaus entwickelt, ist unklar. Einflussfaktoren dürften externe sicherheitspolitische Entwicklungen, aber auch Fragen der Machbarkeit und Finanzierbarkeit sowie Abwägungen innerhalb des Militärs und der Politik sein.

3 Kernwaffen und (In)Stabilität

Um die Implikationen der oben genannten Entwicklungen und Trends auf die Stabilität zwischen Indien und Pakistan zu bewerten und um mögliche Instabilitätsmomente zu identifizieren, muss der Begriff Stabilität als Referenzpunkt näher bestimmt werden. Stabilität ist kein Begriff, der exklusiv in Debatten um Kernwaffen eine Rolle spielt (Ford 2013, S. 209). Für den begrenzten Fokus dieses Aufsatzes ist aber ein auf Kernwaffen bezogenes Verständnis ausreichend, das sich sprachlich als nukleare Stabilität bezeichnen lässt.

Ein erster konzeptueller Annäherungspunkt umfasst die Reduzierung von Anreizen für einen Ersteinsatz von Kernwaffen – ein Ziel, das begrifflich mit first-strike stability beschrieben wird. „[A] situation would be stable when both parties would see that massively launching first – whether to avoid being neutered or to try to disarm one’s opponent – would be either unnecessary or foolish“ (Colby 2013, S. 48; vgl. Acton 2013, S. 128). Ähnlich der ErstschlagstabilitätFootnote 9 bzw. eine analytisch brauchbare Ergänzung zu dieser ist die Krisenstabilität, worunter die Abwesenheit von „incentives to use nuclear weapons first for fear the adversary might do so“ (Frühling 2020, S. 8) verstanden wird. Krisenstabilität bezieht sich in erster Linie auf Konfliktsituationen und Phasen erhöhter Spannungen, wenn die beteiligten Seiten das Schlimmste annehmen, und davon ausgehen, ein Kernwaffeneinsatz sei eine Option, um „einen entscheidenden Vorteil zu erreichen […] oder einen entscheidenden Nachteil zu vermeiden“ (Müller und Schörnig 2006, S. 125; vgl. Dunn et al. 2020, S. 4). Stabilisierungsschritte würden demnach darauf abzielen, die wahrgenommenen oder tatsächlichen Nachteile einer abwartenden Haltung in Krisen- und Konfliktzeiten zu minimieren.

Als weitere Dimensionen der Stabilität zwischen Kernwaffenstaaten werden die Rüstungswettlauf- und die strategische Stabilität angeführt. Rüstungsdynamiken können destabilisierend wirken, wenn sie die Sicherheit und die Vergeltungsfähigkeit des Arsenals einer Seite gefährden. Dies kann dann der Fall sein, wenn neue Technologien die Überlebensfähigkeit des gegnerischen Arsenals untergraben und die andere Seite in der Wahrnehmung bestärken, das eigene Kernwaffenarsenal sei nicht gegen einen Erstschlag geschützt (Schelling 2008, S. 244–248; Müller und Schörnig 2006, S. 125; Zhao 2018, S. 9).Footnote 10 Hierzu zählen Waffen mit sehr hoher Treffergenauigkeit (also mit einem geringen circular error probable, CEPFootnote 11) und Aufklärungssysteme. Aber auch potentiell defensive Technologien wie Raketenabwehr können Instabilitäten fördern, weil sie ebenfalls eine Vergeltungsoption beeinträchtigen können und somit die auf Abschreckung basierende Sicherheitspolitik eines Landes einschränken. Solche technologischen Entwicklungen wirken sich dann auch auf die anderen Dimensionen der Stabilität negativ aus, da sie das Anreizsystem zum Ersteinsatz verändern können. Zusätzlich dazu können defensive Rüstungen in Kombination mit offensiven Waffen den Glauben an eine vermeintliche Unverwundbarkeit stärken. In der Konsequenz könnte die Risikoaversion der Partei sinken, die über Verteidigungsmaßnahmen verfügt, und so zu einem eskalatorischen Verhalten einladen.Footnote 12 Schließlich gilt es auf Waffensysteme hinzuweisen, die aufgrund ihrer potentiellen Mehrfachverwendung (Dual Use) Entscheidungsdruck und Stress in Konfliktsituationen befördern können, da sie zu Worst-Case-Denken führen.

Strategische Stabilität als weitere Dimension zielt auf „die militärischen Strategien beider Parteien“ (Müller und Schörnig 2006, S. 125) ab. Hier geht es darum, dass die Kernwaffenstaaten „präemptive Operationen zur Ausschaltung des gegnerischen Arsenals“ (Müller und Schörnig 2006, S. 125) ausschließen. Diese Dimension bezieht sich konkret auf militärisch-strategische Planungen.

Trotz des umfassenden Charakters der genannten Dimensionen lassen sich eine Reihe von blinden Flecken aufzeigen. So fehlt die außen-, sicherheits- und verteidigungspolitische Ausrichtung eines Landes als Element eines Stabilitätsverständnisses, das auch für den hier untersuchten nuklearen Kontext von Bedeutung ist. Konkret geht es darum, ob die Nuklearmächte Sicherheit als Nullsummenspiel verstehen und diese somit nur auf Kosten anderer zu erreichen meinen oder als Ziel einer kooperativen Politik betrachten. Auch ist, um ein weiteres Beispiel zu nennen, zu analysieren, ob und wie das Streben nach militärischer und politischer Dominanz als Teil der jeweiligen Außen‑, Sicherheits- und Verteidigungspolitik gelten kann. Die oben erwähnte strategische Stabilität ließe sich demnach als Teil einer politischen Dimension von Stabilität einordnen.

Ferner muss danach gefragt werden, wie sich militärorganisatorische Aspekte – genauer die zivil-militärischen Beziehungen – auf die Stabilität auswirken. Macht es aus einer an Stabilität orientierten Sicht beispielsweise einen Unterschied, ob das Militär einen Einfluss auf die Sicherheits- und Verteidigungspolitik (und somit auch auf die Nuklearwaffenpolitik) hat? Und schließlich suggerieren die oben genannten Dimensionen von Stabilität, dass diese immer durch bewusste Handlungen gestärkt oder untergraben werden kann, wodurch Faktoren wie Unfälle sowie Fehlkalkulationen und -wahrnehmungenFootnote 13 aus der Analyse ausgeschlossen werden.Footnote 14

Stabilität ist also ein dynamisches Konzept, das rüstungstechnologische, aber auch politische, militär-strategische und organisatorische Dimensionen aufweist. Hinzukommen psychologische Aspekte, vor allem in Krisensituationen, und Fehlerquellen. In der Konsequenz sollte ein analytisch brauchbares aber zugleich umfassendes Konzept folgende übergeordnete Punkte enthalten:Footnote 15

  • Erstschlagstabilität bzw. Krisenstabilität (Anreize zum Ersteinsatz von Kernwaffen, besonders in Krisensituationen, sind nicht gegeben);

  • Rüstungswettlaufstabilität (Rüstungsdynamiken und technologische Entwicklungen untergraben die Sicherheit anderer Staaten nicht; hierbei steht vor allem die Vergeltungsoption anderer Staaten im Zentrum; Rüstungstechnologien erhöhen den Druck zum Handeln nicht);

  • Strategische Stabilität (Militärstrategien schließen den präemptiven Einsatz von Kernwaffen aus);

  • verteidigungs-, außenpolitische- und sicherheitspolitische Ausrichtung (Sicherheit wird kooperativ verstanden, militärische Dominanz wird nicht angestrebt);

  • militärorganisatorische Ausgestaltungen (zivil-militärische Beziehungen);

  • Unfälle und Fehlwahrnehmungen und -Kalkulationen

Um die möglichen Auswirkungen von U‑Boot-gestützten Kernwaffen auf die Stabilität zwischen Indien und Pakistan zu analysieren, reichen diese Dimensionen aber nicht aus. Es fehlen Faktoren, die es gestatten, bestimmte Entwicklungen und deren Einfluss auf die Stabilität zu verorten – die Dimensionen müssen quasi „mit Leben“ gefüllt werden. Hier kann an die Forschung zur nuklearen Rüstungskontrolle, die sich seit ihren Anfängen in den späten 1950er-/frühen 1960er-Jahren intensiv mit genau diesen Faktoren beschäftigt hat, angeknüpft werden (vgl. Brennan 1962).Footnote 16 Beispielsweise hat Forndran (1970, S. 122–123; vgl. auch Müller 1976, S. 108–111) einen Katalog erstellt, der stabilitätskonforme Maßnahme aufführt. Dazu zählen u. a.:Footnote 17

  1. 1.

    Aufbau von zweitschlagfähigen Waffensystemen;

  2. 2.

    Abbau von Systemen, die einen Ersteinsatz fördern;

  3. 3.

    Sicherung des Nukleararsenals gegen technische Fehler und Unfälle;

  4. 4.

    Sicherstellung der Kommando- und Kontrollbefugnisse in den Händen der politischen Entscheidungsebene;Footnote 18

  5. 5.

    Etablierung von Kommunikationssystemen mit dem potentiellen Gegner, um Intentionen auszutauschen und Krisenmanagement zu ermöglichen, Vermeidung von Fehleinschätzungen;

  6. 6.

    Aufgabe rüstungstechnologischer Dominanz;

  7. 7.

    Akzeptanz der legitimen Sicherheitsinteressen der anderen Seite(n);

  8. 8.

    Aufgabe von Doktrinen des nuklearen Erstschlags;

  9. 9.

    Einführung von Waffensystemen, die ein Gleichziehen mit dem potentiellen Gegner unnötig machen;

  10. 10.

    Erweiterung der eigenen Reaktionsmöglichkeiten („Abstufungen“), um eine sofortige Eskalation zu verhindern;

  11. 11.

    Verhinderung „militärisch besonders riskanter Konfrontationen in begrenzten geographischen Räumen“ (Forndran 1970, S. 122) durch Abzug und Änderung von nuklearen oder konventionellen Streitkräften.

Diese Maßnahmen können als analytische Schablone für eine Untersuchung zu Indien und Pakistan genutzt werden (vgl. Heinrich 2017, S. 100–102), die es erlaubt, die Auswirkungen U‑Boot-gestützter Kernwaffen zu verorten. Da sich der oben genannte Katalog aber nicht als Checkliste abarbeiten lässt und für diesen Aufsatz zu umfassend ist, muss eine Anpassung an den Untersuchungsgegenstand vorgenommen werden. In den folgenden Abschnitten liegt der Fokus daher auf den Bereichen:

U‑Boot-gestützte Kernwaffen und

  • die Nukleardoktrinen Indiens und Pakistans;

  • die Kommando‑, Kontroll- und Kommunikationsstruktur;

  • Fehlwahrnehmungen und -einschätzungen und Unfälle.

4 Nukleardoktrinen und Stabilität

Um die potentiellen Auswirkungen U‑Boot-gestützter Kernwaffen auf die Nukleardoktrinen Indiens und Pakistans einzuordnen, lassen sich zunächst zwei simple Möglichkeiten der Beziehung Doktrin-Rüstungstechnologie darstellen. Eine erste Option besteht darin, die Entwicklung und die (zukünftige) Verwendung von U‑Boot-basierten Atomwaffen im Rahmen einer Abschreckungspatrouille als eine direkte Konsequenz der jeweiligen Doktrin zu betrachten. Die Entwicklung dieser Systeme und deren Integration in die Streitkräfte leiten sich demnach aus der jeweiligen Doktrin ab um eine Umsetzung der darin formulierten Grundsätze zu ermöglichen. Zweitens können Waffensysteme aber auch Treiber eines doktrinären Wandels sein, etwa dann, wenn durch bestimmte rüstungstechnologische Entwicklungen Veränderungen bei Einsatzszenarien und Planungen möglich werden. Waffensysteme schaffen dann Gelegenheitsfenster für eine Umformulierung doktrinärer Grundsätze.

Aus einer an Stabilität ausgerichteten Perspektive sind beide Optionen zunächst nicht per se problematisch, da zum einen stabilitätskonforme Doktrinen gestärkt werden oder, zum anderen, destabilisierende Elemente vormaliger Nukleardoktrinen reduziert werden können, was etwa bei Rüstungssystemen der Falle wäre, die Ersteinsätze unnötig machen und somit zur strategischen Stabilität beitragen. Im folgenden Abschnitt wird eine Verortung U‑Boot-gestützter Kernwaffen in den Kontext nuklearer Doktrinen vorgenommen.

4.1 Die Nukleardoktrinen Indiens

Die indische Regierung hat sich kurz nach den Atomtests von 1998 zu einer No-First-Use-Politik (NFU-Politik), also zu einem Verzicht auf den nuklearen Ersteinsatz, bekannt.Footnote 19 In dem 1999 veröffentlich Entwurf einer Nukleardoktrin (Draft Nuclear Doctrine), der zumindest in Teilen eine offizielle Perspektive widerspiegelte, ist von einer „policy of retaliation only“ (National Security Advisory Board zit. nach Arms Control Association 1999) die Rede. Auch die konkrete Ausgestaltung des Kernwaffenarsenals sollte sich dem Entwurf nach an einer Vergeltungsoption orientieren. Als kritisch dafür gilt die Überlebensfähigkeit, die wiederum als dynamisch verstanden wird, und sich an der „strategic environment“, den „technological imperatives and the needs of national security“ (National Security Advisory Board zit. nach Arms Control Association 1999) zu orientieren habe. Das Szenario, in dem Kernwaffen eingesetzt werden sollen, ist in dem Entwurf eng definiert: „Any nuclear attack on India and its forces shall result in punitive retaliation with nuclear weapons to inflict damage unacceptable to the aggressor“ (National Security Advisory Board zit. nach Arms Control Association 1999).

Im Jahr 2003 formulierte das Büro des indischen Premierministers eine neue Doktrin, von der aber nur einige Punkte öffentlich gemacht worden sind. Die Veränderungen gegenüber 1999 liegen zum einen in der funktionalen Erweiterung, die nun auch eine nukleare Vergeltung nach einem Einsatz mit biologischen und chemischen Kampfstoffen vorsieht und zum anderen in einer geographischen Ausdehnung. Im Vergleich zum Entwurf gilt der Kernwaffeneinsatz seit 2003 auch als Option, falls indische Streitkräfte, egal wo diese sich befinden („anywhere“), mit biologischen, chemischen und nuklearen Waffen angegriffen werden (vgl. Ministry of External Affairs 2003; für eine detaillierte Darstellung vgl. Sagan 2009, S. 245–251).Footnote 20 Die derzeit amtierende Modi-Regierung hatte vor den Parlamentswahlen 2014 erklärt, die Nukleardoktrin überarbeiten zu wollen, was bisher – jedenfalls offiziell – ausgeblieben ist. Allerdings kam es seitdem immer wieder zu Relativierung der NFU-Politik, etwa durch Äußerungen hoher indischer Politiker wie des amtierenden Verteidigungsministers Rajnath Singh (vgl. Heinrich 2020b).

Für Indien scheint sich der Bau U‑Boot-gestützter Kernwaffen aus den bestehenden doktrinären Grundsätzen zu ergeben. Vor allem das Streben nach einem überlebensfähigen Arsenal, das die Vergeltungsfähigkeit auch nach einem nuklearen Angriff sichert, ist für Indiens Politiker*innen zentral. Bereits in dem Entwurf von 1999 wird die „survivability“ als kritisch für die Vergeltungsoption bewertet. Die Ausrichtung auf ein überlebensfähiges Arsenal, in dem U‑Boote eine entscheidende Rolle spielen, hat sich auch nach dem Beschluss des Cabinet Committee on Security aus dem Jahr 2003 nicht verändert. Dieser Beschluss reflektiert die gegenwärtig gültige Ausrichtung der Nukleardoktrin, auch wenn dort nicht mehr wörtlich von Überlebensfähigkeit die Rede ist (Prime Minister’s Office 2003). Insofern können die nuklearbewaffneten U‑Boote als logische Konsequenz einer auf Abschreckung und Zweitschlagfähigkeit basierenden Doktrin interpretiert werden.

Allerdings werfen die oben beschriebenen funktionalen und territorialen Ausdehnungen der Einsatzszenarien von Kernwaffen und die relativierenden Aussagen bezüglich der NFU-Politik die Frage auf, ob der Charakter der indischen Nukleardoktrin noch besteht und wie sich die Entwicklung von U‑Booten darin einordnet. Zunächst kann festgehalten werden, dass es wenig plausibel ist, einen direkten Zusammenhang zwischen einer sich verändernden Nukleardoktrin und der Entwicklung indischer SSBN zu sehen, denn zum einen wurden die funktionalen und territorialen Erweiterungen zeitlich vor dem Bau von nuklear betriebenen U‑Booten und entsprechenden Trägersystemen beschlossen. Zum anderen muss als einer der zentralen Einflussfaktoren auf die doktrinären Veränderungen das Bestreben der Regierung in Neu-Delhi gewertet werden, nukleare Drohungen Pakistans gegen indische Land- und Luftstreitkräfte zu neutralisieren. Auch eine Veränderung der indischen Haltung zur NFU-Politik lässt sich kaum nachvollziehbar mit dem Bau eines Sea-leg der nuklearen Triade begründen, da solche Systeme eben nicht als für einen Ersteinsatz geeignet gelten.Footnote 21 U‑Boot-gestützte Kernwaffen sind daher weder als Driver eines doktrinären Wandels, noch als abhängige Variable einer Veränderung in der indischen Nukleardoktrin zu betrachten.

Gleichzeitig sind U‑Boot-gestützte Kernwaffen im Kontext der Nukleardoktrin und der Frage nach der Stabilität nicht unproblematisch. Neu-Delhi hat mit der geographischen Ausdehnung der nuklearen Vergeltungsdrohung auf alle Streitkräfte, wie sie in Punkt 2/II der Doktrin erwähnt wird („nuclear weapons will only be used in retaliation against a nuclear attack on Indian territory or on Indian forces anywhere“), auch die Anzahl der Szenarien erhöht, in denen eine nukleare Vergeltung gemäß der Doktrin erfolgen müsste. Wie bereits beschrieben zielt diese Formulierung zwar in erster Linie darauf ab, den nuklearen Schutzschild auf indische Land- und Luftstreitkräfte, die potentiell in pakistanischem Staatsgebiet operieren, zu übertragen, dennoch könnte die indische Regierung einem Handlungszwang unterliegen, sollte ein atomar bewaffnetes U‑Boot angegriffen werden.Footnote 22 Neu-Delhi könnte hier den Versuch sehen, ein sich allmählich entwickelndes Element seines Abschreckungsdispositivs zu zerstören.

4.2 Die Nukleardoktrin Pakistans

Pakistan hat keine öffentlich zugängliche Nukleardoktrin oder andere offizielle Strategiepapiere, die die Ausrichtung der pakistanischen Kernwaffenpolitik verdeutlichen. Dieser Umstand ist durchaus gewollt, um Unsicherheit auf der indischen Seite über mögliche Einsatzszenarien zu erzeugen und um die Abschreckungswirkung zu erhöhen (Salik 2014, S. 74). Indikatoren für die Ausrichtung der pakistanischen Nukleardoktrin sind zum einen die Einführung von nuklearfähigen landgestützten Raketen kurzer Reichweite, die explizit als Reaktion auf die indische Cold-Start-Doktrin gesehen wird (vgl. Heinrich 2020a, S. 65). Zum anderen erlauben auch einige Aussagen ehemaliger und aktueller Politiker*innen eine Einordnung der doktrinären Ausrichtung Pakistans. 1998 erklärte der damals amtierende Premierminister Nawaz Sharif, dass Kernwaffen nicht nur der Abschreckung eines nuklearen, sondern auch eines konventionellen Angriffs Indiens dienen (Sharif zit. nach Acronym Institute 1998). Weitere Verlautbarungen lassen ebenfalls den Schluss zu, dass pakistanische Kernwaffen nicht exklusiv als Reaktion auf einen nuklearen (oder biologischen und chemischen) Angriff betrachtet werden können, sondern auf ein breites Spektrum von Konfliktformen abzielen (vgl. Meyerle 2014, S. 35). Im Jahr 2009 erklärte der damalige Präsident Zardari, dass Kernwaffen von pakistanischer Seite nicht als erstes eingesetzt würden, was umgehend vom Armeechef Ashfaq Kayani revidiert worden war (Sagan 2009, S. 253). Einen weiteren Hinweis zur Ausrichtung der Nukleardoktrin findet sich in einem Interview des ehemaligen Generaldirektors der Strategic Plans Division (SPD), Khalid Kidwai, der erklärte, dass die nukleare Strategie Pakistans auch die konventionelle Dimension integriere (Kidwai 2015, S. 7). Ein älteres Interview ist ebenfalls aufschlussreich und zeigt, wie wenig konventionelle Kriegs- und Konfliktszenarien von Kernwaffen zu trennen sind.

Nuclear weapons are aimed solely at India. In case that deterrence fails, they will be used if a) India attacks Pakistan and conquers a large part of its territory, b) India destroys a large part of either its land or air forces, c) India proceeds to the economic strangling of Pakistan, or d) India pushes Pakistan into political destabilization or creates a large-scale internal subversion in Pakistan. (Kidwai zit. n. Rehman 2015, S. 16–17; vgl. Carnegie Endowment for International Peace 2015, S. 7)

Darin ist ein indischer Angriff nicht weiter qualifiziert und beinhaltet auch Angriffe mit konventionellen Waffen. Für die Einordnung von nuklear bewaffneten U‑Booten in die Kernwaffendoktrin ist besonders Punkt b) des Zitates relevant. Hier steht der Versuch im Vordergrund, auch die eigenen Streitkräfte mittels Vergeltungsandrohung vor einer Zerstörung durch Indien zu bewahren. Während Neu-Delhi allerdings die Abschreckung auf jenseits der eigenen Grenze operierenden Streitkräfte ausdehnen will, steht für Islamabad bzw. Rawalpindi der Schutz vor einem präemptiven Schlag Indiens im Vordergrund. Mit der Einführung von U‑Boot-gestützten Kernwaffen müsste die Vergeltungsandrohung in der Konsequenz auch für diese Systeme gelten – Punkt b) würde also um Naval Forces, zu denen U‑Boote gehören, ergänzt.Footnote 23 Aus einer Stabilitätsperspektive ist diese Erweiterung problematisch. Nicht nur wird die Zahl von pakistanischen Zielen erhöht, deren Zerstörung eine nukleare Vergeltung auslösen, sondern auch die Anzahl potentieller Konfliktsituationen, die Eskalationsdynamiken beschleunigen können. Neben Angriffen auf die Land- und Luftstreitkräfte Pakistans ist eine nukleare Vergeltung von einem doktrinären Standpunkt nun auch möglich, wenn nuklear bewaffnete U‑Boote Pakistans absichtlich oder unabsichtlich durch Indien angegriffen und zerstört werden. Die explizite Inklusion eines konventionellen Angriffs, also etwa durch U‑Boot Bekämpfung (ASW), verschärft diese aus einer Stabilitätssicht negative Entwicklung weiter, da ein Angriff auf pakistanische U‑Boote durch Indien mit konventionellen Mitteln in einem möglichen Konflikt kaum als ausgeschlossen zu bezeichnen ist.

Neben diesen negativen Aspekten lassen sich aber auch aus einer an Stabilität orientierten Perspektive positive Schlussfolgerungen ziehen. Wie in den Ausführungen zur pakistanischen Nukleardoktrin deutlich wurde, sollen zwei Ziele erreicht werden: Erstens soll ein konventioneller Angriff Indiens abgeschreckt und zweitens das eigene Kernwaffenarsenal vor einer präventiven Zerstörung durch einen indischen Ersteinsatz geschützt werden. Die Furcht vor einer frühzeitigen Zerstörung durch eine tatsächliche oder als solche wahrgenommene Counterforce-Fähigkeit Indiens kann vor allem in Krisensituationen zu Schritten führen, die zwar das pakistanische Arsenal schützen sollen, aber gleichzeitig die Unfall- und Fehleranfälligkeit erhöhen und Befürchtungen auf indischer Seite schüren, ein Ersteinsatz Pakistans stünde bevor (vgl. Sagan und Waltz 2013, S. 145). Gelten Kernwaffen als leicht identifizier- und somit angreif- und zerstörbar, könnte der jeweilige Staat die Waffensysteme durch eine erhöhte Alarmbereitschaft und Mobilität zwar reaktionsschneller und weniger Counterforce-anfällig machen, aber gleichzeitig eben das Risiko für Fehler und Unfälle erhöhen. Hier können U‑Boot-gestützte Kernwaffen einen positiven Einfluss auf das eigene (in diesem Fall das pakistanische) Denken nehmen, indem sie Einsatzzwänge mindern. Nuklear bewaffnete U‑Boote würden aufgrund ihrer Eigenschaften eine Art Rückversicherung darstellen und eine Vergeltung ermöglichen, was zu einem entspannte(re)n Krisenverhalten führen könnte. Diese Funktion hätte nicht nur Auswirkungen auf Pakistan, sondern indirekt auch auf Indien. In Neu-Delhi könnte das Wissen um eine pakistanische U‑Boot-gestützte Vergeltungsfähigkeit zu der Einsicht führen, dass dort ebenfalls Einsatzzwänge reduziert wären und eine Use-them-or-lose-them-Situation nicht eintreten würde. Eine mögliche Folge wäre ein durch nuklearbewaffnete U‑Boote angestoßener Wandel der pakistanischen Nukleardoktrin hin zu einer erhöhten Stabilität.

5 Kommando, Kommunikation und Kontrollstruktur

Ein weiterer Einflussfaktor auf die Stabilität zwischen Kernwaffenstaaten ist die Kommando‑, Kommunikations- und Kontrollstruktur (C3-Struktur). Diese Strukturen sollen unter allen möglichen Bedingungen (always) eine nukleare Reaktion als Vergeltungsoptionen sichern, und dabei einen unbeabsichtigten Ersteinsatz des eigenen Arsenals ausschließen (never). In der Rüstungskontrolldebatte wurden diese beiden Positionen daher als always-never dilemma bezeichnet, wobei das Dilemma in der Vereinbarkeit beider Positionen liegt.

Unter C3 sollen hier zum einen die konkreten landesspezifischen Kommandoprozeduren und -Abläufe fallen, also die Frage, wer wann wie über den Einsatz von Kernwaffen entscheidet und ob es sich dabei um zentrale oder dezentrale Strukturen handelt. Zum anderen meint C3 aber auch die technologischen Aspekte, also die Kanäle und Hardware, die die Befehlsübermittlung ermöglichen sollen.Footnote 24 Und schließlich umfasst der Faktor jene Praktiken, die das Risiko von Unfällen, Fehlwahrnehmungen und Fehleinschätzungen und den Schaden bei nichtautorisierten Einsätzen minimieren sollen. Den Untersuchungen zu Indien und Pakistan ist jeweils eine Einordnung des Unterpunktes aus einer Stabilitätsperspektive vorangestellt.

5.1 Die Kommandostruktur in Indien und PakistanFootnote 25

Die Frage, wer wann wie und unter welchen Umständen den Einsatz von Kernwaffen autorisieren kann, ist im Zusammenhang mit der Frage nach den Auswirkungen auf die Stabilität zwischen Kernwaffenstaaten intensiv diskutiert worden. Eine Position geht davon aus, dass eine zentrale Struktur und vor allem die Letztentscheidung in den Händen einer zivilen und politischen (im Gegensatz zu einer militärischen) Führung eines Landes stabilitätskonform sind. Die „Sicherstellung der Kontroll- und Kommandobefugnisse in der Hand der politischen Führung“, so beispielsweise Forndran (1970, S. 122) wirke stabilisierend.Footnote 26 Grundannahme dieser Position ist das Argument, dass Streitkräfte aufgrund eines organizational bias eher zu einem Einsatz von Kernwaffen neigen oder zumindest solche Handlungen unternehmen, die das Risiko eines Einsatzes erhöhen (Sagan und Waltz 2013, S. 42, 128; zur Kritik vgl. Sagan und Waltz 2013, S. 89–98). Diese Befürchtung würde sich zusätzlich dadurch verstärken, wenn die Befehlsgewalt an untere Ebenen delegiert würde, womit die Kontrolle übergeordneter Ebenen wegfiele.

Wie sind die Kommando- und Einsatzbefugnisse in Indien und Pakistan aufgebaut? Indien verfügt über einen zentralisierten Aufbau von Befehlsketten und Abläufen. Das Entscheidungsgremium für alle, das Kernwaffenarsenal betreffenden Fragen, ist die National Command Authority (NCA). Der indische Premierminister bzw. eine Nachfolgerin ist als einzige Person zur Einsatzautorisierung vorgesehen. „Nuclear retaliatory attacks can only be authorised by the civilian political leadership through the Nuclear Command Authority“ (Prime Minister’s Office 2003). Die Kommandostruktur des Landes unterteilt sich wiederum in zwei Pfeiler, dem politischen Rat und dem Exekutivrat. Die wichtigste Funktion hat dabei der politische Rat, bestehend aus Kabinettsmitgliedern unter dem Vorsitz des Premierministers oder seines Nachfolgers. Der politische Rat entscheidet dabei alleine über den Einsatz von Kernwaffen. Beratend ist der Exekutivrat mit dem nationalen Sicherheitsberater, den Geheimdiensten und Wissenschaftler*innen tätig. Beiden untergeordnet ist der Commander-in-Chief des Strategic Force Command (Ramana und Borja 2019). Diese Struktur hat dafür gesorgt, dass der Einfluss des Militärs relativ begrenzt ist.Footnote 27 In der indischen Kommandostruktur ist keine Delegation von Einsatzbefugnissen vorgesehen.

In Pakistan wird formal eine ähnliche Praxis verfolgt. Als zentrale Institution gilt hier die im Jahr 2000 geschaffene National Command Authority (NCA), der der Premierminister vorsitzt (bis 2009 hatte der Präsident den Vorsitz inne (Nuclear Threat Initiative 2019b)). Aufgrund der besonderen Rolle des Militärs in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik muss die Streitkräfteführung aber als eigentliche Entscheidungsinstanz gesehen werden (Thränert und Wagner 2009, S. 12), weshalb auch, im Gegensatz zu Indien, der Chief-of-Army Staff (CoAS) Mitglied in der NCA ist. Ähnlich wie der Politische Rat in Indien ist das Employment Control Committee das Organ, das über den Einsatz und die Ausgestaltung des Arsenals und die Nuklearwaffenpolitik des Landes entscheidet. Diesem Organ sitzt der Premierminister vor, aber die Streitkräfte sind hier über den CoAS direkt an Entscheidungen beteiligt. Für die hier relevante maritime Dimension gibt es seit 2012 das Naval Strategic Forces Command.

Ähnlich wie bei Nukleardoktrinen gibt es auch hier zwei unterschiedliche analytische Herangehensweisen. Zum einen kann gefragt werden, wie U‑Boot-gestützte Kernwaffen auf Kommandostrukturen einwirken und diese verändern; zum anderen steht die Frage im Zentrum, wie sich bestimmte Kommandostrukturen auf U‑Booten umsetzen lassen, ohne dass die Strukturen selbst geändert werden. Welche Richtung Indien und Pakistan einschlagen, hängt davon ab, wie die Kommandostruktur in den Kontext nuklearer Abschreckung eingeordnet wird.

Das Ziel U‑Boot-basierter Nuklearwaffen ist die Aufrechterhaltung einer Vergeltungsoption, die wiederum von der Fähigkeit zur Kommunikation zwischen politischer/militärischer Führung und dem U‑Boot Kommandanten abhängt. Um einer präventiven Zerstörung der Kommunikationsinfrastruktur vorzubeugen bzw. um einen decaptation strike zu verhindern, könnten Indien und Pakistan die Einsatzbefugnis an die Kommandanten delegieren. In Neu-Delhi lässt sich eine Abgabe der zentralen und auf den Premierminister zugeschnittenen Autorität gegenwärtig jedoch nicht erkennen (Yogesh 2019). Auch in Krisenzeiten scheint man dort einer strikten zivilen Kontrolle den Vorrang einzuräumen.Footnote 28

Im Falle Pakistans stellt sich die Lage etwas anders dar und es steht die Frage im Raum, ob und wie eine pre-delegation, wie sie teilweise bei landgestützten Waffen umgesetzt worden ist (vgl. Narang 2010, S. 66; Khan 2012, S. 331–332; Biswas 2014; Chansoria 2014), auch bei nuklear bewaffneten U‑Booten erfolgen könnte. Druck auf die zentralisierte Kommandostruktur dürfte vor allem von den quantitativen und qualitativen Problemen der Kommunikationstechnologie kommen (siehe Abschnitt 5.2). Pakistan verfügt (noch) nicht über einen Grad an Redundanz, der eine gesicherte Kommunikation auch in Krisenzeiten erlaubt (Levesques et al. 2021, S. 40). Eine Abgabe von Einsatzautorität an Kommandanten könnte so unumgänglich werden. Verstärkt wird der Druck zur Delegation durch die zunehmenden indischen Counterforce-Fähigkeiten, die langfristig auch Präzisionsschläge, etwa gegen die politische und militärische Führung Pakistans, ermöglichen können.Footnote 29

5.2 Die technologische Kommunikationsinfrastruktur in Indien und Pakistan

Neben organisatorischen Fragen, ist vor allem die Kommunikationstechnologie von Bedeutung für die Stabilität. Je zentraler die Kommandostruktur ist, desto wichtiger wird die Fähigkeit, in möglichst vielen Szenarien über funktionierende Kommunikationskanäle zwischen Entscheidungsorgan und U‑Boot zu verfügen und, wenn notwendig, auf Alternativen zurückzugreifen. Sichere Kommunikation hat aus einer Stabilitätsperspektive aber nicht nur eine technische Ausführungsfunktion von Befehlen, sondern auch eine psychologische Wirkung. Ist die Kommunikation sicher und belastbar (und wird auch so wahrgenommen), kann sie in Krisensituationen eine reaktive Haltung stärken und dazu beitragen, jene Handlungen unnötig erscheinen lassen, die auf Furcht vor präventiven Angriffen basieren.

Indien hat in den 1990er-Jahren begonnen, eine very low frequency (VLF)-Station in Vijayanarayanam (Tamil Nadu) aufzubauen (Rehman 2015, S. 14), die 2014 fertiggestellt worden ist. 2010 wurde der Bau einer extremely low frequencies (ELF)-Anlage beschlossen, die ebenfalls seit 2014 in Betrieb ist. VLF-basierte Kommunikation kann bis zu 20 m Wassertiefe durchdringen. Größere Tauchtiefen sind bei ELF zwar auch möglich, allerdings zu Lasten der Übertragungsrate (Rehman 2015, S. 14). Zusätzlich müssen U‑Boote mit Antennen ausgerüstet und dürfen nicht zu schnell sein, um Signale zu empfangen. Zukünftig könnten auch Satelliten für die Kommunikation genutzt werden (die aber anfällig für Anti-Satelliten-Waffen (ASAT) sind). Pakistan hat 2016 eine erste (und bislang einzige) VLF-Anlange auf einer Marinebasis nahe der Hafenmetropole Karachi aufgebaut (Inter Service Public Relations 2016). Wie erwähnt, erlaubt diese VLF-Anlage nur eine Kommunikation mit U‑Booten, die sich dicht an der Wasseroberfläche befinden (Ansari 2016), was das Aufspüren und Bekämpfen vereinfacht.

Ein generelles Problem von Kommunikation via ELF oder VLF sind die landfixierten Anlagen, die aufgrund ihrer Größe und Ausdehnung von potentiellen Angreifern leicht zu identifizieren und zu zerstören sind (Zhao 2018, S. 37; Clary und Panda 2017, S. 153). Die Anlagen könnten in einem Konflikt frühzeitig angegriffen werden, um die Kommunikation, beispielsweise zwischen der pakistanischen Nationale Command Authority (NCA) und dem U‑Boot Kommandanten, zu unterbinden. Eine zusätzliche Herausforderung besteht darin, dass die Anlagen auch für Verbindungen mit konventionellen U‑Booten genutzt werden können. Die Verzahnung der nuklearen und konventionellen Ebene kann eine Konflikteskalation befördern, da eine Zerstörung dieser Anlagen als Angriff auf das Nukleararsenal gewertet werden könnte, ohne dass das der Intention des Angreifers entspräche.

5.3 Praktiken zur Verhinderung von Unfällen und nichtautorisierten Einsätzen

In der Auseinandersetzung mit der nuklearen Abschreckung wird bis heute darauf verwiesen, dass diese nur wirke, wenn alle Konfliktparteien rational handeln und die Drohung eines Einsatzes oder gar ein Kernwaffeneinsatz selbst nur auf eine strategisch durchdachte Entscheidung zurückzuführen sei. Grundlage dafür wiederum ist eine „Kosten-Nutzen-Rechnung“. Nach Kenneth Waltz reiche es aus, wenn „statesmen (…) highly sensitive to costs“ (Waltz zit. nach Sagan und Waltz 2013, S. 44) seien. Aufgrund der Zerstörungskraft von Kernwaffen, über die es keine Illusionen gebe, werde ein rationales und an Kriegsverhinderung ausgerichtetes Verhalten schnell erreicht.

In den Ausführungen zur nuklearen Stabilität (Kapitel 3) wurde darauf verwiesen, dass das Potential für Unfälle, nichtintendierte Konsequenzen und Fehlwahrnehmungen aus einem Stabilitätskonzept nicht herausgehalten werden darf. Um die Eintrittswahrscheinlichkeiten solcher Faktoren zu mindern, haben die Kernwaffenstaaten unterschiedliche Praktiken umgesetzt, von denen das sogenannte de-mating eingehender untersucht werden soll.Footnote 30 Unter de-mating wird die physische Trennung von Sprengköpfen und Trägersystemen verstanden. Die einzelnen Komponenten befinden sich in einem nicht zusammengesetzten Zustand und werden erst bei Bedarf in eine erhöhte Alarmbereitschaft versetzt.

Indien und Pakistan verfolg(t)en bislang die separate Lagerung einzelner Waffenkomponenten (Kenausis 2018). Im Falle Neu-Delhis sind die einzelnen Teile und Trägersysteme unterschiedlichen Organisationen zugeordnet, so dass weder das Department of Atomic Energy noch die Defence Research and Development Organization oder das Militär in der Lage wären

to launch a nuclear weapon independently, since none of the organizations – acting autonomously – would have all the necessary components to assemble a completed weapon and deliver it to target without explicit authorization from the national leadership. (Tellis 2011 zit. nach Ramana und Borja 2019, S. 5)

Auch beim pakistanischen Arsenal wird davon ausgegangen, dass eine Zusammensetzung erst dann stattfindet, „if [the weapon] needs to be launched. It is stored in three to four different parts at three to four different locations. If a nuclear weapon doesn’t need to be launched, then it is never available in assembled form“ (Mund 2013 zit. nach Kristensen et al. 2018, S. 350). Eine unklare Anzahl landstationierter Systeme in Indien und Pakistan soll aber zumindest in einem Zustand („premated“, „canisterization“) gehalten sein, der eine teilweise Abkehr vom de-mating nahelegen würde (Narang 2013, S. 148–150; Clary und Narang 2019, S. 37; Korda und Kristensen 2022).Footnote 31

Bei U‑Boot-gestützten Kernwaffen wirft diese Praxis eine Reihe grundsätzlicher wie spezifischer Probleme auf. Zum einen stellt sich die Frage, ob de-mating technisch auf einem U‑Boot in einem nennenswerten Umfang überhaupt umsetzbar wäre, oder ob nicht vielmehr die Zusammensetzung der Komponenten aufgrund des geringen Platzes quasi „automatisch“ (Saalman 2012, S. 178; eigene Übersetzung; vgl. auch Kampani 2014, S. 388; Clary und Narang 2019, S. 37) erfolgen würde. Der angestrebte Effekt wäre aufgrund der begrenzten Distanzierungsmöglichkeiten auf U‑Booten nicht gegeben. Bei einer konsequenten Umsetzung dieser Praxis, was hieße, dass die Sprengköpfe nicht an Bord eines U‑Bootes sind, stellt sich zum anderen die grundsätzliche Frage der Vereinbarkeit mit der nuklearen Abschreckung.Footnote 32 Die Überlebensfähigkeit U‑Boot-gestützter Kernwaffen und somit deren abschreckende Wirkungen basieren auf dem Umstand, dass die Waffensysteme „fully assembled and deployed“ (Hagerty 2014, S. 301) auf abgetauchten und schwer zu detektierenden U‑Booten stationiert sind (vgl. auch Thomas-Noone und Medcalf 2015, S. 9). Vor allem Indien steht vor der Herausforderung, diese beiden Aspekte – de-mating und Abschreckung – zu vereinbaren, da in Neu-Delhi eine zentrale politisch-zivile Kontrolle gegenwärtig der Standard ist und bisher keine Bereitschaft zu erkennen ist, diese Kontrolle abzugeben, Einsatzbefugnisse an U‑Boot Kommandanten zu delegieren und einsatzbereite nuklear bewaffnete Raketen an Bord zu stationieren.Footnote 33 Vielmehr ist der Prozess hin zu einsatzbereiten Kernwaffen in verschiedene Phasen unterteilt. Erst in der dritten Phase werden die Sprengköpfe mit den Trägersystemen zusammengesetzt (Kampani 2014, S. 289). Auch dieses Vorgehen wirft einige Probleme für die nukleare Stabilität auf. So muss gefragt werden, unter welchen Umständen eine erhöhte Alarmbereitschaft für U‑Boot-gestützte Kernwaffen erreicht wird. Liegen die U‑Boote in einem Hafen und „warten“ auf die Beladung mit Kernwaffen oder müssen sie diesen im Falle einer Krise erst anlaufen um dann beladen zu werden? In beiden Fällen hätte Pakistan in einem Konflikt mit Indien einen Anreiz, die U‑Boote am Auslaufen oder vom Anlaufen eines Hafens zu hindern. Ein weiterer Aspekt des indischen Ansatzes betrifft die psychologische Signalwirkung. In Phasen erhöhter Spannungen kann gerade das Beladen eines U‑Bootes, sofern dieser Vorgang von anderen Staaten erkannt wird, eskalierend wirken, weil so die Vorbereitung auf einen Kernwaffeneinsatz unterstellt werden kann (Zhao 2018, S. 17).Footnote 34 Dadurch kann wiederum eine Spirale von Gegenmaßnahmen in Gang gesetzt werden, die in erhöhter Alarmbereitschaft beider Seiten münden und so negative Auswirkungen für die Krisenstabilität mit sich bringen.

6 Verwechslungspotential und Fehlwahrnehmungen

In Kapitel 3 wurde darauf verwiesen, dass die Stabilität zwischen Kernwaffenstaaten nicht exklusiv durch rationale Entscheidungen und Handlungen beeinflusst wird. Die Möglichkeit von Verwechslungen und Fehlwahrnehmungen aufgrund unzureichender oder fehlerhafter Informationen muss ebenfalls auf mögliche Implikationen für die nukleare Stabilität hin untersucht werden. Die Geschichte der Beziehungen zwischen Kernwaffenstaaten zeigt, dass solche Faktoren immer wieder eine Rolle spielten (Schlosser 2014; Union of the Concerned Scientists 2015). Zentral dabei ist eine Unterscheidung, die Thomas C. Schelling getroffen hat. Unfälle und Fehler, ganz gleich, welchen Ursprung sie haben, sind nicht per se das Problem. Entscheidend ist, so Schelling, ihr „effect on decisions“ (Schelling 2008, S. 227). Aus einer Stabilitätsperspektive werden Unfälle und technische sowie psychologische Fehler und Fehleinschätzungen erst dann relevant, wenn sie weitere Schritte nach sich ziehen, die den Einsatz von Kernwaffen wahrscheinlicher machenFootnote 35 wie etwa die Umstellung auf risikoreichere Stationierungsmodi wie launch on warning.

Im folgenden Abschnitt soll vor allem das Problem von Verwechslungen und Fehleinschätzungen im Kontext nuklear bewaffneter U‑Boote diskutiert werden. Relevant ist dieser Aspekt deshalb, weil dadurch das Verhalten von Entscheidungsträger*innen in Krisenzeiten beeinflusst werden kann. Die Fehlinterpretation eines Raketenstarts kann beispielsweise zu der (auf falschen Annahmen basierenden) Schlussfolgerung führen, ein Ersteinsatz des Gegners sei bereits im Gange und nun sei es besser, mit einem Start der eigenen Raketen zu antworten (Cunningham und Fravel 2019, S. 70; Müller und Schörnig 2006, S. 125).

Positiv ist – ganz allgemein – der Umstand, dass nuklear bewaffnete U‑Boote durch ihre Merkmale eine Vergeltung unter allen denkbaren Bedingungen ermöglichen sollen. Dieses Selbstbewusstsein in die eigene Zweitschlagfähigkeit kann besonders in Krisen und Situationen erhöhter Unsicherheit und Zweifel eine abwartende und abwägende Haltung fördern. Für diesen Abschnitt hieße das konkret, bei einem Alarm abzuwarten und die eingegangenen Informationen zu prüfen. U‑Boot-gestützte Kernwaffen sollen in solchen Situationen dazu beitragen, dass eine abwartende Haltung keinen Nachteil mit sich bringt.

Neben dem Vorteil, den Einsatz von Kernwaffen aus Furcht vor deren Verlust durch einen (vermeintlichen) gegnerischen Angriff weit hinauszuschieben, können U‑Boot-gestützte Kernwaffen Fehleinschätzungen selbst provozieren und befördern. Ein entscheidender Faktor ist die Verzahnung von konventionellen und nuklearen Komponenten (Acton 2018). Vor allem bei Pakistan lässt sich eine Parallelität verschiedener Komponenten nachweisen.Footnote 36 Dieses entanglement betrifft zum einen die für die nukleare Vergeltung notwendigen funktionalen Infrastrukturelemente. Wie würde beispielsweise Pakistan reagieren, wenn Indien die einzige VLF-Anlage in Karachi zerstören würde? Würde man einen indischen Angriff als Versuch interpretieren, das im Aufbau befindliche U‑Boot-gestützte Arsenal funktional zu beeinträchtigen? Würde man – vom schlimmsten Fall ausgehend – dahinter den Auftakt eines Counterforce-Angriffs vermuten (vgl. Zhao 2018, S. 42–43)? Oder würde man darin den Versuch sehen, konventionelle U‑Boot- Missionen zu erschweren?

Zum anderen ist bei Pakistans U‑Booten unklar, ob diese nuklear bewaffnet sind oder nicht (Zhao 2018, S. 46). Pakistan verfügt über kein nuklear betriebenes U‑Boot, das äußerlich von konventionellen Booten zu unterscheiden ist. Dieser Umstand wird durch die Lieferung von acht chinesischen, diesel-elektrisch betriebenen U‑Booten der Yuan-Klasse noch verschärft. Auch die potentielle Bewaffnung konventionell angetriebener U‑Boote erhöht das Potential für Verwechslungen. Pakistan hat nach eigenen Angaben mit dem Babur‑3 Marschflugkörper ein System entwickelt, das sowohl konventionell als auch nuklear bewaffnet werden kann. Wie würde Pakistan auf die Zerstörung eines U‑Bootes reagieren, von dem die Entscheider in Neu-Delhi ausgingen, dass es konventionell bewaffnet sei?Footnote 37 Würde Pakistan einen Angriff auf seine U‑Boot-gestützten Kernwaffen als Auftakt eines indischen Counterforce-Angriffs bewerten?Footnote 38 Auch hier könnte der erhöhte Stress während einer Krise die oben erwähnte abwartende Haltung für Pakistan unmöglich machen – vor allem in der aktuellen Formationsphase der sea-based deterrence. Die Entscheidungsträger in Islamabad und Rawalpindi könnten davon ausgehen, dass Indien die noch nicht überlebensfähigen und sich in der Aufbauphase befindlichen U‑Boot-basierten Raketen bzw. Marschflugkörper in einem Konflikt frühzeitig zerstören möchte (unabhängig von den tatsächlichen Intentionen Neu-Delhis).

Die Problematik einer Unterscheidung hat aber auch Folgen für Indien. Aus einer Stabilitätsperspektive ist nämlich relevant, ob Neu-Delhi eine rechtzeitige Unterscheidung beim Einsatz dieser Systeme durch Pakistan treffen kann (Levesques et al. 2021, S. 40). Diese Differenzierungsfähigkeit wird wiederum selbst durch mindestens zwei Faktoren eingeschränkt. Erstens operieren indische und pakistanische Streitkräfte in engen geographischen Räumen und geringen physischen Distanzen. Die Flugdauer von nuklear bewaffneten Raketen beträgt zwischen Indien und Pakistan je nach Start- und Zielpunkt wenige Minuten (vgl. Mian et al. 2003, S. 115). Diese ohnehin schon kurze Zeitspanne zum Detektieren, Bewerten und Entscheiden wird durch die geringe Reichweite vorhandener SLBM/SLCM weiter reduziert, da diese dicht an die Küsten der jeweils anderen Seite heranfahren müssten um potentielle Ziele zu treffen. Zweitens fehlen sowohl in Indien als auch in Pakistan ausgereifte Frühwarnsysteme. Indien ist zwar bemüht, durch den Aufbau von israelischen Green-Pine-Radaranlagen Abhilfe zu schaffen. Nichtsdestotrotz können diese Anlagen die verbleibende Zeit für Entscheidungen nur unwesentlich verlängern. Das Problem, unter enormen Stress Entscheidungen auf Basis unsicherer Daten zu treffen, bliebe bestehen.

7 Schlussbetrachtungen: U-Boot-gestützte Kernwaffen und nukleare (In)Stabilität

Rüstungsentwicklungen in Asien sind nicht entkoppelt von Trends in anderen Regionen. Auch Indien und Pakistan entwickeln neue nukleare Waffen- und Trägersysteme sowie Plattformen. Eine besondere Bedeutung haben dabei U‑Boot-gestützte Kernwaffen. Nuklear bewaffneten U‑Booten wird aus einer abschreckungstheoretischen Sicht eine stabilisierende Wirkung unterstellt. Dieser Perspektive steht die skeptische Annahme gegenüber, diese Systeme seien, wie andere Systeme auch, nicht aus sich heraus stabilisierend. Ausgehend von einer Darstellung rüstungstechnologischer Entwicklungen in diesem Bereich konnte der Aufsatz zentrale Herausforderungen für die Stabilität zwischen den hier untersuchten Kernwaffenstaaten identifizieren. Diese Herausforderungen sind ungleichmäßig verteilt.

Für Pakistan konnte gezeigt werden, dass vor allem die wenig ausgebauten und kaum redundanten Kommunikationsstrukturen zur Delegation von Einsatzbefugnissen führen kann. Dies kann zwar bei entsprechender Kommunikation mit dem Gegner diesen zu einem vorsichtigeren Verhalten bewegen, kann aber auch – bei Ausbleiben dieser Kommunikation – zu eskalatorischem Verhalten einladen. Problematisch beim Aufbau pakistanischer nuklear bewaffneter U‑Boote ist zudem die Verzahnung mit Komponenten der konventionellen Kriegführung. Das Potential für Verwechslungen und Fehleinschätzungen wird so gesteigert. Für Indien kann festgehalten werden, dass sich die Spannungen zur nuklearen Stabilität daraus ergeben, dass das Festhalten an einer strikten zivilen Kontrolle nichtintendierte Konsequenzen haben kann. Vor allem wenn U‑Boote als Folge einer civilan control in einem Hafen liegen um mit nuklearen Waffen beladen zu werden, könnten sie so Anreize zur präventiven Zerstörung liefern. Ein übergeordneter Faktor, der vor allem in der pakistanischen Nuklearwaffenpolitik destabilisierende Schritte provozieren könnte, ist der Versuch zu sehen, Fähigkeiten aufzubauen, die für einen Counterforce-Einsatz genutzt werden können. Diese Fähigkeiten haben auch für den maritimen Bereich, und somit auch für U‑Boote Auswirkungen, weil die Führung in Pakistan von einer permanenten Bedrohung der im Aufbau befindlichen U‑Boot-basierten Kernwaffen ausgeht.

Neben diesen deutlich negativen Aspekten soll das Potential U‑Boot-basierter Kernwaffen, positiv auf die nukleare Stabilität einzuwirken, nicht ausgeblendet werden. Hier muss vor allem der Einfluss in Krisen- und Konfliktsituationen genannt werden. Sollte es Pakistan gelingen, eine echte U‑Boot-basierte Zweitschlagfähigkeit aufzubauen, könnte das den Druck, eine Ersteinsatzoption in der Doktrin zu verankern, abmildern und zu einem doktrinären Umdenken führen. Indien könnte solche Überlegungen unterstützend begleiten, wenn es den Aufbau der submarine-based deterrent als Anlass für ein eindeutiges Bekenntnis zu einer Retaliation-only-Politik nutzen und so den geschwächten Verzicht auf den Ersteinsatz wieder stärken würde. Dazu müsste aber auch ein Verzicht auf die oben erwähnten Counterforce-Optionen zählen. Sollte es beiden Staaten gelingen, die destabilisierenden Elemente von U‑Boot-gestützten Kernwaffen zu mindern, könnten diese Waffensysteme durchaus einen (kleinen) Beitrag zur nuklearen Stabilität in Südasien leisten.

Die Fragestellung dieses Aufsatzes war begrenzt und musste zulasten weiterer wichtiger Punkte Einschränkungen hinnehmen. Diese Punkte sollen hier aufgegriffen werden, um Impulse für eine tiefergehende Auseinandersetzung zu liefern. Erstens wurde der erweiterte regionale Fokus ausgeblendet. Die Entwicklungen bei U‑Boot-gestützten Kernwaffen in China wurden nicht weiter beachtet, was ihrer Bedeutung für den indischen Aufrüstungsprozess nicht entspricht. Damit einhergehend wurde das Dilemma Indiens ausgelassen, auf der einen Seite eine stabile nukleare Abschreckung gegenüber Peking aufzubauen und gleichzeitig zur Destabilisierung der Beziehungen zu Pakistan beizutragen. Zweitens wurden Trends in den Bereichen U‑Boot Bekämpfung (ASW), unbemannte Unterwassersysteme (UUV) oder Raketenabwehr ebenfalls nicht weiter untersucht. Vor allem ASW hat einen Einfluss auf die Überlebensfähigkeit nuklear bewaffneter U‑Boote und ist ebenfalls im Verhältnis zur nuklearen Stabilität ambivalent, da ASW eigene U‑Boote schützen und gleichzeitig die gegnerischen Systeme gefährden kann.

Ein dritter Aspekt, der weitgehend unbeachtet blieb, sind mögliche Rüstungskontrollschritte zur Einhegung destabilisierender Entwicklungen. In Verbindung etwa mit ASW wäre nach safe zones oder nach einem Verzicht auf destabilisierende Praktiken wie Störung der Kommunikation zu fragen gewesen. Grundlegend müsste auch das Design von submarine arms control untersucht werden: Kann Rüstungskontrolle zwischen Indien und Pakistan im Bereich nuklear bewaffneter U‑Boote vertraglich und formell geregelt werden, oder sind „tacit agreements“ (Schelling und Halperin 2014, S. 77) in Form von Selbstbeschränkungen nach dem Motto „don’t harass, trail, or hunt SSNBs“ (Kristensen und Korda 2020b, S. 14) geeigneter?