1 Einleitung

Mit der Entscheidung von Haushalts- und Verteidigungsausschuss des Bundestages vom 6. April 2022 über die Beschaffung von Munition für die Heron TP-Drohnen der Bundeswehr als Folge der von Bundeskanzler Olaf Scholz am 27. Februar 2022 verkündeten sicherheitspolitischen Zeitenwende scheint das Thema Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen – und damit eine der Gretchenfragen der deutschen Sicherheitspolitik – abgehakt zu sein. Das im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition ausgegebene Ziel „Bewaffnete Drohnen können zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Einsatz beitragen. Unter verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten werden wir daher die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in der Legislaturperiode ermöglichen“ (SPD et al. 2021, S. 149; Hervorhebung durch die Autoren) wird so deutlich früher erreicht als nach der Bundestagswahl 2021 zu erwarten war.

Damit kommt, vor allem durch ein Umdenken bei der Sozialdemokratischen Partei (SPD) und Bündnis 90/Die Grünen, eine lange politische Debatte zum Ende: Unter engen und klar definierten Bedingungen wird jetzt der Einsatz bewaffneter Drohnen durch die Bundeswehr möglich (Augen geradeaus 2022). Zwar fanden sich ähnliche Ziele und Formulierungen bereits in den Koalitionsverträgen der Großen Koalitionen 2013 und 2018 (CDU et al. 2013, 2018). Bekanntermaßen konnten sich die Christlich Demokratische Union (CDU) und die Christlich Soziale Union (CSU) in beiden Legislaturperioden aber nicht gegen den Koalitionspartner SPD durchsetzen. Neben anderen Argumenten wurde von den SozialdemokratenFootnote 1 beide Male auf eine nicht ausreichend breite politische und gesellschaftliche Debatte verwiesen (BMVg 2017; Deutscher Bundestag 2020, S. 25460; Hickmann 2017; ZDF 2020a).

Eine „breite öffentliche Debatte“ hat vor der Entscheidung der beiden Bundestagsausschüsse aufgrund der sicherheitspolitischen Lageänderung gar nicht mehr stattgefunden. Umso wichtiger scheint daher ein Blick auf die öffentliche Meinung zum Thema Bewaffnung von Drohnen. In Demokratien wie der Bundesrepublik Deutschland sind die Regierenden über Wahlen durch die Bürger legitimiert. Folglich müssen Entscheidungen, die von den Regierenden getroffen werden, von der Bevölkerung mehrheitlich mitgetragen oder zumindest geduldet werden, da ansonsten auf lange Sicht Abwahl und Machtverlust drohen könnten (Steinbrecher 2021, S. 328). Das gilt auch und in besonderem Maße für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik, bei der es letztlich um Fragen von Krieg und Frieden geht (Kümmel und Biehl 2015, S. 26; Jacobs und Pötzschke 2021, S. 201). Die Haltung der Bevölkerung dient dabei einerseits als Richtgröße für die Entscheidungsfindung. Andererseits setzt sie im Sinne eines Möglichkeitsraums den Rahmen, in dem die Regierenden Entscheidungen treffen (können) (Kümmel und Biehl 2015, S. 25).

Es ist daher von großem Interesse, wie es um die Unterstützung für bewaffnete Drohnen durch die Bürger in Deutschland bestellt ist.Footnote 2 Mit Daten der Bevölkerungsbefragung zum sicherheits- und verteidigungspolitischen Meinungsbild des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) 2020 werden in diesem Artikel folgende Fragen untersucht: 1) Wie steht die Bevölkerung zur Ausstattung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen? 2) Welche Determinanten haben einen Einfluss auf die Position der Befragten zu bewaffneten Drohnen? 3) Wie wirken in diesem Zusammenhang insbesondere die parteipolitischen Orientierungen der Befragten?

Zur Beantwortung dieser drei Fragen ist der Beitrag wie folgt gegliedert. Kap. 2 bietet Hintergrundinformationen, Definitionen und theoretische Überlegungen zum Thema des Beitrags. Zu Beginn wird definiert, was Drohnen sind und wie der Beitrag diesen Begriff versteht (Abschn. 2.1). Danach wird dargestellt, welches die zentralen Argumente in der deutschen Debatte für und gegen eine Bewaffnung von Drohnen sind (Abschn. 2.2). Im Anschluss werden einige zentrale Erklärungsfaktoren von Einstellungen zu bewaffneten Drohnen und ihre erwartete Wirkungsweise herausgearbeitet. Darunter sind auch die parteipolitischen Orientierungen (Abschn. 2.3). Kap. 3 geht auf die Datenbasis und die Operationalisierung der in den Analysen verwendeten Variablen ein. Kap. 4 konzentriert sich auf die Darstellung und Interpretation der Analyseergebnisse. Am Schluss des Beitrags findet sich eine Zusammenfassung der Ergebnisse und eine Diskussion ihrer Implikationen für die Forschung zu außen- und sicherheitspolitischen Einstellungen und die deutsche Sicherheitspolitik (Kap. 5).

2 Hintergrundinformationen, Definitionen und theoretische Überlegungen

In diesem Teil wird zuerst erläutert, was Drohnen sind (Abschn. 2.1) und welche Gründe für oder gegen die Bewaffnung sprechen (Abschn. 2.2). In einem nächsten Schritt werden ausgewählte Determinanten für die Haltung zur Bewaffnung von Drohnen skizziert (Abschn. 2.3). Dabei wird zuerst auf parteipolitische Orientierungen eingegangen (Abschn. 2.3.1). Im Anschluss werden Bedrohungswahrnehmungen diskutiert (Abschn. 2.3.2), bevor außenpolitische Grundorientierungen in den Vordergrund rücken (Abschn. 2.3.3). Zuletzt wird auf eine Normorientierung – die Haltung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz – eingegangen (Abschn. 2.3.4).

2.1 Was sind Drohnen?

Der Begriff Drohne bezieht sich im sicherheitspolitischen Kontext auf Luft‑, Land‑, Über- und Unterwasserfahrzeuge, wenn diese ohne Personenbesatzung eigenständig operieren oder ferngesteuert werden können (Kreps 2016). In der Umgangssprache, im politischen Diskurs und in den deutschen Medien wird der Begriff meist enger, nämlich nur für unbemannte Luftfahrzeuge, auf Englisch Unmanned Aerial Vehicle (UAV), verwendetFootnote 3.

Die deutschen Streitkräfte verfügen aktuell über sechs verschiedene Typen unbemannter Luftfahrzeuge, welche zur Aufklärung genutzt werden und unterschiedliche Funktionen, Reichweiten und Ergebnisse liefern können (Bundeswehr o.J.). Die kleinste Drohne, die Black Hornet PD-100 Personal Reconnaissance, wiegt lediglich 18 g, kann in einer Reichweite bis zu 1,5 km eingesetzt werden und ermöglicht verdeckte Aufklärung. Andere Drohnen sind ALADIN, das Kleinfluggerät für Zielortung (KZO), die MIKADO und die Nahaufklärungsdrohne LUNA. Die leistungsstärkste Drohne ist die Heron TP (englisch: Reiher), die die Bundeswehr für den Zeitraum 2018 bis 2027 von Israel gemietet hat (Frankfurter Allgemeine Zeitung 2018). Sie hat die größte Reichweite und Flughöhe, kann über viele Stunden hinweg operieren und ist die einzige Drohne, die bewaffnet werden könnte. Weiterhin gibt es mehrere nationale und europäische Projekte für die Entwicklung neuer unbemannter Luftfahrzeuge, darunter als wichtigstes die sogenannte Euro-Drohne (BMVg 2021).

2.2 Argumente für und gegen bewaffnete Drohnen

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über zentrale Argumente für und gegen bewaffnete Drohnen, die von politischen Akteuren und Parteien in der deutschen Debatte verwendet werden. Das erste und wichtigste Argument für bewaffnete Drohnen ist, dass diese den Schutz der eigenen Soldaten erhöhen (BMVg 2020, S. 8; Dahlmann 2020, S. 2; Franke und Scheidt 2020, S. 1–2; Kreps 2016, S. 25–26; Sauer 2014, S. 348–349). So müssen Soldaten sich als Drohnenpiloten nicht mehr in das Gefechtsgebiet begeben. Zudem können die Drohnenpiloten durch die Bewaffnung bei einem Feuergefecht direkt angreifen und müssen nicht erst bewaffnete Luftunterstützung anfordern, d. h. sie können der Truppe vor Ort helfen (bspw. bei einer Patrouille). Auch dass Piloten unbewaffneter Drohnen in derartigen Situationen nur zusehen können, kann eine enorme psychische Belastung bedeuten (Schuller 2020). Ein zweites Argument für bewaffnete Drohnen ist die höhere Präzision und die damit einhergehende bessere Vermeidung ziviler Opfer (Dahlmann 2020, S. 2; Franke und Scheidt 2020, S. 2–3; Sauer 2014, S. 345–347). Damit zusammenhängend besteht die Möglichkeit, bestimmte Orte über einen sehr viel längeren Zeitraum und unauffälliger zu beobachten, als es mit Flugzeugen oder Helikoptern möglich ist (Franke 2013, S. 488). Als drittes Argument ist die Steigerung der Reaktionsfähigkeit über die Verbindung von „Aufklärung“ und „Wirkung“ zu nennen. Das bedeutet, dass die Drohne nicht mehr nur beobachten kann („Aufklärung“), sondern mittels der Bewaffnung auch aktiv eingreifen kann („Wirkung“) (BMVg 2020, S. 10–11; Dahlmann 2020, S. 2).

Als erstes Argument gegen bewaffnete Drohnen ist die (mögliche) Senkung der Hemmschwelle zum Einsatz von militärischer Gewalt zu nennen (Kreps 2016, S. 48–49; Sauer 2014, S. 349–351). Dadurch, dass im Sinne des Opfervermeidungsgesetzes kein Pilot mehr unmittelbar durch den Einsatz in Gefahr gebracht wird, bestehen insgesamt weniger Risiken. Dies kann dazu führen, dass Einsätze, die ohne bewaffnete Drohnen zu schwer oder zu risikoreich gewesen wären, überhaupt erst durchgeführt werden. Die Entwicklung zu mehr Autonomie, d. h. dass inkrementell mehr Entscheidungen nicht mehr von Menschen, sondern von Maschinen getroffen werden, kann als zweites Argument gegen bewaffnete Drohnen genannt werden (Dahlmann 2020, S. 3; Dickow und Linnenkamp 2012, S. 4–6; Sauer 2014, S. 353–355). Es wird insbesondere eine Entwicklung zu immer mehr autonomen Entscheidungen und letztlich eine Verselbständigung des Handelns autonomer Waffensysteme (bis hin zur Automatisierung) befürchtet (Dahlmann 2020, S. 3).

In der deutschen Debatte spielen die Einsatzpraktiken der USA bei der Anwendung von UAVs im Rahmen des „Krieges gegen den Terror“ eine wichtige Rolle. Es werden zum einen Verstöße gegen das völkerrechtliche Unterscheidungsgebot zwischen Zivilisten und Kombattanten hervorgehoben. Dies bezieht sich auf die gezielte Tötung von Personen (Kreps 2014, S. 2) – sog. Signature Strikes (Dickow und Linnenkamp 2012, S. 3; Franke und Scheidt 2020, S. 7). Zum anderen werden Verstöße gegen das völkerrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit genannt. Das Verhältnis zwischen getöteten Kombattanten und getöteten Zivilisten sei nicht proportional, d. h. es werden zu viele zivile Opfer in Kauf genommen (Kreps 2014, S. 2, 2016, S. 43–46).

Ein weiteres Argument gegen die Bewaffnung bezieht sich auf die mögliche räumliche Entgrenzung militärischer Gewalt, da Drohnen nicht darauf angewiesen sind, dass der Pilot sich im Einsatzgebiet befindet. Somit können bewaffnete Drohnen prinzipiell von überall aus zum Einsatz kommen und sehr viel leichter Souveränitätsverletzungen mit geringeren (personellen) Risiken begehen (Dahlmann 2020, S. 2). Zuletzt wird angeführt, dass die Beschaffung bewaffneter Drohnen zu einem Wettrüsten führen könnte (Sauer 2014, S. 351–353). Jedoch entkräften Franke und Scheidt (2020, S. 3–4) dies, indem sie darauf hinweisen, dass zum jetzigen Zeitpunkt empirisch keine Eskalationslogik festzustellen sei.

2.3 Zentrale Erklärungsfaktoren für die Einstellung zu bewaffneten Drohnen

2.3.1 Parteipolitische Orientierungen

Die Relevanz parteipolitischer Orientierungen für Einstellungen zu außen- und sicherheitspolitischen Fragen ist vielfältig belegt (vgl. Endres et al. 2015; Mader 2015; Mader und Fiebig 2015; Rattinger et al. 2016). So dienen die Positionen der präferierten Partei den Bürgern als Heuristik zur Ableitung von Positionen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Dies geschieht entweder, indem die Haltung der Partei internalisiert wird oder mangels einer eigenen Meinung zum Thema durch Orientierung an den Argumenten der „eigenen“ Partei (Endres et al. 2015, S. 47–48). Da die verwendeten Daten keine Informationen zur theoretisch besser geeigneten Parteiidentifikation beinhalten, greift der Beitrag auf die Wahlabsicht der Befragten zurück (vgl. Kap. 3). Ferner haben sich in der Vergangenheit nicht alle deutschen Parteien eindeutig zum Thema Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen positioniert. Dies erschwert eine Einstellungsbildung auf Basis der Parteipräferenz (bzw. Wahlabsicht). Wie sich die im Bundestag vertretenen Parteien zu bewaffneten Drohnen positionieren, zeigen die folgenden Ausführungen:

Klar für die Bewaffnung von Drohnen spricht sich die Alternative für Deutschland (AfD) aus. Hierbei beruft sich die Partei in erster Linie auf das Argument des Schutzes der eigenen Soldaten – also das Opfervermeidungsargument – sowie signifikante militärische Vorteile (vgl. Deutscher Bundestag 2018, S. 3864, 2019, 2020, S. 25458, 2021a, S. 29290–29291, S. 29326, 2022, S. 753).

Auch die CDU und die CSU sind für die Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr. Sie berufen sich v. a. auf das Argument des Schutzes der eigenen Soldaten (vgl. Deutscher Bundestag 2018, S. 863, 2021a, S. 29296, S. 29309, 2021b, S. 31022–31023, 2022, S. 751). Ferner bezweifeln CDU und CSU, dass es durch deutsche Drohnen zu völkerrechtswidrigen Einsätzen kommen könne, wie es als Argument gegen die Bewaffnung vorgetragen wird, da einerseits der Parlamentsvorbehalt existiere und andererseits die Bundeswehr sich auch in Zukunft an das Völkerrecht halten werde (vgl. Deutscher Bundestag 2018, S. 3871).

Auch die Freie Demokratische Partei (FDP) befürwortet eine Beschaffung bewaffneter Drohnen. Die FDP rückt ebenso wie CDU/CSU und AfD den Schutz der Soldaten in den Vordergrund (vgl. Deutscher Bundestag 2020, S. 25460). Ferner verweist sie auf die „bestmöglichste Ausstattung“ (Deutscher Bundestag 2021b, S. 31004) und dass zu dieser Ausstattung bewaffnete Drohnen gehören (vgl. Deutscher Bundestag 2018, S. 3867, 2021b, S. 31004).

Für die SPD ist keine eindeutige Position festzustellen. Dies zeigt sich besonders in der Diskrepanz zwischen den Äußerungen der Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker und den getroffenen Entscheidungen. Ein Beispiel ist der Rücktritt Fritz Felgentreus als verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Dezember 2020, nachdem die Fraktion einer Bewaffnung von Drohnen nicht zustimmen wollte, während er sich klar dafür ausgesprochen hatte (ZDF 2020a). Weiterhin fallen die Positionen der Wehrbeauftragten Eva Högl (ZDF 2020b) und von Siemtje Möller (verteidigungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion nach Fritz Felgentreu, mittlerweile Parlamentarische Staatssekretärin im Verteidigungsministerium) für die Bewaffnung im Bundestag (Deutscher Bundestag 2020, S. 25459) auf. Högl und Möller sprachen sich klar für die Bewaffnung von Drohnen aus. Dies begründeten sie in erster Linie mit dem Argument der Opfervermeidung auf eigener Seite, also dem Schutz der eigenen Soldaten (ZDF 2020b; Deutscher Bundestag 2020, S. 25459). Ein Blick in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 zeigt aber, dass die SPD keine eindeutige Position hat und „erst nach einer umfassenden politischen und gesellschaftlichen Debatte und der sorgfältigen Würdigung aller Aspekte“ eine Entscheidung getroffen werden soll (SPD 2021a). Erst nach der Bundestagswahl 2021 öffnete der Abschlussbericht einer eigens eingesetzten SPD-Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von Drohnen die Tür für eine Entscheidung zugunsten der Bewaffnung (SPD 2021b). Dies hielt die Jugendorganisation der SPD, die Jusos, bei ihrem Bundeskongress 2021 nicht davon ab, sich klar gegen bewaffnete Drohnen auszusprechen (Szymanski 2021). Die Gegner bewaffneter Drohnen rückten das mögliche Sinken der Hemmschwelle durch die räumliche Entgrenzung (ZDF 2020b) und ein eventuelles Wettrüsten (Szymanski 2021) in den Vordergrund.

Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich lange Zeit gegen die Bewaffnung von Drohnen aus. Das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 enthielt noch eine klare Absage an bewaffnungsfähige Drohnen (Bündnis 90/Die Grünen 2017, S. 84). Es gab Bezüge zu verschiedenen der in Abschn. 2.2 genannten Argumente. So wurde betont, dass Nutzen und Risiken in keinem Verhältnis zueinander stünden. Ferner wurde argumentiert, dass bewaffnete Drohnen v. a. für extralegale Tötungen eingesetzt würden. Außerdem trügen „Kampfdrohnen“ zur Entgrenzung des Krieges bei, senkten die Hemmschwelle und führten zu einer grundlegenden Veränderung der Kriegführung (Deutscher Bundestag 2018, S. 3868–3869). Einige Bundestagsabgeordnete verwiesen auf die hohe Zahl an zivilen Opfern (Deutscher Bundestag 2018, S. 3868). Die Position der Grünen änderte sich aber mit der anstehenden Bundestagswahl 2021: So unterstützte eine knappe Mehrheit von 347 gegen 343 Stimmen auf dem Bundesparteitag 2021 einen Antrag, der die Prüfung von Bedingungen für einen Einsatz bewaffneter Drohnen vorsieht (Bündnis 90/Die Grünen 2021, S. 253).

Als einzige der im Bundestag vertretenen Parteien ist Die Linke klar gegen eine Bewaffnung von Drohnen. Die Partei führt verschiedene Argumente dafür an. Einerseits unterstellt sie, „dass der Einsatz der Drohnen nicht so zielgenau und sicher ist, wie immer behauptet wird“, andererseits wird auf die sinkende Hemmschwelle hingewiesen (Deutscher Bundestag 2022, S. 756). Als weiteres Argument führen die Linken ins Feld, dass die Beschaffung bewaffneter Drohnen im Sinne der Pfadabhängigkeit „ein Schritt in Richtung der Automatisierung der Kriegsführung“ (Deutscher Bundestag 2021a, S. 29293) sei. In ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 sprach sich die Partei ferner dafür aus, den Einsatz bewaffneter Drohnen zu verbieten und sich für eine völkerrechtlich bindende Ächtung einzusetzen (Die Linke 2021, S. 96, S. 136).

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich AfD, CDU/CSU und FDP in den letzten Jahren klar für eine Beschaffung bewaffneter Drohnen aussprachen, während Die Linke dagegen plädierte. Anhänger dieser Parteien oder Personen mit einer entsprechenden Wahlabsicht sollten tendenziell identische Präferenzen haben und sich analog zu ihren Parteien positionieren. Bei Bündnis 90/Die Grünen wie bei der SPD zeigte sich bis zum russischen Angriff auf die Ukraine keine eindeutige Haltung, so dass es für Anhänger dieser Parteien schwer sein könnte, Parteiorientierungen als Heuristiken heranzuziehen, um eine Meinung zu bewaffneten Drohnen zu bilden.

2.3.2 Bedrohungswahrnehmungen

Bewaffnete Drohnen können von den Bürgern einerseits im Sinne der Argumente in den Abschnitten 2.2 und 2.3.1 als ein Mittel gesehen werden, um Bedrohungen für Soldaten zu verringern und deren Sicherheit im Einsatz zu erhöhen. Andererseits können UAVs auch ein Instrument sein, das die Bevölkerung vor Bedrohungen verschiedener Art schützen kann, wenn sie zur Landes- und Bündnisverteidigung eingesetzt werden. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Sicherheitslage Deutschlands und der Argumente in Abschn 2.2 scheinen vor allem folgende Bedrohungsfaktoren relevant: die wahrgenommene Bedrohung durch Russland, durch einen Krieg in Europa, durch terroristische Anschläge in Deutschland und durch einen Rüstungswettlauf.

Mit Blick auf kritische Einstellungen zu Russland sind mindestens zwei Effekte möglich. Erstens wäre Deutschland durch den Besitz bewaffneter Drohnen besser in der Lage, mögliche militärische Aggressionen durch Russland einzudämmen oder sich gegen potenzielle russische Aggressionen zu wehren. Befragte, die eine kritischere Haltung gegenüber Russland aufweisen, würden folglich bewaffneten Drohnen positiver gegenüberstehen. Da die verwendeten Daten aus dem Jahr 2020 stammen und somit vor der „Zeitenwende“ von 2022 erhoben wurden, könnte, zweitens, ein deutscher Besitz bewaffneter Drohnen das wahrgenommene Konfliktpotenzial im Verhältnis zu Russland erhöhen, da Russland möglicherweise seine Sicherheitsinteressen gefährdet sieht. Folglich sollten Befragte, die eine kritischere Einstellung zu Russland haben, bewaffneten Drohnen skeptischer gegenüberstehen. Da beide Argumente plausibel sind, kann keine eindeutige Hypothese hinsichtlich der Wirkung formuliert werden.

Unabhängig von der Haltung zu Russland könnte die Bedrohungswahrnehmung Krieg in Europa für die Einstellung zu bewaffneten Drohnen eine Rolle spielen. Einerseits könnten Drohnen auch in diesem Fall als Instrument gesehen werden, um die wahrgenommene Bedrohung einzudämmen, d. h. Personen, die sich stärker von einem Krieg in Europa bedroht fühlen, sollten sich eher für bewaffnete Drohnen aussprechen. Andererseits ist es möglich, dass sich im Sinne einer befürchteten Eskalationsspirale die Bedrohungswahrnehmung negativ auf die Zustimmung zu bewaffneten Drohnen auswirkt.

Ein wichtiger Faktor für die Positionierung zu bewaffneten Drohnen sollte die wahrgenommene Bedrohung durch Terrorismus in Deutschland sein. Hier sollten sich die Einsatzpraktiken der USA im sogenannten War on Terror nach dem 11. September 2001 auswirken. In diesem Krieg wurden bewaffnete Drohnen schnell das zentrale Instrument zur Terrorismusbekämpfung (Fisk et al. 2019, S. 977; Kreps 2014, S. 1).Footnote 4 Zentrales Motiv war die Opfervermeidung auf eigener Seite. Unabhängig von den Folgen in den Einsatzländern war der Krieg gegen den Terror insofern erfolgreich, dass es nach seinem Beginn keine größeren islamistischen Terroranschläge mehr in den USA gab. Hinsichtlich der Wirkung der Bedrohungswahrnehmung Terrorismus kann davon ausgegangen werden, dass Befragte, die diese Bedrohung höher einschätzen, der Beschaffung von bewaffneten Drohnen eher zustimmen als Befragte, die sich von Terrorismus weniger bedroht fühlen.

Durch die Anschaffung von bewaffneten Drohnen könnte es zu einem weltweiten militärischen Wettrüsten kommen (s. Abschn. 2.2), d. h. Staaten wollen bewaffnete Drohnen kaufen, weil andere Staaten solche auch besitzen. Auf Basis dieses Argumentes sollten Individuen, die ein solches Wettrüsten (stärker) als Bedrohung wahrnehmen, der Bewaffnung von Drohnen skeptischer gegenüberstehen als diejenigen, die in einem militärischen Wettrüsten keine oder eine geringere Bedrohung sehen.

2.3.3 Außen- und sicherheitspolitische Grundorientierungen: Atlantizismus und Militarismus

In der Literatur zu außen- und sicherheitspolitischen Einstellungen sind insgesamt drei bzw. (für Europa) vier Grundorientierungen identifiziert worden (Chittick et al. 1995; Asmus et al. 2005): Internationalismus, Multilateralismus, Militarismus und Atlantizismus. Diese können einerseits genutzt werden, um die Strategische Kultur eines Landes abzubilden (Biehl et al. 2011, 2013; Junk und Daase 2013, S. 138–152). Andererseits können sich Individuen mithilfe dieser eher abstrakten Grundorientierungen zu spezifischeren außen- und sicherheitspolitischen Themen eine Meinung bilden (Hurwitz und Peffley 1987; Hurwitz et al. 1993; Peffley und Hurwitz 1993). Dies ist sogar unabhängig vom Wissensbestand zu einem spezifischen Thema möglich (Feldman 1988; Hurwitz und Peffley 1987). Auf Basis der Argumente aus den Abschnitten 2.2 und 2.3.1 sollten Atlantizismus und Militarismus besonders relevant für die Erklärung der Einstellung zur Beschaffung bewaffneter Drohnen sein.

Atlantizismus bezieht sich auf die Haltung der Bürger gegenüber den USA, d. h. ob Deutschland seine Politik an derjenigen der USA ausrichten oder eher eine unabhängige Außen- und Sicherheitspolitik verfolgen soll (Asmus et al. 2005; Endres 2018, S. 39–40; Mader 2015, S. 71; Mader und Fiebig 2015, S. 102). Mit Blick auf die genannten Argumente, die gegen die Bewaffnung von Drohnen sprechen, und die Ausführungen zur Bedrohungswahrnehmung Terrorismus, sei auf die von vielen als negativ bewerteten Einsatzpraktiken der USA hingewiesen, die – wie das Targeted Killing (Franke und Scheidt 2020, S. 7), Signature Strikes (Dickow und Linnenkamp 2012, S. 3) oder Drohnenschläge in Gebieten, wo die USA formal gar nicht in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt sind (Kreps 2014, S. 2) – möglicherweise völkerrechtswidrig sind. Daher ist davon auszugehen, dass Befragte, die eine kritischere Haltung gegenüber den USA einnehmen, einen negativeren Blick auf bewaffnete Drohnen haben. Befragte hingegen, die eine pro-amerikanische und somit atlantizistischere Position haben, sollten bewaffneten Drohnen positiver gegenüberstehen.

Die zweite relevante Grundorientierung, Militarismus, bezieht sich auf den Einsatz militärischer Gewalt und insbesondere darauf, ob Individuen finden, dass Gewalt ein legitimes Instrument der Außenpolitik ist (Mader 2015, S. 71; Rattinger et al. 2016, S. 48). Da durch die Beschaffung bewaffneter Drohnen die Möglichkeiten, militärische Gewalt einzusetzen, steigen und bestimmte Einsätze erst (militärisch) möglich werden, ist davon auszugehen, dass eine militaristischere Einstellung mit einer positiveren Meinung zur Bewaffnung von Drohnen einhergeht. Im Gegensatz dazu sollten Befragte, die den Einsatz militärischer Gewalt ablehnen, Drohnen negativer gegenüberstehen.

2.3.4 Normorientierungen: Zustimmung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz

In der vor allem US-amerikanischen Literatur zur Erklärung von Einstellungen zu Drohnen oder ihrem Einsatz spielen Werteorientierungen (O’Dwyer und Coymak 2020) oder Haltungen zu völkerrechtlichen Fragen (Kreps 2014; Kreps und Wallace 2016; Walsh 2015) eine wichtige Rolle. Allerdings liegen entsprechende Fragen oder Variablen im untersuchten Datensatz nicht vor. Mit der Haltung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz kann aber ein normativer Aspekt in den Analysen berücksichtigt werden. Im Gegensatz zu den USA benötigt der Einsatz der Bundeswehr und bewaffneter Drohnen, außer zur Landes- und Bündnisverteidigung, die Mandatierung des Bundestages. Vor dem Hintergrund der Debatte um die mögliche Entgrenzung militärischer Gewalt durch bewaffnete Drohnen und die Assoziationen mit den Einsatzpraktiken der USA ist zu erwarten, dass Befragte, die sich stärker für die Mitbestimmung des Bundestages beim Einsatz der Bundeswehr aussprechen, eher gegen bewaffnete Drohnen sind als diejenigen, die für eine stärkere Rolle der Exekutive sind.

3 Daten und Operationalisierung

In diesem Kapitel werden die Daten, die Operationalisierung der abhängigen Variable sowie der zentralen unabhängigen Variablen (Abschn. 2.3) vorgestellt. Die Datenbasis bildet die Bevölkerungsbefragung zum sicherheitspolitischen Meinungsbild des ZMSBw aus dem Jahr 2020.Footnote 5 Im Zeitraum vom 18. Juli bis 26. August 2020 wurden 2277 computergestützte persönliche Interviews (Computer-Assisted Personal Interview, CAPI) durch Ipsos erhoben. Es wurden dabei zufällig ausgewählte Bürger ab 16 Jahren befragt, die in Privathaushalten in Deutschland leben. Für die multivariaten Analysen wurden nur diejenigen 1606 Befragten berücksichtigt, die bei allen Variablen gültige Werte aufweisen. So sind die Ergebnisse über alle Modelle vollständig vergleichbar. Vor Durchführung aller Analysen wurden die Daten gewichtet. Für die Gewichtungsvariable wurden Alter, Geschlecht, Bildung und Wohnort berücksichtigt.

Tab. 1 bietet einen Überblick mit deskriptiven Statistiken der abhängigen Variable und der zentralen unabhängigen Variablen. Die Einstellung zu bewaffneten Drohnen wird wie folgt erfasst: „In der folgenden Frage geht es um bewaffnete Drohnen. Wie beurteilen Sie den Vorschlag, dass bewaffnete Drohnen künftig zur Ausrüstung der Bundeswehr gehören sollen? Stimmen Sie diesem Vorschlag völlig zu, stimmen Sie eher zu, stimmen Sie teils zu/lehnen Sie teils ab, lehnen Sie ihn eher ab oder lehnen Sie ihn völlig ab?“. Wie alle weiteren Fragen und Merkmale wurde die abhängige Variable auf einen Wertebereich von [0;1] umkodiert, wobei 0 „völlige Ablehnung“ und 1 „völlige Zustimmung“ bedeutet.

Tab. 1 Deskriptive Statistiken der abhängigen Variable sowie der zentralen unabhängigen Variablen. (Quelle: Steinbrecher et al. 2021)

Kritische Einstellungen zu Russland ist ein Index aus sechs einzelnen Aussagen (s. zusätzliches Online-Material für genaue Formulierungen), denen die Befragten jeweils völlig zustimmen, eher zustimmen, teils zustimmen/teils ablehnen, eher ablehnen oder völlig ablehnen konnten. Berücksichtigte Themen sind die Sorge vor einem neuen „Kalten Krieg“ zwischen Russland und dem Westen, die Haltung zur Einschränkung der wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Russland, das Verständnis Deutschlands für die Position Russlands, die Bewertung der Bedrohung der Sicherheit Deutschlands durch das militärische Vorgehen Russlands in der Ukraine und in Syrien sowie die Wahrnehmung der Bedrohung der Sicherheit Deutschlands durch die generelle Außen- und Sicherheitspolitik Russlands. Bei dem Index steht 0 für die russlandfreundlichste Position und 1 für die russlandkritischste Position.

Die drei Bedrohungswahrnehmungen (Krieg in Europa, Terrorismus und Wettrüsten) wurden mit der Frage „Inwieweit fühlen Sie sich persönlich zurzeit durch folgende Faktoren bedroht?“ erhoben. Die Befragten konnten mit „Stark bedroht“, „Eher bedroht“, „Teils bedroht/teils nicht bedroht“, „Eher nicht bedroht“ und „Überhaupt nicht bedroht“ antworten. 0 steht bei den modifizierten Variablen für „Überhaupt nicht bedroht“ und 1 für „Stark bedroht“.

Militarismus wurde über folgende Aussage operationalisiert: „Es ist manchmal notwendig, militärische Gewalt anzuwenden, um die Ordnung in der Welt aufrecht zu erhalten.“ Die Antwortmöglichkeiten waren dieselben wie bei der abhängigen Variable. Die Operationalisierung der außenpolitischen Grundhaltungen mit einzelnen Items ist üblich und möglich (Graf 2020; Mader 2017; Mader und Pötzschke 2014). 0 steht für völlige Ablehnung (Pazifismus) und 1 für völlige Zustimmung (Militarismus).

Atlantizismus als zweite zentrale außenpolitische Grundorientierung wurde über die Aussage „In außenpolitischen Fragen sollte Deutschland in Übereinstimmung mit den USA handeln.“ erfasst. 0 repräsentiert völlige Ablehnung (Anti-Atlantizismus) und 1 völlige Zustimmung (Atlantizismus).

Die Zustimmung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz ist ein Index aus zwei Aussagen. Die erste Aussage war „Die Bundesregierung sollte in militärischen Angelegenheiten alleine und ohne Mitwirkung des Bundestags handeln können.“, die zweite „Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sollten nur mit Zustimmung des Bundestags in Einsätze entsendet werden.“ Niedrige Werte der Indexvariable (0) symbolisieren eine Ablehnung der Bundeswehr als Parlamentsarmee, während höhere Werte (1) eine Zustimmung zur Parlamentsbeteiligung ausdrücken.

Die Wahlabsicht basiert auf der sogenannten Sonntagsfrage: „Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, welche der folgenden Parteien würden Sie dann wählen?“ Es wurden dichotome Variablen für alle im Bundestag vertretenen Parteien gebildet. Die Antworten „Keine Partei“, „Nicht wahlberechtigt“, „Weiß nicht“ und „Keine Antwort“ wurden zusammengefasst. Wichtig für die Interpretation der Analyseergebnisse ist der Hinweis, dass diese Frage nicht die Parteiidentifikation, sondern lediglich die Wahlabsicht misst. Die Wahlabsicht muss nicht stabil sein, sondern kann sich situativ von Wahl zu Wahl verändern. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Parteiidentifikation um eine langfristig stabile und affektive Bindung an eine bestimmte Partei (Campbell et al. 1960, S. 65). Die Identifikation mit einer Partei führt zu einer stärkeren Übernahme ihrer inhaltlichen Positionen. Zudem wird die Wahrnehmung politischer Themen beeinflusst, weil die Parteiidentifikation wie ein Filter wirkt (Campbell et al. 1960, S. 128–136). Es ist nicht davon auszugehen, dass die Wahlabsicht ähnlich starke Effekte hat, eine andere Variable zur Operationalisierung der Parteibindung ist allerdings nicht vorhanden. Für die Analysen ist anzunehmen, dass der Einfluss parteipolitischer Orientierungen auf die Haltung zu bewaffneten Drohnen durch diese Operationalisierung unterschätzt wird.

Als weitere unabhängige Variablen werden in den Modellen die Einstellung zur Bundeswehr, die Bewertung der Ausrüstung und Bewaffnung der Bundeswehr, Multilateralismus, Internationalismus und die Links-Rechts-Selbsteinstufung berücksichtigt. Darüber hinaus wird auf die folgenden soziodemografischen Variablen kontrolliert: Geschlecht, Alter, Bildungsstand, Haushaltseinkommen, Region (Ost/West), Migrationshintergrund und ob jemand bei der Bundeswehr ist oder war. Für die genauen Fragestellungen und die Operationalisierung sei auf den Online-Anhang verwiesen.

4 Untersuchungsergebnisse

Dieses Kapitel zeigt und interpretiert die Untersuchungsergebnisse. Zunächst wird die univariate Verteilung der abhängigen Variable sowie Veränderungen zwischen 2014 und 2020 vorgestellt (Abschn. 4.1), bevor bivariate Zusammenhänge zwischen der abhängigen Variable und den zentralen unabhängigen Variablen analysiert werden (Abschn. 4.2). Zuletzt werden in verschiedenen Modellen lineare Regressionen berechnet (Abschn. 4.3).

4.1 Die Haltung zu bewaffneten Drohnen in Deutschland

Abb. 1 zeigt die Haltung zu bewaffneten Drohnen in Deutschland. Im Jahr 2020 stimmten 41 % der Deutschen der Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen völlig oder eher zu. 26 % sind geteilter Meinung. Ebenfalls 26 % lehnen die Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen eher oder sehr ab. 7 % der Befragten haben keine Meinung zu diesem Thema. Im Vergleich zum Jahr 2014, als die Frage letztmals gestellt wurde, zeigen sich deutliche Verschiebungen im Meinungsbild. Der Anteil derjenigen, die sich für bewaffnete Drohnen bei der Bundeswehr aussprechen, hat um 10 Prozentpunkte zugenommen. Die Gruppe mit geteilter Meinung ist im Vergleich zur letzten Befragung um 8 Prozentpunkte gewachsen. Entsprechend ist der Anteil derjenigen, die bewaffnete Drohnen als Teil der Ausstattung der Bundeswehr ablehnen, beträchtlich gesunken (minus 15 Prozentpunkte). Auch der Anteil derer ohne Meinung hat sich um 3 Prozentpunkte reduziert. Insgesamt ist in den letzten Jahren also ein deutlicher Meinungsumschwung festzustellen: Eine relative Mehrheit der Bundesbürger unterstützt eine Ausstattung der deutschen Streitkräfte mit bewaffneten Drohnen.

Abb. 1
figure 1

Einstellung zu bewaffneten Drohnen 2014 und 2020. (Angaben in %. Fragewortlaut s. Kap. 3.; Quelle: Steinbrecher et al. 2021)

4.2 Bivariate Zusammenhänge mit der Einstellung zu bewaffneten Drohnen

Tab. 2 zeigt die bivariaten Zusammenhänge zwischen der Einstellung zu bewaffneten Drohnen und den zentralen unabhängigen Variablen. Zwischen jeder der unabhängigen Variablen und der abhängigen Variable besteht ein statistisch signifikanter Zusammenhang, d. h. die Antworten sind nicht zufällig über die Gruppen verteilt. Die exakten Werte für die Zusammenhangsmaße finden sich ebenfalls in Tab. 2. Bei den kritischen Einstellungen zu Russland zeigt sich ein u‑förmiger Zusammenhang, also eine höhere Zustimmung zu Drohnen an beiden Enden der Skala. Die höchste Zustimmung zu bewaffneten Drohnen ergibt sich mit 58 % unter denjenigen, die Russland sehr kritisch gegenüberstehen. Die Befragten, die Russland weder kritisch noch unkritisch bewerten, haben den geringsten Zustimmungswert (28 %).

Tab. 2 Einstellung zu bewaffneten Drohnen über die zentralen unabhängigen Variablen. (Quelle: Steinbrecher et al. 2021)

In Bezug auf die wahrgenommene Bedrohung durch Krieg in Europa stehen diejenigen, die sich von einem Krieg in Europa überhaupt nicht bedroht fühlen, mit 46 % bewaffneten Drohnen am positivsten gegenüber. Die geringste Zustimmung findet sich unter den Befragten, die unentschieden sind (31 %). Bei der wahrgenommenen Bedrohung durch Terrorismus ist die Zustimmung an beiden Enden der Skala am höchsten. Personen, die sich besonders stark (47 %) und die sich überhaupt nicht durch Terrorismus bedroht fühlen (46 %), sind am stärksten für bewaffnete Drohnen. Es zeigt sich also ein u‑förmiger Zusammenhang. Bezüglich der wahrgenommenen Bedrohung durch ein weltweites Wettrüsten ist der Zusammenhang negativ. Die höchste Zustimmung findet sich mit 51 % unter den Befragten, die sich von einem Wettrüsten überhaupt nicht bedroht fühlen, die niedrigste bei denen, die sich stark bedroht fühlen (34 %). Bei Atlantizismus findet man den erwarteten positiven Zusammenhang: Die Befragten, welche positiver zu den USA stehen, stimmen bewaffneten Drohnen deutlich stärker zu (70 %) als Kritiker der Vereinigten Staaten (36 %). Auch beim Militarismus zeigt sich der angenommene positive Zusammenhang. Wer sich in stärkerem Maße für die Anwendung militärischer Gewalt ausspricht, befürwortet auch bewaffnete Drohnen. Mit 80 % ergibt sich bei den militaristischen Befragten der insgesamt höchste Zustimmungswert für bewaffnete Drohnen aller betrachteten Teilgruppen. Befragte, die militärische Gewalt völlig ablehnen, zeigen lediglich eine Zustimmung von 26 %. Zwischen der Haltung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz und der zu bewaffneten Drohnen ergibt sich ein negativer Zusammenhang: Die höchste Zustimmung liegt mit 65 % bei den Befragten vor, die das Parlamentsbeteiligungsgesetz völlig ablehnen. Der niedrigste Zustimmungswert findet sich mit 40 % unter den Befragten, die dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen.

Bei der Wahlabsicht zeigen sich deutliche Unterschiede. Befragte, welche die Absicht haben, AfD zu wählen, haben mit 57 % den höchsten Zustimmungsanteil, während er unter Wählern von Die Linke mit 29 % am niedrigsten ist. Überdurchschnittliche Zustimmung zu bewaffneten Drohnen ist unter Anhängern von CDU/CSU (48 %) und FDP (44 %) zu verzeichnen. Unterdurchschnittlich ist der Anteil der Befürworter bei Unterstützern von Bündnis 90/Die Grünen (35 %) und Personen ohne Wahlabsicht (32 %). Personen mit SPD-Wahlabsicht liegen mit 40 % Unterstützung genau auf dem Bevölkerungsmittelwert. In diesen Zustimmungswerten spiegeln sich zumindest tendenziell die in Abschn. 2.3.1 skizzierten Parteipositionen wider. Interessanterweise zeigt sich trotz der nicht eindeutigen Positionen der entsprechenden Parteien aber selbst bei den Anhängern von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine relative Mehrheit für die Ausstattung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen.

4.3 Multivariate Analysen zu Erklärungsfaktoren der Einstellung zu bewaffneten Drohnen

In diesem Abschnitt werden die Ergebnisse verschiedener multipler linearer Regressionen vorgestellt. Im Rahmen einer schrittweisen Modellierungsstrategie werden zunächst die Einflüsse verschiedener Gruppen an Erklärungsfaktoren separat betrachtet (Modelle I bis V), bevor ein umfassendes Modell mit allen Determinanten berechnet wird (Modell VI). So lassen sich die Wirkungsmechanismen und die Relevanz der einzelnen Faktoren besser erfassen. In alle Modelle gehen nur diejenigen 1606 Befragten ein, die bei jeder der unabhängigen Variablen und der abhängigen Variable einen gültigen Wert aufweisen. So sind die Ergebnisse über alle Modelle hinweg vollständig vergleichbar und keinen Verzerrungen aufgrund variierender Gruppenzusammensetzungen unterworfen.

Modell I in Tab. 3 berücksichtigt lediglich soziodemografische Eigenschaften. Die Ergebnisse zeigen einerseits, dass Frauen und ältere Menschen bewaffnete Drohnen stärker ablehnen. Andererseits sprechen sich Befragte mit einem hohen Haushaltseinkommen, mit Migrationshintergrund und diejenigen, die bei der Bundeswehr sind oder waren, stärker für bewaffnete Drohnen aus. Modell II konzentriert sich auf die in Abschn. 2.3.2 diskutierten Bedrohungswahrnehmungen. Eine kritischere Einstellung gegenüber Russland und eine stärkere Bedrohungswahrnehmung vor Terrorismus führen zu einer größeren Befürwortung bewaffneter Drohnen. Befragte hingegen, die sich von einem Krieg in Europa oder einem Wettrüsten stärker bedroht fühlen, lehnen bewaffnete Drohnen in stärkerem Maße ab. Damit bestätigen sich die Ergebnisse aus Abschn. 4.2. Modell III beinhaltet bundeswehrspezifische Einstellungen: Eine positivere Einstellung zur Bundeswehr geht mit einer stärkeren Befürwortung bewaffneter Drohnen einher. Die Bewertung der Ausrüstung und Bewaffnung der Bundeswehr hat keinen statistisch signifikanten Einfluss. Die sicherheitspolitischen Grundorientierungen in Modell IV weisen bis auf Atlantizismus einen statistisch signifikanten Effekt auf: Militaristischere, multilateralistischere oder internationalistischere Grundorientierungen gehen jeweils mit einer stärkeren Befürwortung von bewaffneten Drohnen einher. Die Bewertung der USA spielt für die abhängige Variable keine Rolle, genauso wie die Zustimmung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz. Von allen Modellen, die sich auf einzelne Determinantengruppen beschränken, kann Modell IV die höchste Erklärungskraft entfalten, 18 % der Streuung der Einstellung zu bewaffneten Drohnen kann durch die fünf Einstellungen in diesem Modell erklärt werden. Modell V bildet die parteipolitischen Effekte ab. Die Kontrollgruppe sind Befragte ohne Wahlabsicht. Im Vergleich zu dieser Gruppe befürworten Personen mit einer Wahlabsicht für CDU/CSU, die SPD oder die AfD bewaffnete Drohnen in stärkerem Maße. In Anbetracht der ambivalenten Position der Sozialdemokraten ist insbesondere der positive Effekt für die Personen mit SPD-Wahlabsicht überraschend. Für die Anhänger der anderen Parteien (Die Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen) und die Links-Rechts-Selbsteinstufung zeigen sich keine statistisch signifikanten Effekte.

Tab. 3 Determinanten der Einstellung zu bewaffneten Drohnen. (Quelle: Steinbrecher et al. 2021)

Modell VI enthält als Gesamtmodell alle Variablen der Modelle I bis V. Die Ergebnisse bestätigen viele Befunde der vorherigen Modelle im Hinblick auf die besonders interessanten Erklärungsfaktoren (s. Abschn. 2.3). Eine stärkere Wahrnehmung von Terrorismus als Bedrohung sowie kritischere Einstellungen gegenüber Russland gehen mit einer stärkeren Befürwortung bewaffneter Drohnen einher. In den Augen der Deutschen sind also bewaffnete Drohnen ein Mittel, um der Bedrohung durch Russland entgegenzuwirken. Für die auf Terrorismus bezogene Wahrnehmung wird die oben formulierte Erwartung bestätigt. Im Gegensatz dazu sind Befragte, die sich von einem Krieg in Europa oder von Wettrüsten stärker bedroht fühlen, eher gegen bewaffnete Drohnen. Während dieses Ergebnis für die Bedrohungswahrnehmung zu Wettrüsten die oben dargelegte Hypothese bestätigt, entspricht die Interpretation zur wahrgenommenen Bedrohung durch einen Krieg in Europa eher der Logik einer befürchteten Eskalationsspirale durch bewaffnete Drohnen.

Personen, welche die Anwendung militärischer Gewalt unterstützen, sind stärker für bewaffnete Drohnen. Die Haltungen zu den USA und zum Parlamentsbeteiligungsgesetz spielen keine Rolle, genauso wie die Wahlabsicht. Dies liegt auch daran, dass die Einstellung zur Bundeswehr (0,28) und Militarismus (0,23) einen starken Einfluss haben. Insgesamt erklärt das Gesamtmodell 30 % der Varianz.

Im Hinblick auf die in Abschn. 2.3 vorgestellten zentralen Erklärungsvariablen ist vor allem das Fehlen jeglicher Wirkung der Wahlabsicht überraschend, wenn für andere relevante Prädiktoren kontrolliert wird (Modell VI). Offensichtlich wirken sich parteipolitische Orientierungen nicht direkt auf die Haltung zu bewaffneten Drohnen aus. Dies kann einerseits an der unklaren Positionierung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegenFootnote 6. Andererseits könnte dies eine Auswirkung der eher ungünstigen Operationalisierung parteipolitischer Orientierungen über die Wahlabsicht sein. Wenn überhaupt, dann hat die Wahlabsicht nur einen indirekten Einfluss über die zentralen Erklärungsfaktoren für die Einstellung zu bewaffneten Drohnen. Dies sind die Einstellung zur Bundeswehr, die sicherheitspolitischen Grundorientierungen außer Atlantizismus und die Bedrohungswahrnehmungen (Steinbrecher et al. 2021).

5 Fazit

In diesem Artikel wurde untersucht, wie die Bürger Deutschlands zu einer Beschaffung bewaffneter Drohnen stehen und welche Determinanten diese Einstellung beeinflussen. Insgesamt zeigt sich, dass mit 41 % eine relative Mehrheit der Bevölkerung für die Beschaffung bewaffneter Drohnen ist.

Die Ergebnisse des multivariaten Verfahrens zeigen, dass unterschiedliche Bedrohungswahrnehmungen einen Einfluss auf die Haltung zu bewaffneten Drohnen haben: Die Bedrohungen durch Krieg in Europa und Wettrüsten haben einen negativen Effekt und führen zu einer stärkeren Ablehnung, Furcht vor Terrorismus und kritische Einstellungen zu Russland hingegen zu einer stärkeren Befürwortung von bewaffneten Drohnen. Zudem konnte gezeigt werden, dass die sicherheitspolitischen Grundorientierungen einen Effekt haben, dabei ist vor allem die Haltung zum Einsatz von Gewalt von Bedeutung: Eine militaristischere Einstellung führt zu einer stärkeren Befürwortung bewaffneter Drohnen. Den stärksten Effekt im Gesamtmodell hat jedoch die Einstellung zur Bundeswehr: Eine positivere Einstellung zu den Streitkräften führt zu einer größeren Unterstützung von bewaffneten Drohnen. Die erwarteten Effekte der Haltung zu den USA und der Zustimmung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz konnten hingegen nicht bestätigt werden. In Bezug auf Atlantizismus scheinen zwei Rückschlüsse möglich: Entweder bilden die Befragten ihre Meinung zu bewaffneten Drohnen unabhängig von den USA und ihren Einsatzpraktiken oder aber die Drohneneinsätze der USA werden durch andere Aspekte des deutsch-US-amerikanischen Verhältnisses überlagert. Für die Bewertung der fehlenden Relevanz der Haltung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz wäre eine mögliche Schlussfolgerung, dass normative Erwägungen im Zusammenhang mit der Ausstattung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen wenig relevant sind.

Die besonders im Fokus stehenden parteipolitischen Orientierungen spielen nur in bivariaten Zusammenhangsanalysen eine Rolle: Bei allen festgestellten Unterschieden gibt es unter den Anhängern aller im Bundestag vertretenen Parteien – außer bei Die Linke – eine relative Mehrheit für die Beschaffung bewaffneter Drohnen. Aus der Sicht der Parteien sind die Präferenzen der Anhänger von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht im Einklang mit den von „ihren“ Parteien über lange Zeit mehrheitlich vertretenen drohnenskeptischen Positionen. Umgekehrt könnte man aus der Sicht der Wählerschaft argumentieren, dass SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht die mehrheitlichen Präferenzen ihrer Unterstützer vertreten haben und ihnen erst mit der sicherheitspolitischen Zeitenwende 2022 entgegengekommen sind. Die festgestellte unklare Positionierung dieser Parteien könnte auch einer der Gründe sein, warum parteipolitische Orientierungen in den multivariaten Analysen keine direkte Wirkung auf die Einstellung zu bewaffneten Drohnen haben.

Dass die Haltung zu bewaffneten Drohnen besonders stark von langfristig stabilen Haltungen wie der Einstellung zur Bundeswehr und den außen- und sicherheitspolitischen Grundorientierungen abhängt und nur wenig von eher kurzfristig variablen Einstellungen wie den Bedrohungswahrnehmungen beeinflusst wird, spricht für eine gewisse zeitliche Stabilität und eine eher geringe Beeinflussbarkeit dieser Einstellung durch Krisen, Ereignisse oder andere Kurzfristfaktoren. Allerdings ist für umfassende Schlussfolgerungen anzumerken, dass aufgrund mangelnder Verfügbarkeit im vorliegenden Datensatz einige zentrale Determinanten aus der internationalen Forschung zur Erklärung der Einstellung zu bewaffneten Drohnen wie Wissen und ethische oder normative Haltungen nicht berücksichtigt werden konnten. Diese Lücke sowie die suboptimale Erfassung parteipolitischer Orientierungen durch die Wahlabsicht führt dazu, dass der Einfluss der in den Analysen eingeschlossenen Erklärungsfaktoren möglicherweise überschätzt wird.

Für zukünftige Forschung wäre es interessant, diese Determinanten aufzunehmen. Zudem ist es relevant, wie sich die Haltung zu bewaffneten Drohnen und ihre Erklärungsfaktoren durch die Invasion Russlands in die Ukraine und die folgende sicherheitspolitische Zeitenwende möglicherweise verändert haben. Zukünftige Forschung sollte in diesem Zusammenhang den Blick auf die Variablen rücken, die mit der Einstellung zu Russland und den damit verbundenen relevanten Aspekten zusammenhängen. Dafür erscheint eine umfassendere Analyse des kausalen Wirkungsgefüges sinnvoll, die es auch erlauben würde, die indirekten Einflüsse der parteipolitischen Orientierungen angemessener zu untersuchen.

Aus politischer Sicht zeigen die Ergebnisse dieses Aufsatzes, dass die durch den Haushalts- und Verteidigungsausschuss beschlossene Bewaffnung der Heron TP-Drohne von einer relativen Mehrheit der Deutschen unterstützt wird. In dieser Sachfrage gibt es also aus demokratietheoretischer Sicht einen ausreichenden Rückhalt in der öffentlichen Meinung, der aufgrund der vorliegenden Befunde durch die sicherheitspolitischen Veränderungen seit 2020 wohl noch gewachsen sein dürfte. Insofern ist die Antwort der deutschen Bevölkerung auf eine der Gretchenfragen der deutschen Sicherheitspolitik – anders als die einiger Parteien und politischer Akteure bis zur „Zeitenwende“ Ende Februar 2022 – recht eindeutig.