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CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme: Optionen für eine sozial ausgewogene Ausgestaltung

CO2 Pricing in Germany’s Transport and Housing Sector

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Zusammenfassung

Die Einführung einer nationalen CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2021 ist beschlossene Sache: In den Sektoren Verkehr und Wärme soll ein nationales Emissionshandelssystem etabliert werden, in dem die CO2-Preise in den Jahren 2021 bis 2025 fixiert sind und beginnend mit 25 €/t sukzessive ansteigen. Dies bringt höhere Kostenbelastungen für die Verbraucher mit sich. Um dennoch eine breite Akzeptanz für eine CO2-Bepreisung zu gewinnen, wäre ein vielversprechender Ansatz, die daraus resultierenden Einnahmen wieder vollständig an die Verbraucher zurückzugeben. Vor diesem Hintergrund diskutiert dieser Beitrag drei Alternativen zur Rückverteilung der zusätzlichen staatlichen Einnahmen: (a) eine pauschale Pro-Kopf-Rückerstattung für private Haushalte, (b) die Senkung der Stromkosten durch (i) die Steuerfinanzierung der Industrieausnahmen bei der EEG-Umlage und (ii) die Senkung der Stromsteuer und (c) gezielte Zuschüsse für besonders betroffene Verbraucher, etwa in Form einer Erhöhung des Wohngelds. Am treffsichersten im Hinblick auf die Entlastung bedürftiger Haushalte wäre die dritte Alternative. Mit den restlichen Mitteln könnte die unter ökologischen Gesichtspunkten zunehmend obsolet werdende Stromsteuer reduziert werden. Wenngleich es gute Gründe sowohl für eine Pro-Kopf-Rückerstattung als auch für eine Stromsteuersenkung gibt, hat eine Stromsteuersenkung mehrere Vorteile gegenüber einer Pro-Kopfpauschale, insbesondere im Hinblick auf die Sektorkopplung und die Transaktionskosten des Rückverteilungsaufwands, welche bei einer Stromsteuersenkung vernachlässigbar wären.

Abstract

Germany is among the first Member States of the European Union that introduces a separate emissions trading system (ETS) in two of those sectors that are not integrated in the EU ETS so far. It is legally stipulated that until 2021, such a national ETS will be established in Germany’s transport and housing sector. Yet, contrary to the EU ETS, prices for carbon dioxide (CO2) emission certificates will be fixed in the first five years, that is from 2021 to 2025, starting with a price of 25 euros per ton that will increase to 55 euros in 2025. This climate policy instrument will steadily rise the energy cost burden of both households and firms. A promising approach to conserve the currently high acceptance for a carbon pricing in Germany would be to entirely reallocate the resulting revenues to the consumers. This article discusses three alternatives to reallocate the revenues originating from this national carbon pricing: a) a lump-sum per-capita reallocation to private households, b) the reduction of electricity prices due to (i) decreasing the electricity tax to EU minimum tax rates and (ii) the financing of the industry exemptions in the surcharge for the promotion of green electricity by taxes, rather than a higher surcharge for all other consumers, as well as c) targeted financial aids for particularly burdened consumers, for example by increasing the housing benefits of poor households. Most effective with respect to alleviating the burden of poor households would be the third alternative. While raising housing benefits would not require large amounts of money, the remaining CO2 revenues could preferably be employed to reduce Germany’s electricity tax, as this tax is increasingly becoming obsolete from an ecological perspective. Although there are good reasons for both a per-capita reallocation and a reduction of electricity prices, diminishing the electricity tax has several advantages over a per-capita reallocation, particularly with respect to the transaction costs of reallocation, which would be negligible in case of tax cuts.

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Notes

  1. Die Berechnungen berücksichtigen keine Emissionen aus der Gewinnung und Verteilung der Kraft- und Brennstoffe. Zudem werden Autogas und Erdgas aufgrund ihrer geringen Bedeutung im Verkehr nicht berücksichtigt.

  2. Die Mehrwertsteuer wurde hier nicht berücksichtigt, weil die Einnahmen in einem anderen Steuertopf landen werden und es unwahrscheinlich erscheint, dass diese zusätzlichen Einnahmen ebenfalls an die Verbraucher zurückverteilt werden.

  3. Bei Einführung einer CO2-Bepreisung sind u. a. zusätzliche Steuereinnahmen durch nicht vom Emissionshandel erfasste Feuerungsanlagen der Energiewirtschaft und der Industrie zu erwarten (<20 MW Feuerungswärmeleistung), die hier aber nicht berücksichtigt werden.

  4. Die zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung des Diesel- und Benzinverbrauchs der privaten Haushalte, welcher sich im Jahr 2017 auf 14,64 Mrd. l Diesel und 23,19 Mrd. l Benzin belief (Destatis 2019), betragen bei einer CO2-Bepreisung von 25, 45 bzw. 65. € 2,303 Mrd. €, 4,085 Mrd. € bzw. 5,814 Mrd. Diese Beträge müssen zu den in Tab. 6 dargestellten Zusatzsteuereinnahmen für den Sektor private Haushalte hinzuaddiert werden und die Summe muss durch die Zahl der Bundesbürger dividiert werden, um auf die in Tab. 8 genannten Pro-Kopfpauschalen zu kommen.

Literatur

Download references

Danksagung

Für wertvolle Kommentare und Anmerkungen möchte ich mich bei Jean-Pierre Bataille, Clemens Marggraf, Wolf Heinrich Reuter und ganz besonders bei Christoph M. Schmidt sehr herzlich bedanken.

Förderung

Dem BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. danke ich für die finanzielle Förderung dieses Beitrags.

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Authors

Corresponding author

Correspondence to Manuel Frondel.

Anhang

Anhang

Tab. 12 Zusätzliche Steuereinnahmen aus dem Erdgas- und Heizölverbrauch privater Haushalte bei unterschiedlichen CO2-Preisen, wenn keine Verhaltensanpassung erfolgen würde
Tab. 13 Langfristige Reduktion des Heizölverbrauchs privater Haushalte sowie CO2-Einsparung bei unterschiedlichen CO2-Preisen, wenn eine Preiselastizität von −0,3 unterstellt wird
Tab. 14 Langfristige Reduktion des Erdgasverbrauchs des Sektors Gewerbe, Handel und Dienstleistungen Haushalte sowie CO2-Einsparung und zusätzliche Steuereinnahmen bei unterschiedlichen CO2-Preisen, wenn eine Preiselastizität von −0,4 unterstellt wird
Tab. 15 Langfristige Reduktion des Heizölverbrauchs des Sektors Gewerbe, Handel und Dienstleistungen Haushalte sowie CO2-Einsparung und zusätzliche Steuereinnahmen bei unterschiedlichen CO2-Preisen, wenn eine Preiselastizität von −0,3 unterstellt wird

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Frondel, M. CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme: Optionen für eine sozial ausgewogene Ausgestaltung. Z Energiewirtsch 44, 1–14 (2020). https://doi.org/10.1007/s12398-020-00272-y

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