Zentrales Anliegen des Schwerpunkts zur staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiter_innen und Sozialpädagog_innen war die Auseinandersetzung mit der Frage, ob die staatliche Anerkennung ein Relikt aus vergangenen Zeiten oder (noch immer) Nachweis einer besonderen Fachlichkeit ist. Die Beiträge dieses Schwerpunkts machen die Dringlichkeit sichtbar, über die Bedeutung und den Stellenwert der staatlichen Anerkennung für Absolvent_innen von Studiengängen Sozialer Arbeit resp. Sozialpädagogik erneut nachzudenken – dies insbesondere auch angesichts gesellschaftlicher Transformationsprozesse einschließlich veränderter Studienbedingungen.

Die Annahme, dass die staatliche Anerkennung grundsätzlich eine besondere Fachlichkeit von Sozialarbeiter_innen und Sozialpädagog_innen ausweist, lässt sich so nicht (mehr) bestätigen. Vielmehr muss es in Anbetracht aktuell zu erkennender De- und Ent-Professionalisierungsbeobachtungen gemeinsam sowohl darum gehen, geeignete(re) Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung sozialarbeiterischer/-pädagogischer Professionalität zu erarbeiten und zu diskutieren, als auch sich für eine Gestaltung von Rahmenbedingungen einzusetzen, die einer wissenschaftlichen Fortschreibung Sozialer Arbeit förderlich sind. Hiermit einhergehend bedarf es auch einer Positionierung dahingehend, ob eher eine Neubewertung oder ein Abschied (von) der staatlichen Anerkennung angezeigt ist. Hierzu greifen wir in diesem abschließenden Beitrag drei Impulse auf, die in unterschiedlicher Weise in den vorherigen zur Sprache gekommen sind.

Bisherige Zugangsbedingungen zur staatlichen Anerkennung – notwendige Neujustierung

Aktuell wird die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter_in/‑pädagog_in – die Absolvent_innen der Bachelorstudiengänge der Sozialen Arbeit i. d. R. erhalten oder beantragen können – als Bestätigung eines für Einstellungsträger orientierungsleitenden Qualitätsnachweises interpretiert und gilt (mitunter) als Eintrittskarte zum Berufszugang mit entsprechender Vergütung. Wie dies durch die Abweichungen zwischen einem ein- oder zweiphasigen Bachelor-Studium und den uneinheitlichen Vergaberegelungen der Länder (siehe hierzu den Einführungsbeitrag von Margret Dörr und Verena Klomann in diesem Schwerpunkt) letztlich konterkariert wird und welche Ungleichheiten und Undurchsichtigkeiten gleichermaßen für potenzielle Studierende, Absolvent_innen und Arbeitgeber damit verbunden sind, zeigen anschaulich die Ausführungen von Petra Bauer und Marc Weinhardt und Anissa Mahmood in ihren Beiträgen.

So gilt es zu bedenken, dass mit der Einführung des Bachelor‑/Master-Systems die Fokussierung auf die Herstellung von Arbeitsfähigkeit (employability) im Rahmen des Studiums einhergeht – es ist u. E. unstrittig, dass dazu während des Studiums auch eine erste Vorprägung von Arbeitsfähigkeit innerhalb der Praxis zu erfolgen hat. Dabei konstatieren wir, dass das langsame Einmünden in ein Feld und die schrittweise und begleitete Übernahme von Fach- (und Fall‑)Verantwortung nach dem Studium im Rahmen der Berufseinmündung in der Praxis vollzogen und gefördert werden muss. Ein Kriterium, das bisher vorrangig mit dem Anerkennungsjahr verbunden war (und bisweilen auch noch ist). Ausgehend von der Differenzierung in Berufsfähigkeit, die im Rahmen des Studiums grundgelegt werden soll, einerseits und der Berufsfertigkeit, die im Beruf selbst auszubilden ist (Wildt 2012), andererseits sowie die mehrheitliche Integration der für die staatliche Anerkennung erforderlichen Praxiszeiten in das Studium, ist diese Engführung auf das Anerkennungsjahr jedoch brüchig geworden. Vielmehr sind – neben und aufbauend auf den im grundständigen Studium der Sozialen Arbeit integrierten und durch Hochschule und Praxis angemessen begleiteten Praxisphasen – eine konzeptionell grundgelegte sowie durch entsprechende Ressourcen abgesicherte, gut begleitete Berufseinmündung und die hier fokussierte Förderung von Berufsfähigkeit eine zentrale Aufgabe der Praxis (Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe AGJ 2009; Klomann 2016, 2019).

Ganz unabhängig davon erscheint uns zudem fragwürdig, dass mit einem ersten Bachelorstudium bereits die staatliche Anerkennung – soll sie tatsächlich Ausweis einer BESONDEREN Fachlichkeit sein – erteilt werden sollte. Diese Zweifel verstärken sich angesichts der Tatsache, dass aktuell die staatliche Anerkennung lediglich zu einem Zeitpunkt und aufgrund der hochschulbegleiteten Praxiserfahrungen in einem Tätigkeitsfeld, die Funktion eines punktuellen und auf die Erfüllung bestimmter und als relevant markierter Voraussetzungen bezogenen Qualifikationsnachweises übernehmen kann. Und grundsätzlich: Kann tatsächlich ein sechs- manchmal siebensemestriges Bachelorstudium der Sozialen Arbeit (HAW) oder der Sozialpädagogik (Uni) überhaupt mehr als ein Grundstein für die Entwicklung von Professionalität im Hinblick auf die komplexen und vielfältigen Anforderungen der Sozialen Arbeit – wie es Albert Scherr in seinem Beitrag in diesem Schwerpunkt kurz umrissen hat – legen? Müssen in diesem Zusammenhang nicht vielmehr auch empirische Erkenntnisse gewürdigt werden, die deutlich darauf verweisen, dass die mit dem aktuell gültigen Qualifikationsrahmen oder auch in den Modulhandbüchern grundgelegten Kompetenzen nicht zwangsläufig auch im Rahmen eines Studiums erlangt werdenFootnote 1? Die aktuelle Vergabepraxis stellt nachgerade eine Entwertung der staatlichen Anerkennung dar, wenn diese schlicht an einen, wenn auch – akkreditierten sechs- oder siebensemestrigen – Studiengang gekoppelt wird.

Unter Beachtung der gesellschaftlichen, politischen und globalen Entwicklungs- und Umwälzungsprozesse der letzten Jahrzehnte, der immer komplexer und vielfältiger werdenden Problem- und Belastungssituationen sowie der Ausdifferenzierung von Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit sowie dem anhaltenden Bedarf an gut qualifizierten Fachkräften ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass die Debatten um die staatliche Anerkennung nach wie vor primär auf den Konflikt des Vergaberechts, der historisch geprägten Vormachtstellung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und der Gesamthochschulen einerseits und dem Bemühen der Universitäten, ebenfalls die staatliche Anerkennung vergeben zu dürfen, andererseits reduziert werden.

Gerade mit Blick auf die zunehmend komplexer werden Anforderungen an die Soziale Arbeit wäre doch zu prüfen, welche Inhalte und Kompetenzen tatsächlich in einem sechs- oder siebensemestrigen Bachelorstudiengang vermittelt und erworben werden können und welche Wissensbestände für eine professionelle Soziale Arbeit unabdingbar sind. Dann wäre die Debatte um die staatliche Anerkennung dahingehend zu verändern, dass – zumindest für einige (noch genauer zu erschließende) Tätigkeitsfelder der Sozialen Arbeit – der Bachelor-Abschluss schlicht nicht ausreichend qualifizieren kann, weil die zu erlangenden Kompetenzen zu vielseitig sind, um dies in der zur Verfügung stehenden, kurzen Zeit zu realisieren. Wenn gerne die sogenannten hoheitlichen Aufgaben herangeführt werden, für die die staatliche Anerkennung als Voraussetzung gelten soll – dann wäre doch genau hier zu hinterfragen, ob für diese Felder, die durch besondere Macht- und Eingriffsbefugnisse gekennzeichnet sind, nicht ein ausgeprägteres Maß an Professionalität erforderlich ist, das bspw. eine differenzierte und sinnvollerweise in Masterstudiengängen angesiedelte sowie auf Praxiserfahrungen bezugnehmende Auseinandersetzung mit Macht- und Herrschaftsverhältnissen, Machtasymmetrien, Gerechtigkeitsvorstellungen etc. erfordert (siehe Beitrag von Susanne Bücken in diesem Schwerpunkt). Und wenn es um spezifisches Verwaltungswissen geht, dann muss genau das ggfs. in der Praxis erworben und ggfs. auch zertifiziert nachgewiesen werden.

In Anbetracht der kontinuierlichen Veränderungen gesellschaftlicher und globaler Problemlagen, der Weiterentwicklung rechtlicher Grundlegungen, der Erweiterung von empirischen Erkenntnissen und theoretischen Wissensbeständen usw. wäre zudem vielmehr ein kontinuierlicher Nachweis erforderlich, der die stetige Aktualisierung und Weiterentwicklung professioneller Wissensbestände, professioneller Handlungskompetenz und Reflexivität über das gesamte Berufsleben hinweg nachweisen würde – wie es in anderen Professionen und in Bezug zur Sozialen Arbeit in anderen Ländern schon lange der Fall ist. Hiermit einhergehend wäre die Etablierung eines Berufsregisters, das nicht staatlich, sondern in der Profession verankert ist, u. E. dringend angezeigt. Darüber könnte der Berufszugang geregelt sowie die Einhaltung professioneller Standards aus der Profession heraus überprüft werden (siehe hierzu den Beitrag von Albert Scherr in diesem Schwerpunkt).

Anhaltender Fachkräftebedarf – Professionalitätssicherung statt Aufweichung des Fachkräftegebots

Der anhaltende und in absehbarer Zeit vermutlich auch nicht abnehmende Fachkräftebedarf bringt ebenfalls Klärungsbedarfe mit sich – stellt er doch die Praxis vor vielfältige Herausforderungen: So geht es nicht selten darum, bisher etablierte fachliche Standards auf den Prüfstand zu stellen, da sie mit dem verfügbaren Personal kaum mehr realisierbar sind. Hiermit einhergehend wird in der Kinder- und Jugendhilfe (aber auch in anderen Bereichen) die Tendenz beziehungsweise das Bemühen deutlich, das Fachkräftegebot aufzuweichen und bspw. auch anderen Berufsgruppen den Zugang zu bestimmten Tätigkeitsbereichen zu ermöglichen (Oelerich und Hengstenberg 2022). Auch die Verlagerung sozialpädagogischer Aufgaben ins Ehrenamt (Engelbracht et al. 2023) sowie hiermit einhergehende Tendenzen der Entprofessionalisierung (Graf 2017) sind zu beobachten. Ist es in Anbetracht dieser oft prekären Situation in der Praxis nicht nahezu verwerflich, dass es uns im disziplinären und professionellen Diskurs bisher nicht gelungen ist, altgediente Grabenkämpfe rund um die staatliche Anerkennung zu überwinden und konstruktive Vorschläge zur Neujustierung der mit ebendiesem Zertifikat verbundenen Qualitätsannahmen zu entwickeln? Und, der als verbindend erhoffte Begriff Soziale Arbeit hat sich einerseits zwar hinsichtlich der Feldbezeichnung oder auch der Studiengänge etabliert – anderseits gehen hiermit aber Verunsicherungen und Unklarheiten einher, die dringend einer fundierten Auseinandersetzung und auch Positionierung bedürfen (siehe hierzu den Beitrag von Margret Dörr und Verena Klomann in diesem Schwerpunkt). Dies insbesondere auch im Hinblick auf die disziplinäre und professionelle Verortung der Studierenden und Absolvent_innen.

Mit Blick auf die komplexen Anforderungen der Sozialen Arbeit wäre es doch gerade erforderlich, Professionalität zu erhöhen, anstatt diese im Zuge der o. g. Bewältigungsstrategien zu unterminieren. In der Folge rückt auch die Notwendigkeit eines anspruchsvollen Studiums, das nicht nebenbei, sondern nur mit der erforderlichen Anstrengung bewältigt werden kann, in den Mittelpunkt der Betrachtung. Hiermit einhergehend müssten die Komplexität und Vielschichtigkeit des gegenwärtigen Studienangebots dringend kritisch diskutiert werden: Die Vielzahl an Studiengängen steht nicht nur einer generalistisch ausgerichteten Qualifizierung und der Entwicklung eines professionellen Profils als Sozialarbeiter_in/Sozialpädagog_in entgegen, sondern erzeugt auch für Studieninteressierte, Studierende und die Praxis eine solche Unübersichtlichkeit, dass immer weniger nachvollziehbar ist, in welchem Studiengang eigentlich welche Kompetenzen entwickelt werden können und für welche Tätigkeitsprofile dieser wiederum qualifiziert (Klomann 2022; Voigtsberger 2019). Die unterschiedlichen Hochschultypen, die vielfältigen Studienformate, aber auch die differente Studiendauer, die (Un‑)Möglichkeit des Erwerbs der staatlichen Anerkennung sowie die Realisierung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen (integriert oder nachgelagert) oder die (mitunter begrenzten) Zugangsmöglichkeiten zu bestimmten Arbeitsfeldern erhöhen diese Komplexität weiter. Während hiermit einerseits die Vielfalt an Qualifizierungswegen gesteigert und die Entscheidung für einen beruflichen Weg in der Sozialen Arbeit vermutlich an Attraktivität gewinnt, werden andererseits die Verständigungen auf fachliche (Mindest‑)Standards in Studium und Praxis erschwert oder gar verunmöglicht. Die bereits oben angesprochenen De- oder Ent-Professionalisierungsszenarien werden damit aber eher begünstigt.

Gemeinsamer Qualifikationsrahmen – professionalitätsförderndes Studium als gemeinsamer Auftrag

Wenn die staatliche Anerkennung obligatorisch innerhalb der Studienstruktur erworbenen und im Rahmen der Modulprüfungen nachgewiesenen Kompetenzen aufbaut und mit dem Zeugnis vergeben wird, stellt sich die Frage, was tatsächlich mit dieser staatlichen Anerkennung abgebildet wird/werden kann. Aktuell scheint es vielerorts einfach eine Zugabe zum Zeugnis zu sein, bei der viele Studierende gar nicht wissen, was es damit auf sich hat. Studierende hingegen, bei denen die staatliche Anerkennung erst in einem nachgelagerten Anerkennungsjahr erworben wird, fühlen sich gegenüber denjenigen Studierenden benachteiligt, die diese im regulären Studienverlauf miterwerben. In der Praxis wird die Bedeutung der staatlichen Anerkennung (wie Anissa Mahmood es in ihrem Beitrag in diesem Schwerpunkt gezeigt hat) zunehmend diskutiert und auf den Prüfstand gestellt. In Anbetracht des anhaltenden Fachkräftebedarfes ist damit zu rechnen, dass Sozialarbeiter_innen/‑pädagog_innen, die diese postgradual erwerben müssten, ggfs. darauf verzichten, da sie – sofern sie die fachliche und persönliche Eignung dennoch mitbringen – ohnehin eine Anstellung erhalten.

Die mit der Bologna-Reform etablierten Akkreditierungsverfahren zielen darauf ab, dass alle Studiengänge eines bestimmten Fachgebiets die hier als relevant identifizierten Inhalte aufgreifen und den Erwerb der erforderlichen Kompetenzen ermöglichen. Genau hier wäre also zu fragen, ob die bisher gültigen Bezugspunkte so (noch) angemessen und gültig sind, oder ob diese verändert werden müssen. Für Studiengänge der Sozialen Arbeit – die wir in ihrer Tradition sowohl aus der Sozialarbeit als auch aus der Sozialpädagogik gespeist verstehen – ist ein solches Instrument gegenwärtig der Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit (Fachbereichstag Soziale Arbeit 2016). Allerdings ist dieser sehr stark durch die Ausrichtung der (vormals Diplom‑)Studiengänge an den Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften geprägt – die Studiengänge der universitären Sozialpädagogik wurden hier nicht gewürdigt. Der Qualifikationsrahmen zeigt zudem eine große Schnittmenge zum Kerncurriculum Soziale Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit DGSA 2016) – zum Kerncurriculum Erziehungswissenschaft der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) (Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft 2010) allerdings nicht.Footnote 2 Wenn nun die seit vielen Jahren thematisierte theoriesystematische und auch aufgabenbezogene Annäherung und Verschmelzung von Sozialarbeit und Sozialpädagogik und die hiermit verbundene Zusammenführung in der Bezeichnung Soziale Arbeit – die auch hinsichtlich des Feldes, vor allem aber bzgl. der Studiengänge genutzt wird – tatsächlich tragfähig werden und sein soll, dann müsste auch in der Ausrichtung der Studiengänge dieses Zusammenwachsen gewürdigt werden. Konkret würde dies bedeuten, dass ein gemeinsames Verständnis zu einem gemeinsamen Qualifikationsrahmen oder auch Kerncurriculum Soziale Arbeit zu entwickeln wäre, das sowohl für Studiengänge an HAWen als auch für Studiengängen der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik an Universitäten geltend gemacht werden kann. Ob einzelne Elemente – wie bspw. die rechtlichen Grundlegungen – bei universitären Studiengängen, die i. d. R. ein Schwerpunktbereich der erziehungswissenschaftlichen Studiengänge sind, durch Zusatzangebote, fachbereichsübergreifende Kooperationen, spezifische Nebenfächer o. Ä. abgedeckt würden, müsste dann in den Akkreditierungsverfahren geprüft und ausgewiesen werden. Und gleichzeitig müsste bei Studiengängen an den HAWen selbstverständlich ein Augenmerk darauf liegen, dass die alleinige Verortung in der sozialarbeiterischen Tradition dieser anvisierten Verwobenheit auch nicht gerecht wird – und hier die Sozialpädagogik keinesfalls als Bezugswissenschaft, sondern als Teil der Fachwissenschaft der Sozialen Arbeit zu verstehen, zu etablieren und zu lehren ist.

Schlussgedanken

Ein in dieser Weise gemeinsam getragenes Engagement für eine hochwertige und professionalitätsfördernde Qualifizierung von Studierenden in Studiengängen der Sozialen Arbeit – als verbindender Überbegriff für Sozialarbeit und Sozialpädagogik – würde einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung bisheriger Errungenschaften in der Professionalisierung der Sozialen Arbeit sowie ihrer Weiterentwicklung leisten. Ein zentrales Element dieses Entwicklungsprozesses muss die Auseinandersetzung mit der staatlichen Anerkennung sein: Auf Basis der voranstehenden Auseinandersetzung scheinen die Neujustierung von Qualitätskriterien und Vergabepraxis und die Frage danach, ob die mit der staatlichen Anerkennung verbundenen Qualitätskriterien – so, wie schon 2008 von der JFMK angeregt – in die akkreditierten (Master‑)Studiengänge der Sozialen Arbeit integriert werden sollten, nicht länger aufschiebbar. Bedeutungsvoll wäre dabei, dass dieser Diskurs aus Profession und Disziplin heraus geführt – und hier tragfähige Entwicklungsimpulse erarbeitet werden.