Wie finden in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe queere Jugendliche Raum? Wie werden sie berücksichtigt – sichtbar oder unsichtbar gemacht? Wie werden junge Menschen, die sich abseits von heteronormativen Wertvorstellungen positionieren, in der Kinder- und Jugendhilfe adressiert? Mit diesen Fragen setzt sich der Schwerpunkt „Kinder- und Jugendhilfe und LGBTIQ*“ auseinander und möchte die unterschiedlichen Felder der Kinder- und Jugendhilfe für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt sensibilisieren.

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© Ruth Hebler

So wurde der Themenschwerpunkt „Kinder- und Jugendhilfe und LGBTIQ*“ angekündigt und wir freuen uns, dass wir mit diesem Schwerpunkt ein Thema umsetzen können, das empirisch längst überall gegenwärtig ist, mit dem jedoch nach wie vor fachliche Unsicherheiten und Fragen einhergehen. Aussagen wie „Bei uns im Jugendtreff gibt es keine schwulen Jugendlichen“, die wir auf einem Fachtag zum Thema „LGBTIQ* und Kinder- und Jugendhilfe“ hörten, lassen uns nachdenklich zurück. Empirisch kann diese Aussage nicht zutreffen, da sich fünf bis zehn Prozent aller Menschen als homosexuell positionieren. Es handelt sich also möglicherweise vielmehr um ein Unsichtbarmachen und mangelnde Sensibilität. Oder aber die Aussage ist so zu lesen, dass queere Jugendliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit meiden, wenn es ihnen möglich ist, weil sie sich dort nicht verstanden und angenommen fühlen.

Begrifflichkeiten und Glossar

Mit LGBTIQ* fokussieren wir auf Menschen, die sich als lesbisch, gay (schwul), bisexuell, trans*/transgeschlechtlich, intergeschlechtlich und/oder queer positionieren. Mit dem Sternchen „*“ wird darauf hingewiesen, dass auch diese Positionierungen stets heterogen sind und hier nicht von einer Ausschließlichkeit, Abgeschlossenheit oder einer Homogenisierung einer realen Gruppe ausgegangen werden darf.

In der Thematisierung und Auseinandersetzung mit LGBTIQ* wird häufig deutlich, dass „I“, also intergeschlechtlich, zwar in der Abkürzung Eingang findet, in den jeweiligen Studien oder Argumentationen wird die Lebenssituation von intergeschlechtlichen Menschen dann aber wenig beleuchtet und diskutiert. Daher freuen wir uns besonders über den Beitrag von Kerstin Schumann, der sich mit der Notwendigkeit der Einbeziehung von Inter* in die Debatte um Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt und dies in Bezug auf die Frage von Kindeswohl diskutiert.

Damit verbunden ist das notwendige Hinterfragen von Zweigeschlechtlichkeit. Seit 2018 ist es im deutschen Personenstandsrecht möglich, neben „männlich“ und „weiblich“ die Kategorie „divers“ eintragen zu lassen. Dennoch sind heteronormativen Vorstellungen fest in unserer Gesellschaft verwoben und es bedarf gezielter Aktivitäten, daran zu rütteln und das Denken in bipolaren Kategorien (Mann – Frau) aufzubrechen. Geschlecht ist weder eindeutig noch unveränderbar. Dasselbe gilt für die Begehrenspositionen.

Die Bezeichnungen im Detail:

  • Cis-Geschlechtlichkeit bezeichnet Menschen, die sich mit dem Geschlecht identifizieren, welches ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.

  • Transgeschlechtlichkeit bezeichnet Menschen, die in einem anderen Geschlecht leben, als ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, aber auch Menschen, die sich gar nicht einer Geschlechterkategorie zuordnen, die Geschlechter wechseln oder sich mehreren Geschlechtern zugehörig fühlen.

  • Intergeschlechtlichkeit (oder Inter*) bezeichnet Menschen, deren genetische, hormonelle oder körperliche Merkmale weder ausschließlich männlich noch ausschließlich weiblich sind.

Heteronormativität in pädagogischen Feldern

Schmidt und Schondelmeyer (2015) zeigen auf, dass sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der pädagogischen Praxis kein oder wenig Thema ist. Elisabeth Tuider macht deutlich, dass pädagogische Arbeit – ob innerhalb oder außerhalb der Schule – nach wie vor auf kaum hinterfragten Annahmen von eindeutigen, kohärenten und identitären Zugehörigkeiten hinsichtlich Geschlecht, Sexualität, aber auch Nationalität und körperliche und geistige ‚Unversehrtheit‘ basiert (Tuider 2016, S. 57). Damit wird sowohl deutlich, dass Schule nach wie vor eine Arena darstellt, welche durch Heteronormativität gekennzeichnet ist. Darüber hinaus wird der Blick aber auch auf pädagogische Angebote abseits der Schule gelenkt. Auch diese Angebote basieren auf heteronormativen Annahmen. Queere Jugendliche sind jedoch in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe längst Realität, dennoch kann und muss kritisch gefragt werden, wie die jeweiligen Feldern auf queere Kinder und Jugendliche eingestellt sind, welche Angebote sie bereithalten, welche Praktiken der Unsichtbar-Machung zu beobachten sind, welche Diskriminierungen junge Menschen erleben (müssen).

In unserem Schwerpunkt …

  • … fokussiert Mart Busche auf die Offene Kinder- und Jugendarbeit und fragt am Beispiel dieses niedrigschwelligen, offenen Angebotes für alle Kinder und Jugendlichen danach, ob von einer Post-Heteronormativität zu sprechen ist.

  • … greifen Steffen Baer und Davina Höblich auf verschiedene Interviews mit (sozial-) pädagogischen Fachkräften zurück und machen deutlich, wie ein affirmativer Ansatz aussehen kann, bzw. wo dieser auch an Grenzen stößt.

  • … gehen Fabian Baier und Stephanie Nordt, die als Bildungsreferent*innen bei Queerforamt aktiv sind, auf konkrete Herausforderungen und die damit verbundenen Unsicherheiten auf Seiten der Fachpraxis ein und stellen einen konkreten Weiterentwicklungsvorschlag bereit.

  • … beschäftigt sich Kerstin Schumann mit der Notwendigkeit der Einbeziehung von Inter* in die Debatte um Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe und diskutiert dies in Bezug auf das Kindeswohl.

  • … beleuchtet Angela Rein das Feld der stationären Kinder- und Jugendhilfe und fragt danach, wie queere junge Menschen rückblickend die Zeit in der Wohngruppe erlebt haben und wie dort Heteronormativität im Alltag zum Ausdruck kommt.

Gefahr der Homogenisierung – Notwendigkeit einer intersektionellen Perspektive

Deutlich wird in den Beiträgen des Schwerpunkts, dass LGBTIQ*-Jugendliche nicht eine Gruppe sind und es auch nicht darum geht, Menschen, die sich queer positionieren, zu homogenisieren. So wird in nahezu allen Beiträgen auf die Notwendigkeit einer intersektionellen Betrachtung hingewiesen. Mit einer solchen Perspektive, die verschiedene Differenzkategorien – wie race, gender, class, aber auch Gesundheit/Körperlichkeit – sichtbar macht und darauf verweist, dass sich Ungleichheiten durchaus in diesen Verwobenheiten verstärken oder andere auch abschwächen können. Die Perspektive der Intersektionalität ist auch bedeutsam, um rassistische Bilder zu hinterfragen, die häufig im Kontext von LGBTIQ*-Jugendlichen aufgerufen werden, wenn bei Migrations-Anderen auf Probleme der Heteronormativität im familiären Kontext verwiesen wird oder im Kontext von Behinderung queere Lebensweisen de-thematisiert werden.

Zwischen Verbesonderung und Ignoranz

Angebote der Kinder- und Jugendhilfe haben stets mit dem grundlegenden Dilemma zu tun, wie Angebote geschaffen werden können, ohne dabei gleichzeitig Menschen zu verbesondern. Angebote wie Coming-Out-Gruppen, Mädchenarbeit oder ähnliches de-thematisieren Zwischenräume und Uneindeutigkeiten. Hierbei wird jedoch ein Spannungsfeld aufgerufen, das Christine Riegel (2017) als Verbesonderung versus Ignoranz bezeichnet. So lassen sich in der pädagogischen Arbeit insbesondere zwei Praktiken beobachten: Die Verbesonderung der jeweiligen Adressat*innen und damit verbunden Othering-Prozesse als Herstellung von „den Anderen“ und als Abweichende von der Norm und die Ignoranz, die über das Unsichtbarmachen „des Anderen“ heteronormative Deutungen stärkt und Vielfalt aberkennt.

Eine einheitliche Antwort auf die Frage, wie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt umgehen, lässt sich freilich nicht liefern. Zu vielfältig sind die Angebote und die jeweiligen Menschen und Haltungen. Genau darin liegt möglicherweise aber eine Gefahr, weil sexuelle und geschlechtliche Vielfalt eben nicht strukturell verankert sind, sondern das Prinzip Zufall eine bedeutende Rolle spielt. So lässt sich die Angebotslandschaft eher als eine Art Kontinuum beschreiben.

Dabei gibt es Angebote, die explizit die LGBTIQ*-Jugendlichen adressieren und sich als Schutzräume und Angebote des Empowerments verstehen. Mit Riegel (2017) ist hier auch von einer Verbesonderung auszugehen, welche aber in den jeweiligen sozialpädagogischen Angeboten erforderlich ist, um die Idee eines Schutzraumes zu ermöglichen und Menschen, die in vielfältigen Angeboten häufig als „die Anderen“ gelabelt werden bzw. sich selbst als „die Anderen“ erleben müssen, weil ihre geschlechtliche Identität oder Begehrensposition nicht mitgedacht wird. Exemplarisch sei hier auf vielfältige Angebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit verwiesen und das „Praxisbuch Q* – Queere Vielfalt in der Jugendarbeit“ (Landesjugendring Niedersachsen e. V. 2018).

Darüber hinaus gibt es Angebote, die LGBTIQ* nicht explizit adressieren, die aber aufgrund von Mitarbeiter*innen und fachlichen Kompetenzen und Haltungen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt stets mitdenken und -reflektieren. Interessant ist hier, dass ähnlich wie in anderen Bereichen auch, insbesondere Menschen, die sich selbst als LGBTIQ* positionieren Angebote für LGBTIQ*-Jugendliche machen und eine Sensibilität dafür haben. Schließlich gibt es nach wie vor Angebote, in denen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt nicht mitgedacht werden. Um nochmals auf eine Aussage von dem bereits oben erwähnten Fachtage „LGBTIQ* in der Kinder- und Jugendhilfe“, der 2018 an der Universität Hildesheim stattfand, einzugehen: Hier berichtete ein Mitarbeiter aus der stationären Kinder- und Jugendhilfe, dass in seiner Einrichtung das Prinzip der offenen Türen als sexualpädagogisches Konzept vorhanden sei. So dürfen ein Junge und ein Mädchen nur bei offener Tür gemeinsam im Zimmer sein. Zwei Jungs hingegen dürfen bei geschlossener Türe gemeinsam im Zimmer sein. Ein Studierender fasste das folgendermaßen zusammen: „Wow, endlich mal Vorteile, wenn man schwul ist“. Diese durchaus zugespitzte Aussage bringt jedoch sowohl die Kritik an einer Praktik der offenen Türen als sexualpädagogisches Konzept zum Ausdruck als auch das Unverständnis, nach wie vor junge Menschen stets als heterosexuell zu adressieren.

Zwischen institutioneller Diskriminierung und individuellem Zugewandt-Sein

Deutlich ist, dass die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe vielfältig so sind, dass LGBTIQ*-Personen sich nicht immer verstanden und gesehen fühlen (Beispiele hierfür sind Toiletten für zwei Geschlechter, Formulare mit eindeutigen Geschlechtszuweisungen oder die klare Adressierung von Pflegevater und Pflegemutter in Formularen auch bei homosexuellen Pflegeeltern). Als ein Beispiel der institutionellen Diskriminierung kann die sogenannte Stiefkindadoption in Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern benannt werden. Wissen wir, dass es Kindern in queeren Familien recht gut zu gehen scheint (Rupp 2009), so wird ebenfalls sichtbar, dass die rechtliche Situation das Herstellen von Familie für queere Familien nach wie vor erschwert. Seit dem 01.01.2005 ist die Stiefkindadoption durch die Lebenspartner*in in Deutschland rechtlich möglich. Mit der Einführung der „Ehe für alle“ 2017 ist zwar das gemeinsame Adoptionsrecht verbunden, die Stiefkindadoption bleibt als Verfahren erhalten, um als gleichgeschlechtliches Paar ein gemeinsames Sorgerecht und eine gemeinsame verwandtschaftliche Beziehung zu dem – eben auch gemeinsamen – Kind herzustellen. Hier ist also ein zentraler Unterschied zu heterosexuellen Ehen zu verzeichnen, in welchen der verheiratete Partner automatisch Elternteil ist, egal ob biologisch nachweisbar oder nicht. Möglichkeiten von Mehr-Elternschaften oder auch der sofortigen Eintragung von zwei Müttern bei Geburt wie sie in Dänemark möglich sind, werden bislang in der BRD (noch) nicht weiterverfolgt.

Im Lehr-Forschungs-Projekt „Queere Familien“ (2018 bis 2019) wurden queere Eltern befragt; insbesondere die Praktik der Stiefkindadoption wird von den interviewten Müttern als belastend und diskriminierend hervorgehoben. Sie stellt eine Gefahr für die Paarbeziehung dar, weil es zu ungleichen Positionen zwischen Mutter und Co-Mutter kommen, insbesondere bis die Stiefkindadoption stattgefunden habe und somit die Elternschaft rechtlich für beide Elternteile anerkannt ist. Darüber hinaus hat das Kind bis zur Stiefkindadoption rechtlich nur ein Elternteil, was ebenfalls als Gefahr und Belastung gesehen wird. Als herausfordernd thematisieren die Interviewpartner*innen jedoch vor allem die Situation des Überprüft-Werdens und die Ungerechtigkeit, dass sie trotz Ehe und trotz der gemeinsamen Entscheidung ein Kind zu bekommen, das Verfahren der Stiefkindadoption über sich ergehen lassen müssen (Arns et al. 2019; Mangold und Schröder 2020).

Wir greifen exemplarisch auf einen Interviewauszug zurück, in dem das Verhalten der Mitarbeiterin des Jugendamts von den interviewten Eltern als wertschätzend eingeordnet wird.

„B: Die war auch ganz toll. Das war die hier, bei der wir hier waren zur Adoption quasi und sie uund normalerweise muss das Kind sagt man muss das Kind erst ein Jahr alt sein, damit man feststellen kann, ob irgendwie ne Bindung da ist und so [T: die Bindung steigt] B: Ja bla bla. [alle lachen] Ja aber die war halt super. Sie ist direkt zum Hausbesuch gekommen und hat dieses Gutachten total schnell geschrieben. Sie hat sich nicht mal alle Zimmer angeguckt. Wir haben nett mit ihr Kaffee getrunken. Die war wirklich toll da haben wir wirklich Glück gehabt. Und hat ein ganz tolles Gutachten geschrieben und dann ähm. Also unser Kind ist Anfang Februar geboren und am 06.12. des gleichen Jahres war dann schon gleich der Termin am Amtsgericht“ (Interview mit lesbischen Eltern B und T)

In dieser Beschreibung wird deutlich, dass die Mitarbeiterin schnell handelt, um nicht zu viel Zeit bis zur Stiefkindadoption verstreichen zu lassen und dass sie nicht als kontrollierend wahrgenommen wird, dass sie nicht mal alles sehen will. Gebündelt wird dies im Bild des netten gemeinsamen Kaffeetrinkens. Hiermit wird ausgedrückt, dass die Mitarbeiter*innen Spielräume in den vorhandenen Strukturen der Stiefkindadoption haben, indem sie schnell(er) handeln, weniger kontrollieren und die Situation sozial angenehm und anerkennend gestalten. Die Frauen fühlen sich durch die Jugendamtsmitarbeiterin ernst genommen in ihrem Bedürfnis, möglichst schnell die Stiefkindadoption hinter sich zu bringen und sie fühlen sich über die geringe Kontrollwahrnehmung wertgeschätzt. Dennoch kann in dem angeführten Beispiel die strukturelle Ungerechtigkeit, die in der rechtlichen Regelung der Stiefkindadoption für queere Familien angelegt ist, nicht aufgelöst werden. Selbst ein schnelles Handeln der Jugendamtsmitarbeiterin in diesem Beispiel lässt das Verfahren der Stiefkindadoption zehn Monate dauern. So lässt sich an diesem Beispiel zeigen, dass es auf struktureller Ebene darum geht, Ungleichheiten abzubauen. Dennoch lassen sich auch im Rahmen von institutionellen Regelungen wertschätzende Formen des Umgangs finden und die Mitarbeiter*innen haben Spielräume, in denen sie sich verhalten können.

Ziel des Schwerpunkts

Wir möchten mit diesem Schwerpunkt dazu einladen, die Vielfältigkeiten und Machtverhältnisse von geschlechtlichen Positionierungen und Begehrenspositionen in allen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zu reflektieren und die jungen Menschen ernst zu nehmen, sie in und mit ihren Bedürfnissen zu unterstützen. Damit verbunden ist für pädagogische Fachkräfte, sich mit den eigenen normativen Positionierungen auseinanderzusetzen und diese gegebenenfalls zu hinterfragen. Das bedeutet auch, die geschlechtliche und sexuelle Positionierung der jungen Menschen dort zum Thema zu machen oder ihnen dann einen Raum zu geben, wenn dies von den Jugendlichen gewünscht ist und sie nicht strukturell und stetig zu verbesondern. Die jungen Menschen in ihren Lebensentwürfen zu unterstützen, ihnen Ansprechperson und Unterstützer*in zu sein in Identitätsfragen und im Coming-Out. Damit verbunden ist schließlich auch das Eintreten gegen heteronormative Denkweisen und Machtstrukturen und somit eine Mitgestaltung und Einmischung weit über die individuelle Arbeit mit den*dem jeweiligen Adressat*in.