Meldungen über gewalttätige Übergriffe auf Einsatzkräfte der Polizei haben seit einigen Jahren in der medialen Berichterstattung zugenommen, es häufen sich aber auch Berichte über Gewalterfahrungen von Rettungskräften in den Medien. Diese werden bei ihren Tätigkeiten behindert oder sind respektlosen bis gewalttätigen Umgangsweisen ausgesetzt. Terrorakte oder Amokläufe erfordern besondere Einsatztaktiken, da es sich hier um Situationen handelt, bei denen viele Menschen zu Schaden kommen können, und auch im Zusammenhang mit den Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen kommt der zunehmenden Gewalt gegen Rettungskräfte eine verstärkte politische und gesellschaftliche Bedeutung zu. Dieser Entwicklung und deren Ursachen sowie den damit verbundenen Herausforderungen ist der vorliegende Beitrag gewidmet.

Bislang erhielt die wissenschaftliche Untersuchung der Gewalt gegen Rettungskräfte wenig Aufmerksamkeit, weil der Fokus empirischer Untersuchungen meist auf der Erforschung der Gewalt gegen Polizeibeamten/Polizeibeamtinnen lag (Rau und Leuschner 2018, S. 316). Neben einem beobachtbaren Zuwachs der medialen Berichterstattung über Gewalt gegen Rettungskräfte zeichnet sich dieser Anstieg ebenfalls in Befragungen und Statistiken ab. Dies spricht für einen tatsächlichen Zuwachs der Übergriffe und nicht nur für eine wachsende Präsenz des Themas in der Öffentlichkeit, wobei das Dunkelfeld in diesem Bereich allerdings bislang nicht aufgehellt werden konnte. Es wird aber vermutet, dass das Ausmaß und die Häufigkeit der gewalttätigen Übergriffe gegen Rettungskräfte wesentlich höher liegen, als die Daten im Hellfeld zeigen (Dressler 2017a, S. 3).

Während die Opferwerdung von Einsatzkräften der Polizei jährlich in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) abgelesen werden kann, wurden erst in den letzten Jahren in Deutschland vermehrt Fälle von gewalttätigen Übergriffen gegen Einsatzkräfte der Feuerwehr und von Hilfsorganisationen registriert (Dressler 2017a, S. 3). Seit dem Jahr 2011 gibt es in der PKS eine eigene Erfassung der Gewalttaten gegenüber Rettungskräften, seitdem nimmt die registrierte Gewalt gegen Rettungskräfte kontinuierlich zu. Oftmals werden in den offiziellen Statistiken, wie etwa auch in der PKS, jedoch die Tätigkeitsbereiche der Rettungskräfte nicht gesondert aufgeführt, sondern neben den Polizeikräften als andere Einsatzkräfte zusammenfassend subsumiert (Sefrin et al. 2021, S. 2).

Rau und Leuschner (2018) erstellten einen Überblick über die bisherigen Arbeiten in Deutschland, die sich mit Gewalterfahrungen von Rettungskräften befassen. Sie betrachteten zudem 7 Studien aus den Jahren 2008 bis 2018 näher (Rau und Leuschner 2018, S. 321 f.), die allerdings nur bedingt miteinander vergleichbar sind, weil sie sich beispielsweise in den betrachteten Grundgesamtheiten (beispielsweise in der Art der Profession) oder bei den Gewaltdefinitionen unterscheiden (S. 320 f.). Auch verweisen die Autoren darauf, dass in den Retrospektivbefragungen die Häufigkeiten der Gewaltvorfälle nicht konkret angegeben werden konnten (S. 321).

In einer Zusammenschau der einbezogenen Befunde zeigte sich im Hinblick auf die Art und den Umfang von Gewalt, dass eine große Spannweite der angegebenen Gewaltvorkommnisse existiert. In allen betrachteten Untersuchungen wurde verbale Gewalt häufiger berichtet als körperliche Gewalt (S. 323). Für einen 12-Monats-Zeitraum kamen die Studien zu dem Ergebnis, dass zwischen 60,0 % und 97,5 % der befragten Personen verbale Gewalt erfahren hatten. Für diesen Zeitraum berichteten zwischen 12,7 % und 84,0 % der Befragten von Erfahrungen mit physischer Gewalt (S. 323). Vergleicht man situative Merkmale, wird ersichtlich, dass die Vorfälle von Gewalt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum vorkamen. Nach 5 der betrachteten Studien ereigneten sich die Angriffe überwiegend abends oder in der Nacht sowie an Feiertagen und Wochenenden (S. 324). Vier Studien kamen zu dem Schluss, dass die Angriffe vermehrt unmittelbar nach dem Eintreffen der Rettungskräfte sowie bei der Diagnosestellung erfolgten. Die Merkmale der tatverdächtigen Personen sind, sofern sie in den Studien erhoben wurden, nach der Übersicht von Rau und Leuschner weitestgehend einheitlich (S. 324). In ca. 70 % der Fälle gingen die Angriffe von den behandelten Personen selbst oder deren Angehörigen oder Freunden/Freundinnen aus (S. 325). Die meisten angreifenden Personen waren männlich und in einem Alter von 20 bis 29 Jahren. Häufig spielte eine Alkoholisierung oder eine andere Intoxikation bei den Angriffen eine Rolle. Einige angreifende Personen wiesen einen Migrationshintergrund auf. Mögliche Ursachen könnten nach Meinung der Autoren in Verständigungsproblemen und kulturellen Konflikten sowie „unterschiedlichen Erwartungshaltungen“ liegen (S. 325).

Das Kriminologische Seminar der Universität Bonn hat sich den Gewalterfahrungen von Rettungskräften in einer Studie gewidmet, die Erkenntnisse über die Art und das Ausmaß der Übergriffe liefert und Möglichkeiten zur Prävention benennt. Ziel der Studie war es, mittels einer onlinebasierten quantitativen Opferbefragung (n = 1659) und ergänzenden Gesprächen mit Wachmannschaften von Berufsfeuerwehren und Hilfsorganisationen an 25 Feuer- und Rettungswachen in Berlin, Hamburg, München und Köln die Häufigkeit und Art der Übergriffe abzubilden. Außerdem sollte die subjektive Sichtweise der Einsatzkräfte der Ableitung von Präventionsmaßnahmen dienen (Dressler 2017a, S. 3). Wie bereits oben angemerkt, ist die Häufigkeit von verbalen Übergriffen rückblickend über einen bestimmten Zeitraum für die befragten Einsatzkräfte schwierig zu erheben, da sich die meisten Einsatzkräfte nicht genau erinnern können, wie häufig sie etwa mit Beleidigungen konfrontiert wurden (S. 3).

Hinsichtlich der physischen Gewalt ergab die Untersuchung, dass leichtere körperliche Angriffe wie etwa Schubsen, Schlagen oder Treten, aber auch schwerwiegendere Tathandlungen wie die Bedrohung und der Angriff mit einer Waffe im Einsatzalltag von Rettungskräften eine Rolle spielen (S. 3 f.). Beispielsweise wurden 60,8 % der befragten Einsatzkräfte während ihrer Dienstzeit schon einmal gezielt mit Feuerwerkskörpern beworfen (S. 4). Das Dunkelfeld überstieg in den 4 Städten der Untersuchung die offiziellen Hellfelddaten um ein Vielfaches (S. 4). Die Größe des Dunkelfelds ist bundesweit nach wie vor unbekannt. Dies resultiert u. a. aus einer geringen Anzeigebereitschaft der Rettungskräfte im Hinblick auf gewalttätige Übergriffe.

Dressler (2017a) sieht für die gering ausgeprägte Anzeigebereitschaft zwei Faktoren als ausschlaggebend an: Erstens führten unklare und relativ aufwendige Meldewege bei einem Übergriff zu einer Hemmschwelle, den Vorfall zu melden (S. 4). Dies treffe insbesondere auf Wachen zu, in denen viele Einsätze in einer hohen Taktung vorkommen und dementsprechend wenig Zeit für Formalitäten bleibe. Zweitens würden die betroffenen Einsatzkräfte nur wenig Vertrauen in die Erfolgsaussichten einer Meldung haben. Die Befragten gingen eher weniger davon aus, dass ihre Meldung oder Anzeige Konsequenzen für den/die Täter/-in hatte.

Die Dunkelziffer fällt umso höher aus, je weniger die betroffenen Rettungskräfte die ihnen widerfahrenen Vorfälle als Gewalt einstufen. Zu diesem Ergebnis kommen 4 Studien in der Übersicht von Rau und Leuschner (Rau und Leuschner 2018, S. 326). Oftmals zeigten die betroffenen Einsatzkräfte die Täter/-innen nicht an, da sie sich im Vergleich zum Aufwand der Anzeige wenig von dieser erhofften, weil sie beispielsweise die Einschätzung besaßen, dass eine Anzeige nichts ändere, bzw. dass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werde (S. 327).

Der Gesetzgeber hat sich dem Thema durch Änderung der §§ 113 und 114 StGB angenommen (Rau und Leuschner 2018, S. 317). Im Jahre 2017 ist das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten“ (§ 113 Abs. 1 StGB) in Kraft getreten, das Polizeibeamte/Polizeibeamtinnen und andere Einsatzkräfte stärker schützen soll. Der neu gefasste § 113 Abs. 1 StGB sieht den Schutz staatlicher Vollstreckungshandlungen vor. Der tätliche Angriff wurde ausgekoppelt und gesondert im § 114 StGB unter eine erhöhte Strafandrohung gestellt (S. 317).

Weil es zu Gewalt gegen Rettungskräfte in ganz verschiedenen Fallkonstellationen (Dressler 2017a, S. 4) kommt, besteht ein Bedarf für unterschiedliche Formen von präventiven Maßnahmen. Dabei liegt für die Prävention von gewaltsamen Übergriffen gegen Rettungskräfte auch eine Orientierung an Merkmalen und Umständen nahe, die sich auf die betroffenen Einsatzkräfte, ihr Verhalten und ihre Situation beziehen. Nach der Übersicht von Rau und Leuschner erhoben jedoch nur wenige Studien solche Merkmale, und beim Alter der betroffenen Einsatzkräfte, deren Geschlecht oder deren Berufserfahrungen fanden sich keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich des Risikos, angegriffen zu werden (Rau und Leuschner 2018, S. 325 f.). Einige Präventionsmaßnahmen, wie die Ausstattung der Einsatzkräfte mit stich- und schusssichereren Westen, werden unter Fachleuten und Einsatzkräften teils kontrovers diskutiert (S. 329), beispielsweise weil Einsatzkräfte befürchten, durch das Tragen von Schutzwesten von potenziellen Angreifern dem Bereich der Ordnungskräfte (z. B. Polizei, Sicherheitsdienst) zugeordnet und somit eher zum Ziel von Übergriffen zu werden (Redaktion Rettungsdienst 2018).

Grundlegend muss zwischen geplanten und ungeplanten Übergriffen unterschieden werden. Geplante Handlungen können u. a. durch Hass motiviert sein, während ungeplante, affektive Tathandlungen beispielsweise durch eine vorangegangene Eskalation angestoßen werden. Bei einer spontanen Handlung sind teils noch deeskalierende Maßnahmen möglich, wobei etwa erlernte Kommunikationsstrategien dienlich sein können, Situationen mit einem potenziellen Eskalationspotenzial zu entschärfen (Dressler 2017a, S. 4 f.). Deeskalationsversuche gelangen jedoch an ihre Grenzen, wenn etwa das Gegenüber der Einsatzkräfte stark alkoholisiert ist und somit eine vernünftige Kommunikation nicht mehr möglich ist (S. 5). Auch können Schutz- und Abwehrmaßnahmen durch die Unvorhersehbarkeit eines Angriffs vereitelt werden: So gaben in der Untersuchung von Dressler über 40,0 % der befragten Einsatzkräfte an, dass für sie häufig oder manchmal in keiner Form nachvollziehbar war, aus welchem Grund ein Angriff erfolgte, dem sie dann wegen seiner Unvorhersehbarkeit nicht vorbeugen konnten. Insbesondere bei geplanten Attacken gegen Einsatzkräfte sind präventive Maßnahmen vielfach unmöglich.

Hinsichtlich der Motivation der Taten sind verschiedene Gründe für die Übergriffe denkbar. Einsatzkräfte der Feuerwehr werden aufgrund ihrer Uniformen z. B. eher Opfer von Übergriffen, die von politisch motivierter Gewalt herrühren (Dressler 2017a, S. 5). Diese Form der Hasskriminalität wird sowohl durch rechts- als auch durch linksextreme Gruppierungen begangen. Dabei legen die Ergebnisse der Untersuchung von Dressler (2017a) nahe, dass die Täter bei den gewaltsamen Übergriffen oftmals nicht zwischen Polizei und Feuerwehr differenzieren (S. 5). Außerdem sind Situationen, die etwa durch kulturelle Differenzen entstehen, von einer Gefahr der Eskalation betroffen. So berichteten 24,0 % der Befragten in der Untersuchung von Dressler, dass sie kulturelle Unterschiede als eine häufige Ursache von gewaltsamen Übergriffen ansehen. Eine weitere Ursache für die gewaltsamen Übergriffe lag nach den Angaben der Befragten in dem Versuch der Täter/-innen, durch ihre Handlungen ein vermeintliches Recht durchzusetzen. Ein Beispiel hierfür ist übergriffiges Verhalten aus Ungeduld, wenn etwa Einsatzfahrzeuge eine Straße aufgrund eines Einsatzes blockieren.

Im Jahre 2019 führte das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eine Befragung zum Thema Gewalt gegen Rettungskräfte durch, in deren Rahmen 425 Fragebogen ausgewertet wurden. Das Ziel der Untersuchung bestand nicht in der Erfassung der Anzahl von Übergriffen, sondern in der Gewinnung von weitergehenden Informationen (wie etwa Situation, Tathandlung) über die Übergriffe (Sefrin et al. 2021, S. 1). Befragt wurden ausschließlich Rettungsdienstmitarbeitende wie Rettungssanitäter/-innen, Notfallsanitäter/-innen oder Rettungsassistenten/Rettungsassistentinnen (S. 1). Sie wurden gebeten, ihre Erfahrungen mit körperlicher Gewalt (Verletzung körperlicher Unversehrtheit, Bespucken etc.), verbaler Gewalt (Beschimpfungen und Beleidigungen), nonverbalen Gewalthandlungen (beispielsweise Ballen der Fäuste), Sachbeschädigung und sexueller Gewalt in den letzten 12 Monaten vor der Befragung zu schildern (S. 3). Von diesen Gewaltakten am stärksten betroffen war unter den Befragten (von denen 73,4 % männlich und 26,4 % weiblich waren) die Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen (49,6 %), gefolgt von der Gruppe der 30- bis 39-Jährigen (23,8 %) und den 40- bis 49-Jährigen (16,5 %). Am häufigsten erfolgten verbale Übergriffe, die 40,3 % der geschilderten Tathandlungen ausmachten (S. 4). Sie bestanden zu 91,1 % aus Beschimpfungen und Beleidigungen, gefolgt von der Androhung von Gewalt mit 55,3 %. In Bezug auf Übergriffe mittels körperlicher Gewalt wurden überwiegend Schlagen oder Treten (32,7 %) sowie Schubsen genannt (31,5 %). Auch Anspucken (28,0 %) und das Bedrängen mit körperlichem Kontakt (28,5 %) waren relativ häufig. Sexuelle Gewalt kam in Form von verbaler Gewalt (10,6 %) und körperlicher Gewalt vor (3,1 %). In 6,4 % der Fälle erfolgte ein Angriff mit einem Gegenstand oder die Ausübung von Waffengewalt (0,7 %) (S. 5). Hinsichtlich der Häufigkeit der Übergriffe wurde in der Untersuchung deutlich, dass die Gewaltanwendungen mehrmals im Erhebungszeitraum auftraten und es sich nicht um vereinzelte Ereignisse handelte.

Die Situationen, in denen die Übergriffe stattfanden, waren vielfältig, und es wurden verschiedene räumliche Schwerpunkte, an denen sich gewalttätige Übergriffe ereignen, wie etwa die Innenstadt in Großstädten oder Großveranstaltungen, identifiziert (S. 6). Meist ereigneten sich die Übergriffe am Abend und in der Nacht (Sefrin et al. 2021, S. 8). Die Täter/-innen waren auch in dieser Untersuchung größtenteils die Patienten/Patientinnen selbst (79,3 %) sowie deren Angehörige und Freunde/Freundinnen (40,7 % bzw. 42,6 %), aber auch vollkommen Unbeteiligte (17,6 %) und Schaulustige (18,4 %), wobei sich die Gewalthandlungen meistens bereits entweder beim Eintreffen am Notfallort oder beim ersten Kontakt mit dem Patienten/der Patientin ereigneten. Auslöser für die gewalttätigen Aktivitäten waren nicht selten Alkohol oder Drogen. In 80,0 % der geschilderten Übergriffe spielten diese Substanzen eine Rolle (S. 9). Sefrin et al. (2021) führen an, dass die erstaunlich hohe Anzahl der Fälle, in denen die Gewalt vom Patienten/von der Patientin selbst ausgeht, teils durch für die Patienten unvohersehbare Aktivitäten wie etwa das Legen eines Venenzugangs oder das Festschnallen auf einer Trage als Auslöser der Aggression begünstigt werden könnte (S. 16). Weitere Ursachen der Gewalt gegen Rettungskräfte können nach Sefrin et al. (2021) mit einem überzogenen Anspruch an die Rettungskräfte zusammenhängen, der mit einem Respektverlust gegenüber staatlichen Institutionen einhergeht (S. 18). Hinzu kommt, dass die Rettungskräfte oftmals als Teil des Staates eingestuft werden und gleichzeitig die Hemmschwelle, Gewalt anzuwenden, gesunken ist.

Für die betroffenen Rettungskräfte hatten die Übergriffe psychische und körperliche Folgen (S. 10); in 97,4 % der geschilderten Fälle wurden die Betroffenen durch einen Arzt krankgeschrieben. Bei den Sachbeschädigungen handelte es sich in 52,1 % der Fälle um eine Schädigung am Fahrzeug und an zweiter Stelle um eine Zerstörung persönlicher Gegenstände der Einsatzkräfte (16,7 %) (mit Mehrfachnennungen). Weniger häufig wurde etwa eine Trage (8,4 %), die medizinische oder technische Ausrüstung (6,3 %), die allgemeine Ausrüstung (4,2 %) oder der Hausrat des Patienten/der Patientin beschädigt (4,2 %). Es entfielen 8,3 % der Schäden auf die Kategorie „Sonstiges“; in 4,3 % gab es keine konkrete Nennung.

Als Präventionsmaßnahmen werden Schulungen und Fortbildungen u. a. über deeskalierende Verhaltensweisen empfohlen (Dressler 2017a, S. 6; Rau und Leuschner 2018, S. 329). Hierbei sei wichtig, anstelle von Kurzzeitmaßnahmen darauf zu setzen, dass die Rettungskräfte die Handlungsabläufe und Maßnahmen, wie etwa die Gefahrenerkennung und Maßnahmen zur Selbstverteidigung, internalisiert haben und in der akuten Gefahrensituation sicher anwenden können (Dressler 2017b, S. 238). Deeskalation und Kommunikation scheinen geeignete Mittel zu sein, gewalttätige Übergriffe bis zu einem gewissen Grad zu vermeiden oder zumindest abzuschwächen, während gezielte Schulungen in Maßnahmen der Selbstverteidigung eher als letztes Mittel gelten (Sefrin et al. 2021, S. 18).

Neben technischen Sicherungsmaßnahmen, wie beispielsweise der Ausstattung von Rettungswagen mit Sicherheitsglas, ist es sinnvoll, eine Organisationskultur zu entwickeln, in denen Mitarbeiter/-innen gewaltsame Übergriffe offen ansprechen können und das Gefühl haben, ernst genommen zu werden (Dressler 2017a, S. 6). Eine Einsatznachsorge und der Zugang zu niedrigschwelligen Hilfsangeboten sind wichtig, um Folgen der Übergriffe, wie etwa ein posttraumatisches Belastungssyndrom, zu verhindern oder zumindest abzumildern. Kontraproduktive Reaktionen auf die Vorfälle, wie etwa mangelndes Einfühlungsvermögen und das Bagatellisieren durch Dritte, können die Verarbeitung von Gewalterfahrungen erschweren. Ein unterstützendes Netzwerk aus Kollegen/Kolleginnen und privaten Bezugspersonen spielt bei der Nachsorge eine große Rolle (Rau und Leuschner 2018, S. 327).

Anscheinend werden Rettungskräfte zunehmend als Vertreter/-innen eines Staates angesehen, den die Täter/-innen nicht akzeptieren, und die Rettungskräfte deshalb als eine Art Feind betrachten (Sefrin et al. 2021, S. 2). Es ist zu begrüßen, dass sich die wissenschaftliche Forschung des Themas angenommen hat, und es bedarf weiterer Erkenntnisse, die etwa aus vertiefenden Situationsanalysen gewonnen werden könnten.