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Kölner Silvesternacht 2015

Verlauf, Ursachen und Folgen

New Year’s Eve Cologne 2015

Course, causes and consequences

  • Originalarbeit
  • Published:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

In der Kölner Silvesternacht 2015 wurden im öffentlichen Raum zahlreiche Straftaten, v. a. Sexual- und Eigentumsdelikte, verübt. Dieses ungewöhnliche, in dieser Form bis dahin in Deutschland unbekannte Geschehen markiert eine Zäsur der Flüchtlings- und Kriminalpolitik in Deutschland. Der Beitrag entstand vor dem Hintergrund der Analyse sämtlicher Strafanzeigen dieser Nacht, die im Auftrag eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen erstellt wurde. Nach der Beschreibung der Chronologie der Ereignisse folgt eine kurz gefasste Darstellung wesentlicher Untersuchungsergebnisse bezüglich der Art und der Anzahl der angezeigten Straftaten, der Tatorte und Tatzeiten sowie im Hinblick auf die primären Tatmotive und die (mögliche) Organisation der Täter. Mithilfe ausgewählter Beispiele werden auch die Erlebnisse und Reaktionen der Opfer sowie das Verhalten der Polizei skizziert. Zur kriminologischen Erklärung der Straftaten der Kölner Silvesternacht wird ein mehrdimensionaler Ansatz vorgestellt, der verschiedene allgemeine und situationsspezifische Risikofaktoren der Tätergruppe berücksichtigt.

Abstract

During New Year’s Eve in Cologne 2015 many criminal acts, including sexual crimes and theft of personal belongings were carried out. This unusual incident, which in this form was previously unknown in Germany, markes a change in the refugee and criminal politics in Germany. This article was instigated against the background of the analyses of all criminal acts in this night, which were issued by order of the parliamentary investigation committee of the State of North-Rhine Westfalia. After giving a description of the chronology of events there is a brief description of the essential investigation results with respect to the type and number of the registered criminal acts, the scene of crime and the time of the crime as well as the primary motive as well as with respect to the (possible) organization of the perpretators. With the help of selected examples the results and reactions of the victims and the behavior of the Police Force are outlined. The criminological explanation of the criminal acts in Cologne during New Year’s Eve is presented in a multidimensional approach and the various general and situation-specific risk factors of the perpetrator group are considered.

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Notes

  1. Der Schlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV wurde als Drucksache 16/14450 des Landtags NRW veröffentlicht: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14450.pdf (nachfolgend als „Schlussbericht“ bezeichnet).

  2. Nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist „das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen“ verboten.

  3. Am 24.07.2010 kamen im Zugangsbereich der Love Parade in Duisburg 21 Menschen im Gedränge ums Leben; Hunderte andere Personen wurden teils schwer verletzt.

  4. Die am 03.01.2016 gebildete Ermittlungsgruppe des Polizeipräsidiums Köln sammelte alle bis zum 31.03.2016 vorliegenden Strafanzeigen zu der Kölner Silvesternacht nach einem einheitlichen Schema (Vergabe von Fallnummern, Reihenfolge der Dokumente etc.). Die Anonymisierung der darin enthaltenen personenbezogenen Angaben (Name, Anschrift, Telefonnummern usw.) erfolgte durch Schwärzung der jeweiligen Textstellen. Dem PUA IV wurde diese Datensammlung vom Justizministerium des Landes NRW als Beweismittel übersandt.

  5. Für die Erfassung und Auswertung der umfangreichen Daten erhielt der Autor die Unterstützung durch zwei wissenschaftliche Hilfskräfte der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden.

  6. Eine genaue Zuordnung zu einzelnen Personen war wegen der Anonymisierung der Datensätze ohnedies nicht möglich.

  7. Dabei handelt es sich zwar, streng genommen, nicht um ein Sexualdelikt, aber doch um eine Straftat mit sexueller Motivation. Zudem zeigte sich eine uneinheitliche polizeiliche Zuordnung offensichtlich ähnlicher Tathandlungen zu den §§ 177 bzw. 185 StGB.

  8. Die genaue Erfassung war in etlichen Fällen offenbar dadurch erschwert, dass die Geschädigten über mehrere Übergriffe zu verschiedenen Tatzeiten berichteten.

  9. Dass lediglich in einer Minderzahl der Anzeigen solche Angaben enthalten sind, bedeutet nicht, dass die übrigen Geschädigten die Situation als weniger schwerwiegend beurteilten. Vielmehr ist anzunehmen, dass bei der Anzeigenaufnahme primär nach dem äußeren Ablauf gefragt wurde, nicht nach den subjektiven Erlebnissen der Opfer.

  10. Insbesondere aus Algerien und Marokko (Schlussbericht, S. 603).

  11. BÜMA: Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender.

  12. Trickdiebe, die ihre Opfer durch gespielte Fröhlichkeit und tänzelnde Bewegungen ablenken und dabei bestehlen.

  13. Diese Interpretation entspricht weitgehend der sozialpsychologischen „Broken-Windows-Theorie“, die besagt, dass eine Situation, die Menschen ein hohes Maß an Anonymität verleiht, das Gefühl von persönlicher Verantwortung und damit die Beachtung von sozialen und rechtlichen Regeln reduziert, wenn vor Ort bereits von anderen Straftaten begangen wurden, die offenbar ohne Konsequenzen geblieben sind (Zimbardo 2012, S. 22 ff.).

  14. Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Asylbewerber“, „Asylberechtigte und international/national Schutzberechtigte“, „Duldung“, „Kontingentflüchtlinge“ oder „unerlaubter Aufenthalt“.

Literatur

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Egg, R. Kölner Silvesternacht 2015. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 11, 296–303 (2017). https://doi.org/10.1007/s11757-017-0439-y

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