1 Ein Jammerbild

Ich schaue und schaue. Vor mir sitzt im Bette aufrecht ein Jammerbild. Ein Greisengesicht starrt verzückt ins Leere, ohne sich um Menschen zu kümmern. Mund halb geöffnet. Hände ohnmächtig nach vorn gestreckt, wollen greifen, greifen ins Leere, verschränken sich mit dem Ausdruck der Verzweiflung über der Brust. Und die Augen – nie sah ich solche Augen, bei keiner Hysterischen, bei keiner Wahnsinnigen. Qualvoll, entsetzt, entsetzlich starren die von Blut verklebten, geschwollenen Lider ihrer Vision entgegen, die nur diese geschlossenen Augen erblicken, die mehr schauen als wir Sehenden. Und rot, rot, rot tropfen blutige Tränenperlen auf die Wange (Weisl 1927, S. 4).

Der Journalist Wolfgang von Weisl beschreibt in dieser Passage für die Vossische Zeitung eine dramatische Szene, die er bei einem Besuch der Stigmatisierten Therese Neumann im Jahr 1927 erlebt hat. Neumann, 1898 im oberpfälzischen Konnersreuth in einfachen Verhältnissen geboren, entwickelt nach einem Unfall im Jahr 1918 ein vielfältiges und sich fortlaufend verschlechterndes Krankheitsbild, das in Blindheit und einer durch Lähmungen und Krämpfe verursachten Bettlägerigkeit kulminiert.Footnote 1 Spontane Genesungen werden für zwei für die katholische Kirche bedeutsame Tage berichtet. Am Tag der Seligsprechung Therese von Lisieuxs 1923 habe Neumann wieder sehen können, zu deren Heiligsprechung 1925 wieder gehen. In ihrem Umfeld werden diese Ereignisse als Wunderheilungen gedeutet. Eine relevante öffentliche Aufmerksamkeit entsteht, als Neumann in der Passionszeit 1926 periodisch auftretende Blutungen „an ikonographisch bedeutsamen Lokalisationen“ (Seidl 2008, S. 841) entwickelt. Genauer: Therese Neumann bildet an ihrem Körper die Wundmale Christi nach, eine sogenannte Stigmatisation, zu der auffällige Augenblutungen hinzutreten.Footnote 2 Gleichzeitig hat sie vermeintlich in Schauungen an Episoden der Passion teil. Dieses Phänomen wird als Leidensekstase beschrieben, tritt regelmäßig wöchentlich Donnerstagabend bis Freitagnachmittag und im Jahresverlauf orientiert am katholischen liturgischen Kalender auf.

Es ist die Leidensekstase, die Weisl im Eingangszitat beschrieben hat, und die in ihrer Kombination aus religiöser Bedeutsamkeit, Schauwert und weitgehend zuverlässiger Erwartbarkeit nach Ostern 1926 einen Besucherstrom anregt (Panzer 2008, S. 29), der bei allen Konjunkturen und äußeren Restriktionen den Rest von Neumanns Leben anhält und phasenweise die Form regelrechter Massenbesuche annimmt. Schnell entsteht eine kontroverse massenmediale Berichterstattung, die spätestens im Sommer 1927 die Grenzen der deutschen und der katholischen Presse weit überschreitet, Neumann als öffentliche Figur etabliert und durch eine umfangreiche Buch- und Broschürenliteratur ergänzt wird.

Das Wunderhafte bleibt nicht auf Stigmatisation und Leidensekstase beschränkt. Beginnend mit Schluckstörungen, so wird berichtet, habe sich ab 1922 schrittweise eine – mit Ausnahme der geweihten Hostie in der Eucharistie – vollständige Nahrungslosigkeit eingestellt.Footnote 3

Die sich schnell entwickelnde Konnersreuthliteratur betont die Offenheit und Unsicherheit der Situation, in der sich den Beobachtenden Bewertungsprobleme stellen (vgl. Dewey 1939; Boltanski und Thévenot 2007): Die Phänomene werden als Rätsel (vgl. u. a. Kröner 1927; Siwek 1954) oder „Geheimnis“ (Kosubek 1948; Verweyen 1932) präsentiert, „[d]as seltsame Leben der Therese Neumann“ ist „[e]in mysteriöser Fall“ (Bauer o.J.), „[d]as Mysterium von Konnersreuth“ (Huber 1949). Man bemüht sich um die „Lösung des Konnersreuther Problems“ (Hynek 1938).

Das macht den Fall für die Soziologie der Bewertung interessant. Diese untersucht, wie Bewertungsprobleme mithilfe der Identifizierung von Bewertungsobjekten, ihrer Kategorisierung und Relationierung sowie ihrer narrativen Inwertsetzung bearbeitet werden (Peetz 2021). Im Bewertungsgeschehen werden Bewertungsobjekte als Identitäten (vgl. Luhmann 1984, S. 426ff.) konstruiert, als Mitglieder einer Kategorie eingeordnet und mit anderen Identitäten in Beziehung gesetzt. Die Inwertsetzung besteht dabei in der narrativen Verknüpfung von Bewertungsobjekt, Kategorie und Relationen, in der Erzählungen der „stories“ (White 2008) die eine Identität mit Sinn und Wert versehen. Bewertungspraktiken haben im Hinblick auf Identitäten, Kategorien, Relationen und Wertigkeiten ein prüfendes, feststellendes, aber auch ein kommunikatives Moment. Bewertungen, wie sie uns in diesem Beitrag interessieren, sind mitgeteilte Bewertungen. Dabei geht es sowohl um ein ausdrücklich als wertend gekennzeichnetes Verhalten, das explizit wertende Urteile formuliert – mit der Notengebung als klassischem Beispiel –, als auch um ein Verhalten, das von Beobachtenden lediglich als solches verstanden wird – zum Beispiel ein hörbares Ausatmen beim Lauschen eines Vortrags. Als Praxis ist es gekennzeichnet durch eine gewisse Regelhaftigkeit, Körperlichkeit und Materialität (Kalthoff et al. 2016; Schäfer 2013; Schmidt 2012).

Blickt man aus dieser Perspektive auf den vorliegenden Fall, dann stellen sich den Bewertenden insbesondere zwei miteinander eng zusammenhängende Kategorisierungsfragen. Zum einen die, wie man die beobachteten außeralltäglichen körperlichen Phänomene einordnen kann, und zum anderen die, um welche Sorte Mensch (vgl. Hirschauer 2014) es sich bei der Person handelt, an deren Körper solche Phänomene geschehen.

Die zeitgenössische Literatur kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Für die Phänomene werden drei kategoriale Hauptdeutungen diskutiert: Betrug, Hysterie und Wunder.Footnote 4 Werden die körperlichen Phänomene durch bewusste Täuschung hervorgebracht? Sind sie Ausdruck einer psychischen Erkrankung (inklusive psychosomatischer Erscheinungen und gegebenenfalls unbewusster Täuschung)? Oder handelt es sich um Wunder, also um göttlich gewirkte außer-ordentlich-übernatürliche Gnadengaben mit „Zeichencharakter“ (Weiß 2013, S. 123)?

Je nachdem, wie diese Fragen beantwortet werden, werfen sie ein besonderes Licht auf die Person. Ist Therese Neumann als Betrügerin, als Hysterikerin oder doch als besonders ausgezeichnete religiöse Person anzusehen? Wenn die Erscheinungen als „echt“ angenommen werden, handelt es sich bei ihnen theologisch um eine gratia gratis data, also eine unverdienbare göttliche Gnadengabe (Pfülf 1899, S. 823). Deshalb kann eigentlich nicht direkt auf die Person, an der sie erscheinen, geschlossen werden. Empirisch gerät Neumann dennoch in Heiligkeitsverdacht. Gerade die Stigmatisation wird in Teilen der Literatur, weil sie die Stigmatisierte Christus ähnlich macht und Heiligkeit als „Nachfolge“ (Angenendt 2013, S. 35) Christi gedacht wird, als eine Art Auszeichnung begriffen (Höcht 1938, S. 16–19). Im Jahr 2005 wird dann auch ein Heiligsprechungsverfahren für Neumann eröffnet, dessen Ergebnis noch offen ist.

Unter Bezugnahme auf diese Kategorisierungen setzen die Beobachtenden Therese Neumann in Wert. Das geschieht zunächst dadurch, dass sie in ihren Berichten und Beschreibungen eindeutig wertgeladene Kategorien verwenden: von der religiös positiv geladenen Kategorie der „Heiligen“ zu moralisch abwertenden Kategorien wie der der „Betrügerin“ oder der der „Hysterikerin“. Konstitutiv für die narrative Inwertsetzung ist dann allerdings, dass diese Kategorien nicht lediglich als „Label“ an das Bewertungsobjekt geheftet, sondern in die stories, die sich um die Identität „Therese Neumann“ entwickeln, hineingeflochten werden bzw. diese strukturieren.

Der Fall zeigt auch, wie eng in den Bewertungsprozessen Urteile über Tatsachen und Urteile über Wert verknüpft sind. Für die Beteiligten stellt sich die Frage nach dem Wert eines Objekts oft primär als ein Problem der Tatsachenfeststellung dar. So auch hier. Welche Beobachtungen zu welchen Schlüssen berechtigen, welche Tatsachen überhaupt relevant sind und welche Wertigkeitsurteile sich aus ihnen begründen lassen, hängt auch an den jeweils aktualisierten Bewertungsordnungen. Nicht nur steuern beobachtete Tatsachen die Zuordnung zu bewerteten Kategorien, die vorgängige Kategorisierung steuert ihrerseits, was als Tatsache akzeptiert wird. Zwar hätte ein eindeutiger Betrugsbeweis – wie immer dieser hätte aussehen müssen – den Fall nach dieser Seite hin auflösen können, ein solcher ist letztlich aber nie erbracht worden.

Für die Soziologie der Körperbewertung stellt sich die Frage, wie das Verhältnis von Körper und Bewertung im Fall relevant wird. Zur Beantwortung werden wir zwei komplementäre Perspektiven mobilisieren, die in je eigener Weise die Aufmerksamkeit auf bestimmte Gesichtspunkte eines komplexen Bewertungsgeschehens lenken. Nach den Situationen (Berthoin Antal et al. 2015) der Bewertung fragend zeigen wir, wie die anwesenden Körper in die Bewertung der Konnersreuther Phänomene und der Person Therese Neumann involviert werden. Mithilfe des Konzepts der Bewertungskonstellationen (Meier et al. 2016; Waibel et al. 2021) zeichnen wir nach, dass die Phänomene in ein komplexes Netz von Positionen und Relationen eingebaut sind, deren Beobachtungsverhältnisse zum Verständnis des Bewertungsgeschehens nachvollzogen werden müssen. So gelingt es gerade in der Kombination dieser zwei sich ergänzenden Perspektiven, den Fall in seiner Komplexität empirisch aufzufächern.

2 Bewertungssituationen in Konnersreuth

Der Begriff der „Bewertungssituation“ verweist zunächst darauf, dass Bewertung immer unter konkreten sozialen, räumlichen, zeitlichen und materiellen Bedingungen stattfindet, die in ihren ermöglichenden und beschränkenden Wirkungen untersucht werden müssen. In diesem Sinne ist der Begriff der Situation ein recht offener Kontextbegriff. Die Frage, was genau zu einer Situation gehört, wie also die Grenzen der Situation zu bestimmen sind, wird in der bewertungssoziologischen Literatur oft nicht genau erörtert und unterschiedlich weit gefasst (z. B. Hutter und Stark 2015, S. 3 f.). Viele empirische Studien widmen sich allerdings der Bewertung in durch Kopräsenz gekennzeichneten Situationen und legen daher einen eher klassischen, engen Situationsbegriff zugrunde.Footnote 5 In der empirischen Forschung spiegelt sich dies u. a. darin wider, dass Anwesenheitssituationen fokussiert werden – z. B. Sitzungen von Gremien, die Preise vergeben oder über Forschungsförderung oder die Annahme von Manuskripten entscheiden (Kreiner 2020; Lamont 2009; Merriman 2015). Was so in zeitlich, räumlich und sozial eng umschriebenen Situationen in den Blick kommt, ist die Interaktion der beteiligten Personen, ihrer Körper und der materiellen Arrangements; das prozessuale Geschehen der Bewertung, das unter diesen Bedingungen möglich ist; und zumeist auch die Regeln, die die jeweilige Praxis orientieren.

Wir werden im Folgenden an den auf Anwesenheit abstellenden Situationsbegriff anschließen und ihn für eine Analyse von Fragen der Körperbewertung fruchtbar machen. Dabei beziehen wir uns auf situative Aspekte des Bewertungsgeschehens, das sich an Therese Neumann entzündet. Wir nutzen dazu die umfangreiche Konnersreuthliteratur, in der zahlreiche Besuche bei Neumann beschrieben werden. Neben biographischen Erzählungen, Beschreibungen der außergewöhnlichen Phänomene und Diskussionen von möglichen Erklärungen werden darin immer wieder eigene Erlebnisse geschildert. Der Besuchsbericht erlaubt den AutorenFootnote 6 zum einen, der Konnersreuthliteratur einen eigenen Beitrag hinzuzufügen. Zum anderen etablieren sie mit solchen Schilderungen ihre Autorität als Urteilende. Sie haben mit eigenen Augen gesehen, was andere nur aus zweiter Hand wissen können. Da einige der prominentesten Kritiker nicht oder nur mit begrenztem Zugang in Konnersreuth waren, werden diese als Personen und ihre Schlussfolgerungen regelmäßig mit dem Argument der fehlenden eigenen Anschauung delegitimiert (etwa Spiegl 1963, S. 60). Dies ist subjektiv auch deshalb plausibel, weil der Besuch für viele der Berichtenden, soweit man ihren Ausführungen folgt, in der eigenen Urteilsbildung eine wichtige Rolle gespielt hat:

Im Frühjahr 1926 schrieb mir ein Freund, er habe die Passionsekstase an einem einfachen Landmädchen im oberpfälzischen Ort Konnersreuth geschaut. […] Einige Zeit darauf erhielt ich ein Bild von der Verzückten. Es zeigte ein derart mit Blut überronnenes Antlitz, daß der Verdacht von Betrug in mir aufstieg. In diesem Zweifel und mit dem Vorsatz, genau zu beobachten, ob den angeblichen Tatsachen objektive Wirklichkeit zugrunde liege oder aber das Gegenteil, fuhr ich nach Konnersreuth. Ich hatte Gelegenheit, meine Beobachtungen an der Therese Neumann […] und an ihrer Umgebung drei Tage lang anzustellen. […] Dabei bemerkte ich, wie meine Zweifel immer mehr schwanden, meine anfängliche Skepsis sich immer mehr verlor. Als ich dann selber Zeuge der Passionsekstase […] wurde, ward auch ich überwältigt. […] Da schwanden die letzten Zweifel. Felsenfest stand die Überzeugung in meiner Seele: Das ist kein Betrug und kein Schwindel, das ist vielmehr unbedingt echt (Winthuis 1938, S. 5).

Wir nutzen im Weiteren solche Schilderungen als Datengrundlage, um aus ihnen Situationen zu rekonstruieren, in denen Besucher eigene Urteile über Neumann und die Phänomene gewinnen oder „härten“ (Kalthoff und Dittrich 2016) oder Rechtfertigungen für ihr bereits getroffenes Urteil entwickeln. Dabei ist der Durchgriff aus dem Text auf empirische Bewertungssituationen methodisch nicht unproblematisch. Bei allen typischen Selbstdarstellungen als skeptische und kritische Beobachter lassen viele Autoren ein zuweilen notdürftig verstecktes Überzeugungsinteresse erkennen und argumentieren mit ihren retrospektiven accounts (Scott und Lyman 1968) im Sinne ihrer eigenen Deutungen. Die Darstellungen haben also immer auch eine argumentative Funktion. Auch gehen die großen Übereinstimmungen zwischen den Berichten sicherlich nicht nur auf die Ähnlichkeiten der beschriebenen empirischen Situationen zurück, sondern auch auf die Rezeption bereits veröffentlichter Berichte. Trotzdem können bestimmte Charakteristika der Bewertungssituationen mit hinreichender methodischer Sicherheit herausgearbeitet werden.Footnote 7

Typisch für Konnersreuthbesuche sind zwei markant kontrastierende Episoden: Die Begegnung mit Therese Neumann im „Normalzustand“ einerseits, die Beobachtung der „Leidensekstase“ andererseits.

Im Normalzustand spielt Neumanns Körperlichkeit bereits eine gewisse Rolle. Besucher schildern ihr Äußeres in einer Weise, die sie als „normale“ und gesunde oberpfälzische Frau vom Lande ausweist, so wie etwa Luise Rinser (1954, S. 13):

Dabei sieht sie blühend aus, eine mittelgroße, fast stattliche Frau mit reiner gesunder Haut, mit großen, klaren, ruhigen, blaugrauen Augen, ohne eine Spur von asketischer Gespanntheit, ohne Nervosität, ohne geistige Anmaßung – weit eher das Bild einer gesunden, klugen, temperamentvollen Bäuerin als einer Hysterikerin, zu der man sie abstempeln wollte, oder als das einer in der Fülle des Außerordentlichen, Geheimnisvollen, Übernatürlichen Lebenden.

Situativ deutet die Passage an, mit welchen Vorerwartungen und Kategorien die Besucherin den Körper Neumanns als Informationsquelle für ihr Urteil zu lesen versucht. Sie charakterisiert Neumann als eine Frau, deren Erscheinung bereits derjenigen einer imaginierten typischen Hysterikerin entgegengesetzt ist und einer solchen Kategorisierung Hohn spricht. Die Körperbeschreibung dient also dazu, im Diskurs über die Konnersreuther Phänomene eine spezifische Kategorisierung zu entplausibilisieren: So, wie Neumann erscheint, kann sie nicht der Kategorie „Hysterikerin“ subsumiert werden. Der Körper ist „stattlich“, die Augen „klar“ und „ruhig“, in der Gesamtbetrachtung die Person also „gesund“ und „klug“ und weder psychisch krank noch am Außeralltäglichen orientiert. Anderslautende Beschreibungen beobachten Körper und Person nicht konzentriert und ausführlich genug, sie „stempeln“ Neumann lediglich „ab“. Mit Blick auf die erzählte Situation wird damit deutlich, wie stark die Beobachtung des Körpers vom öffentlichen Diskurs geprägt ist. Sie wird auf ganz spezifische Merkmale des Körpers gelenkt, die vor dem Hintergrund im Diskurs etablierter Erwartungen gedeutet werden.

Jenseits von Neumanns Körper versuchen Besuchende in ihrem beobachteten Verhalten Aufschlüsse über ihren Charakter zu gewinnen. Eine solche Szene schildert Friedrich Ritter von Lama:

Als sie [Therese Neumann] wieder bei uns war, gestattete der Herr Pfarrer einem jungen Mann von der Presse den Zutritt. Wir beachteten ihn nicht und so richtete er seine Fragen gezückten Bleistiftes an Therese; nur so viel bemerkten wir, daß er viel nebenhinaus fragte und daher nicht auf seine Rechnung kam. So faßte er denn „alle Kraft zusammen, die Lust und auch den Schmerz“ und in der Erwartung, für sein Blatt jetzt wenigstens eine Privatoffenbarung herauszuholen, fragte er: „Was würden Sie, in drei Worten ausgesprochen, der Welt als Botschaft hinterlassen, wenn Sie in diesem Augenblicke sterben müßten?“ Antwort: „Nichts!“ – Bravo Resl! dachte ich mir, jetzt hast Du eine große Probe glänzend bestanden, ohne es zu wissen. Das war echte Demut und Bescheidenheit! (von Lama 1928, S. 69, Hervorhebung im Original).

Lama deutet Neumanns Verhalten also unter dem Gesichtspunkt der Tugendhaftigkeit, für die die Besuchssituation selbst „Proben“ bereithält. Mit Blick auf die beschriebene Situation fällt allerdings auf, dass es nicht der zwanglose Austausch im Kreis der Vertrauten ist, der sie zur Probe werden lässt. Erst das Zücken des Bleistifts durch den Reporter fügt der Situation ein Element hinzu, das sie von einer gängigen Besuchssituation in einen Test (Marres und Stark 2020) verwandelt, in eine Situation, in der „Prüfungen“ (Boltanski und Thévenot 2007; vgl. Knoll 2021) stattfinden können.

Die Beurteilung der Tugendhaftigkeit Therese Neumanns, wie sie in dieser Prüfungssituation stattfindet, wird nun nicht nur zur Kategorisierung der Person verwendet. Sie ist gleichzeitig ein Instrument zur Beurteilung der körperlichen Phänomene. In der in der mystischen Theologie der Zeit verankerten Deutung geben namentlich Demut und Bescheidenheit wichtige Aufschlüsse (vgl. Pfülf 1899, S. 824; Zahn 1918, S. 467). Berichte, Therese habe Besuchern ungefragt angeboten, ihnen ihre Stigmata zu zeigen, erregten deshalb Misstrauen (Siwek 1954, S. 105f.).

In scharfem Kontrast zu den Beobachtungen des Normalzustands stehen die Schilderungen der Leidensekstase. Die fundamentale Andersartigkeit der Situation wird hier deutlich hervorgehoben. Die Besuchenden, die Neumann zumeist am Vortag im mehr oder weniger ungezwungenen Gespräch erlebt haben, betreten nun ein Leidenszimmer, in dem sie sie blutüberströmt im Bett vorfinden. Wie diese Situation sich den Eintretenden dargestellt haben mag, wurde bereits im Eingangszitat deutlich, heute kann man es ansatzweise anhand filmischen MaterialsFootnote 8 nachvollziehen: Neumann sitzt aufrecht in ein weißes Gewand und weißes Kopftuch gehüllt in einem Bett, sie schwankt hin und her, zuckt auf, ihr Gesicht ist blutüberströmt, die Hände, die sie immer wieder in die Höhe wirft, sind durch Wundmale gezeichnet.

An Tugendprüfung ist hier nicht mehr zu denken. Gleichwohl beschreiben sich die Berichtenden als Beobachtende und Prüfende, die sich durch die Wirkung der Situation an einer nüchternen Wahrnehmung gehindert sehen: „So scharf ich alles zu sehen und mir klar zu machen suchte, immer wieder zog mich das ergreifende Leidensbild in seinen Bann“, berichtet der Theologe Georg Wunderle (1927, S. 29). Weisl (1927, S. 4) ergeht es ähnlich:

Ich bin entschlossen, mich nicht davon beeinflussen zu lassen. Ich bin gekommen, um zu sehen, nicht um zu fühlen. Und trete ein. Und sehe. Und fühle doch, trotzdem, grenzenloses Mitleid – und dann Bewunderung. Nie hätte ich geglaubt, was hier geschieht, hätte ich es nicht selbst gesehen

Im katholischen Deutungsrahmen ist das Mitleid ein doppeltes: Das Mitleid mit der blutenden Neumann ist das Mitleid mit einer Mitleidenden, mit einer Person, die selbst an den Leiden Christi körperlich teilhat (Höcht 1938, S. 17; Wunderle 1938, S. 79 et passim). Auf diese Weise nehmen die Besucher vermittelt über Neumann am Leiden Christi indirekt, aber situativ-konkret teil. Dennoch wäre es verfehlt, die emotionale Wirkung selbst vollständig von diesem Deutungsrahmen abhängig zu machen. Auch Weisl, der ihn nicht teilt, erlebt eben „grenzenloses Mitleid“.

Dazu trägt sicher bei, dass die Besucher Therese nicht alleine gegenüberstehen, die Situation ist nicht zuletzt wegen der wahrgenommenen Emotionen anderer emotional aufgeladen. Weisl (1927, S. 4) beschreibt explizit, wie ihn die Begegnung mit Besuchenden auf dem Weg ins Leidenszimmer emotional einstimmt:

Die Besucher der vorhergehenden Gruppe kommen langsam die schmale Stiege herab, verwandelt. Die Männer erschüttert, drei, vier Frauen weinend. Auf ihren Gesichtern liegt soviel Ernst, daß sie schon die Stimmung vorbereiten, die wir oben treffen sollen. Weihe. Tragik.

Wie eine solche Stimmung aussah, beschreibt Wunderle (1927, S. 30):

Männer konnten ihre Rührung nicht verbergen und die große Anzahl der weither gereisten Zuschauer war während dieser Freitag-Mittagstunde von 12 bis 1 Uhr ins Innerste hinein getroffen. Wie viele mußten mit aller Kraft an sich halten, um Herr über sich selbst zu bleiben!

Der emotionale Ausdruck fungiert im situativen Kontext des Besuchs als ein „assessment signal“ (Goodwin und Goodwin 1992, S. 155), das von anderen aufgegriffen und in der Formierung des eigenen Bewertungsurteils verwendet werden kann. Bei allen Unterschieden erweckt dieses Arrangement emotionaler Ansteckung Assoziationen zum Efferveszenzerleben in der Religionssoziologie Durkheims (1994), zumal hier noch ein zweites an Durkheim erinnerndes Moment durchscheint. Denn die Emotionalität ist offenbar nicht nur Begleiterscheinung oder Kondition des Urteilens der Besuchenden, die sie gegebenenfalls geneigter machen könnte, die „Echtheit“ der Phänomene zu akzeptieren. Vielmehr besteht zumindest die Chance, das durch Ansteckung gesteigerte emotionale Empfinden als Transzendenzerlebnis zu deuten, das die Übernatürlichkeit und religiöse Wertigkeit der Phänomene subjektiv beglaubigt. Eine solche Deutung legt der Bericht von Helmut Fahsel (1931, S. 4 f.) nahe:

Ungefähr nach zwanzig Minuten fühlte ich eine Kälte, die mein Gesicht überzog. Zwischen den Gelenken der Glieder trat ein eigenartiges Ziehen ein. Die Knöchel der Finger schienen auseinandergezogen zu werden und die Kniescheibe sich zu lockern. Nun trat ein leichtes Prickeln auf den Wangen hinzu. Ich hatte das Gefühl einer kommenden Ohnmacht und kämpfte dagegen an. Vielleicht ist die Luft hier schlecht oder vielleicht riecht das Blut, waren meine Gedanken. Ich befragte zwei Personen, die neben mir standen, ob sie Derartiges wahrnähmen. Sie verneinten es beide. Ich atmete tief und bemerkte zu meinem Erschrecken, daß sich auch mein Blick verdunkelte. Aus Furcht, zu Boden zu fallen und dadurch Aufsehen zu erregen, verließ ich das Zimmer.

Fahsel beschreibt hier nicht lediglich spezifische körperliche Empfindungen, er versichert sich ausdrücklich, dass es für sie keine natürlichen Erklärungen gibt. Doch der Bericht endet noch nicht mit dem Verlassen des Leidenszimmers. Drei Tage später habe sich Folgendes ereignet:

Kaum zu Bett gegangen, fühlte ich plötzlich dasselbe Ziehen in den Gliedern. Mein Gesicht wurde kalt. Ich begann mit den Zähnen zu klappern und hatte ein Gefühl eigener Sündhaftigkeit wie noch nie in meinem Leben. Zwei bis drei Minuten wurde ich wie im Fieber hin und her geschüttelt. Dann wurde ich ruhig (Fahsel 1931, S. 5).

Die subjektive Dramatik dieses Erlebens führt den Autor zu einem drastischen Vergleich:

Ich kann mich auch nicht entsinnen, jemals in meinem Leben eine solche Erschütterung gehabt zu haben. Nicht einmal bei meiner stärksten Nervenerregung, als ich im November 1914 bei befohlener Rekognoszierung des großen Leichenfeldes bei Gheluve vor Ypern unmittelbar nach einer Schlacht in Tränen ausbrach (Fahsel 1931, S. 6).

Als Fahsel (1931, S. 6) Neumann bei späterer Gelegenheit in einem ihrer ekstatischen Zustände nach diesem Erlebnis fragt, erhält er die Antwort: „Das war eine große Gnade“. Neumann selbst legt also eine Deutung der körperlichen Reaktion als Ausdruck einer göttlichen Gnadengabe nahe. Eine Deutung, die Fahsel offenbar akzeptiert.

Fragt man nun nach der Bedeutung des Körpers in der Bewertungssituation Leidensekstase, dann sieht man, dass er nicht nur als Bewertungsobjekt in Erscheinung tritt, sondern auch als Bewertungsinstrument. Die erlebten Emotionen werden als wertendes Urteil über die Bedeutung der Person Neumanns interpretiert, das sie körperlich ausdrücken und gegenüber anderen situativ signalisieren.Footnote 9 Der Körper der Besucher mutiert, um einen Ausdruck von Norbert Lüdecke (2013, S. 236) zu entleihen, für sie zum Heiligkeitsdetektor. Die am körperlichen Erleben festgemachte eigene religiöse Erfahrung stiftet auch in Bezug auf die körperlichen Phänomene Neumanns eine Evidenz, wie sie nach Althusser (1977, S. 141) ausrufen lässt: „Das ist evident! Genauso ist es! Das ist wahr!“ und wie sie aus Winthuis (1938, S. 5) in der schon zitierten Formulierung spricht: „Das ist kein Betrug und kein Schwindel, das ist vielmehr unbedingt echt“.

Ganz anders als die situierten Bewertungspraktiken der Besucher stellt sich eine Überwachung dar, die im Sommer 1927 auf Initiative der katholischen Amtskirche durchgeführt wurde und sich auf die medizinischen Aspekte von Stigmatisation und Nahrungslosigkeit bezog. Ein eindeutiger Nachweis eines Betrugs hätte die weiteren Fragen erübrigen können. Der Regensburger Bischof Anton von Henle hatte zunächst versucht, Neumann zu einer Untersuchung in einem Krankenhaus zu bewegen, war dabei jedoch auf den Widerstand ihres Vaters getroffen.Footnote 10 Man einigte sich auf eine 15-tägige Beobachtung im Elternhaus. Zum verantwortlichen Arzt wurde Otto Seidl bestellt, der seinerseits den a.o. Professor für Psychiatrie Gottfried Ewald hinzuzog.Footnote 11

Während Seidl und Ewald punktuell in Konnersreuth erschienen, wurde eine kontinuierliche Überwachung Neumanns durch vier Ordensschwestern sichergestellt, deren Praktiken Ewald (1927, S. 9) beschreibt:

Sie ließen sich auch durch den Anblick der Ekstasen nicht verblüffen, waren beim Heraustreten des ersten Blutstropfens aus den Augen sofort mit dem Objektträger bei der Hand, haben alle Anordnungen des Kollegen Seidl aufs Pünktlichste befolgt, arbeiteten stets zu zweit und ließen Therese während der 14 Tage [sic!] keine Sekunde aus dem Auge, überwachten die Ausscheidungen, machten das Bett, wogen, maßen das Mundspülwasser ab, kontrollierten Puls und Temperatur und führten genauestens Protokoll.

Die Schwestern führten über Neumanns Nahrungsaufnahme detailliert Buch. Sie stellten fest, dass die Stigmatisierte im gesamten Untersuchungszeitraum weder aß noch trank, mit der Ausnahme des Leibs Christi in der Eucharistie, der ebenso exakt quantifiziert wurde („Sie bekam täglich den achten Teil einer Hostie und damit über den gesamten Verlauf insgesamt 3 Hostien von einem Gewicht von 0,39 gr.“) wie das bei dieser Gelegenheit konsumierte Wasser („ca. 45 ccm“). Ebenso wurde, gewissermaßen in einem Accounting von Körperausscheidungen, darüber Buch geführt, was den Körper wieder verließ:

Kot wurde während der Beobachtungszeit überhaupt nicht entleert. Nach der Beobachtungszeit, am 30.07., entleerte sie etwas Stuhl, nach ihren Angaben etwa 1 Löffel voll, der ein schleimiges Aussehen gehabt habe (zitiert nach Seidl 2008, S. 838 f.).

Das nicht erwartbare Ergebnis der Untersuchung war, dass Neumanns Körpergewicht bei den regelmäßig durchgeführten Wägungen zwar Schwankungen unterlag, am Ende jedoch wieder bei ihrem Ausgangsgewicht von 55 kg angelangt war. Den Nachweis eines Betrugs erbrachte die Untersuchung nicht – und damit auch keine endgültige Klärung.

In der Zusammenschau kann man mit Blick auf die Phänomene in Konnersreuth drei recht verschiedene Typen von Bewertungssituationen unterscheiden, die jeweils durch spezifische Bewertungspraktiken und sie orientierende Kriterien geprägt sind. Die „Normalsituation“, in der Besuchende Neumann vor dem Hintergrund des medialen Diskurses auf ihre psychische Gesundheit und ihre Tugendhaftigkeit hin beobachten, die „Situation der Leidensekstase“, in der der Körper zum Bewertungsinstrument wird, das durch emotionale Bewertungen die religiöse Wertigkeit der Beobachteten feststellt, und die „medizinische Situation“, in der durch lückenlose Kontrolle und quantifizierende Beobachtung der Nahrungsaufnahme und Körperausscheidung naturwissenschaftlich Sicherheit über die Echtheit der Phänomene hergestellt werden soll. Das vorsichtig taxierende Auge, der fühlende Körper, die Messinstrumente der Medizin werden so in je für sie eingerichteten Situationen zu Instrumenten der Prüfung der Echtheit der Phänomene und, darüber vermittelt, der Tugendhaftigkeit der Person Therese Neumann. Gerade die Differenz von Normalzustand und Leidensekstase zeigt dabei, wie die Ausgestaltung der Situation die Bewertungspraxis mitbestimmt: Die gleichen Personen vollziehen in sich radikal unterscheidenden Situationen unterschiedliche Praktiken und die Bewertenden orientieren sich an unterschiedlichen Regeln.

Die Phänomene führten dazu, dass Menschen den Weg nach Konnersreuth auf sich nahmen, um Therese Neumann selbst beobachten und bewerten zu können. Dabei zeigt sich ein eigentümliches Zusammenwirken der körperbezogenen Bewertung und der Bewertung der Person. Auffällig ist, dass einige Beobachter zu ihrer Bewertung der körperlichen Phänomene nicht nur auf den Körper selbst blicken, sondern auch auf das Verhalten. Wenn die Tugendhaftigkeit Neumanns als Ausdruck der Echtheit der Phänomene gedeutet wird, wird die positive Bewertung des verbalen Verhaltens auf den Körper übertragen, der gewissermaßen co-valuiert wird (vgl. zu diesem Begriff Meier und Peetz 2021a). Die Verhaltensbewertung „härtet“ (Kalthoff und Dittrich 2016) so die Bewertung der körperlichen Phänomene, indem sie für den Charakter der mit ihnen verbundenen Person bürgt. Zudem wird der Körper im Normalzustand auch jenseits der Phänomene in seiner äußeren Erscheinung als Indikator herangezogen, um Schlüsse auf den Charakter der Phänomene und der Person zu ziehen.

Als Bewertungsinstrument wird der Körper dann eingesetzt, wenn die eigene Körpererfahrung als Anzeichen dafür genommen wird, dass sich die Bewertenden tatsächlich in der Nähe einer durch göttliche Charismen ausgezeichneten Person befinden bzw. befunden haben. Mit der Religionsphänomenologie Rudolf Ottos (2014, S. 17) kann man das „Grauen“, das sich hier in der Erfahrung des Religiösen zeigt, als ein „erstes Sich-Erregen und Wittern des Mysteriösen […], ein erstes Werten nach einer Kategorie, die nicht im übrigen gewöhnlichen Bereiche liegt und nicht auf Natürliches geht“, verstehen.

Der Blick auf die Situation, auf die Praktiken, mit denen nach der Wahrheit der Phänomene gespürt und die Körperausscheidungen gesammelt, vermessen und dokumentiert werden, gibt einen detailreichen Einblick in die Bewertungsphänomene von Konnersreuth. Um das Bewertungsgeschehen (auch in der Situation) besser verstehen zu können, ist es jedoch ratsam, auch Abwesende in der Analyse mitzuberücksichtigen, sowie den Zusammenhang unterschiedlicher Bewertungen in den Blick zu nehmen.

3 Konnersreuther Konstellationen

Bewertungssituationen sind oft, und so in unserem Beispiel, nur dann adäquat zu verstehen, wenn man ihre Einbettung in breitere Bewertungszusammenhänge berücksichtigt. Dazu haben wir mit dem Konzept der „Bewertungskonstellationen“ (Meier et al. 2016; Waibel et al. 2021; vgl. Abb. 1) eine Heuristik entwickelt, die einerseits zu einer systematischen Analyse spezifischer Elemente des Bewertungsgeschehens auffordern soll: des Positionsgefüges, das aus den Beziehungen zwischen den Positionen der Bewerteten, der Bewertenden und des Publikums resultiert, der Regeln und der (medialen) Infrastrukturen der Bewertung. Diese Elemente sind nicht auf die Situation der Anwesenheit zu reduzieren – zumindest potenziell übergreifen sie Situationen – und werden deshalb nicht systematisch miterfasst.Footnote 12 Andererseits wird damit die Aufmerksamkeit auch auf jene Aspekte des Bewertungsgeschehens gelenkt, die unterschiedliche Situationen miteinander verknüpfen, indem sie raum-zeitliche Abstände überbrücken helfen.

Abb. 1
figure 1

Bewertungskonstellation nach Waibel et al. 2021

Im Folgenden nutzen wir die Heuristik selektiv, um einen zentralen Aspekt des Bewertungsgeschehens um Konnersreuth herauszuarbeiten, und konzentrieren uns dabei vor allem auf das Positionsgefüge. Der Fokus liegt entsprechend auf einem Set von Fragen: Wer oder was – welche Identität – wird in einer gegebenen Situation eigentlich bewertet, wer oder was trifft und kommuniziert Bewertungsurteile und welches Publikum beobachtet die Bewerteten und Bewertenden? Durch diese Rekonstruktion des Positionsgefüges und der sich in ihm bewegenden Identitäten wird es zunächst möglich, nachzuzeichnen, dass Konstellationen von multiplen (Typen von) Identitäten bevölkert werden – und dass innerhalb der Konstellation keineswegs Klarheit und Einigkeit darüber herrschen muss, wer oder was auf welchen Positionen der Konstellation inkludiert ist, und wer oder was nicht.

Das Bewertungsgeschehen in Konnersreuth erschließt sich nur, wenn man es mit Blick auf die Antizipation eines zukünftigen Urteils einer autoritativen Instanz versteht. Dass es die Kirche ist, der es zusteht, eine verbindliche Antwort auf alle Konnersreuth betreffenden Fragen zu geben, wird zumindest von den katholischen Autoren explizit anerkannt, wenn auch zuweilen nur formelhaft (Winthuis 1938, S. 7). Was freilich nicht ausschließt, dass man sich, solange die Kirche schweigt, zu eigener Urteilsfindung berechtigt sieht (Boniface 1958, S. 139f.). Und die Kirche schweigt letztlich bis heute.

Ihrem Selbstverständnis nach ist die katholische Kirche dafür verantwortlich, die Reinheit des Glaubens zu bewahren, den Gläubigen auf ihrem Weg zum Seelenheil sichere Weisung zu geben und sie vor Irrlehren und „falschen Propheten“ (Mt 7: 15) zu schützen.Footnote 13 Mithilfe des Konzepts der Bewertungskonstellation kann man diese Zusammenhänge so beschreiben: Die Kirche kann sich hier auf die institutionalisierte Vorstellung berufen, als autoritativ Bewertende den Gläubigen (als Publikum) bindende Urteile präsentieren zu können. Dabei müssen zwei Bewertungsprobleme scharf unterschieden werden: Zu Lebzeiten Neumanns ging es der Kirche um die Übernatürlichkeit der Phänomene, seit ihrem Tod steht die persönliche Heiligkeit Thereses zur Debatte.

Die im Abschn. 2 beschriebene medizinische Überwachung steht im erstgenannten Kontext. Aus der Situationsperspektive konnten wir beschreiben, wie Neumann einer konkreten Prüfungssituation unterworfen wurde, in der medizinisch-naturwissenschaftliche Bewertungspraktiken realisiert wurden, die sich grundlegend von den Praktiken der Besuchenden unterschieden. Verständlich wird die Untersuchung allerdings erst im Kontext der Bewertungskonstellation, in die sie eingebettet ist. Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass die Untersuchung durch den Regensburger Diözesanbischof veranlasst wurde. Er hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Publikum er selbst war und das seiner eigenen Urteilsfindung über die Phänomene dienen sollte. Die für ihn unmittelbar drängende Frage war, wie sich die Amtskirche zu den Vorgängen verhalten sollte, die immer mehr öffentliches Aufsehen erregten und inzwischen Massenbesuche auslösten. Für die Kirche bestand auf der Grundlage des Gutachtens die Möglichkeit, sich als autoritativ Bewertende zu der Übernatürlichkeit der Phänomene offiziell zu äußern und damit mäßigend oder anregend auf die Besuche Einfluss zu nehmen.

Am 4. Oktober 1927 teilte das Regensburger Generalvikariat öffentlich als Ergebnis der Untersuchung mit, dass eine Nahrungsaufnahme nicht stattgefunden habe, und führt fort: „Die somit gewonnene naturwissenschaftliche Grundlage bietet erst den Boden für die philosophisch-theologische Prüfung des Phänomens“ (zitiert nach Gerlich 1929, Band I, S. 140). Zu einem definitiven Urteil über die Phänomene kommt es jedoch zu Lebzeiten Neumanns nicht. Bereits eine Woche später, am 11. Oktober, stirbt Bischof Henle überraschend. Für seinen Nachfolger, Michael Buchberger, ist die Nahrungslosigkeit durch die Untersuchung nicht zweifelsfrei als Tatsache festgestellt. Er versucht daher in den 1930er-Jahren ebenso nachhaltig wie erfolglos Neumann und ihre Familie zu einer weiteren Überwachung, diesmal in einer Klinik, zu bewegen. Im Dezember 1937 gibt das Regensburger Ordinariat resigniert in Form einer wertenden Nichtbewertung bekannt, dass es „keine Verantwortung übernehmen [kann] für die Wirklichkeit der behaupteten Nahrunglosigkeit [sic!] und für den Charakter sonstiger außergewöhnlicher Vorgänge in Konnersreuth“ (Bischöfliches Ordinariat Regensburg 1938, S. 71).

Die Zweifel Buchbergers waren auch dadurch befördert worden, dass Ewald (1927), der eigentlich nur eine unterstützende Funktion in der Erstellung des Gutachtens für den Bischof hätte spielen sollen, seine eigene Expertise in der Münchener Medizinischen Wochenschrift veröffentlicht. In dieser beschreibt er ausführlich die angestellten Untersuchungen, stellt eine Hysteriediagnose für Neumann und bezweifelt die Nahrungslosigkeit. Zwar sei die Untersuchung streng durchgeführt worden, dennoch komme er „trotz aller Anerkennung der offenbar ehrlichen Bemühungen exaktester Beobachtung von allen Seiten nicht über den Eindruck hinweg, daß hier irgend etwas nicht stimmt“ (Ewald 1927, S. 48, Herv.i.O.).

Nach dieser Veröffentlichung kann die Diözese sich kaum mehr auf Ewald berufen, um die Untersuchung als ausreichend zu qualifizieren. Allerdings sind die Konsequenzen viel weitreichender: Die Bewertungskonstellation verändert sich auf der Position des Publikums grundlegend. Die zur Vorbereitung des bischöflichen Urteils gedachten Dokumentationen der Untersuchung sind nun der öffentlichen Beobachtung zugänglich und werden umfänglich rezipiert. Nun ist auch die interessierte Öffentlichkeit Publikum der medizinischen Prüfung und potenzieller Anschlussbewertungen.

Im kontroversen Diskurs um Konnersreuth sehen die „Befürworter“, also diejenigen, die eine außerordentlich-übernatürliche Deutung der Phänomene vertreten, in dem Untersuchungsbericht einen klaren Beweis für die Faktizität der Nahrungslosigkeit (etwa Teodorowicz 1936, S. 238f.). Die „Gegner“ hingegen folgen Ewald in der Annahme, eine Untersuchung im Elternhaus sei nicht ausreichend und die anschließende Weigerung, sich in einer Klinik ein weiteres Mal beobachten zu lassen, Beleg dafür, dass Neumann etwas zu verbergen habe (Hanauer 1972). Die Causa zeigt recht deutlich, wie wenig Kontrolle die Kirche trotz der ihr zugeschriebenen Autorität letztlich über den öffentlichen Diskurs ausüben konnte. Mehr noch, die Kontrollbemühungen des Bischofs führten mutmaßlich gegen seine Intentionen sogar dazu, dass nun das Accounting von Mundspülwassermengen und Körperausscheidungen einer Person, an der potenziell der Kirche heilige Dinge geschahen, Gegenstand öffentlicher Erörterung wurden.

Nach Neumanns Tod am 18. September 1962 stellt sich der Amtskirche ein neues Problem: Soll sie Therese kanonisieren? Ob es sich bei Neumann um eine Heilige handelt, hatte ihre Anhänger bereits seit Langem bewegt, für die Kirche war es zu Lebzeiten kein Entscheidungsproblem. Prozesse der Selig- und Heiligsprechung zielen auf die Regulierung eines Totenkults.Footnote 14 Sie bereiten in einem aufwendigen, detailliert durchgeregelten und langwierigen Verfahren eine päpstliche Entscheidung hinsichtlich der Frage vor, ob eine verstorbene Person den Gläubigen als Vorbild und zur Anrufung um Fürbitte anempfohlen und ein kirchlicher Kult für sie gestattet werden soll. Zwar zeigten sich für Neumann bald Bemühungen, ein Seligsprechungsverfahren zu initiieren. Doch zunächst setzt sich die Urteilsvermeidung der Kirche fort und erst Bischof Gerhard Ludwig Müller eröffnet 2005, also mehr als 40 Jahre nach Neumanns Tod, das diözesane Verfahren, das bis heute fortläuft.

Als Bewertungskonstellation beschrieben, fällt hier wiederum die Rolle der Kirche als autoritativ Bewertende auf, die den Gläubigen ein bindendes Urteil vorlegt. Gleichwohl gilt auch andersherum, dass die Heiligsprechung eine Verehrung durch die Gläubigen voraussetzt. So wie die Gläubigen Publikum der Bewertung der Kirche sind, ist auch die Kirche Publikum der Bewertung durch die Gläubigen. Diesen letztgenannten Aspekt akzentuiert der damalige Pfarrer von Konnersreuth Wolfgang Vogl (1:15–1:40) in einem DokumentarfilmFootnote 15:

Immer wieder bekomme ich die Frage gestellt: Warum wollt ihr denn die Resl seligsprechen? Die Antwort ist ganz einfach: Weil die Gläubigen die Resl verehren und weil sie sie für heilig halten und weil eine große weltweite Verehrung da ist. Also nicht die Kirche spricht die Resl eigentlich selig, sondern das Volk spricht sie selig, und die Kirche tut ihren Beitrag, indem sie das prüft.

Das prüfen, heißt freilich, das Verfahren zu kontrollieren und Bewertungen nach eigenen Kriterien vorzunehmen.Footnote 16 Praktisch bedeutet das für Nichtmärtyrer wie Therese Neumann, dass der „heroische Tugendgrad“ festgestellt werden muss, also die Tatsache, dass die Kandidatin in ihrem Leben die theologischen und Kardinaltugenden in heroischem Maß geübt hat (vgl. Ebertz 2017; Meier und Peetz 2021b). Daraus folgt für unseren Fall eine radikale Dezentrierung des Körpers: Leidensekstase und Nahrungslosigkeit als solche begründen gerade nicht kanonistische Heiligkeit. Im Falle der Stigmatisierten Gemma Galgani hatte die Kirche sogar ausdrücklich betont, dass mit der Seligsprechung kein Urteil über die Phänomene verbunden sei (Bell und Mazzoni 2003, S. 190). Die Kirche stellt so der doppelten Körperevidenz – der sich am Körper Neumanns zeigenden Phänomene einerseits und des körperlichen Erlebens der Besuchenden andererseits – die langwierige und kühle Verfahrensförmigkeit der Tugendprüfung gegenüber.

Obwohl es also gerade nicht auf die Prüfung der umstrittenen Phänomene ausgelegt ist, hatten Gläubige schon zu Lebzeiten Neumanns das finale Urteil der Kirche über „Konnersreuth“ aus dem Heiligsprechungsverfahren erwartet (beispielsweise Rinser 1954, S. 17 f.), und auch nach ihrem Tod erhoffen sich Anhänger aus ihm eine offizielle Klärung. So eine Nichte Neumanns in der genannten Dokumentation (2:26–2:45):

Des war schon schlimm über die ganzen Jahre hinweg, über die ganzen Angriffe, mit denen man ständig zu kämpfen hat, ist man natürlich froh, wenn irgendjemand mal sagt: Ja, es stimmt, es war so. Und net ständig angezweifelt wird […].

Gerade im letzten Zitat wird deutlich: Die Anhängerinnen erwarten im Urteil der Kirche nicht eine Antwort auf eine eigene Unsicherheit im Hinblick auf die Phänomene und die Wertigkeit der Person Neumanns. Vielmehr soll die Kirche als autoritative Instanz gegenüber ständig anzweifelnden anderen eine Wahrheit durchsetzen, die für sie persönlich bereits feststeht. Dass die Kirche ihrerseits, soweit sie sich durch ihre eigenen Regeln binden lässt, über die Tugendhaftigkeit der Person, nicht über die Phänomene zu befinden hat, gerät dabei für die Anhängerinnen ebenso aus dem Blick, wie für die Kirche, dass sie nur begrenzt steuern kann, zur Lösung welcher Bewertungsprobleme gläubige und ungläubige Publika ihre offiziellen Urteile verwenden. In den Bewertungskonstellationen um Konnersreuth zirkulieren also unterschiedliche Bewertungsobjekte – die außergewöhnlichen Phänomene an einem leidenden Körper und die heroisch tugendhafte Person. Die Bewertungsaktivitäten der jeweils anderen Triade werden aber systematisch auf das je eigene Bewertungsproblem hin beobachtet. Es kommt damit zu einem Phänomen, das man als wechselseitige Verkennung beschreiben kann. Formal lässt sich die Verkennung als eine Überlappung von zwei Triaden darstellen, in der die Bewertenden der einen das Publikum der anderen sind, wobei das Bewertungsobjekt der eigenen Bewertung nicht mit dem der beobachteten Fremdbewertung identisch ist (vgl. Abb. 2). Unterschiedliche Bewertende konstruieren so unterschiedliche Bewertungsobjekte, beobachten die Bewertungsprojekte der anderen aber jeweils im Hinblick auf ihren Beitrag für das eigene Problem.Footnote 17

Abb. 2
figure 2

Verkennung in Bewertungskonstellationen

Die Konstellationsperspektive bleibt so nicht bei der Feststellung unterscheidbarer Praktiken in Bewertungssituationen stehen, sondern lenkt den Blick systematisch auf die Zusammenhänge zwischen multiplen Bewertungstriaden, die unterschiedliche Bewertungssituationen miteinander verknüpfen und so auch einzelne Situationen prägen, ohne in diesen unmittelbar thematisch werden zu müssen. Dadurch werden Phänomene wie institutionell verankerte autoritative Bewertende, in deren Schatten sich vielfältige situierte Bewertungspraktiken vollziehen, sichtbar. Gerade sie können wie der Elefant im Raum in einzelnen Bewertungssituationen trotz ihrer Relevanz unsichtbar bleiben, insbesondere wenn sie sich dauerhaft in Schweigen hüllen. Schließlich ist die Perspektive sensibel für Dynamiken sich wandelnder Konstellationen, wie sie sich hier durch das Öffentlichwerden interner Dokumente (neue Publika), aber auch die mit dem Tod Neumanns eintretende Verschiebung auf die plötzlich akute Frage der Heiligsprechung ergaben.

4 Körperbewertung in Situationen und Konstellationen

Die hier präsentierten Analysen rücken das Bewertungsobjekt „Körper“ stärker in den Fokus der Soziologie der Bewertung. Wir haben uns auf zwei Perspektiven gestützt, deren Kombination es uns erlaubt hat, das Geschehen um „Konnersreuth“ empirisch aufzufächern. Mit Blick auf die Situation hat sich gezeigt, dass in unterschiedlichen Bewertungssituationen unterschiedliche Bewertungsinstrumente eingesetzt werden, die den Körper unterschiedlich thematisch machen. So wird der Körper in der Normalsituation zum Ausweis von Normalität gegenüber im Diskurs formierten Erwartungen, in der Leidenssituation zum Ausdruck von Außeralltäglichkeit, aber auch zum Instrument religiöser Bewertung, und in der medizinischen Situation zum Objekt von naturwissenschaftlichen quantifizierenden Vermessungspraktiken. Die Konstellationsperspektive ermöglichte uns, beispielhaft festzustellen, wie Bewertungen miteinander zusammenhängen können: Bewertungsobjekte werden verkannt, wenn Bewertungskonstellationen aufeinander Bezug nehmen, in ihren Bewertungen aber jeweils unterschiedliche Bewertungsobjekte konstruieren. Die Konstellationsperspektive weist so darauf hin, dass in der Situation unter Umständen unterschiedliche Konstellationen mit unterschiedlichen Bewertungsobjekten verwoben sind – ohne, dass dies selbst offensichtlich oder thematisch sein müsste. Über den spezifischen Fall hinausgehend, möchten wir abschließend zwei Aspekte festhalten, die für weitere Studien zum Verhältnis von Körper und Bewertung relevant sein könnten.

Zunächst sollte deutlich geworden sein, dass das Bewertungsobjekt „menschlicher Körper“ Eigenheiten aufweist, die die Möglichkeiten seiner Bewertung ganz eigentümlich beeinflussen. Wie jeder andere lebende Organismus auch, kann der menschliche Körper naturwissenschaftlich vermessen werden. Die Grenzen, an die interessierte Bewertende hier stoßen, sind aber doch anderer Art als bei der Bewertung von Tomaten. Im vorliegenden Fall etwa bezieht sich die Bewertung auf den Körper einer jungen Frau, dessen eventuell festzustellende religiöse Wertigkeit nicht nur weibliche charismatische Autorität jenseits der Amtsautorität begründen kann (vgl. Van Osselaer 2017, S. 277), er ist auch geschlechtsspezifischen Bewertungsregeln unterworfen, die den Familienvater zum Gatekeeper machen. Wie also wird der Zugang zum menschlichen Körper geregelt? Gleichzeitig ist der menschliche Körper der Körper einer Person. So liegt es wie in unserem Fall nahe, dass die Bewertung der Person und die Bewertung des Körpers miteinander verschränkt werden. Empirische Bewertungsprozesse können daraufhin untersucht werden, ob sie in der Bewertung der Person vom Körper bzw. in der Bewertung des Körpers von der Person absehen oder gerade nicht. Was folgt daraus jeweils?

Dann ist aber auch festzuhalten, dass der Körper nicht nur als ein besonderes Bewertungsobjekt, sondern auch als Bewertungsinstrument ernst zu nehmen ist, das seine eigenen Evidenzen erzeugt. Ganz in diesem Sinn hat Lauren Rivera (2015) Situationen beschrieben, in denen Jobkandidatinnen in professionellen Dienstleistungsberufen auf ihre kulturelle Passfähigkeit zu einer Organisation bewertet werden. Dort ist es nicht der Schauer, der zu einer positiven Bewertung führt, sondern vor allem die im Angesicht der Kandidatin empfundene Begeisterung. Beide Fälle eint bei allen Differenzen, dass Berichte über körperliche Empfindungen von den Bewertenden genutzt werden, um ihre Urteile über eine Person zu rechtfertigen. Für die Soziologie der (Körper‑)Bewertung stellt sich daran anschließend die Frage nach der Rolle des Körpers als Instrument der Bewertung in den unterschiedlichsten Kontexten.