Die Unschärfe ist eine Form der Ungenauigkeit, Unbestimmtheit oder Ungewissheit bei der Abbildung bzw. Wiedergabe eines Objekts oder Sachverhalts (de.wikipedia.org).

Als wir unseren Artikel „Is Free Speech in Danger on University Campus?“ Ende letzten Jahres unter der Rubrik „Berichte und Diskussionen“ in der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie veröffentlichten (Revers und Traunmüller 2020), wollten wir zu einer sozialwissenschaftlichen Diskussion zum Thema Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten anregen. Bei aller Bescheidenheit haben wir den Eindruck, dass uns dies gelungen sein könnte. Wir begrüßen daher die Replik von Lars Meier auf unsere Studie. Insbesondere möchten wir den Herausgebern der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie danken, dass sie die Replik drucken und auch uns die Gelegenheit für eine Antwort einräumen. Wir werden uns hier weitgehend auf die inhaltlichen Kritikpunkte konzentrieren, die uns wiederholt und in ähnlicher Form in Diskussionen begegnen. Umso lohnender scheint es uns, sie hier ausführlich zu adressieren.

1 Frankfurt als „most likely case“

Zunächst zur Fallauswahl der Frankfurter Gesellschaftswissenschaften: Dass es dort eine Mehrheit politisch sehr linker Studierender gibt und dass die Tradition der Frankfurter Schule die Wahl ihres Studienortes und ihr Denken maßgeblich beeinflusst, mag ein intuitives Auswahlkriterium sein. Nur wer möchte es bestreiten? Die von Lars Meier eingeforderte objektive Evidenz und Überzeugungsarbeit wäre doch dann am notwendigsten, wenn es in dieser Frage auch tatsächlicher Überzeugungsarbeit bedürfte. Lars Meier selbst scheinen wir zumindest nicht davon überzeugen zu müssen, denn für ihn ist, wie er selbst schreibt, die „Vermeidung von Diskriminierungen ... auch ein Teil des Lernprozesses im Rahmen von sozialwissenschaftlichen Studiengängen“. Studierende sollen lernen, „Diskriminierungsformen zu erkennen, ihre Wurzeln und Ausdrücke zu begreifen und das eigene, auch sprachliche Verhalten entsprechend zu reflektieren und anzupassen.“ Ebenso seien die „Lehrenden an der Goethe-Universität ... dafür zu beglückwünschen, dass sie diese Lernprozesse forcieren“. Wenn für Lars Meier der Kampf gegen Diskriminierung Teil des universitären Telos ist (vgl. Haidt 2016)Footnote 1 und er es am Frankfurter Fachbereich für vorbildlich verwirklicht sieht, dann sei ihm das unbenommen. Nur kann er uns dann nicht vorwerfen, dass wir am Frankfurter Fachbereich, an dem er als Soziologieprofessor wirkt, aktivistische Impulse vermuten, die sich aus einem bestimmten Verständnis von Sozialwissenschaft speisen („... es kommt darauf an sie zu verändern.“) und die in ihrer Konsequenz in Sprachregulierung münden.

Uns scheint die Kritik an unser Fallauswahl aber auch insofern ungewichtig, als sich a) unsere Annahme dann ja in den Befunden bestätigt und sie b) für den Schluss, den wir aus unserem Most-likely-case-Design ziehen, eine bestenfalls untergeordnete Rolle spielt. Wie wir berichten, liegt der Medianwert der Links-Rechts-Selbsteinstufung bei den von uns befragten Studierenden bei 3 (auf einer Skala von 0 – sehr links bis 10 – sehr rechts). Von den Studierenden, die bei der letzten Bundestagswahl gewählt hatten, stimmten 38 % für Die Linke, 24 % für Grüne, 16 % für SPD, jeweils 8 % für CDU/CSU und FDP und 2 % für die AfD (der Rest wählte eine andere Partei). Lars Meiers Vorschlag, einen Blick in das Vorlesungsverzeichnis zu werfen, um mehr darüber zu erfahren, welche Inhalte den Studierenden vermittelt werden, halten wir für eine sehr gute Idee, die wir in unserer weiteren Forschung gerne berücksichtigen werden.

Die Logik des Most-likely-case-Designs war darauf ausgelegt, die These zu widerlegen, dass es so etwas wie eine Einschränkung von Meinungsfreiheit (im soziologischen Sinne, dazu mehr unten) gibt. Das ist uns nicht gelungen. Mit anderen Worten: Wenn Lars Meier Recht hat und die Frankfurter Gesellschaftswissenschaften eigentlich gar keinen most likely case darstellen und wir die Nullhypothese trotzdem nicht verwerfen können – dann sind wir sogar noch weniger geneigt, sie beiseitezulegen, sondern ganz im Gegenteil, noch motivierter, unsere Forschung in anderen Kontexten fortzusetzen. Denn auch in dieser Sache waren wir in unserem Beitrag unmissverständlich: „wir können nicht viel über die Prävalenz von Intoleranz und ideologischem Konformitätsdruck an anderen Fachbereichen der Frankfurter Universität (z. B. Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften oder Naturwissenschaften) sagen oder darüber, inwieweit sich unsere Ergebnisse auf andere Universitätskontexte in Deutschland verallgemeinern lassen“ (Revers und Traunmüller 2020, S. 492, unsere Übersetzung). Wie Lars Meier dennoch zu der Frage kommt, ob wir nur über den Fachbereich Gesellschaftswissenschaften oder die Frankfurter Uni als Ganzes sprechen und warum er uns hier „schwerwiegende methodische Unklarheit“ vorwirft, lässt uns ratlos zurück.

Zuletzt sei uns noch eine kurze Zwischenbemerkung erlaubt, die man als Positionierung lesen mag oder auch nicht. Obwohl die beiden Autoren voll und ganz hinter ihrem Beitrag stehen, hindert das Traunmüller nicht im Geringsten daran, mit vielen Frankfurter Kolleginnen und Kollegen in einer ganzen Anzahl an hochdotierten Forschungsprojekten (Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt, NORFACE-Verbundprojekt RUDE, Exzellenzinitiative ConTrust sowie DFG-Forschergruppe FOR 5173 RISS) freundschaftlich-kollegial und äußerst produktiv zusammenzuarbeiten – auch oder gerade mit solchen, die sich selbst dezidiert in der Frankfurter Forschungstradition verorten würden und/oder deren epistemologischen und politischen Ansichten wir nicht teilen. Was wir damit sagen wollen: Der Versuch, anhand unseres Beitrags oder unserer Fallauswahl, verschleierte Interessen und politische Absichten aufzudecken oder gar eine Art Freund-Feind-Bestimmung vorzunehmen, mag seinen Reiz haben. Allein, wir befürchten, er wird ins Leere laufen.

2 Was bedeutet Meinungsfreiheit?

Der Aufsatz von Revers/Traunmüller unterliegt einem großen Irrtum. Denn dieser geht davon aus, dass das Recht auf Meinungsfreiheit quasi grenzenlos ist und auch das Recht umfasst, andere zu diskriminieren.

Uns ist unverständlich, wie Lars Meier zu diesem Schluss kommt. Weder wir noch irgendjemand hat jemals den Standpunkt vertreten, dass Meinungsfreiheit keinerlei Grenzen kenne. Selbst vehementeste Vertreter eines „free speech absolutism“ erkennen an, dass es gewisse Einschränkungen geben muss („... falsely shouting fire in a theatre and causing a panic“). Es handelt sich demnach um ein reines Strohmann-Argument. Die Leichtigkeit, mit der Lars Meier selbst über komplexe normative Fragen hinwegfegt und mit welcher Selbstverständlichkeit er dabei etwa den Wert der Freiheit anderen Werten unterordnet, ist bemerkenswert, sei ihm aber ebenfalls unbenommen.

Auffallend an Meiers Replik ist aber vor allem die legalistische Engführung des Begriffs der Meinungsfreiheit und damit des kritischen Maßstabs, den er an uns und unseren Beitrag heranträgt. Davon sind wir weder normativ noch analytisch überzeugt. Aus normativer Sicht ist es einerseits fraglich, ob man Entscheidungen über die Grenzen des Sagbaren wirklich in die Hände des Staates oder gar einer einzelnen staatlichen Behörde, wie der Antidiskriminierungsstelle, legen möchte. Andererseits scheint es uns durchaus plausibel, die Grenzen der Meinungsfreiheit im Universitätskontext sogar noch enger zu ziehen, als der gesetzliche Rahmen es erlauben würde. Das maßgebliche Kriterium scheint uns dabei durch das von uns präferierte, primäre universitäre Telos – Suche nach Wahrheit – vorgegeben.

Das legalistische Verständnis von Meinungsfreiheit als Grundrecht überzeugt uns aber vor allem soziologisch nicht und erscheint uns analytisch völlig unbrauchbar. Denn dass die Freiheit, seine Meinung zu äußern, nicht primär formal durch den Staat oder das Recht, sondern vornehmlich durch informelle soziale Normen und Mechanismen reguliert wird, ist eine klassische sozialwissenschaftliche Einsicht, die wir Größen unserer Disziplin von Alexis de Tocqueville (1981[1835/1840]) über Elisabeth Noelle-Neumann (1974) bis Glenn C. Loury (1994) verdanken. Auch ist Meinungsfreiheit kein binär codiertes Konstrukt, welches entweder voll und ganz gegeben („speaker’s corner“, Ausnahme: Beleidigung der Queen) oder völlig abwesend (Nordkorea) ist, sondern ein graduelles Phänomen, welches mehr oder weniger vorliegen kann. Der Grad der Meinungsfreiheit bemisst sich am Ausmaß ihrer Regulierung oder anders ausgedrückt daran, mit wieviel Kosten die freie Meinungsäußerung belegt oder „besteuert“ ist. Diese Kosten können physischer, ökonomischer und sozialer Art sein und sind direkt verhaltensrelevant.

Ein dezidiert sozialwissenschaftliches Verständnis von Meinungsfreiheit enttarnt nicht nur den weitverbreiteten und auch von Lars Meier bemühten Strohmann eines angeblichen „logischen Paradoxes“ als völlig substanzlos – niemand kann bestreiten, dass ein Thilo Sarrazin durch seine umstrittenen Äußerungen mit sozialen Kosten, etwa in Form von Ausladungen und sozialer Ächtung, belegt würde. Diese sozialen Kosten kann man im Falle von Thilo Sarrazin für angemessen und gerechtfertigt halten oder auch nicht, aber dass es sie gibt, scheint uns ganz evident.

Wichtiger scheint uns, dass ein solches analytisches Verständnis von Meinungsfreiheit auch besser dafür sensibilisiert, worin die eigentlichen Risiken und Gefahren ihrer Einschränkung bestehen. Aus der Ökonomie wissen wir, dass bereits kleine Veränderungen in den Kosten maßgebliche, verhaltensrelevante Folgen haben können. Anders ausgedrückt: Es geht nicht darum, in alarmistischer Manier vor Zuständen zu warnen, in denen Angehörigen der Universität das Grundrecht auf Meinungsfreiheit genommen wird. Das tut auch niemand. Es geht darum, zu verstehen, welche Formen der Sprachregulierung im Universitätskontext vorherrschen, mit welchen Kosten sie verbunden sind und welche Konsequenzen sie haben.

Um diesen zentralen Punkt zu verdeutlichen: Sprachliche Maßregelungen im Seminarraum zielen zwar zunächst auf den „Verursacher“, können aber weitere Konsequenzen für Unbeteiligte haben, die sich in Folge der Sanktionierung einfach gar nicht mehr zu bestimmten Themen äußern. Ein mit Lärm verhinderter Vortrag, der zunächst für den Vortragenden selbst mit Kosten verbunden ist, kann in Zukunft andere davon abhalten, Veranstaltungen zu bestimmten Themen überhaupt noch zu organisieren. Wie Marie Jahodas Forschung über den McCarthyismus (Jahoda und Cook 1952) gezeigt hat, reagieren auch Unverdächtige in Situationen erhöhter Konformitätsforderungen mit weiterreichenden selbstauferlegten Verhaltenseinschränkungen. Nicht jeder ist gewillt, sich (öffentlichen) Anfeindungen auszusetzen. Diese verschiedenen Schattierungen der Einschränkung von Meinungsfreiheit sind zwar nicht grundrechtlich, aber umso mehr soziologisch relevant. Sie einfach als Kollateralschäden der vermeintlichen Diskriminierungsbekämpfung abzutun, erscheint uns nicht akzeptabel.

Etwaige Sorgen um und konkrete negative Erfahrungen mit Sprachregulierung mit dem Hinweis auf lediglich „angenommene Nachteile“ wegzuwischen, wirkt auf uns arrogant und aus dem Mund von jemandem, der selbst vorgibt, sich gegen Diskriminierung und für reflektierten Sprachgebrauch im Seminarraum einzusetzen, inkonsequent. Wir finden es eigenartig, dass Lars Meier mit keinem einzigen Wort auf unseren zentralsten Befund eingeht: Dass gut ein Drittel der von uns befragten Studierenden sich in Seminardiskussionen unwohl fühlt, sich zu politischen Themen zu äußern und ihre ehrliche Meinung zu sagen, und dass dieser Anteil bei Studierenden rechts der Mitte (und bei Frauen, nicht aber bei ethnischen Minderheiten) noch einmal signifikant höher liegt. Warum sollten diese Studierenden benachteiligt werden? Wer selbst Artikel 3 des Grundgesetzes bemüht, sollte dies in seiner Gänze tun und anerkennen, dass Absatz 3 auch ganz explizit „politische Anschauung“ beinhaltet.

Weiter gibt Lars Meier eine andere Itemformulierung verkürzt und damit verzerrt wieder – die Studierenden wurden eben gerade nicht, wie von ihm behauptet, danach gefragt, ob ihre Meinungen kritisiert werden, sondern ob sie für ihre Meinungen persönlich kritisiert werden. Damit fällt auch der nächste Strohmann in sich zusammen, wir würden Meinungsfreiheit mit dem Recht gleichsetzen, nicht kritisiert zu werden. Weder wir noch irgendjemand hat jemals ein solches Argument formuliert. Dass Meier außerdem in seiner Replik geflissentlich unterschlägt, dass ebenfalls ein Drittel der befragten Studierenden der Ansicht ist, man solle Bücher mit kontroversen Inhalten aus der Unibibliothek entfernen, zeugt zumindest von selektiver Rezeption unserer Befunde. Ein „diskursives Ringen um Wahrheiten“ und ein „Argumentieren auf Grundlage von wissenschaftlichen Studien“ stellen wir uns jedenfalls anders vor.

Der ganze Versuch, die empirische Erforschung eines Themas, welches gegenwärtig international in Medien, Politik und Wissenschaft ernsthaft und kontrovers diskutiert wird (z. B. Lackey 2018), als direkten Anschluss an ein nicht genehmes „Narrativ“ zu deuten, ist intellektuell unbefriedigend und zeugt von einem Mangel an soziologischer Neugier. Meier ignoriert nicht nur geflissentlich, dass die Wahrnehmung einer zunehmenden Diskursverengung nicht nur von „rechter“, sondern auch linksliberaler Seite kommt (z. B. Harper’s Letter 2020), sondern auch, dass wir unseren Beitrag explizit mit Hinweis auf zwei widerstreitende Positionen motivieren, die sich beide durch einen Mangel an belastbarer empirischer Evidenz auszeichnen: jene, die ein restriktives Diskussionsklima an der Universität beklagen und jene, die dies in Abrede stellen. Dass die von uns vorgelegte Evidenz in ihrer vorläufigen Form offenbar nicht die von Lars Meier und Teilen der deutschsprachigen Soziologie präferierte Position begünstigt, können wir leider nicht ändern.

Wie wurde aber in der Studie Meinungsfreiheit überhaupt getestet und verstanden?

So, wie es in der empirischen Toleranzforschung und politischen Psychologie seit nunmehr über 65 Jahren, angefangen mit Samuel Stouffer (1955), mit großem Erfolg getan wird (s. dazu auch Gibson und Bingham 1982; Gibson 1992, 2006, 2013) und auch als Standardinstrument Eingang in den General Social Survey gefunden hat. Wir haben die Stouffer-Methode („fixed group approach“) adaptiert, um Toleranz gegenüber kontroversen Ideen zu Geschlechtergleichheit, Einwanderung, Islam und Homosexualität zu messen.Footnote 2 Dabei schreiben wir selbst: „Es sollte also betont werden, dass diese Maße nicht die Toleranz im Allgemeinen erfassen ..., sondern nur in Bezug auf diese sehr spezifischen Ziele“ (Revers und Traunmüller 2020, S. 481, unsere Übersetzung). In ihrer klassischen Kritik an diesem Ansatz schlagen Sullivan et al. (1979) daher vor, die Befragten selbst auswählen zu lassen, welche Gruppe sie am stärksten ablehnen, um ihre Toleranz ausschließlich gegenüber dieser „least liked group“ zu testen. Unsere Vermutung ist, was allerdings zu verifizieren wäre, dass Studierende hier ganz ähnliche Inhalte gewählt hätten, aber dadurch sicher nicht toleranter erschienen wären.

Dass sich mit dem Stouffer-Ansatz der politischen Toleranzmessung aber prinzipiell unterschiedliche normative Vorstellungen von Meinungsfreiheit operationalisieren lassen, zeigt sich einerseits an Mondak und Sanders (2003), die, einem sehr „amerikanischen“ Verständnis folgend, Befragte nur dann als tolerant bezeichnen, wenn sie die Redefreiheit ausnahmslos für jede Zielgruppe unterstützen. Andererseits hat jüngst Boch (2020) vorgeschlagen, eine eher „europäische“ Operationalisierung zu verwenden und Zielgruppen mit explizit hasserfüllter Rhetorik von solchen, die lediglich unpopuläre Ideen vertreten, zu trennen. Dies dürfte auch eine Operationalisierung von Toleranz und Meinungsfreiheit sein, die stärker Lars Meiers Vorstellungen entspricht. Es ist daher instruktiv, den Wortlaut der beiden Items, welche Boch (2020) aus dem etablierten Umfrageinstrument des General Social Survey ausschließt, genauer zu betrachten. Sie lauten: „jemand, der glaubt, dass Schwarze genetisch minderwertig sind“ und „ein muslimischer Geistlicher, der Hass auf die Vereinigten Staaten predigt“.

Die von uns verwendeten Items dagegen geben solche hasserfüllten Inhalte schlicht nicht her. Hier lässt Meier die notwendige Differenzierung vermissen, und die leichtfertig verwendeten Schlagworte wie „rassistisch“, „antifeministisch“ oder „homophob“ erscheinen uns dafür ebenso symptomatisch, wie sie exemplarisch für die von uns problematisierte universitäre Diskussionskultur sind. In den von uns formulierten Items ist nämlich überhaupt nicht von Menschengruppen die Rede, sondern von Konzepten (also von „Einwanderung“, nicht von „Einwanderern“; von „Islam“, nicht von „Muslimen“; von „Homosexualität“, nicht von „Homosexuellen“). Diese Unterscheidung ist keine bloße Haarspalterei, sondern ein entscheidendes Kriterium in der philosophischen und rechtswissenschaftlichen Begründung von sogenannten „Hate-speech“-Gesetzen sowie der darauf beruhenden europäischen Rechtsprechung (vgl. Garton Ash 2016). Ganz unabhängig davon, wie man im Einzelnen selbst zu diesen Aussagen steht – das ist und war zu keinem Zeitpunkt unser Thema –, so sind sie selbstverständlich durch das Grundgesetz gedeckt und haben mit Diskriminierung nichts zu tun. In der vermutlich größten politischen Streitfrage des 21. Jahrhunderts darf es mehr als eine, auch eine dezidiert einwanderungskritische Meinung geben. Man darf angesichts der eklatanten Menschenrechtsverletzungen in islamisch geprägten Staaten den Islam als inkompatibel mit dem westlichen Lebensstil erachten. Und man darf aus tiefer innerer religiöser Überzeugung, ganz gleich welcher Couleur, auch Homosexualität als unmoralisch empfinden. Konzepte und Ideen können nicht diskriminiert werden und sind keine geschützten Kategorien – und im wissenschaftlich-universitären Kontext am allerwenigsten.

Aber auch unser viertes Item („jemand, der glaubt, dass es biologische Unterschiede in den Talenten zwischen Männern und Frauen gibt“) taugt nicht zur moralischen Empörung – es sei denn, man möchte sich über Jahrzehnte an psychometrischen und experimentellen Erkenntnissen aus Evolutionspsychologie, Biologie und Neurowissenschaften empören (s. dazu ausführlich Pinker 2003). Uns scheint eine solche wissenschaftsfeindliche Einstellung an der Universität fehl am Platz. Diskriminierung kann hier nur jemand wittern, der nicht zwischen Aussagen über Populationsdifferenzen und individueller Eignung unterscheidet und auch sonst keinerlei Verständnis für statistische Verteilungen aufbringt. In einem solchen Fall sollte man sich aber möglicherweise auch mit Aussagen zur Quantenmechanik nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

3 Was heißt Positionalität und wie sollen wir mit ihr umgehen?

Unklar bleibt bis zum Schluss seiner Replik, was Lars Meier eigentlich von uns wissen will, d. h. worin die von ihm eingeforderte, transparent zu machende „Positionalität“ eigentlich bestehen soll und warum diese überhaupt eine Rolle spielen sollte. Dass beide Autoren zum Erhebungszeitpunkt an der Goethe-Universität Frankfurt wissenschaftlich tätig waren, ist im Text ebenso ausgewiesen wie die Tatsache, dass Traunmüller sich in der Causa Wendt im Sinne der Meinungsfreiheit – auch und gerade der Freiheit des Publikums – exponiert hat und dafür von Kollegen des Fachbereichs Gegenwind erfahren hat (Revers und Traunmüller 2020, S. 477, Fußnote 4). Ganz explizit schreiben wir sogar: „Es sind die folgenden zwei Vorfälle [um Rainer Wendt und Susanne Schröter], die uns zu nahe gingen und die uns dazu veranlasst haben, den Zustand der Meinungsfreiheit und der politischen Meinungsvielfalt auf dem Universitätscampus zu untersuchen“ (Revers und Traunmüller 2020, S. 476, unsere Übersetzung und Ergänzung). Dass es sich bei den Autoren um heimliche AfD-Wähler handelt, kann ausgeschlossen werden – beide sind Migranten mit ausländischer Staatsbürgerschaft und damit nicht wahlberechtigt. Über unser Geschlecht und unsere ethnische Zugehörigkeit darf man getrost Annahmen treffen (we won’t be offended!), unsere sexuellen Orientierungen, religiösen Überzeugungen und Behinderungen gehen niemanden etwas an.

Ganz unabhängig davon, dass Lars Meier nicht sagt, welche Form der Positionierung er sich von uns wünscht und wie sich eine solche auf unsere Befunde konkret auswirken sollte, teilen wir seine Auffassung nicht, dass „sich eine objektivere Betrachtung der Sozialwelt nur erreichen [lässt], wenn die eigene Positionalität der Forscher im sozialen Raum und die Position im sozialen Feld reflektiert wird und verdeckte Interessen und Absichten sichtbar gemacht werden.“ Natürlich ist Reflexivität in der qualitativen Feldforschung unabdinglich, aber Wissenschaft kann nicht für das durch sie generierte Wissen Geltung beanspruchen, weil einzelne Forscher sich selbst reflektieren, sondern weil Wissenschaft über einen sozialen Mechanismus wechselseitiger Kritik und Kontrolle verfügt. Damit ist aber nicht die Suche nach versteckten Interessen in ideologiekritischer Absicht gemeint, sondern der soziale Prozess des offenen fachlichen Austausches, des Peer-Review, und der Replikation von Forschungsergebnissen. Kurz: Es bedarf der Transparenz der Forschung, nicht der Transparenz des Forschers. Leider legt Lars Meier selbst weder eine Replikation noch eigenes Datenmaterial vor.

Wenn Lars Meier mit seiner Forderung, Positionalität zu reflektieren, lediglich zum Ausdruck bringen möchte, dass Perspektivenvielfalt sozialwissenschaftliche Forschung verbessert, weil sie den sozialen Prozess der gegenseitigen Kritik und Kontrolle erst wirksam macht, dann stimmen wir ihm ausdrücklich zu. Das haben wir als Autorenteam im Sinne einer „adversarial collaboration“ beim Verfassen unseres Beitrags schon so gehalten (s. dazu unser Interview in der Süddeutschen Zeitung, Barišić und Bovermann 2020). Tatsächlich schreiben wir ja selbst: „Wir alle haben Vorurteile und blinde Flecken – aber wenn wir alle dieselbe ideologische Linse auf kritische Themen von sozialwissenschaftlichem Interesse richten, verlieren wir als Disziplin unsere Fähigkeit, sie zu erkennen und zu korrigieren“ (Revers und Traunmüller 2020, S. 493, unsere Übersetzung). Es ist nicht zuletzt genau diese Einsicht, die für uns den Wert der wissenschaftlichen Meinungsfreiheit und -vielfalt an der Universität begründet.