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Mitgegangen – mitgefangen?

Die Folgen von Haushaltsumzügen für die Einkommenssituation von Frauen in Partnerschaften

The tied-mover hypothesis reconsidered

Effects of household migration on the labour market success of partnered women

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KZfSS Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Analysen zu Arbeitsmarkteffekten regionaler Mobilität kamen bislang zu dem Ergebnis, dass Frauen in Partnerschaften erhebliche ökonomische Nachteile durch einen Wohnortwechsel haben, während Männer und auch ledige Frauen von Umzügen generell beruflich profitieren können. Die Erklärung dieser Befunde erfolgt meist auf Basis haushaltsökonomischer Argumente, die für die Beschreibung partnerschaftlicher Prozesse jedoch verstärkt in die Kritik geraten sind. Zudem sind viele dieser Studien mittlerweile veraltet und tragen, insbesondere für Deutschland, den veränderten ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen nicht mehr Rechnung. Der Beitrag versucht diese Lücken unter Verwendung eines verhandlungstheoretischen Modells der Partnerschaft und mit Rückgriff auf aktuellere Daten zu schließen. Untersucht werden die mittel- und langfristigen Einkommenseffekte von Umzügen für Paarhaushalte in den neuen und alten Bundesländern, speziell für die Frauen. Insbesondere wird auch die Bedeutung regionaler Arbeitsmarktstrukturen als Moderatoren dieser Effekte berücksichtigt – ein Aspekt, der in Mobilitätsanalysen bislang vernachlässigt wurde. Die Ergebnisse der auf den Wellen 1992–2006 des SOEP beruhenden Panel-Fixed-Effects-Schätzungen legen nicht nur die Plausibilität der verhandlungstheoretischen Argumentation und die Bedeutung lokaler Opportunitätsstrukturen nahe, sondern zeichnen auch ein von bisherigen Studien abweichendes Bild der Umzugsfolgen für Frauen. Der Artikel diskutiert die Implikationen für Arbeitsmarktprozesse und Partnerschaft.

Abstract

While previous research has provided general evidence on the positive outcomes of regional mobility for the labour market success of men and single women, most studies have also concluded that for married or partnered women residential relocation imposes severe disadvantages in terms of their economic situation and career. When accounting for these effects, most authors refer to microeconomic household theory – an approach that has been increasingly criticized for its restrictive assumptions regarding intra family decisions. Moreover most of these studies are outdated and do not fully capture the economic and social developments that have taken place in recent decade, especially in Germany. This paper contributes to the topic by extending the theoretical scope to a bargaining model of mobility decisions within couples and by using more current data. Additionally regional labour market structures are seen as important moderators of the effects of mobility and are explicitly considered in the analysis. Based on longitudinal data from the SOEP for the years 1992–2006 the following article focuses on the (longterm) income effects of regional mobility among East and West German couples with special regard to the economic situation of partnered women. The results of the panel fixed-effects estimations not only lend support to bargaining theory and stress the relevance of regional opportunity structures, but also indicate that the consequences of mobility for German women have changed. The paper discusses implications of the results for labour market processes and partnerships.

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Abb. 1
Abb. 2

Notes

  1. Siehe auch die experimentellen Ergebnisse zur Mobilitätsbereitschaft von Paarhaushalten von Abraham et al. (2009); sowie Auspurg u. Abraham (2007).

  2. Dies gilt selbstverständlich auch für den Bereich der internationalen Migration, für den die Frage nach Umzugsgewinnen eine zentrale Rolle spielt (Nauck 1999). Allerdings vollzieht sich diese Form der räumlichen Mobilität unter ganz anderen wirtschaftlichen und institutionellen Rahmenbedingungen, so dass dieser Forschungsstrang im Folgenden nicht weiter berücksichtigt wird (vgl. z. B. Esser 1980; Treibel 2003).

  3. Die Verwendung einer gemeinsamen Haushaltsnutzenfunktion wird von den Vertretern der Haushaltsökonomie mit der Möglichkeit von Ausgleichszahlungen zwischen den Partnern begründet (vgl. Mincer 1978, S. 756; Becker 1991). Der nach einer Umzugentscheidung besser gestellte Akteur kompensiert den Verlust des schlechter gestellten Partners durch Umverteilung des Umzuggewinns. Dieses Argument greift aber in mehrfacher Hinsicht zu kurz: Erstens sind bestimmte Gewinne, wie z. B. Karriereaussichten oder eine interessante Tätigkeit, nicht teilbar und wohl auch nicht ohne weiteres durch Einkommenstransfers oder Übertragung anderer Güter zu kompensieren. Zweitens erhöht eine derartige Kompensation die Abhängigkeit von dem anderen Partner, dies ist jedoch gerade vor dem Hintergrund einer möglichen Auflösung der Partnerschaft von zentralem Nachteil. Drittens wird die Möglichkeit von Ausgleichszahlung lediglich unterstellt, nicht aber explizit modelliert.

  4. So schloss die ebenfalls auf dem SOEP basierende Studie von Jürges (1998b) lediglich den Zeitraum bis zum Jahr 1996 ein und konzentrierte sich außerdem auf Doppelverdienerpaare. Aussagen über die Nachwendeperiode und damit auch über ostdeutsche Paare waren daher nur eingeschränkt möglich.

  5. Der Nutzen der besten Alternativmöglichkeit zur bestehenden Beziehung wird auch als Droh- oder Konfliktpunkt bezeichnet und gibt somit das minimale Auszahlungsniveau an, das ein Partner erhalten muss, um einen Anreiz zur Fortsetzung der Beziehung zu haben. Der Drohpunkt ist umso höher, je besser die Alternativen und je geringer daher die Angewiesenheit auf die bestehende Beziehung. Das partnerschaftliche Verhandlungsergebnis folgt demnach dem „principle of least interest“, das den von der Partnerschaft weniger abhängigen Partner in eine bessere Verhandlungsposition befördert (vgl. auch Blood u. Wolfe 1960).

  6. Bei dem im hier dargestellten Bargaining-Ansatz handelt es sich um ein kooperatives Verhandlungsspiel, das bezüglich der Gewinnverteilung eine Nash-Lösung unterstellt, wie es prominent von Ott auf haushaltsinterne Allokationsentscheidungen angewendet wurde. Für eine formale Herleitung des Modells, siehe Ott 1992; für andere Lösungskonzepte oder nicht-kooperative Spiele siehe z. B. Holler u. Illing (2008).

  7. Der Nutzen der besten Alternativmöglichkeit zur bestehenden Beziehung wird auch als Droh- oder Konfliktpunkt bezeichnet und gibt somit das minimale Auszahlungsniveau an, das ein Partner erhalten muss, um einen Anreiz zur Fortsetzung der Beziehung zu haben. Der Drohpunkt ist umso höher, je besser die Alternativen und je geringer daher die Angewiesenheit auf die bestehende Beziehung. Das partnerschaftliche Verhandlungsergebnis folgt demnach dem „principle of least interest“, das den von der Partnerschaft weniger abhängigen Partner in eine bessere Verhandlungsposition befördert (vgl. auch Blood u. Wolfe 1960).

  8. Im Haushalt erlernte Fähigkeiten können in einer neuen Partnerschaft deshalb oft schwieriger verwertet werden, weil es sich häufig um Güter und Investitionen handelt, die auf die spezifischen Personen im Haushalt ausgerichtet sind, wie z. B. Geschmack bezüglich Wohnungseinrichtung, Essenszubereitung, Ausbildung gemeinsamer Hobbys oder auch um personenbezogene Leistungen, wie z. B. Kindererziehung, welche nicht ohne Wertverlust in eine neue Partnerschaft übertragen werden können (vgl. Ott u. Rinne 1994; S. 181; Abraham 2006, S. 39).

  9. An dieser Stelle soll dem häufig auftauchenden Missverständnis entgegen getreten werden, die Verhandlungstheorie würde einen expliziten, empirisch beobachtbaren Verhandlungsprozess mit entsprechenden Drohungen annehmen. Dies ist nicht der Fall, die Theorie lässt die konkreten Interaktionen und psychischen Prozesse eines derartigen Prozesses im Dunkeln. Statt dessen handelt es sich eigentlich um eine reine Strukturtheorie: Die Verhandlungsmacht wird von externen Strukturen, wie z. B. der Verteilung der Einkommen oder der Erwerbschancen, bestimmt und dann direkt mit dem Handlungsergebnis, also einer „Gewinnverteilung“ in der Partnerschaft, verknüpft.

  10. Zur Bedeutung sozialer Kontakte für die Partnerfindung siehe auch Klein u. Lengerer (2001).

  11. Als soziales Dilemma werden in der Spieltheorie Situationen bezeichnet, in denen die Verfolgung individueller Interessen zweier oder mehrerer Akteure paradoxerweise zu einem schlechteren kollektiven und damit auch schlechteren individuellen Ergebnis führt, als wenn die Akteure auf die individuelle Nutzenmaximierung verzichtet hätten. Die Struktur eines solchen Dilemmas ergibt sich insbesondere dann, wenn sich durch Kooperation zwar alle Beteiligten gegenüber nicht-kooperativem Verhalten besser stellen könnten, sich aber der Einzelne durch nicht-kooperatives Verhalten noch weiter verbessern kann, solange sich die anderen kooperativ verhalten. Dadurch besteht für alle ein Anreiz zu nicht-kooperativem Verhalten. Eine Vielzahl von Phänomenen, wie Trittbrettfahren oder Allmendeprobleme, haben diese Struktur (ausführlich dazu die spieltheoretische Literatur, z. B. Holler u. Illing 2008).

  12. Der Anreiz zum einseitigen Vertragsbruch ist für den durch den Umzug Begünstigten so groß, dass selbst ausgeprägtes Vertrauen in diesen Partner nur begrenzt Abhilfe schaffen kann; letztlich bleibt immer noch die belastende Abhängigkeit von dessen „Wohlverhalten“ (Ott 1989, S. 110).

  13. Dies lässt sich anschaulich am Beispiel eines Kuchens aufzeigen, der den aufzuteilenden Tauschgewinn zwischen den Partner darstellt. Im Rahmen des partnerschaftlichen Verhandlungsmodells wird angenommen, dass die Partner bei der Realisierung einer kooperativen Lösung ihren Kuchen (also den Tauschgewinn) vergrößern können, um dessen Aufteilung sie sich dann aber erneut einigen müssen. Dabei kann die Situation eintreten, dass zwar einer der Partner durch die Kooperation (hier z. B. die Zustimmung zum Umzug) Verhandlungsmacht relativ zum Partner einbüßt, er sich aber aufgrund des insgesamt größeren Kuchens absolut verbessert (vgl. Ott 1992, Kap. 7).

  14. So zeigt sich auch auf Grundlage der hier verwendeten Stichprobe des SOEP (Welle 1992–2006; siehe Datenbeschreibung in Kap. 3), dass lediglich in etwa 4,5 % der Haushalte eine Erwerbskonstellation mit einer Vollzeit beschäftigten Frau und einem nicht oder in geringerem Umfang erwerbstätigen Mann vorliegt. In gut 2 % der Fälle arbeitet die Frau halbtags und der Mann ist lediglich geringfügig oder gar nicht beschäftigt. Auch im Hinblick auf die Einkommensrelation der Partner liegt der Anteil von Haushalten in denen die Frau mehr als 60 % des Haushaltseinkommens verdient bei nur 6 % (zu ähnlichen Ergebnissen auf Basis des SOEP kommen auch Trappe u. Sørensen 2005, S. 12).

  15. Für die Verwendung der Bildung als Indikator für das Einkommenspotenzial sprechen mehrere Argumente. So eignet sich die Bildung besonders gut dazu das langfristige Erwerbs- und Verdienstvermögen abzubilden. Dies ist gerade im Kontext von Mobilitätsentscheidungen wichtig, da sich Umzüge aufgrund ihrer nachhaltigen Lebenssituation der Akteure und der hohen (psychischen, sozialen und materiellen) Kosten vor allem in langfristiger Perspektive lohnen müssen. Außerdem bleibt die Bildung bei erwachsenen Personen über die Zeit weitgehend unverändert, wodurch mögliche Endogenitäts- und Kausalitätsprobleme alternativer Operationalisierungen umgangen werden können. Die Verwendung des tatsächlichen Einkommens der Frauen in den Analysen würde beispielsweise zu dem Problem führen, dass dieses ja selbst Resultat von interdependenten Erwerbs- und Arbeitsmarktentscheidungen im Paarkontext ist, in die die potenziell realisierbaren Einkommen der Partner und langfristige Produktivitätsüberlegungen im Haushalt bereits eingeflossen sind.

  16. Bei jüngeren und älteren Befragten können bei Mobilitätsentscheidungen grundsätzlich andere Motiv- und Anreizstrukturen wirksam sein, die gar nicht der im theoretischen Modell beschriebenen Ausgangsproblematik beruflich bedingter partnerschaftlicher Umzüge entsprechen. Dies betrifft etwa Umzüge die bereits in Antizipation des altersbedingten Rückzugs aus dem Erwerbsleben getätigt werden oder durch lebenslaufspezifische Mobilitätsanforderungen begründet sind, z. B. dem Auszug aus dem Elternhaus bei jüngeren Befragten. Minderjährige unterliegen außerdem noch der Vormundschaft ihrer Eltern.

  17. Die Beschränkung der Stichprobe auf bestehende Partnerschaften führt damit zu einem konservativeren Test der theoretischen Ableitungen. Das hier formulierte theoretische Modell stellt explizit auf die Bedeutung des konkreten Partnerschafts- und Haushaltskontextes für individuelle Erwerbs- und Einkommensentscheidungen ab. Frauen, die nach dem Umzug nicht mehr mit ihrem Partner zusammenleben, unterliegen dieser partnerschaftlichen Entscheidungsinterdependenz aber gerade nicht. Insbesondere ist davon auszugehen, dass der gestiegene Erwerbsdruck nach einer Trennung oder Scheidung zu einer stärkeren Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen führt. Empirisch würde sich dies in einem positiven Einkommenseffekt des Umzugs für diese Frauen niederschlagen und damit die oben aufgestellten Selektivitätshypothesen stützen, ohne jedoch im Erklärungsbereich des theoretischen Modells zu liegen. Dies gilt auch für Fälle, in denen sich die Paare trennen, weil der Umzug für einen Partner den Gewinn aus dem Zusammenleben übersteigt. Eine Endogenisierung der Trennung im theoretischen und empirischen Modell bleibt jedoch zukünftigen Arbeiten vorbehalten.

  18. Ein Haushalt, der sich in der ersten beobachteten Welle in den neuen Bundesländern befand, gehört damit zur ostdeutschen Stichprobe – ungeachtet der Tatsache, ob der Umzug später dann innerhalb der neuen Länder stattfand oder in die westlichen Bundesländer erfolgte.

  19. Die Erfassung des Umzugs und des Umzugsgrunds erfolgt im SOEP auf Haushaltsebene. Falls ein Haushalt angab seit der letzten Befragungswelle umgezogen zu sein, wurde immer auch nach dem Motiv des Umzugs für den Haushalt gefragt. Bis 1996 wurde nur der Hauptgrund des Wohnungswechsels erhoben, danach konnten auch mehrere Gründe angegeben werden. Die vorgegebenen Antwortkategorien umfassen familienbezogene Gründe (z. B. Heirat, Trennung, Auszug aus Elternhaus, Erbschaft etc.), wohnungsbezogene Gründe (Wohnung zu klein/groß, schlechte Lage, zu hohe Kosten, Erwerb Eigenheim etc.) sowie berufliche Gründe als eigene Kategorie. In der vorliegenden Analyse wurde daher ab 1997 ein Umzug als beruflich bedingt angesehen, sobald mindestens einmal „beruflicher Grund“ als Motiv angegeben wurde.

  20. Der Anteil an Fernumzügen mit wohnungsbezogenen Motiven beträgt 12 %, 15 % bei familienbezogenen und 7 % bei anderen Umzugsgründen (SOEP 1985–2003; vgl. Jürges 2005).

  21. Der gänzliche Ausschluss von Personen mit wiederholten Umzügen führte zu keiner nennenswerten Veränderung der Schätzergebnisse.

  22. Hierbei wurde auf die vom SOEP generierte, d. h. nachbearbeitete und fehlerbereinigte Variable des monatlichen Bruttoarbeitseinkommens zurückgegriffen. Diese enthält im Falle von Antwortverweigerungen zudem imputierte Werte. Die Ergebnisse der Modellschätzungen blieben jedoch auch bei Verwendung der Originalvariable stabil.

  23. In Querschnittuntersuchungen sind in solchen Fällen Selektionskorrektur- oder Instrumentalvariablenmodelle verbreitet, die den reinen Einkommenseffekt korrigiert um die Selektivität der Erwerbsentscheidung zu schätzen versuchen. Allerdings sind solche Verfahren nicht immer unproblematisch (vgl. z. B. Schröder u. Brüderl 2008, S. 122), da sie zum großen Teil auf restriktiven, zugleich aber häufig kaum prüfbaren Annahmen beruhen – dies gilt nicht weniger im Panelkontext. Da sich das Interesse dieser Untersuchung gerade auf den Gesamteffekt des Umzugs auf das individuelle Einkommen richtet, und nicht auf die Trennung des Effekts des Umzugs auf die Erwerbstätigkeit vom Effekt des Umzugs auf das Einkommen, sind Selektionsmodelle hier ohnehin nicht die Methode der Wahl. Zugute kommt dabei die Panelstruktur der Daten, die den Einkommensverlauf erfassen kann.

  24. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde ein entsprechender Hausman-Test durchgeführt – auch in der erweiterten Form mit Berücksichtigung möglicher serieller Korrelation und Heteroskedastizität der Fehler (Wooldridge 2002, S. 288 f.). Dieser hat die Annahme der Selektivität der Umzüge auch für die vorliegenden Daten bestätigt.

  25. Dies trifft selbstverständlich nur auf unbeobachtete Heterogenität zu, die durch zeitkonstante Merkmale verursacht ist; relevante zeitveränderliche Variablen müssen dennoch kontrolliert werden, um unverzerrte Schätzungen zu gewährleisten.

  26. In dieser Untersuchung wäre dies z. B. dann der Fall, wenn sich die mobilen Haushalte, die aus der Befragung herausfallen systematisch von den verbleibenden m o bilen Haushalten im Hinblick auf die interessierende abhängige Variable unterscheiden. Eine Verzerrung der Schätzungen könnte dabei beispielsweise dadurch eintreten, dass insbesondere diejenigen Personen nicht weiter an der Befragung teilnehmen, die durch den Umzug Einkommensverluste erlitten haben.

  27. Es handelt sich hierbei um einen sogenannten additional variable test, der einem Vorschlag von Wooldridge (2002, S. 581) folgend durchgeführt wurde.

  28. Die inhaltliche Interpretation des Haupteffekts der Metropolregion als „Effekt eines nicht-beruflichen Umzugs in eine Großstadt“ ergibt sich aus zwei Komponenten: zum einen werden im FE-Modell die Parameter ausschließlich auf Grundlage von intrapersonellen Veränderungen geschätzt – im Falle der Variable „Metropolregion“ also auf Grundlage von Personen, die die Region gewechselt haben, d. h. aus einem weniger urbanisierten Gebiet in eine Großstadt gezogen sind. Da aber im Regressionsmodell zusätzlich ein Interaktionsterm dieser Variable mit dem beruflichen Umzug enthalten ist, spiegelt der Haupteffekt der Variable „Metropolregion“ lediglich die Umzüge in Großstädte wider, die nicht aus beruflichen Gründen erfolgt sind. Umzüge aus beruflichen Gründen in eine Metropolregion werden durch den Interaktionsterm ausgedrückt.

  29. Kongruent mit dieser Implikation sind auch die empirischen Befunde zur abnehmenden Binnenmigration in Deutschland. So haben Umzüge zwischen Bundesländern in den 1970er und 1980er Jahren stark abgenommen und verharren seither auf niedrigem Niveau. Einen leichten Anstieg gab es lediglich in den 1990er Jahren, der vor allem auf Ost-West Wanderungen zurückzuführen ist (vgl. Mai 2007, S. 235 f.). Diese Entwicklung deutet bereits auf die geringere Selektivität von Umzügen aus den NBL hin, wie es auch die im Folgenden berichteten empirischen Ergebnisse nahelegen.

  30. Das negative Vorzeichen des Haupteffekts der Metropolregion mag zunächst überraschen. Allerdings sollte beachtet werden, dass dieser Koeffizient den Effekt von Umzügen in Großstädte widerspiegelt, die nicht aus beruflichen Gründen vorgenommen wurden (da es sich hier ja um den Haupteffekt des Interaktionsterms mit dem beruflichen Umzug handelt; siehe auch Erläuterung in Fußnote 28). Andere als berufliche Gründe für Wohnortwechsel können aber sehr heterogen sein und von familienbezogenen Motiven bis hin zu Lifestyle-Überlegungen reichen. Der negative Koeffizient bildet somit den Durchschnittseffekt sehr verschiedener, nicht-beruflicher motivierter Umzüge in Großstädte ab und sollte daher nicht überinterpretiert werden.

  31. Eine genauere Analyse des dreifachen Interaktionseffekts zeigte signifikante Differenzen der Steigungsparamter von Frauen, die in Metropolregionen ziehen, im Vergleich zu allen anderen Gruppen.

  32. Die Tatsache, dass Frauen im Osten im Vergleich zu Frauen aus dem Westen höhere Anteile am Partnereinkommen erzielen, zeigt sich auch hier. Allerdings gleicht sich der relative ökonomische Status zwischen den ost- und westdeutschen Frauen nach dem Umzug an – v. a. weil sich die Ost-Frauen relativ zur ihren Partnern verschlechtern.

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Correspondence to Natascha Nisic.

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Die Daten für diesen Beitrag wurden auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) des DIW Berlin unter Verwendung des Add-On-Pakets PanelWhiz (http://www.PanelWhiz.eu) für STATA® aufbereitet (vgl. Haisken-DeNew u. Hahn 2006). Das generierte Do-File ist auf Anfrage erhältlich. Etwaige Fehler bei der Datenaufbereitung und -auswertung gehen zu meinen Lasten.

Ich danke zwei anonymen Gutachtern sowie insbesondere Martin Abraham für wertvolle Anregungen und Hinweise zum Manuskript dieses Beitrags, außerdem Christiane Spies für die redaktionelle Durchsicht. Der Beitrag beruht auf Teilen meiner Dissertationsschrift „Determinanten und Konsequenzen beruflich bedingter räumlicher Mobilität“ an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander Universität Nürnberg-Erlangen.

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Nisic, N. Mitgegangen – mitgefangen?. Köln Z Soziol 62, 515–549 (2010). https://doi.org/10.1007/s11577-010-0110-5

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