Zusammenfassung
Insbesondere bei großen Ermessensspielräumen der Prüfungs- und Rechungslegungsstandards kann der Prüfer ex-ante, d.h. im Zeitpunkt der Prüfung, nicht genau abschätzen, wann er den Prüfungsstandard erfüllt. Der Sorgfaltsaufwand bestimmt dann die Wahrscheinlichkeit eines Schadens und in einer zweiten Stufe die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht ex post fahrlässiges Verhalten erkennt.
Zahlreiche Experimente, insbesondere zum Ellsberg-Paradox, zeigen, dass eine Aversion gegen zweistufige Wahrscheinlichkeitsverteilungen besteht. Dieser Beitrag untersucht, wie diese Form der Ambiguitätsaversion die Sorgfaltsanreize des Prüfers beeinflusst.
Bei Verschuldenshaftung ergeben sich im Vergleich zur Erwartungsnutzentheorie zwei gegenläufige Effekte: Einerseits dämpft Ambiguitätsaversion die Sorgfaltsanreize, da der Prüfer zusätzliche Anstrengungen als teilweise vergeblich ansieht und damit die wahrgenommenen Grenzerträge sinken. Andererseits besteht ein Anreiz, ein ineffizient hohes Sorgfaltsniveau zu wählen, um jegliche Unsicherheit zu eliminieren. Je höher (niedriger) die erwarteten Schadenersatzzahlungen, desto eher überwiegt der zweite (erste) Effekt.
Der Beitrag liefert somit ein auf beschränkter Rationalität beruhendes Argument für eine in der EU wie auch in den USA diskutiere Haftungsbegrenzung der Abschlussprüfer.
Abstract
The Ellsberg-paradox suggests that individuals are subject to ambiguity aversion. When the standard of due care is not precisely defined, the context of auditor’s liability can be considered as an ambiguity situation. The paper shows that compared to an Expected Utility framework an ambiguity-averse auditor will exert less care with low damage payments but higher care with high damage payments. Hence, it might be advisable to put a liability cap. With strict liability there is no ambiguity situation and thus, there are no distortions from ambiguity aversion.
![](http://media.springernature.com/m312/springer-static/image/art%3A10.1007%2Fs11573-008-0208-7/MediaObjects/11573_2008_208_Fig1_HTML.gif)
![](http://media.springernature.com/m312/springer-static/image/art%3A10.1007%2Fs11573-008-0208-7/MediaObjects/11573_2008_208_Fig2_HTML.gif)
Notes
Siehe Directorate General for Internal Market and Services (2007) und Committee on Cap i tal Markets Regulation (2006). In Juni 2008 hat die Europäishe Kommission den Mitgliedsstaaten empfohlen, die Haftung der Wirtschaftsprüfer für gesetzliche Prüfungen zu beschränken, siehe Europäische Kommission (2008).
Siehe London Economics / Ewert (2006), S. 82–90.
Siehe London Economics / Ewert (2006), S. 91–103.
Siehe Bigus / Schäfer (2007).
Siehe Bigus (2007).
Siehe London Economics / Ewert (2006), S. 91–103.
Siehe Einhorn/Hogarth (1986).
Ernst&Young zahlten 1992 in einem Vergleich 400 Millionen US–$ an die US–Regierung, nachdem zahlreiche von ihnen geprüfte öffentliche Sparkassen insolvent wurden. Die beinahe insolvent gewordene britische Versicherungsgesellschaft Equitable Life forderte 2005 von Ernst&Young einen Schadenersatz von 2,5 Milliarden ₤, der Vergleich belief sich dann auf mehrere hundert Millionen ₤.
Man mag argumentieren, dass beschränkt rationales Verhalten individuelle Entscheidungen betrifft, jedoch in Unternehmen, insbesondere bei größeren Prüfungsgesellschaften, Mechanismen verankert werden, um dem entgegenzuwirken, etwa mittels Gruppenentscheidungen und strukturierter Lernprozesse. Allerdings sprechen die empirischen Befunde dafür, dass auch Unternehmen beschränkt rational entscheiden (siehe Odean, 1999) und dass Lerneffekte sehr viel beschränkter sind als Ökonomen üblicherweise vermuten (siehe Rabin, 1999).
Siehe zu einem Überblick Camerer / Weber (1992).
Dem Verfasser ist nur ein Beitrag bekannt, der beschränkt rationales Verhalten im Prüfungskontext analysiert (Fischbacher / Stefani, 2007), allerdings wird Ambiguitätsaversion dort nicht problematisiert.
Im derzeit aktuellsten Überblick über theoretische Modelle zur Abschlussprüferhaftung finden sich keine Verweise auf Arbeiten, die beschränkt rationales Verhalten berücksichtigen, siehe Quick / Solmecke (2007).
Daneben existiert eine umfangreiche Literatur mit Modellen zu präzise definierten Prüfungsstandards, insbesondere zu strategischen Interdependenzen zwischen Abschlussprüfern, Anlegern und weiteren Personen (zum Beispiel dem Management), etwa Dye (1993) und Ewert (1993), ein Überblick findet sich bei Ewert (1999), London Economics / Ewert (2006), S. 139–146, 278–299, Quick / Solmecke (2007); genereller zur Analyse des Deliktsrechts Shavell (1987). Untersucht wird etwa, inwiefern das Sorgfaltsniveau des Abschlussprüfers von der Höhe des potentiellen Schadenersatzes, von der Fehlerwahrscheinlichkeit der Rechnungslegung, vom Ausmaß der erfolgsabhängigen Bezahlung der Prüfer (siehe Radhakrishnan, 1999) und von der Art des Haftungsregimes abhängt (gesamtschuldnerische versus proportionale Haftung, siehe Hillegeist, 1999). Weiterhin wird diskutiert, wie die Möglichkeit späterer außergerichtlicher Vergleiche das Prüfungsverhalten beeinflusst (siehe Zhang / Thoman, 1999). Andere Arbeiten beschäftigen sich mit Fragen, welche ökonomischen Argumente für eine Dritthaftung (siehe Simons / Biskup, 2006) oder für eine beschränkte Haftung des Abschlussprüfers sprechen (siehe Dye, 1993 und Bigus, 2007) und ob das Haftungsregime an Primär- und Sekundärmarkt unterschiedlich sein sollte (siehe Bigus / Schäfer, 2007).
Die wesentlichen Ergebnisse seien im Folgenden zusammengefasst. Eine Gefährdungshaftung vermittelt bei korrekt berechnetem Schadenersatz optimale Sorgfaltsanreize, führt aber bei Risikoaversion − anders als eine Verschuldenshaftung − zwingend zu übermäßigem Sorgfaltsaufwand. Wenn es mehrere Schädiger gibt, etwa wenn auch der Manager den Schaden aus einem Bilanzskandal mit zu verschulden hat, ist ein Gefährdungshaftungsregime weniger geeignet (siehe Shavell, 1987). Eine gesamtschuldnerische Haftung von Prüfer und Manager − als verantwortlicher Ersteller des Jahres- oder Konzernabschlusses − verbessert gegenüber einer Proportionalhaftung die Sorgfaltsanreize des Prüfers, sofern im Haftungsfall damit zu rechnen ist, dass das Vermögen des Managers nicht ausreicht, um „seinen“ Teil zu begleichen. Entsprechend hat der vermögensbeschränkte Manager stärkere Anreize, fehlerhafte Bilanzen zu erstellen. Der Gesamteffekt ist unklar. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung verringert die Vermögensrisiken des Abschlussprüfers, dämpft allerdings auch die Anreize zu sorgfältiger Prüfung.
Zur Schwierigkeit, den sozialen Schaden auf Sekundärmärkten zu bestimmen, siehe B i gus / Schäfer (2007).
Erfolgsabhängige Honorare sind unzulässig, daher unterstellen zahlreiche Modelle zur Prüferhaftung fixe Honorare, siehe etwa Ewert (1999), S. 184.
Damit wird unterstellt, dass Anleger sicher klagen.
Da der Sorgfaltsaufwand nicht negativ ist (x ≥ 0), gibt es nur eine Lösung, wenn D > 1 gilt, was wir im Weiteren annehmen wollen. Die Bedingung zweiter Ordnung ist erfüllt wegen (1). Zur besseren Veranschaulichung prüfen wir die Bedingung zweiter Ordnung im Weiteren nur noch dann explizit, wenn sie nicht automatisch erfüllt ist.
Siehe grundlegend Shavell (1987).
Zudem gilt C’’(x) > 0 für 0 ≤ x < x H , d.h., es handelt sich um ein Kostenminimum.
Siehe Shavell (2004), S. 224–227. Gilt F’’(x) ≥ 0, so führen vage Prüfungsstandards zwingend zur Überabschreckung, gilt F(x) < 0, kann eine Überabschreckung auftreten, aber nicht zwangsläufig, siehe Cra s well / Calfee (1986) und Bigus / Schäfer (2007). Leider gibt es m.E. keine empirischen Befunde, die Aufschluss über den Verlauf von F(x) geben könnten.
Die Teilnahme an der Lotterie sei lohnenswert, etwa weil das Lotterielos (fast) nichts kostet.
Siehe Savage (1954).
Siehe Sinn (1980).
Siehe Camerer / Weber (1992), S. 332–341 und die dort angegebene Literatur.
Siehe Be r nasconi / Lo o mes, 1992.
Einen Überblick über verschiedene Modellansätze zur Ambiguitätsaversion bieten Camerer / Weber (1992), S. 341–353. Ambiguitätsaversion wird aber ähnlich zur Spezifikation nach Ellsberg zumeist über einen „Pessimismus“-Parameter abgebildet, etwa bei der relativ verbreiteten Choquet Expected Utility Theory.
Im Fall ohne Ambiguitätsaversion gibt es keine Diskontinuität und daher auch nur ein lokales Optimum, das entweder bei \(\hat x^{Amb} \) oder bei x H liegt.
Zu Versicherungsproblemen der Prüfungsgesellschaften siehe London Economics / Ewert (2006), S. 91–104.
Die Versicherungsprämie P wird im spieltheoretischen Gleichgewicht abhängig vom Sorgfaltsaufwand des Prüfers sein.
Nach Formel (10.2) würde das optimale Prüfungsniveau bei Vollversicherung \(\hat x_V^{Amb} \, = \, - 1\) betragen. Das Prüfungsniveau kann aber nicht negativ sein, daher ist ein Nulleinsatz optimal. In Deutschland ist eine Vollversicherung offenbar weit verbreitet. Dennoch beobachten wir keinen Nulleinsatz. Das liegt darin begründet, dass die Versicherung bei vorsätzlichem und z.T. auch bei grob fahrlässigem Verhalten (in unserer Modellsprache: x mit Werten nahe 0) nicht leistet und damit die private Haftung des Prüfers wieder auflebt.
Dies gilt selbst für Shavell (1987, 2004) und Schäfer / Ott (2005).
Siehe Shavell (1987).
Literaturverzeichnis
Bernasconi M, Loomes G (1992) Failures of the reduction principle in an ellsberg-type problem. Theor Decis 32:S. 77–100
Bigus J (2007) Die sorgfaltsanreize des wirtschaftsprüfers bei beschränkter haftung. Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung 59:S. 61–86
Bigus J, Schäfer H-B (2007) Die haftung des wirtschaftsprüfers am primärmarkt und am sekundärmarkt – eine rechtsökonomische analyse. Zeitschrift für Betriebswirtschaft 77:S. 1–31
Bitz M (1981) Entscheidungstheorie. Vahlen, München
Camerer CF, Weber M (1992) Recent developments in modelling preferences: Uncertainty and ambiguity. J Risk Uncertainty 8:S. 167–196
Committee on Capital Markets Regulation (2006) Interim report of the committee on capital markets regulation
Craswell R, Calfee JE (1986) Deterrence and uncertain legal standards. Journal of Law, Economics, and Organization 2:S. 279–303
Curley SP, Yates FJ, Abrams RA (1986) Psychological sources of ambiguity avoidance. Organ Behav Hum Dec 38:S. 230–256
Directorate General for Internal Market and Services (2007) Commission staff working paper: Consultation on auditors’ liability and its impact on the european capital markets, January 2007
Dye R (1993) Auditor standards, legal liability, and auditor wealth. J Polit Econ 101:S. 887–914
Einhorn HJ, Hogarth RM (1986) Decision making under ambiguity. J Bus 59:S. 225–255
Ellsberg D (1961) Risk, ambiguity, and the savage axioms. Q J Econ 75:S. 643–669
Europäische Kommission (2008) Commission recommendation concerning the limitation of the civil liability of statutory auditors and audit firms, Brissel, S. Juni 2008
Ewert R (1993) Rechnungslegung, wirtschaftsprüfung, rationale akteure und märkte. Ein grundmodell zur analyse von unternehmenspublikationen. Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung 45:S. 715–747
Ewert R (1999) Auditor liability and the precision of auditing standards. J Inst Theor Econ 155:S. 181–206
Fischbacher U, Stefani U (2007), Strategic errors and audit quality – An experimental investigation. Account Rev 82:S. 679–704
Fischer TM, Klöpfer E (2006) Bilanzpolitik nach IFRS: Sind die IFRS objektiver als das HGB? Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung 7:S. 709–719
Hillegeist SA (1999) Financial reporting and auditing under alternative damage apportionment rules. Account Rev 74:S. 347–369
Hogarth RM, Einhorn HJ (1990) Venture theory: A model of decision weights. Manage Sci 36:S. 780–803
Knight F (1921) Risk, uncertainty and profit. Houghton Miflin, Boston
Koch Ch, Schunk D (2007) Should auditors’ liability be limited? – On the effects of liability size on behavior under risk and ambiguity, working paper, Universität Mannheim, 16. September 2007
Krishnan M, Thoman L (1998) The competitive environment in the audit market and the clarity of accounting standards, working paper, Purdue University, Februar 1998
Leyens P (2007) Corporate governance: Grundsatzfragen und forschungsperspektiven. Juristenzeitung 62:S. 1061–1112
London Economics, Ewert R (2006) Study on the economic impact of auditors’ liability regimes – Final report to EC-DG internal market and services, Brüssel / London 2006, ec.europa.eu/internal_market/auditing/liability/index_de.htm)
Marten KU, Quick R, Ruhnke K (2007) Wirtschaftsprüfung, 3 Aufl. Schäffer Poeschel, Stuttgart
Odean T (1999) Do investors trade too much? Am Econ Rev 89:S. 1279–1298
Quick R, Solmecke H (2007) Gestaltung der abschlussprüferhaftung – Implikationen theoretischer modelle. Journal für Betriebswirtschaft 57:S. 137–182
Rabin M (1998) Psychology and economics. J Econ Lit 36:S. 11–46
Radhakrishnan S (1999) Investors’ recovery friction and auditor liability rules. Account Rev 74:S. 225–240
Savage LJ (1954) The foundations of statistics. Wiley, New York
Schäfer H-B, Ott C (2005) Lehrbuch zur ökonomischen analyse des zivilrechts, 4 Aufl. Berlin, Heidelberg
Schwartz R (1998) Legal regimes, audit quality and investment. Account Rev 72:S. 385–406
Shavell S (1987) Economic analysis of accident law. Cambridge (Mass.)
Shavell S (2004) Foundations of economic analysis of law. Cambridge (Mass.)
Simons D, Biskup D (2006) Besteht ein bedarf nach dritthaftung des gesetzlichen abschlussprüfers? Zeitschrift für Betriebswirtschaft 76:S. 771–796
Sinn H-W (1980) A rehabilitation of the principle of insufficient reason. Q J Econ 95:S. 493–506
Soltani B (2007) Auditing – an international approach. Prentice Hall, Harlow (UK), London
Tanski J (2006) Bilanzpolitik und bilanzanalyse nach IFRS
Willekens M, Simunic DA (2007) Precision in auditing standards: Effects on auditor and director liability and the supply and demand for audit services. Accounting and Business Research 37:S. 217–232
Zhang P, Thoman L (1999) Pre-Trial settlement and the value of audits. Account Rev 74:S. 473–491
Author information
Authors and Affiliations
Corresponding author
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Bigus, J. Abschlussprüferhaftung bei unpräzisen Sorgfaltsstandards und Ambiguitätsaversion. Z. Betriebswirtsch 79, 235–256 (2009). https://doi.org/10.1007/s11573-008-0208-7
Received:
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s11573-008-0208-7
Schlüsselwörter
- Abschlussprüferhaftung
- Ambiguitätsaversion
- Unpräzise Prüfungs- und Rechnungslegungsstandards
- Behavioral Accounting