Als gut kontrolliert gilt Asthma bronchiale nur dann, wenn keine Beschwerden tagsüber und keine Beschwerden nachts vorliegen, keine Bedarfsmedikation benötigt wird und es keine Aktivitätseinschränkungen gibt. Außerdem darf nach der neuen Nationalen Versorgungsleitlinie im Lungenfunktionstest keine Atemwegsobstruktion festgestellt werden und es dürfen keine Exazerbationen stattgefunden haben.

Ein nur teilweise kontrolliertes oder gebessertes Asthma unter dem Aspekt, möglichst wenig der inhalativen Therapie zu verwenden, ist kein ausreichender Therapieerfolg, mahnt Dr. Frank Powitz, Pneumologie Elisenhof in München [1]. „Neben Fragen nach verbleibenden Symptomen, noch vorhandenen Alltagseinschränkungen und der Besprechung der Peak-flow (PF)-Protokolle empfiehlt sich auch die Verwendung des Asthma Control Tests (ACT).“ Für eine vollständige Asthmakontrolle ist hierbei ein Wert von 25 Punkten erforderlich.

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Inhaliert sie richtig?

© SCIENCE PHOTO LIBRARY / mauritius images (Symbolbild mit Fotomodell)

Anwendungsfehler häufig

Bei fehlendem Therapieansprechen rät Powitz dazu, die korrekte Anwendung des verordneten Devices zu überprüfen. Denn Anwendungsfehler seien eine häufige Ursache des fehlenden Therapieerfolgs. Und noch einen Tipp hat der Münchner Pneumologe in seinem CME-Beitrag parat: „Aufgrund von Rabattverträgen werden gelegentlich in der Apotheke die mit den Patienten eingeübten Devices ausgetauscht. Fehler in der Anwendung sind dann oft nicht zu vermeiden. Verhindern lässt sich das durch Verwendung des Aut-idem-Kreuzes.“

Anwendungsvideos aller verfügbaren Devices findet man auf der Homepage der Atemwegsliga (www.atemwegsliga.de oder www.youtube.com/user/Atemwegsliga/playlists. Die Inhalation der Medikation ermöglicht bei geringeren Wirkstoffmengen höhere topische Konzentrationen bei rascherem Wirkeintritt und geringeren systemischen Nebenwirkungen.

Fünf Therapie-Stufen

Die Therapie bei Asthma erfolgt nach wie vor nach einem Stufenplan, und zwar mit Langzeittherapeutika („Controller“) und Bedarfsmedikamenten („Reliever“). Falls weder die reine Bedarfstherapie mit kurzwirksamen Beta-2-Mimetika (Stufe 1) noch die Basistherapie mit niedrigdosierten inhalativen Kortikosteroiden (Stufe 2) zur Krankheitskontrolle führt, wird auf Stufe 3 ein Wechsel auf die Kombination niedrigdosiertes Kortikoid (ICS) plus lang wirksames Beta-2-Mimetikum (LABA) empfohlen. Dabei gibt die neue Leitlinie ausdrücklich Fixkombis den Vorzug.

Ab Stufe 3 wird eine Alternative zur Bedarfstherapie mit kurzwirksamen Beta-2-Mimetika genannt: Die Fixkombination aus ICS (niedrigdosiert) und Formoterol, und zwar dann, wenn diese auch die Langzeittherapie darstellt. Auf Stufe 4 gilt die Kombination ICS/LABA in mittlerer bis hoher Dosis als Therapie der ersten Wahl. Auf Stufe 5 sollte zusätzlich ein langwirksames Anticholinergikum (Tiotropium) gegeben und die Behandlung mit einem Biologikum (Anti-IgE oder Anti-IL-5) erwogen werden. In dieser Stufe geht es um die Reduktion der oralen Steroide und den Schutz vor Exazerbationen.

Für alle zugelassenen Biologika liegen hochsignifikant positive Studienergebnisse zu diesen Therapiezielen bei korrekter Indikation vor, resümiert Powitz. Indikationsstellung und Therapieeinleitung sollten aber stets durch einen erfahrenen Pneumologen erfolgen. Außer Omalizumab, Mepolizumab, Reslizumab und Benralizumab ist seit Kurzem auch der Antikörper Dupilumab, der den IL-4 und IL-13-Signalweg hemmt, bei schwerem Asthma zugelassen.