FormalPara Folgende Medikamente werden in diesem Artikel besprochen:
  • Oseltamivir (Tamiflu)

  • Remdesivir (Veklury)

  • Aciclovir (z. B. Acic)

  • Tenofovir/Emtricitabin (z. B. Truvada)

  • Raltegravir (Isentress)

  • Dolutegravir (Tivicay)

  • Welche antiviralen Medikamente sollte der Notfallmediziner kennen?

  • Was sind die Ziele einer notfallmäßig indizierten antiviralen Therapie?

Indikation für eine notfallmäßige virostatische Therapie

Die meisten Virusinfektionen sind nicht so schwerwiegend, dass sie eine Krankenhausaufnahme erfordern. Ausnahmen sind die Herpesvirusinfektionen des Gehirns, schwere Verläufe der Influenza und einer SARS-CoV‑2-Infektion sowie schwere Virusinfektionen bei immunsupprimierten Patienten. Immer wieder stellen sich auch Menschen mit einem Herpes zoster in den Notfallzentren vor. Größtenteils können diese Patienten ambulant geführt und oral virostatisch behandelt werden, sofern keine Risikofaktoren für einen komplizierten Verlauf vorliegen (wie z. B. Befall im Kopf/Hals-Bereich oder ein mukokutaner oder generalisierter Befall; siehe auch Tab. 2). Eine besondere Patientengruppe stellen Menschen dar, die mit HIV-kontaminierten Körperflüssigkeiten inokuliert wurden und deswegen eine Postexpositionsprophylaxe benötigen/wünschen.

Dementsprechend zählen zu den Indikationen für eine antivirale Therapie in der Notaufnahme die Therapie einer Influenza bei Risikofaktoren, eine frühe COVID-19-Erkrankung, einige Herpesvirusinfektionen und die HIV-Postexpositionsprophylaxe (Tab. 1).

Tab. 1 Übersicht antiviraler Medikamente in Notfallzentren
Tab. 2 Übersicht nach Indikation
Tab. 3 Pharmakokinetik von Virustatika

Bei endogen (z. B. AIDS) oder iatrogen immunsupprimierten Patienten mit akuter Zustandsverschlechterung muss immer an eine mögliche virale Infektion gedacht werden. In diesen Fällen sollte Rücksprache mit den jeweiligen behandelnden Ärzten der Grunderkrankung gehalten werden, um dringliche virologische Diagnostik und das weitere Vorgehen zu besprechen (z. B. Hämatologen bei Knochenmarktransplantierten).

Für die Diagnose von Influenza A/B sowie SARS-CoV‑2 stehen gut evaluierte Point-of-care-Diagnostiktools zur Verfügung, die für andere Virusinfektionen wie beispielsweise Herpesinfektionen noch nicht etabliert sind. Bei Verdacht auf eine Herpesenzephalitis wird daher meist ex juvantibus eine antivirale Therapie begonnen, die im Verlauf re-evaluiert werden muss. Indikationen für eine HIV-Postexpositionsprophylaxe sind: Nadelstichverletzungen mit Injektion von Nadelinhalt, Kontakt offener Wunden oder Schleimhäute mit HIV-kontaminierten Flüssigkeiten, ungeschützter Geschlechtsverkehr mit einer HIV-infizierten unbehandelten Person, Gebrauch von HIV-kontaminiertem Injektionsbesteck und Transfusion von HIV-kontaminiertem Blut oder von Blutprodukten. Das Risiko einer Infektion ist in jedem Einzelfall sorgfältig abzuschätzen, bevor eine vierwöchige Postexpositionsprophylaxe (PEP) mit ihren möglichen Nebenwirkungen empfohlen wird. Da die PEP zeitkritisch ist und möglichst 2 h nach möglicher HIV-Inokulation erfolgen sollte, ist eine Erstgabe der Medikamentenkombination sofort nach Blutentnahme zur Bestimmung des aktuellen HIV-Status noch in der Notaufnahme sinnvoll. Die weitere Betreuung nach HIV-Exposition sollte dann zeitnah an Experten übergeben werden.

Therapieziel

Der Therapieansatz ist meist eine Replikationshemmung, sodass ein früher Therapiebeginn die Ausbreitung des Virus im Körper begrenzt und somit die pathogene Wirkung des Virus minimiert wird. Bei allen genannten antiviralen Medikamenten ist ein früher Therapiebeginn entscheidend für den Therapieerfolg.

Bei der HIV-Postexpositionsprophylaxe soll eine Infektion des Exponierten durch eine frühzeitige antiretrovirale Therapie verhindert werden. Falls die antivirale Prophylaxe früher als 2 h nach Exposition beginnt, kann das Anhaften des Virus an der Zellmembran unterbunden werden.

Und in der Schwangerschaft?

Wie mit den einzelnen Medikamenten bei schwangeren Patientinnen umgegangen werden muss, ist in den Tabellen aufgeführt. Generell gilt, dass bei bedrohlichen viralen Infektenionen auch Schwangere behandelt werden müssen und frühzeitig Rücksprache mit Experten gehalten werden sollte.

Bei der Influenza gelten Schwangere im 3. Trimenon als Risikogruppe, da eine höhere Letalität beobachtet wurde. Eine primäre Varizella-Zoster-Infektion einer Schwangeren ist aufgrund der frühen Durchseuchung der Bevölkerung und der aktuellen STIKO-Impfempfehlung selten. Bei Varizella- oder HSV-Infektion einer Schwangeren sollten in jedem Fall die Gynäkologen informiert werden: In der Frühschwangerschaft besteht sowohl bei Varizelleninfektion als auch im Falle einer HSV-Infektion das Risiko einer transplazentaren Infektion mit fetalen Schäden. Im 3. Trimenon kann durch peripartale Transmission das Neugeborene an der häufig letal verlaufenden, neonatalen Varizelleninfektion als auch an der neonatalen, sepsisähnlichen HSV-Infektion erkranken. Eine PEP muss bei Schwangeren angepasst werden (siehe Tab. 3), eine infektiologische Expertenmeinung ist hier unabdinglich.