CME-Fragebogen
Ein 78-jähriger Patient in gutem Allgemeinzustand und Ernährungszustand kommt mit einem histologisch nachgewiesenen Prostatakarzinom im mittleren Risikoprofil in Ihre onkologische Sprechstunde zum Einholen einer zweiten Meinung. Der Urologe hat bereits ein Computertomographie des Abdomens und eine Skelettszintigraphie veranlasst, die keinen Anhalt für eine Metastasierung ergeben haben. Das klinische Stadium ist cT2 cN0 cM0, Gleason 7b, initialer Wert des prostataspezifischen Antigens (PSA) 12,5 ng/ml. Der Patient wünscht wegen seiner familiären Situation (er kümmert sich um seine pflegebedürftige Ehefrau), wenn möglich, eine ambulante Behandlung. Welche der folgenden Aussagen ist zutreffend?
Eine aktive Überwachung soll nach der aktuellen S3-Leitlinie empfohlen werden.
Eine alleinige antihormonelle Therapie kann nach der aktuellen S3-Leitlinie empfohlen werden.
Eine definitive Strahlentherapie ohne begleitende antiandrogene Therapie soll nach der aktuellen S3-Leitlinie angeboten werden.
Eine definitive Radiotherapie sollte nicht mit moderater Hypofraktionierung (20 Fraktionen in 4 Wochen), sondern vorzugsweise in konventioneller Fraktionierung (76 Gy in 8 Wochen) erfolgen.
Die Strahlentherapie sollte als bildgeführte Radiotherapie in IMRT-Technik (IMRT intensitätsmodulierte Strahlentherapie) erfolgen.
Ein 82-jähriger Patient mit Prostatakarzinom kurz vor Abschluss einer hypofraktionierten Strahlentherapie stellt sich mit einer akuten radiogenen Proktitis in Ihrer Praxis vor. Nach Rücksprache mit dem Strahlentherapeuten leiten Sie eine Supportivtherapie mit lidocain- und steroidhaltigen Suppositorien ein. Welche Erklärung können Sie dem Patienten geben?
Die hypofraktionierte Strahlentherapie der Prostata geht regelmäßig mit einer höheren Langzeittoxizität einher.
Eine höhergradige Akuttoxizität ist regelmäßige Folge einer hypofraktionierten Strahlentherapie.
Die hypofraktionierte Strahlentherapie der Prostata ist ein experimentelles Verfahren.
Die hypofraktionierte Strahlentherapie der Prostata ist gemäß prospektiven, randomisierten Studien gleichwertig zur normofraktionierten.
Zur Minimierung der Akuttoxizität wird eine Therapie mit 8 Gy in 8 Fraktionen empfohlen.
Eine 66-jährige Patientin erhält nach brusterhaltender Operation eine adjuvante hypofraktionierte Strahlentherapie mit 40 Gy in 15 Fraktionen. Welche Aussage über die Bestrahlung ist richtig?
Die hypofraktionierte Strahlentherapie der Mamma hat eine signifikant geringere Akuttoxizität als die normofraktionierte Strahlentherapie.
Die hypofraktionierte Strahlentherapie der Mamma wird wegen ausgeprägter langjähriger Fibrosen nicht empfohlen.
Die hypofraktionierte Strahlentherapie verursacht wegen des erhöhten Stromverbrauchs wesentlich höhere Kosten im Gesundheitswesen.
Eine hypofraktionierte Strahlentherapie in nur fünf Fraktionen verursacht ein anhaltendes Erythem.
Wegen der erforderlichen Pausen zwischen den Fraktionen verlängert eine hypofraktionierte Strahlentherapie die Gesamtbehandlungsdauer.
Eine 45-jährige Patientin ist an einem triple-negativen Mammakarzinom cT2 pN0 G3 erkrankt und mit neoadjuvanter Chemotherapie und brusterhaltender Operation therapiert worden. Die interdisziplinäre Tumorkonferenz hat eine adjuvante Strahlentherapie empfohlen. Welche Aussage über die geplante Strahlentherapie ist richtig?
Eine hypofraktionierte Strahlentherapie der Mamma ist wegen der vorangegangenen Chemotherapie nicht zu empfehlen.
Die Hypofraktionierung verkürzt die Strahlentherapie von 7 Wochen auf 3–4 Wochen.
Die normofraktionierte Strahlentherapie führt zu weniger Epitheliolysen der Haut.
Die hypofraktionierte Strahlentherapie wird meistens neoadjuvant eingesetzt.
Die hypofraktionierte Strahlentherapie ist nur nach Ablatio mammae zu empfehlen.
Die Aufteilung der Gesamtdosis einer Strahlentherapie auf mehrere Sitzungen nennt man Fraktionierung. Welche Aussage über die Fraktionierung ist richtig?
Die Höhe der Einzeldosis ist ein sensibles Stellglied für die Wirksamkeit der Therapie.
Die Höhe der Einzeldosis hat keine Relevanz für gesunde Zellen der Nachbarorgane.
Die Höhe der Einzeldosis hat erst seit Einführung einer kombinierten Systemtherapie Bedeutung erlangt.
Für die unterschiedliche Wirksamkeit unterschiedlicher Einzeldosen spielt die Tumorart keine Rolle.
Eine Hypofraktionierung ist bei simultaner Chemotherapie nicht angezeigt.
Ein 72-jähriger Patient hat sich wegen befürchteter Komplikationen mit dem vorgesehenen Ileum-Conduit für die Strahlentherapie seines muskelinvasiven Harnblasenkarzinoms (Urothelkarzinom cT2 N0 M0) entschieden. Vorgesehen ist eine Bestrahlung der Harnblase mit 55 Gy in 20 Fraktionen in Kombination mit einer simultanen Chemotherapie. Welche Antwort ist richtig?
Eine Radio(chemo)therapie ist beim Harnblasenkarzinom nicht kurativ.
Die Hypofraktionierung verkürzt die Gesamtbehandlungszeit der Strahlentherapie.
Durch die Hypofraktionierung ist die lokale Kontrolle signifikant schlechter.
Die simultane Chemotherapie ist bei Hypofraktionierung kontraindiziert.
Die verordnete Gesamtdosis ist zu gering.
Ein 56-jähriger Patient wird seit mehreren Jahren wegen eines metastasierten nichtkleinzelligen Bronchialkarzinoms behandelt. Inzwischen sind die viszerale und die ossäre Metastasierung unter laufender medikamentöser Therapie rasch progredient. Der Patient ist in reduziertem Allgemeinzustand und Ernährungszustand und klagt über starke Schmerzen in Höhe des Lendenwirbelkörpers 4. Dort besteht eine osteolytische Metastase ohne Kompression des Spinalkanals und ohne Frakturgefahr im Computertomogramm. Welche Aussage zur palliativen Strahlentherapie ist richtig?
Eine palliative Strahlentherapie sollte erst eingesetzt werden, wenn die Möglichkeiten der medikamentösen Therapie definitiv ausgeschöpft sind.
Wegen der simultan progredienten viszeralen Metastasen ist eine Strahlentherapie kontraindiziert.
Bei palliativer Strahlentherapie muss die medikamentöse systemische Therapie unterbrochen werden.
Die Einzeitbestrahlung mit 1 × 8 Gy ist unter Berücksichtigung der klinischen Situation und des palliativen Therapieziels (Schmerzlinderung) ein anerkanntes Therapieregime.
Die normofraktionierte Strahlentherapie ist in diesem Fall eindeutig zu bevorzugen, weil die längerfristige lokale Kontrolle besser ist als bei einer Einzeitbestrahlung.
Eine 71-jährige Frau ist an einem MGMT-hypermethylierten Glioblastom (MGMT O6-Methylguanin-Methyltransferase) operiert worden und soll eine postoperative Strahlentherapie der ehemaligen Tumorregion erhalten. Sie hat eine partielle Hemiparese, schafft es aber noch, mit dem Taxi zur Behandlung zu kommen. Welches postoperative Konzept ist für die Patientin am besten geeignet?
„Best supportive care“
Alleinige Strahlentherapie mit 60 Gy in 30 Fraktionen
Einzeitbestrahlung mit 1 × 8 Gy
Hypofraktionierte Strahlentherapie mit 40 Gy in 15 Fraktionen und simultan Temozolomid gefolgt von Temozolomiderhaltungstherapie
Alleinige Therapie mit Temozolomid
Eine 65-jährige Frau mit einem metastasierten triple-negativen Mammakarzinom, die schon seit Wochen wegen ausgeschöpfter medikamentöser Therapieoptionen in häuslicher Umgebung palliativ betreut wird, stellt sich auf der Notaufnahme der Klinik vor mit einer partiellen Paraparese. Sie kann noch laufen, habe das Gefühl, dass die Beine seit Tagen schwächer würden. Im Computertomogramm besteht eine Metastasierung in der unteren Lendenwirbelsäule mit beginnender Rückenmarkkompression. Eine antiödematöse Therapie wurde in der Notaufnahme eingeleitet. Am Folgetag ist der neurologische Befund stabil bzw. subjektiv leicht gebessert und der Fall in der interdisziplinären Konferenz diskutiert. Welche der folgenden Einschätzungen ist am ehesten zutreffend?
Spezifische lokale Therapiemaßnahmen sind in dieser Situation nicht sinnvoll.
Eine palliative Strahlentherapie ist sinnvoll, wenn auch der Versuch einer nochmaligen medikamentösen Therapie gemacht werden kann.
Wegen des Risikos einer voranschreitenden Rückenmarkkompression ist die sofortige operative Dekompression indiziert.
Eine Einzeitbestrahlung mit 1 × 8 Gy kann die Mobilität der Patientin sichern und ist in diesem Fall indiziert.
Eine palliative Strahlentherapie sollte aus Verträglichkeitsgründen immer als normofraktionierte Bestrahlung erfolgen.
Welche Aussage zur Hypofraktionierung ist nicht richtig?
Die Fraktionierungsempfindlichkeit eines Tumors und des Normalgewebes wird durch den α/β-Wert charakterisiert.
Moderate Hypofraktionierung bedeutet eine Erhöhung der täglichen Einzeldosis auf ca. 2 bis 3 Gy, verbunden mit einer Senkung der Gesamtdosis um ca. 20 % zur Einhaltung der biologischen Äquieffektivität.
Bei moderater Hypofraktionierung verkürzt sich die Gesamtbehandlungszeit um etwa 50 %.
Als starke (extreme) Hypofraktionierung werden Behandlungsregime mit Einzeldosen von über 3 Gy pro Tag bezeichnet.
Moderate Hypofraktionierung ist in der adjuvanten Therapie des Mammakarzinoms mit erhöhter Akuttoxizität verbunden.