Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer fordert in ihrer Stellungnahme zur Ethikberatung in der klinischen Medizin, dass Ethikberatungen schriftlich für die Krankenunterlagen dokumentiert werden [9]. Die hier vorliegenden Empfehlungen geben Hinweise, wie dies geschehen kann. Sie richten sich vornehmlich an MitarbeiterFootnote 1 in Klinischen Ethikkomitees und Arbeitsgruppen, die Ethik-Fallberatung anbieten. Sie geben Orientierung, welche Themen und Aspekte bei einer Dokumentation zu berücksichtigen sind.
Da gegenwärtig unterschiedliche Konzepte der Dokumentation diskutiert und praktiziert werden [6], müssen die Beratenden über die Form der Ethik-Fallberatung entscheiden, die sie ihrer Tätigkeit zugrunde legen [2, 4]. Im Einzelfall kann dies Auswirkungen auf die Art der Dokumentation haben, die hier nicht berücksichtigt werden.
Bei der Dokumentation von Ethik-Fallberatungen ist zwischen einer externen Dokumentation (Ergebnisberichte) und der internen Dokumentation (Aufzeichnungen des Beraters) zu unterscheiden [5]. Die hier vorliegenden Empfehlungen geben Hinweise zu den Ergebnisberichten. Andere Formen der Dokumentation werden hier nicht erläutert.