Zusammenfassung
Hereditäre Augenerkrankungen können alle okulären Strukturen betreffen und mit strukturellen Auffälligkeiten (z. B. Kolobome) oder funktionellen Einschränkungen (z. B. Netzhautdystrophien) einhergehen. Zudem zeigen viele komplexe syndromale Krankheitsbilder als erstes Symptom eine Augenbeteiligung. Hereditäre Augenerkrankungen sind ausgesprochen heterogen, durch die modernen Hochdurchsatzsequenzierungen ist eine diagnostische Abklärung jedoch in der Routinediagnostik möglich. Dies ist nicht nur in der Differenzialdiagnostik, sondern auch zunehmend aufgrund individueller Therapieoptionen von hoher Relevanz.
Abstract
Hereditary eye disorders can affect all ocular structures and can be accompanied by structural malformations (e.g. coloboma) or functional disorders (e.g. retinal dystrophy). Ocular phenotypes can also be the presenting symptom of many complex syndromic disorders. The majority of hereditary eye disorders are extremely heterogeneous but can be routinely diagnosed by modern high-throughput sequencing technologies. Molecular testing is highly important not only in in the evaluation of differential diagnoses but is also of increasing relevance due to individual treatment options.
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Lernziele
Nach Lektüre dieses Beitrags …
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sind Ihnen die aktuellen Methoden der humangenetischen Diagnostik und deren Anwendungsbereiche bekannt,
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kennen Sie die Besonderheiten der molekulargenetischen Abklärung bei augenärztlichen Fragestellungen,
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wissen Sie, bei welchen ophthalmologischen Krankheitsbildern eine humangenetische Abklärung indiziert ist,
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sind Sie darüber informiert, für welche hereditären Augenerkrankungen personalisierte Therapien bzw. zumindest Therapieansätze bestehen.
Einleitung
Bisher wurden mehr als 350 hereditäre Augenerkrankungen beschrieben. Diese können alle okulären Strukturen – von der Hornhaut bis zum Sehnerven – betreffen, sie können sowohl mit strukturellen Auffälligkeiten und Fehlbildungen (z. B. Kolobome, kongenitales Glaukom) oder funktionellen Einschränkungen (z. B. Netzhautdystrophien) einhergehen. Weiterhin können okuläre Auffälligkeiten ein primäres Symptom zahlreicher verschiedener übergeordneter (syndromaler) Krankheitsbilder sein. Durch die neuen Sequenziertechnologien ist die Aufklärungsrate bei den meist sehr heterogenen hereditären Augenerkrankungen sehr hoch, aufgrund zunehmender therapeutischer Konsequenzen hat die genetische Diagnostik inzwischen einen hohen Stellenwert in der klinischen und differenzialdiagnostischen Abklärung.
Humangenetische Diagnostikmethoden
In der Vergangenheit wurden im Rahmen von genetischen Analysen nur einzelne Gene untersucht (sog. Sanger-Sequenzierung). Durch moderne Hochdurchsatzverfahren (sog. Next Generation Sequencing [NGS]) ist in der Routinediagnostik mittlerweile eine parallele Sequenzierung von zahlreichen Genen möglich. Dies hat in den letzten Jahren zu einem rasanten Erkenntniszugewinn über monogene Erkrankungen geführt und ist deutlich kosten- und zeiteffizienter als die Sanger-Sequenzierung [1].
Einzelgenanalyse
In der heutigen Zeit sind Einzelgenanalysen faktisch nur noch bei Erkrankungen indiziert, bei denen lediglich ein einziges Gen als ursächlich für einen pathognomonischen ophthalmologischen Phänotyp bekannt ist. Beispiele sind die X‑chromosomale Retinoschisis (RS1-Gen) oder makuläre Hornhautdystrophie (CHST6-Gen).
Panelanalyse
Als Panelanalyse wird die gleichzeitige Analyse der Gene, die mit einem bestimmten Krankheitsbild assoziiert sind, mittels NGS bezeichnet. Diese ist bei genetisch heterogenen Krankheitsbildern indiziert. Je nach Fragestellung kann die Anzahl der in einem Panel enthaltenen Gene stark variieren (z. B. bei Verdacht auf eine vitelliforme Makuladegeneration 4 Gene, bei primären Augenanlagestörungen oder Retinopathia pigmentosa mehr als 50 Gene). Panelanalysen finden bei der Abklärung genetisch bedingter Augenerkrankungen eine breite Anwendung. Die diagnostische Ausbeute ist jedoch je nach Patientenselektion und Fragestellung äußerst unterschiedlich. Bei den Stäbchen-Zapfen-Dystrophien beträgt die Klärungsrate mindestens 60 % [2], bei primären Augenanlagestörungen jedoch nur ca. 30 % [3]. Auch kann die Paneldiagnostik zum Einsatz kommen, um verschiedene Krankheitsbilder mit einem gemeinsamen Leitsymptom (z. B. Nystagmus) abzuklären, da auch zahlreiche verschiedene genetisch bedingte Erkrankungen parallel abgeklärt werden können.
Exomanalysen
In der Exomanalyse werden Bereiche der DNA (Desoxyribonukleinsäure) untersucht, die für Proteine kodieren. Nicht erfasst werden nicht kodierende Bereiche der Gene (Introns) und die DNA-Abschnitte „zwischen“ den Genen. Eine Exomanalyse umfasst nach aktuellem Kenntnisstand ca. 20.000 Gene und macht ca. 1–2 % der menschlichen DNA aus. Zum Teil wird zwischen einem „klinischen Exom“ (= alle bekannten Gene, die mit Krankheiten assoziiert sind, ca. 4000) und einem „whole exome“ (= alle bekannten Protein-kodierenden Gene auch ohne Krankheitsassoziation) unterschieden (Abb. 1). Die Auswertung einer solchen umfassenden Analyse erfolgt in der Regel anhand der sog. HPO(„Human Phenotype Ontology“)-Termini (Infobox). Eine Exomanalyse ist bei komplexen Phänotypen indiziert, die sich klinisch keiner bestimmten Entität zuordnen lassen [4]. Auch bei Patienten mit einem bestimmten klinischen Phänotyp, bei denen zuvor eine entsprechende Panelanalyse unauffällig war, kann eine Exomanalyse zielführend sein. Aufgrund der großen Anzahl an analysierten Genen sind gute phänotypische Angaben anhand der ophthalmologischen Befunde und auch aller extraokulären Symptome für eine qualitativ hochwertige Auswertung essenziell. Gerade bei komplexen kindlichen Phänotypen ist eine sog. Trio-Exom-Analyse sinnvoll, bei der neben dem Patienten auch die Eltern in die Analyse mit einbezogen werden. Dies erhöht die Aufklärungsrate um 10–15 %, da Sequenzvarianten der Indexpatienten besser interpretiert werden können und die Detektion von Varianten, die bisher nicht mit einer Erkrankung assoziiert sind, entscheidend verbessert wird [5].
Genomanalysen
Hier erfolgt eine Analyse des gesamten Genoms (ca. 3 Mrd. Basenpaare) inklusive der nicht kodierenden Sequenzen (Introns, DNA-Abschnitte zwischen den Genen). Durch die Genomanalyse werden sowohl Einzelnukleotidvarianten („Punktmutationen“, „single nucleotid variants“ [SNVs]) innerhalb und außerhalb der kodierenden DNA-Sequenzen erfasst, es können jedoch auch strukturelle Veränderungen wie insbesondere Deletionen und Duplikationen größerer DNA-Abschnitte erkannt werden (Kopienzahlveränderungen, „copy number variants“ [CNVs]). Auch nicht kodierende DNA-Bereiche können krankheitsverursachende Veränderungen z. B. in regulatorischen Elementen enthalten. Jedoch gibt es aktuell noch große Wissenslücken über die Bedeutung dieser Elemente, und Varianten in diesen Bereichen können in der Mehrzahl nicht sicher hinsichtlich ihrer Auswirkung beurteilt werden, sodass der diagnostische Mehrgewinn durch eine Genomsequenzierung derzeit noch gering ist und sich insbesondere auf spezifische Fragestellungen beschränkt, bei denen durch eine Exomanalyse vorerst keine Diagnose gestellt werden konnte.
Weitere humangenetische Diagnostikmethoden
Weitere humangenetische Diagnostikmethoden (u. a. die klassische Chromosomenanalyse, Microarray-Analysen, MLPA(„multiplex ligation-dependent probe amplification“)-Analysen, Methylierungsanalysen sowie spezielle NGS-basierte Analysen) spielen in der Routinediagnostik genetisch bedingter Augenerkrankungen derzeit nur eine untergeordnete Rolle.
Merke
Heutzutage werden molekulargenetische Analysen im Rahmen von NGS(Next Generation Sequencing)-basierten Analyseverfahren durchgeführt, in der Regel erfolgt eine Phänotyp-assoziierte Paneldiagnostik.
Besonderheiten bei der Diagnostik genetischer Augenerkrankungen
Bei den NGS-basierten Analyseverfahren handelt es sich heutzutage in der Regel um eine Exom-basierte Diagnostik. Das bedeutet, dass eine Exomanreicherung durchgeführt wird und die Panelauswertung entsprechend den klinischen Angaben (z. B. Retinopathia-pigmentosa-Panel) erfolgt. Aus diesem Grund kann die Diagnostik genetisch bedingter Augenerkrankungen breit angeboten werden. Es gibt jedoch bei den verschiedenen ophthalmologischen Krankheitsbildern Besonderheiten in der Analyse zu beachten.
Intronische Varianten
Bei bestimmten Genen sind die ursächlichen Varianten tief in den nicht kodierenden Bereichen, den sog. Introns, lokalisiert. Ein typisches Beispiel dafür ist die in der europäischen Gesellschaft häufigste Ursache für eine Lebersche kongenitale Amaurose, die pathogene Veränderung im CEP290-Gen c.2991+1655A>G [6], die inzwischen spezifischen Therapieformen im Rahmen von Studien zugänglich ist. In einer reinen Exom-basierten Analyse werden solche tief intronischen Varianten unter Umständen nicht erfasst, sodass sie beim Design des Genpanels berücksichtigt werden müssen.
Schwer zu analysierende Bereiche
Zum Teil haben die krankheitsassoziierten Gene Regionen, die in den NGS-basierten Analyseverfahren nur schwer dargestellt werden können. Ein Beispiel ist der hochrepetitive Bereich ORF15 im RPGR-Gen, in dem mehr als 50 % der ursächlichen Varianten liegen; dies muss spezifisch in der Auswertung berücksichtigt werden [7]. Ein weiteres Beispiel sind sog. Repeat-Expansionen (z. B. TCF4-assoziierte Fuchs-Endotheldystrophie), die mit einer ergänzenden Analyse abgeklärt werden müssen [8]. Ein weiteres Beispiel sind Gene mit sog. Pseudogenen, bei denen die Sequenz von Gen und Pseudogen, das jedoch nicht exprimiert wird, weitestgehend übereinstimmt, und die sichere Unterscheidung und Variantenzuordnung erschwert (z. B. CEP290-assoziierte Netzhautdystrophie). Insgesamt können die oben genannten Schwierigkeiten bei zahlreichen verschiedenen Genen bzw. Krankheitsbildern auftreten, sodass dies vom Labor in der Erstellung und Auswertung der Diagnostik individuell beachtet werden muss.
Cave
Das durchführende Labor muss genspezifische Besonderheiten in Diagnostik/Auswertung berücksichtigen, diagnostische Lücken erkennen und Varianten im Kontext der klinischen Befunde beurteilen können.
Was bringt Genetik? – Stellenwert der humangenetischen Abklärung
Sichere Diagnose und Ursachenklärung
An erster Stelle ist eine humangenetische Diagnostik für die betroffenen Patienten wichtig, um eine eindeutige Diagnose zu erhalten bzw. in speziellen Fällen auch auszuschließen und dem Kausalitätsbedürfnis der Patienten Genüge zu tun. Zum Teil können weitere diagnostische Untersuchungen so eingespart werden. Die molekulare Zuordnung ermöglicht eine Aussage bezüglich Erbgang, Wiederholungsrisiko und Risikopräzisierung für die Angehörigen [9]. Die molekulargenetischen Befunde werden zunehmend in den Klassifikationen bestimmter Krankheitsbilder aufgegriffen, was eine bessere ätiologische Zuordnung des Phänotyps erlaubt. Als Beispiel sind hier u. a. die epithelial-stromalen TGFBI-assoziierten Hornhautdystrophien [10] zu nennen, da eine rekurrente pathogene Variante in TGFBI klinisch zahlreiche verschiedene Phänotypen verursachen kann (u. a. Reis-Bücklers, Thiel-Behnke, gittrige sowie granuläre Hornhautdystrophie).
Sichere Abgrenzung einer isolierten gegenüber einer syndromalen Erkrankung
Gerade in der Augenheilkunde können zahlreiche Krankheitsbilder sowohl isoliert vorliegen als auch (erstes) Symptom eines übergeordneten Syndroms mit weiteren systemischen Komorbiditäten sein. Da Letztere zum Teil zusätzlicher Vorsorgeuntersuchungen bedürfen bzw. auch durch rechtzeitige Intervention schwere Komplikationen vermeidbar sind, ist eine frühzeitige molekulargenetische Abklärung essenziell. Dies ist insbesondere bei der kongenitalen Katarakt [11], der Retinopathia pigmentosa [12], bei Vorliegen einer hohen Myopie [13] und einem kongenitalen Nystagmus [14] von hoher Bedeutung.
Visusprognosen
Die klinisch drängendste Frage bei Patienten mit hereditären Augenerkrankungen ist häufig die nach der Visusprognose. Anhand der molekularen Ursache kann zum Teil eine gewisse Prognose getroffen werden, so z. B. bei den Netzhautdystrophien [15]. Diese prognostische Aussage ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen von massiver Relevanz für die weitere Betreuung sowohl in der Schule als auch für die Planung der Berufslaufbahn.
Therapeutische Optionen
Die Abklärung therapeutischer Optionen ist aktuell sicherlich eine der wichtigsten Indikationen für eine humangenetische Abklärung. Zunehmend ergeben sich anhand der molekularen Grundlage der Erkrankung Therapieoptionen. Erste zugelassene Therapien sind die Behandlung der Leberschen Optikusneuropathie (LHON) mit Idebenone [16] und der RPE65-assoziierten Netzhautdystrophien mit Voretigen Neparvovec [17], es finden aktuell zahlreiche Therapiestudien statt [18]. Neben diesen kausalen Therapieoptionen lassen sich auch andere therapeutische Optionen bei bestimmten genetischen Varianten ableiten wie eine diätische Anpassung (Eiweiß‑/Arginin-arme Kost) bei pathogenen Varianten im OAT-Gen (Atrophia gyrata) [19]. Nicht nur bei Netzhautdystrophien, auch bei bestimmten anderen hereditären Augenerkrankungen sind vielversprechende Therapiestudien durchgeführt worden, u. a. bei der PAX6-assoziierten Aniridie [20].
Merke
Eine humangenetische Abklärung ist für eine sichere Diagnosefindung, Therapieplanung und Einschätzung der Prognose indiziert und für die Lebens- und Familienplanung der Betroffenen von großer Bedeutung.
Ausgewählte Krankheitsbilder und Leitbefunde
Kongenitales Glaukom und Vorderkammerdysgenesien
Dem primären kongenitalen Glaukom liegt eine fehlerhafte Entwicklung des Trabekelwerks zugrunde, die zu einem gestörten der Abfluss des Kammerwassers führt, was typischerweise durch Varianten in CYP1B1 verursacht wird [21]. Eine Differenzialdiagnose stellen die hereditären Vorderkammerdysgenesien, die mit eine Anlagestörung von Hornhaut, Kammerwinkel, Iris und Linse assoziiert sind, dar – darunter insbesondere auch das klinische Bild des Axenfeld-Rieger-Syndroms. Typische klinische Befunde sind eine nach anterior verlagerte Schwalbe-Linie (Embryotoxon posterius), periphere vordere Synechien sowie häufig Irisfehlbildungen (Korektopie, Polykorie). Aufgrund der fehlerhaften Kammerwinkelanlage besteht ein Glaukomrisiko von etwa 50 %, das Glaukom kann bereits kongenital manifest sein. Die phänotypische Ausprägung ist – auch innerhalb einer Familie – extrem variabel, die okulären Befunde können asymmetrisch sein. Ursächlich sind primär pathogene Varianten in den Genen FOXC1 und PITX2 [22]. Weitere klinische Entitäten, die den Vorderkammerdysgenesien zugeordnet werden, sind u. a. die Aniridie (PAX6) und Peters-Anomalie.
Kongenitale Katarakt
Eine kongenitale Katarakt liegt oft isoliert vor; hier sind u. a. Gene ursächlich, die die Crystallin-Proteine kodieren, oft sind mehrere Familienmitglieder – in unterschiedlicher Ausprägung – betroffen. Eine humangenetische Abklärung bei Vorliegen einer kongenitalen Katarakt dient insbesondere der sicheren Zuordnung bzw. dem Ausschluss einer komplexeren syndromalen Grunderkrankung [11, 23]. Diese Zuordnung ist auch für die Visusprognose wichtig, z. B. liegen bei einer PAX6-assozierten Katarakt meist auch eine Makulahypoplasie sowie ein erhöhtes Glaukomrisiko (Vorsorgeempfehlung) vor, sodass auch nach frühzeitiger Operation ein dauerhaft reduzierter Visus zu erwarten ist. Patienten mit einer COL4A1-assoziierten Katarakt haben zusätzlich u. a. zeitlebens ein deutlich erhöhtes Risiko für zerebrovaskuläre Blutungen und Schlaganfälle. Bei Vorliegen eines CCFDN(„congenital cataract-facial dysmorphism-neuropathy“)-Syndroms bestehen bei den Betroffenen ein erhöhtes Narkoserisiko sowie oft eine Neuropathie. Die Abb. 2 zeigt einen Überblick über Ursachen einer kongenitalen Katarakt, die in unserem Kollektiv von 30 Säuglingen bzw. Kleinkindern mit kongenitaler Katarakt festgestellt wurden.
Linsenluxation
Auch eine Linsenluxation kann sowohl isoliert vorliegen (häufigste Ursache sind pathogene Varianten im ADAMTSL4-Gen) als auch im Rahmen von komplexen Syndromen, insbesondere dem Marfan-Syndrom (FBN1-Gen), bei dem ein deutlich erhöhtes Risiko für potenziell lebensbedrohliche Komplikationen (Aortendissektion, Herzrhythmusstörungen) besteht. Nur durch eine molekulargenetische Abklärung kann sicher zwischen einem Marfan-Syndrom und einer isolierten Linsenluxation unterschieden werden [24], daher ist sie inzwischen auch Bestandteil der revidierten Ghenter-Diagnosekriterien für das Marfan-Syndrom [25].
Differenzialdiagnose hohe Myopie
Generell wird von einer frühmanifesten Myopie („early-onset high myopia“ [eoHM]) bei einer Refraktion > −6 dpt vor dem Schulalter gesprochen [26]. Allerdings lässt sich diese Definition nicht als einziges Kriterium für eine Indikation zur molekulargenetischen Abklärung heranziehen. Bereits eine Refraktion von über −3 dpt im Kleinkindalter kann Hinweis auf zahlreiche verschiedene syndromale Krankheitsbilder sein. Hierzu zählen insbesondere Bindegewebserkrankungen wie das Stickler-Syndrom (Arthroophthalmopathie); neben einer hohen Myopie liegt ein deutlich erhöhtes Risiko für Netzhautablösungen vor, weshalb bei den betroffenen Patienten regelmäßige Funduskontrollen und genaue Aufklärung über die Symptome retinaler Foramen indiziert sind [27]. Ursächlich sind am häufigsten pathogene Varianten im Gen COL2A. Beim Marfan-Syndrom (s. oben) kann Myopie ebenfalls das erste Krankheitssymptom sein. Auch sind bestimmte Netzhautdystrophien mit einer hohen Myopie assoziiert, z. B. die RPGR-assoziierte Netzhauterkrankung [28].
Hereditäre Netzhautdystrophien
Unter dem Oberbegriff der erblichen Netzhautdystrophien werden verschiedene, meist progrediente Netzhauterkrankungen zusammengefasst, u. a. die Stäbchen-Zapfen-Dystrophie und Retinopathia pigmentosa (RP), die monogenen Makuladystrophien und Zapfendystrophien und die chorioretinalen Atrophien. Bestimmte Entitäten lassen sich klinisch eindeutig zuordnen (z. B. RP oder vitelliforme Makuladystrophie). Es handelt sich um eine sehr heterogene Gruppe von Erkrankungen, bisher wurden ursächliche Varianten in über 200 Genen beschrieben [1]. Bei bestimmten klinischen Bildern ist anhand der Befunde eine gewisse Eingrenzung molekularer Ursachen möglich. So sind bei einer vitelliformen Makuladystrophie (bzw. Morbus Best) pathogene Varianten in nur 4 Genen beschrieben (BEST1, PRPH2, IMPG1, IMPG2) [29]. Andere Krankheitsbilder wie die klassische RP sind jedoch mit > 80 krankheitsassoziierten Genen deutlich heterogener. Durch den zunehmenden Einsatz molekulargenetischer Diagnostik bei betroffenen Patienten ist bekannt, dass Veränderungen in bestimmten Genen auch unterschiedliche Phänotypen verursachen können [30]. So können pathogene Varianten in den Genen RPGR, ABCA4 und PRPH2 sowohl eine früh manifeste RP auch eine Zapfendystrophie verursachen. Bei bestimmten Erkrankungen ergeben sich erste kausale Therapieoptionen (RPE65-assoziierte Netzhauterkrankung); weitere Therapiestudien sind in Durchführung bzw. geplant [18]. Auch kann eine RP im Rahmen syndromaler Erkrankungen wie dem Bardet-Biedl-Syndrom, Usher-Syndrom oder Alström-Syndrom auftreten. Hierbei sind in aller Regel zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen indiziert, um Komplikationen in anderen Organsystemen (u. a. terminale Niereninsuffizienz) vorzubeugen [31]. Eine humangenetische Abklärung wird auch in den aktuellen Leitlinien (AWMF: 045/023 erbliche Netzhaut, Aderhaut und Sehbahnerkrankungen) individuell empfohlen.
Hereditäre Optikusatrophien
Am häufigsten sind die OPA1-assoziierte Optikusatrophie sowie die Lebersche Optikusneuropathie; in aller Regel liegt den hereditären Optikusatrophien eine Funktionsstörung der Mitochondrien zugrunde [32]. Die OPA1-assoziierte Optikusatrophie (ADOA) zeichnet sich durch einen frühen Beginn mit langsamer Progredienz aus. Typischerweise manifestiert sich die ADOA bereits im Kleinkindalter, die Sehbehinderung bleibt gewöhnlich moderat. Die Lebersche hereditäre Optikusneuropathie (LHON) manifestiert sich gewöhnlich als subakuter Visusverlust entweder synchron oder zunächst unilateral, wobei regelhaft das zweite Auge im Verlauf ebenfalls einen Visusverlust entwickelt. Die Mehrheit der Patienten sind junge Männer, es gibt es auch atypische Verläufe mit späterem Beginn bzw. Manifestation im Kindesalter. Zuletzt wurden bei Patienten mit LHON neben mitochondrialen Varianten auch Varianten im Kern-kodierten Gen DNAJC30 beschrieben [33]. Für die LHON ist die Therapie mit Idebenone zugelassen [16], zudem gibt es Gentherapiestudien. Bei der molekulargenetischen Abklärung ist essenziell, dass explizit die Differenzialdiagnose LHON an das Labor übermittelt wird, da die mitochondriale DNA bei vielen Panelanalysen noch nicht in der Routine miterfasst wird. Die Tab. 1 zeigt einen Überblick über häufige Ursachen einer monogenen Optikusatrophie.
Differenzialdiagnose kongenitaler Nystagmus
Ein kongenitaler Nystagmus kann isoliert vorliegen, ist jedoch häufig erstes klinisches Symptom einer übergeordneten Erkrankung. Diese kann auf das Auge beschränkt sein, jedoch ist ein Nystagmus auch bei vielen komplexen – insbesondere neurologischen – Krankheitsbildern oft das erste Symptom. Die Diagnose eines isolierten Nystagmus kann erst erfolgen, wenn alle anderen Ursachen eines Nystagmus umfangreich abgeklärt wurden [14]. Die Abklärung bedarf einer umfassenden augenärztlichen Untersuchung inklusive Elektrophysiologie und optischer Kohärenztomographie (OCT) sowie einer (neuro)pädiatrischen Mitevaluation und Bildgebung (kranielle Magnetresonanztomographie [MRT]). Diese Untersuchungen sind jedoch gerade bei sehr kleinen Kindern nicht unkompliziert, bedürfen der Kooperation der Kinder oder Narkose [34]. Die Tab. 2 und Abb. 3 zeigen einen Überblick über molekulare Ursachen und Differenzialdiagnosen eines Nystagmus. Bei gleichem Leitsymptom haben die verschiedenen Entitäten höchst unterschiedliche Visusprognosen, okuläre und extraokuläre Komorbiditäten und therapeutische Konsequenzen. Eine molekulargenetische Abklärung sollte frühzeitig in den diagnostischen Ablauf miteinbezogen werden, da ggf. aufwendige diagnostische Untersuchungen (z. B. Elektrophysiologie, Bildgebung) nicht erforderlich sind und eine diagnosenspezifische Betreuung der Patienten erfolgen kann.
Merke
Bei Patienten mit den oben genannten Erkrankungen bzw. Symptomen sollte eine humangenetische Abklärung frühzeitig in die Diagnostik eingebunden werden, um Differenzialdiagnosen sicher zu klären und Therapieoptionen frühzeitig zu erkennen.
Rechtliche Grundlagen humangenetischer Diagnostik
Humangenetische Untersuchungen zählen inzwischen zur Routinediagnostik, wenn sie bei Patienten mit einer klinisch manifesten Erkrankung durchgeführt werden. Humangenetische diagnostische Untersuchungen sind daher Leistungen der Krankenkassen. Als diese können sie von jedem Arzt – auch den betreuenden Augenärzten – veranlasst werden. Lediglich die Untersuchung gesunder Personen auf die in einer Familie bekannte Variante (sog. prädiktive Diagnostik) hat einen Vorbehalt, sodass diese nur durch Fachärzte für Humangenetik bzw. Ärzte mit der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung durchgeführt werden darf. Eine humangenetische Diagnostik wird in aller Regel aus einer Blutprobe durchgeführt. In Einzelfällen kann eine Untersuchung anderer Gewebe indiziert sein. Im Falle eines auffälligen humangenetischen Befundes sollte in jedem Fall die Vorstellung in einer humangenetischen Sprechstunde initiiert werden [35].
Infobox HPO-Terminologie
HPO steht für „Human Phenotype Ontology“. Dabei handelt es sich um eine standardisierte Terminologie zur Beschreibung von menschlichen klinischen Symptomen, Phänotypauffälligkeiten und Erkrankungen. Die HPO-Termini sind mit bestimmten Erkrankungen bzw. Genen verknüpft. Durch diese standardisierte Terminologie können bei genetischen Analysen Varianten priorisiert werden. Dies erleichtert gerade bei großen Panel- und Exomanalysen die Auswertung.
Die HPO-Terminologie wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert, um die Beschreibung neuer klinischer Phänotypen und Erkrankungen zu ermöglichen und um die Interoperabilität von klinischen Daten zu verbessern.
Beispiel:
Aniridia HP:0000526
Assoziierte Gene (u. a.): PAX6, ITPR1, FOXE3, PITX2, SALL4, CHN1, MAFB, FOXC1, TRIM44
Fazit für die Praxis
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Humangenetische Untersuchungen sind in der Routinediagnostik angekommen.
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Bei Patienten mit Verdacht auf eine hereditäre bzw. monogene Augenerkrankung sollte eine humangenetische Untersuchung aufgrund der erheblichen Konsequenzen für die Patienten frühzeitig initiiert werden. Dies kann entweder durch den betreuenden Augenarzt erfolgen, alternativ kann eine Vorstellung der Patienten in einer humangenetischen Sprechstunde erfolgen.
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Praxen und Institute, die eine humangenetische Sprechstunde und Diagnostik anbieten, können über die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik e. V. (www.gfhev.de) sowie den Berufsverband deutscher Humangenetiker e. V. (www.bvdh.de) abgefragt werden.
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Interessenkonflikt
Gemäß den Richtlinien des Springer Medizin Verlags werden Autoren und Wissenschaftliche Leitung im Rahmen der Manuskripterstellung und Manuskriptfreigabe aufgefordert, eine vollständige Erklärung zu ihren finanziellen und nichtfinanziellen Interessen abzugeben.
Autoren
T.M. Neuhann: A. Finanzielle Interessen: Vortragstätigkeiten für: Augenärztliche Akademie Deutschland, AAD, OcuNet Camp, Chiesi GmbH, Novartis GmbH, GeneSight GmbH – Beratungstätigkeit für: Chiesi GmbH – Gesellschafterin Medizinisch Genetisches Zentrum – MGZ, München. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Niedergelassene Fachärztin für Humangenetik, MGZ München | Mitgliedschaften: Deutsche Gesellschaft für Humangenetik, Berufsverband Deutscher Humangenetiker. L. Neuhann: A. Finanzielle Interessen: L. Neuhann gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Assistenzarzt Augenheilkunde, MVZ München.
Wissenschaftliche Leitung
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Der Verlag
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Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
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Wissenschaftliche Leitung
Franz Grehn, Würzburg
Horst Helbig, Regensburg
Wolf A. Lagrèze, Freiburg
Uwe Pleyer, Berlin
Berthold Seitz, Homburg/Saar
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CME-Fragebogen
CME-Fragebogen
Welche Aussage zu humangenetischen Diagnostikmethoden, die in der Augenheilkunde auch zum Einsatz kommen, trifft zu?
Eine Einzelgenanalyse ist bei der Mehrzahl der hereditären Augenerkrankungen zielführend.
Die Phänotyp-assoziierte Panelanalyse ist bei heterogenen Krankheitsbildern die primäre Diagnostikmethode der Wahl.
Eine Exomanalyse untersucht alle kodierenden und nicht kodierenden Bereiche der DNA (Desoxyribonukleinsäure).
Der diagnostische Mehrgewinn durch eine Genomanalyse ist gegenüber einem Exom sehr hoch.
Für die Auswertung genetischer Analysen sind Angaben zum klinischen Phänotyp nachrangig.
Sie betreuen seit mehr als 10 Jahren eine 28-jährige Patientin mit klinisch diagnostizierter juveniler Makuladystrophie (Morbus Stargardt). Eine humangenetische Abklärung ist bisher nicht erfolgt. Welche Konsequenz kann sich unter anderem aus der humangenetischen Sicherung der klinischen Diagnose ergeben?
Keine, da sich das Krankheitsbild nicht molekulargenetisch nachweisen lässt
Individuelle Gentherapie mit viralem Vektor
Exakte Vorhersage der Visusprognose zur Berufsplanung
Ersparnis weiterer augenärztlicher Verlaufskontrollen
Einschätzung des Wiederholungsrisikos für Nachkommen und Angehörige
Wofür ist Voretigen Neparvovec als Wirkstoff zugelassen?
Kongenitale Katarakt
Kongenitales Glaukom
RPE65-assoziierte Netzhautdystrophie
Retinitis pigmentosa
Lebersche Optikusneuropathie (LHON)
Bei welchem Krankheitsbild liegt regelhaft ein kongenitaler Nystagmus vor?
Lebersche kongenitale Amaurose
Linsenluxation
Einseitige kongenitale Katarakt
Autosomal-dominante Optikusatrophie
Chronisch progressive Ophthalmoplegie
Welche Aussage zum kongenitalen Glaukom trifft zu?
Ursächlich sind meist pathogene Varianten in CEP290
Vorderkammerdysgenesien sind nicht mit einem kongenitalen Glaukom assoziiert
Es handelt sich um eine Entwicklungsstörung des Auges
Ursächlich ist eine erhöhte Kammerwasserproduktion
Für Geschwisterkinder besteht kein erhöhtes Wiederholungsrisiko
Ein 4‑jähriges Kind mit einer Myopie von −5 dpt beidseits stellt sich in der Sprechstunde vor. An welche Erkrankungsgruppe ist differenzialdiagnostisch zu denken?
Primäre Augenanlagestörungen
Bindegewebserkrankungen
Syndrome mit Nierenfehlbildungen
Dysmorphiesyndrome
Neurologische Krankheitsbilder
Sie betreuen einen Patienten mit Nachtsehschwäche und zunehmenden Gesichtsfelddefekten. Es besteht der Verdacht auf eine erbliche Netzhautdystrophie. Welche humangenetische Untersuchung ist primär indiziert?
Chromosomenanalyse
Einzelgenanalyse
Screening auf Kopienzahlvarianten
NGS(Next Generation Sequencing)-basierte Panelanalyse
Whole-Genome-Sequenzierung
Welche Aussage zu der kongenitalen Katarakt trifft zu?
Der Erbgang ist immer autosomal-dominant.
Sie kann Symptom zahlreicher komplex-syndromaler Erkrankungen sein.
Sie ist kein Symptom angeborener Stoffwechselerkrankungen.
Sie ist ausschließlich genetisch bedingt.
Tritt nicht als isolierte Entität auf
Ein junger Mann berichtet von neu aufgetretenen „Sehproblemen“ am rechten Auge, der korrigierte Fernvisus ist rechts bei 0,05, links 1,0. Fundoskopisch ist der Befund am rechten Auge vereinbar mit einer Leberschen hereditären Optikusneuropathie, das linke Auge zeigt einen unauffälligen Untersuchungsbefund. Welche Aussage trifft zu? Die molekulargenetische Diagnostik bei Vorliegen einer Optikusatrophie …
hat Konsequenzen für die Therapieplanung.
ist nur im Kindesalter indiziert.
ist bei einseitigem Befund nicht indiziert.
ist nur auf die mitochondriale DNA (Desoxyribonukleinsäure) beschränkt.
sollte aus einer Muskelbiospie erfolgen.
Was gilt bei Verdacht auf eine monogen bedingte Augenerkrankung? Eine genetische Diagnostik …
kann z. B. bei Verdacht auf X‑chromosomale Retinoschisis durch den Augenarzt veranlasst werden.
hat keine Konsequenzen für die klinische Betreuung der betroffenen Patienten durch den Augenarzt.
wird immer nur aus dem Bioptat des betroffenen Gewebes durchgeführt und kann nicht aus Blut erfolgen.
wird nicht von den Krankenkassen übernommen und stellt daher eine Selbstzahlerleistung dar.
bedarf keiner speziellen Expertise des durchführenden Labors, muss jedoch durch einen Humangenetiker veranlasst werden.
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Neuhann, T.M., Neuhann, L. Humangenetische Diagnostik bei hereditären Augenerkrankungen. Ophthalmologie 120, 679–688 (2023). https://doi.org/10.1007/s00347-023-01878-6
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