Die ärztliche Ausbildung unterliegt einem stetigen Wandel. In den letzten Jahren wurden verschiedene strukturelle Weiterentwicklungen des Medizinstudiums diskutiert, die eine Neuausrichtung nach ärztlichen Kompetenzen in den Mittelpunkt stellen und nicht mehr hauptsächlich auf einer faktenbasierten Wissensvermittlung beruhen. Die Arzt-Patienten-Kommunikation soll in der Ausbildung eine besondere Rolle einnehmen. Daneben wird seit Langem die Bedeutung der frühen Verzahnung von theoretischem Wissen und praktischen Fertigkeiten betont. Die Einführung von Modellstudiengängen mit innovativen Lehrkonzepten unterstreicht diese Entwicklung [1,2,3,4,5].

Masterplan Medizin 2020

Die politische Grundlage für eine Neuausrichtung des Medizinstudiums ist der „Masterplan Medizin 2020“, der 2017 von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe verabschiedet wurde [6]. Der Masterplan Medizin umfasst als zentrale Ziele die Neustrukturierung der medizinischen Ausbildung, Änderungen im Zulassungsverfahren zum Studium und Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden hausärztlichen Versorgung. Die Hintergründe wurden bereits in einer früheren Publikation des Arbeitskreises Lehre der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) erörtert [2].

Die Neustrukturierung der medizinischen Ausbildung umfasst nach dem „Masterplan Medizin 2020“ folgende Schwerpunkte:

  • kompetenzorientierte Ausbildung mit Orientierung am Patienten und Betonung der Arzt-Patienten-Kommunikation,

  • Fokussierung auf wesentliche Lernziele,

  • Vermittlung wissenschaftlicher Kompetenzen,

  • praxisnahe Ausbildung ab dem ersten Semester,

  • Stärkung der Allgemeinmedizin,

  • Weiterentwicklung der Prüfungsformate und verbindliche Einführung von strukturierten klinisch-praktischen Prüfungen („Objective Structured Clinical Examination“ [OSCE]),

  • staatliche Prüfungen verbleiben beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), Verbesserung der Vergleichbarkeit von Regel- und Modellstudiengang.

Der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM)

Die inhaltliche Grundlage für die Neustrukturierung des Medizinstudiums ist der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM). Der NKLM ist die Basis für die Neuentwicklung der Curricula der medizinischen Fakultäten und Basis der neu einzuführenden mündlich-praktischen Prüfungen im OSCE-Format zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung. „Ziel des NKLM ist es, diejenigen Kompetenzen zu beschreiben, die im Sinne eines Kerncurriculums von allen Studierenden der Medizin erworben werden sollen“ (www.nklm.de; I.: Einleitung, I..2: Nutzung und Weiterentwicklung des NKLM) [7]. Der NKLM wurde in einer ersten Fassung bereits 2015 verabschiedet. Im Jahr 2020 wurde eine NKLM-Kommission unter dem Vorsitz des Medizinischen Fakultätentages eingerichtet. Diese Kommission erarbeitete unter Mitarbeit zahlreicher Expertinnen und Experten den NKLM 2.0, der Ende 2021 verabschiedet wurde. Vertreter der Augenheilkunde waren an der Entwicklung beteiligt.

Eine Zusammenfassung der theoretischen und wissenschaftlichen Grundlagen des NKLM mit seinen kompetenzbasierten Lernzielen ist in einer früheren Publikation des Arbeitskreises beschrieben worden [2].

Der NKLM soll kontinuierlich weiterentwickelt und auf Kerninhalte ausgerichtet werden. Unter der derzeitigen Approbationsordnung ist der NKLM noch nicht verbindlich in die Lehre an den medizinischen Fakultäten eingebunden. Im Rahmen der geplanten Reform der ärztlichen Approbationsordnung soll der NKLM jedoch genannt werden und damit rechtsverbindliche Grundlage für die medizinische Ausbildung sein. Dies bedeutet, dass die Studierenden einen Anspruch auf den Erwerb der im NKLM genannten ärztlichen Kompetenzen haben. Dies macht es unerlässlich, dass die Hochschulen ihre Curricula überarbeiten und an die neuen Strukturen und Inhalte anpassen. Insgesamt sollen die Inhalte des NKLM in Zukunft 75 % der Lehrstunden einnehmen.

Dennoch werden die Fakultäten dazu aufgerufen, Lehrkonzepte auch unabhängig vom NKLM zu entwickeln. Es wird betont, dass der NKLM explizit nicht die Inhalte von Wahlpflichtfächern oder des „praktischen Jahres“ definiert.

Empfehlungen des Wissenschaftsrates

Eine unabhängige Kommission des Wissenschaftsrates hat im Anschluss an die Verabschiedung des „Masterplan Medizin 2020“ Empfehlungen zur Umsetzung von zentralen Maßnahmen erarbeitet [8]. Der NKLM wurde als zentrales Dokument der Neustrukturierung gestärkt. Daneben wurde empfohlen, dass eine Profilbildung der Studierenden durch Wahlpflichtveranstaltungen erfolgen soll, die 25 % der Lehrstunden einnehmen werden. Allerdings sollen inhaltliche Detailvorgaben für die Curricula vermieden werden, um die Entwicklung von neuen Lehrkonzepten an den medizinischen Fakultäten zu ermöglichen.

Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP)

Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) bleibt verantwortlich für die Prüfungsinhalte und schriftlichen Prüfungsfragen. Dies bezieht sich auf den schriftlichen Teil des ersten Abschnittes (nach dem 4. Semester) und auf den schriftlichen Teil des zweiten Abschnittes (nach dem 10. Semester) der ärztlichen Prüfung. Parallel zur Weiterentwicklung des NKLM erfolgte eine Umstellung des Gegenstandskataloges des IMPP von „faktenbasiert“ auf „kompetenzbasiert“. Der aktuelle Gegenstandskatalog des IMPP für den schriftlichen Teil des zweiten Abschnittes der ärztlichen Prüfung (5.1. aktualisierte Auflage) wurde analog zum NKLM im Oktober 2021 veröffentlicht (www.impp.de/pruefungen/allgemein/gegenstandskataloge.html) [9].

Die inhaltlich entscheidenden Kategorien sind die „Konsultationsanlässe“ (Teil B) und die „Krankheitsbilder“ (Teil C). Prinzipiell ist der Gegenstandskatalog des IMPP thematisch grob gehalten. Die für das Auge relevanten 8 Konsultationsanlässe stimmen mit den im NKLM genannten überein. Die Überarbeitung des NKLM erfolgte gemeinsam mit dem IMPP, um eine Harmonisierung der Inhalte zu gewährleisten.

Die Struktur der Krankheitsbilder, die im Gegenstandskatalog des IMPP genannt werden, hat sich im Vergleich zu den früheren Gegenstandskatalogen für die Augenheilkunde jedoch nicht verändert. Die vom IMPP genannten Krankheitsbilder folgen allerdings nicht der Systematik des NKLM. Hervorzuheben ist hierbei, dass der Gegenstandskatalog des IMPP nicht explizit im „Masterplan Medizin 2020“ genannt wird. Die Definition der Prüfungsinhalte bleibt in der Verantwortung des IMPP, soll jedoch dem NKLM angepasst werden.

Die Erkrankungen, die in der Übersicht des IMPP beispielhaft erwähnt sind, jedoch nicht spezifisch im NKLM 2.0 genannt werden, sind: Ptosis, Symblepharon, Iridozyklitis bei Spondylitis ankylopoetica, hypertensive und arteriosklerotische Retinopathie, intraokularer Fremdkörper, Affektionen des N. opticus bei multipler Sklerose, angeborene Fehlbildungen des Tränenapparates, Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen, biologisch aktive Substanzen, toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen, Schäden durch Hitze und Sonnenlicht. Wichtig ist, dass diese Erkrankungen im IMPP-Katalog nur als Beispiele aufgeführt sind und somit die Schlussfolgerung unzutreffend wäre, dass es sich hier um besonders prüfungsrelevante Themen handelt.

Übersicht über den NKLM 2.0

Im Folgenden soll der NKLM in seiner Struktur und Inhalten in Form einer Übersicht dargestellt werden. Details können im frei zugänglichen NKLM (www.nklm.de) recherchiert werden. Der NKLM umfasst 8 Kapitel, die in ihrer Struktur bereits dargestellt wurden [2].

Für die Lehre der Augenheilkunde inhaltlich speziell relevant sind hier die Kapitel V „Konsultationsanlässe“, Kapitel VI „Erkrankungen“, Kapitel VII „Übergeordnete und krankheitsbezogene Lernziele“ und Kapitel VIII „Übergeordnete Kompetenzen“. Die übrigen Kapitel beschäftigen sich mit grundsätzlichen Themen der medizinischen Ausbildung, die auf alle Fächer übertragbar sind. Im Folgenden sollen für die Kapitel V bis VIII des NKLM die Lehrinhalte stichpunktartig dargestellt werden, um den Dozierenden einen zügigen Überblick zu ermöglichen. Es wird hier darauf verzichtet, die im NKLM verwendete Didaktik zu kopieren, die spezifisch auf die Kompetenzen abzielt. Sofern im NKLM eine Handlungskompetenz der Studierenden erwartet wird, ist dies angegeben.

In den Kapiteln V und VI werden für die einzelnen Erkrankungen bzw. Konsultationsanlässe sog. Deskriptoren eingesetzt, um das Lernziel näher zu beschreiben. Für die jeweiligen Deskriptoren wird zusätzlich noch die bis zum Ende des Studiums zu erreichende Lerntiefe angegeben, die als „W“ (Faktenwissen und Handlungs- und Begründungswissen) oder als „H“ (Handlungskompetenz) dargestellt ist.

Folgende Deskriptoren (abkürzende Beschreibungen) werden verwendet:

  • G für Grundlagenvertiefung,

  • D für Diagnostik,

  • T für Therapie,

  • N für Notfallmanagement,

  • P/R für Prävention/Rehabilitation,

  • M für Management (Veranlassung weiterer Maßnahmen),

  • L für Lebensalter,

  • SE für seltene Erkrankungen.

Im Kapitel VII und VIII werden die Lernziele den 4 Studienphasen (1. bis 4. Semester, 5. bis 6. Semester, 7. bis 10. Semester, praktisches Jahr) zugeordnet mit einer detaillierteren Definition der Kompetenztiefe.

Das Konzept der Kompetenztiefen definiert mehrere Wissens- und Handlungsstufen der Studierenden vom reinen Faktenwissen über das Begründungswissen (Erklärung) bis hin zur Handlungskompetenz (Demonstration, Durchführung) (s. auch www.nklm.de, Kapitel II, II.4 Struktur der Kapitel V bis VIII) (Tab. 1, 2, 3 und 4).

Tab. 1 Kapitel V. Konsultationsanlässe. Im Folgenden sind die Konsultationsanlässe dargestellt und stichpunktartig die im NKLM spezifisch genannten Inhalte für die Augenheilkunde
Tab. 2 Kapitel VI. Erkrankungen. Im Folgenden sind die Erkrankungen dargestellt und stichpunktartig die im NKLM spezifisch genannten Inhalte für die Augenheilkunde. Die Sinnessysteme sind im NKLM im Unterkapitel VI.09 zu finden, die Erkrankungen des Auges und der Orbita und Sehstörungen unter VI.09.01.1
Tab. 3 Kapitel VII. Übergeordnete und krankheitsbezogene Lernziele. Im Folgenden sind die Inhalte dargestellt und stichpunktartig die im NKLM spezifisch genannten Inhalte, die relevant sind für die Augenheilkunde. Daneben ist in dieser Systematik auch definiert, in welchem Studienabschnitt die Lernziele erreicht werden sollen. Zahlreiche Inhalte werden durch die Grundlagenfächer Physiologie, Anatomie und Pathologie gelehrt, dennoch sind in diesem Sektor bereits verschiedene Krankheitsbilder genannt, die ggf. durch die Augenkliniken dargestellt werden können
Tab. 4 Kapitel VIII. Übergeordnete und krankheitsbezogene Lernziele. Im Folgenden sind die Inhalte des Kapitels VIII dargestellt und stichpunktartig die im NKLM spezifisch genannten Inhalte, die relevant sind für die Augenheilkunde. Daneben ist in dieser Systematik auch definiert, in welchem Studienabschnitt die Lernziele erreicht werden sollen

Diskussion

Die grundsätzliche Neustrukturierung der ärztlichen Ausbildung, die im „Masterplan Medizin 2020“ festgeschrieben wurde, stellt die Dozierenden vor Herausforderungen. Der erhöhte Lehraufwand im klinischen Bereich und die weitere Arbeitsverdichtung insbesondere an den medizinischen Fakultäten wurden bereits vom Wissenschaftsrat ausführlich erörtert [8]. Dennoch sollten die Chancen, die eine solche Neustrukturierung mit sich bringt, im Vordergrund stehen.

In den letzten Jahrzehnten war die Lehre der Augenheilkunde in den Gremien der DOG nicht ausreichend abgebildet. Mit dem 2018 gegründeten „Arbeitskreis Lehre“ soll die medizinische Ausbildung in der Augenheilkunde gestärkt werden. Ziel ist es, sinnvolle Inhalte zu bündeln, ohne dadurch die Lehrfreiheit der einzelnen medizinischen Fakultäten einzuschränken. In einem ersten Ansatz wurde 2019 ein Lernzielkatalog für Augenheilkunde veröffentlicht, der das Konzept verschiedener Kompetenztiefen aufgreift und Grundlage für die Mitarbeit des Arbeitskreises in der Entwicklung des NKLM sein sollte. Dieser Lernzielkatalog erfüllt jedoch noch nicht den Anspruch, sich auf Kernthemen zu fokussieren [2].

Der NKLM 2.0 ist die aktuelle Version eines kompetenzbasierten Lernzielkataloges, der als Grundlage für die Weiterentwicklung des Medizinstudiums nach den Ansätzen des „Masterplans Medizin 2020“ dienen soll [6]. Dieser soll in Zukunft nach dem „Masterplan Medizin 2020“ stetig weiterentwickelt werden.

Der NKLM 2.0 ist dabei eine theoretische Grundlage für ein kompetenzbasiertes Lernen, die durch die Dozierenden mit Inhalten gefüllt werden muss. Es soll die reine faktenbasierte Wissensvermittlung im Frontalunterricht weniger Gewicht erhalten. Nach einer geplanten Reform der ärztlichen Approbationsordnung soll der NKLM die inhaltliche Grundlage für das zukünftige Medizinstudium sein und rechtsverbindlich werden.

Die geplante Fokussierung auf Kerninhalte der Medizin könnte dazu führen, dass die Augenheilkunde insgesamt an curricularer Bedeutung verliert. Es wird schwierig, die Lehre der Augenheilkunde zu kondensieren und gleichzeitig alle Lernziele adäquat abzubilden. Es wird notwendig sein, neue Lehrkonzepte zu entwickeln, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Interessant ist in diesem Kontext, dass die Digitalisierung in der Lehre im Masterplan Medizin 2020 nicht erwähnt wird [8]. Der Wahlpflichtbereich, der 25 % der Lehre einnehmen soll, und das praktische Jahr sind Möglichkeiten, um die Sichtbarkeit der Augenheilkunde im Gesamtcurriculum der medizinischen Fakultäten zu gewährleisten [10]. Die Augenheilkunde kann mit einem breiten Spektrum von theoretischen, diagnostischen und insbesondere auch praktischen/operativen Inhalten sicherlich eine große Anziehungskraft für Studierende ausüben.

Eine Herausforderung wird sein, sich auf die Kernthemen zu fokussieren. Durch ein evtl. zeitlich vermindertes Lehrangebot in der Augenheilkunde könnte es unmöglich werden, allen Studierenden den kompletten Inhalt in maximaler Tiefe beibringen zu können. Eine Alternative wäre dann, allen Studierenden exemplarische wichtige Krankheitsbilder der Augenheilkunde in einer größeren Ausführlichkeit zu lehren. Ungeklärt ist, wie dann die Lehre aller Lernziele des NKLM gewährleistet werden soll. Essenziell wird sein, dass die Augenheilkunde als eigenständiges Fach im jeweiligen Curriculum sichtbar bleibt. Zum jetzigen Stand sollte aber aufgrund der Rechtsverbindlichkeit in der zukünftigen Approbationsordnung darauf geachtet werden, dass die im NKLM 2.0 genannten Inhalte für alle Studierenden zugänglich sind bzw. gelehrt werden.

Des Weiteren ist unklar, wie sich das IMPP mit den Prüfungsfragen und -inhalten positionieren wird. Eine Fokussierung auf Kernthemen würde auch voraussetzen, dass dieses sich in den Prüfungen widerspiegelt.

Der Arbeitskreis Lehre hat derzeit mit der Förderung der DOG und unter Federführung der Augenklinik der Universität Bonn ein Projekt gestartet, um Dozierenden Lehrinhalte zur Verfügung zu stellen. Dies kann ein Baustein sein, um einerseits Lehrkompetenzen der unterschiedlichen Augenkliniken zu nutzen und für alle verfügbar zu machen, ohne andererseits die curriculare Hoheit jeder einzelnen medizinischen Fakultät infrage zu stellen.

Zusammenfassend müssen sich die Dozierenden der Augenheilkunde auf weitreichende Veränderungen der Lehre einstellen. Dies kann als Chance gewertet werden, um neue Lehrkonzepte zu entwickeln und Lehrinhalte zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die Fokussierung auf Kernthemen der Medizin wird voraussichtlich zu einer Reduktion der Lehrzeiten in der Augenheilkunde führen. Für die inhaltliche Neustrukturierung der Lehre der Augenheilkunde ist es essenziell, dass die Inhalte des NKLM 2.0 vermittelt werden, da dieser in Zukunft rechtsverbindlich sein wird. Er bietet genug inhaltlichen Freiraum, die Lerntiefe und die Lehre im Detail frei zu gestalten. Die kompetenzbasierte Ausbildung der Studierenden, die Arzt-Patienten-Kommunikation und eine frühe Verzahnung von Theorie und Praxis sollten als Grundlage verstanden werden.