Die zunehmende Miniaturisierung im Bereich der Elektronik hat neben der Entwicklung von Smartphones und Tablet-PCs auch zahlreiche andere elektronische Geräte möglich gemacht, an die noch vor wenigen Jahren nicht zu denken war. Das Leitthema dieses Heftes ist daher elektronischen Sehhilfen und anderen elektronischen Hilfsmitteln gewidmet, die aus der Rehabilitation blinder und sehbehinderter Menschen inzwischen nicht mehr wegzudenken sind.
Der Beginn des Einzugs elektronischer Sehhilfen begann vor fast 50 Jahren mit dem Fernsehlesegerät [1]. Inzwischen haben Bildschirmlesegeräte mit einem Fernseher kaum noch etwas gemein, stellen aber unverändert das Hilfsmittel zur Wiederherstellung der Lesefähigkeit bei höherem Vergrößerungsbedarf dar. Der Beitrag „Bildschirmlesegeräte: aktueller Stellenwert und Hinweise zu Anpassung und Verordnung“ geht daher genauer auf den heutigen Stand dieser wichtigen Sehhilfen ein und gibt zusätzliche Hilfestellung für Anpassung und Verordnung.
Mit der Einführung elektronischer Lupen ganz unterschiedlicher Monitorgröße hat inzwischen eine Alternative weite Verbreitung gefunden, die viele Vorteile von Bildschirmlesegeräten wie Kontrastverstärkung, inverse Schriftdarstellung (helle Schrift auf dunklem Grund) mit einem mobilen Einsatz kombiniert. Daneben benutzen inzwischen über 80 % der Bundesbürger ein Smartphone, mit dem ebenfalls ein vergleichbarer Einsatz als Sehhilfe möglich ist. Die Arbeit „Elektronische Hilfsmittel – neue Möglichkeiten zur Rehabilitation Sehbehinderter“ soll auch dem Augenarzt, der nicht regelmäßig mit Hilfsmitteln umgeht, einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Einsatzgebiete geben und gleichzeitig bei der Versorgung sehbehinderter oder blinder Menschen helfen. Bereits vor 5 Jahren hatte es ein spezielles Leitthema zu Smartphones und speziellen Apps für Sehbehinderte, aber auch Augenärzte gegeben [2, 3]. Daher wird darauf in den Beiträgen nicht spezifisch eingegangen.
Angesichts einer zunehmenden Anzahl Betroffener ist unverändert von einer nicht ausreichenden Versorgung auszugehen. Neben Sehhilfen wie elektronischen Lupen werden dabei genauso Vorlesegeräte, Farberkennungsgeräte und Barcodescanner vorgestellt wie moderne Orientierungssysteme, die zusätzlich zum Langstock bzw. mit diesem zusammen eingesetzt werden können. Daneben wird als recht neues Hilfsmittel eine an einer Brille montierte Kamera vorgestellt, die OrCam (OrCam Technologies Ltd., Israel), die sowohl in der Nähe als auch in der Ferne Texte erkennen und vorlesen kann, aber auch Gegenstände oder Personen erkennt.
Es ist unverändert von einer nicht ausreichenden Versorgung auszugehen
Die Hilfsmittelversorgung sehbehinderter Menschen am Arbeitsplatz unterliegt deutlich anderen Aspekten als diejenige für den privaten Bereich. Dies betrifft sowohl die Frage der zuständigen Kostenträger als auch die Anforderungen an den Einsatz und die tägliche Nutzungsdauer. Daher wird dieser Aspekt im dritten Beitrag zum Leitthema des Heftes umfassend dargestellt. Die Autoren haben durch ihre tägliche Arbeit im Berufsbildungswerk Soest eine profunde Kenntnis, die auch die rechtlichen Grundlagen der Versorgung umfasst.
Obwohl der Großteil unserer sehbehinderten Patienten bereits mit einfacheren optischen Sehhilfen ausreichend zu versorgen ist, ist es wichtig, dass wir eine Kenntnis der zur Auswahl stehenden Hilfsmittel haben, um den Patienten umfassend beraten und bestmöglich mit Sehhilfen versorgen zu können.
K. Rohrschneider
Literatur
Blankenagel A, Jaeger W (1972) Erste Erfahrungen mit dem Fernseh-Lesegerät für hochgradig Sehbehinderte. (Bei welchen Patienten lohnt sich ein Versuch mit diesem Gerät?). Klin Monbl Augenheilkd 160:723–728
Meyer CH, Stanzel BV, Moqaddem S et al (2012) Apps für Smartphones im Gesundheitsbereich. Erleichterung oder Spielerei für Patienten und Sehbehinderte? Ophthalmologe 109:21–29
Stanzel BV, Meyer CH (2012) Smartphones in der Augenheilkunde. Erleichterung oder Spielerei für den Augenarzt? Ophthalmologe 109:8–20
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Rohrschneider, K. Elektronische Hilfsmittel für Sehbehinderte. Ophthalmologe 115, 546–547 (2018). https://doi.org/10.1007/s00347-017-0632-6
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