Nachdem in den vergangenen 10 Jahren wesentliche Beiträge durch ernsthafte wissenschaftliche Forschung zu den psychischen und psychosomatischen Folgen von HWS-Beschleunigungsverletzungen, insbesondere durch PD Dr. Dipl.-Psych. Matthias Keidel und Prof. Dr. Bogdan Radanov, geleistet wurden, zeigt das im folgenden abgedruckte, so genannte “neurologisch-psychiatrische Gutachten” eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie, welch selektive Wahrnehmung und skurrile Interpretationskunst manche dieser Gutachter dennoch befähigt, solche gutachterlichen Stellungnahmen abzugeben. Verschärft wird dieser Umstand zusätzlich, wenn das zuständige Sozialgericht dem Anwalt des Klägers dieses Gutachten in Kopie zuschickt und in seinem Begleitschreiben aufführt, ob die Klage zurückgenommen oder ggf. mit welcher Begründung fortgeführt würde, denn die Klage bietet keine ausreichende Aussicht auf Erfolg und die Kläger müßten mit der Klageabweisung als unbegründet rechnen.
Gegen die Ausführungen der Beklagten, in diesem Fall Verwaltunbgsberufsgenossenschaft, im Verfahren bzw. in den angefochtenen Bescheiden seien nach eingehender Überprüfung von Sach- und Rechtslage keine hinreichend begründeten Bedenken ersichtlich. Es werde den Kläger anheim gestellt, die Klage zur Vermeidung einer klageabweisenden Entscheidung zurückzunehmen. Das Gericht beabsichtige im übrigen nicht von Amt wegen weiter Beweis zu erheben.
Similar content being viewed by others
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Graf-Baumann, T. “Begutachtung bei HWS-Beschleunigungsverletzungen” oder “Skurriles aus der Begutachtungspraxis”. Manuelle Medizin 38, 83–86 (2000). https://doi.org/10.1007/s003370050144
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s003370050144