Erratum zu:

Rechtsmedizin 2021

https://doi.org/10.1007/s00194-021-00461-0

Im Rahmen weiterführender Schlagversuche mit verschiedenen Tatwerkzeugen gegen den Schädel hat sich eine fehlerhafte Kalibrierung der Kraftmessplatte seitens des Herstellers herausgestellt.

Bei Neudurchführung der Versuche unter gleichen Bedingungen haben sich deutlich höhere Messergebnisse präsentiert (Tab. 1).

Tab. 1 Schläge mit der Seite einer 0,5-l-Bierglasflasche auf Schweineschwarte-Aluminium

Während die forensisch-biomechanischen Grundgegebenheiten von Schlägen mit einer Glasflasche gegen den menschlichen Schädel gleich blieben, so zeigten sich höhere Maximalwerte der Kraftübertragung. Bei maximaler Kraftübertragung von über 8 kN sind Frakturen des Hirnschädels möglich.

Unsere Schlussfolgerungen müssen daher, bezogen auf die Realisierungswahrscheinlichkeit potenzieller Verletzungen, angepasst werden:

Fazit

Bei Kontakt der Glasflasche im Gesichtsbereich (v. a. Nasenbein, Jochbein) sind Knochenverletzungen wahrscheinlich; bei Aufschlagen am Hirnschädel sind Frakturen als möglich einzustufen.