Zusammenfassung
Bei der Obduktion von erhängt aufgefundenen Personen kommt dem Nachweis der Vitalität des Hängens und dem Ausschluss der Beteiligung von dritter Hand eine besondere Bedeutung zu. Jedoch kann es in einigen Fällen durch die Position des Leichnams zu postmortalen Befunden kommen, die für die Obduzenten erschwert zu interpretieren sein können. So sind in der Literatur seltene Fälle von rektaler Blutstauung mit Schleimhauteinrissen beschrieben, die als Folgen sexueller Handlungen fehlinterpretiert werden können.
Es wird über zwei Fälle von jungen Männern berichtet, die jeweils in sitzender Position an einer Türklinke erhängt aufgefunden wurden. Sowohl bei der polizeilichen als auch der rechtsmedizinischen Leichenschau fielen rektale Blutantragungen und Befunde auf, die zunächst an eine möglicherweise auch gewaltsame anale Penetration denken ließen.
Bei den durchgeführten gerichtlichen Sektionen konnte dann festgestellt werden, dass diese Befunde durch eine ausgeprägte rektale Blutstauung hervorgerufen wurden. Zusätzlich zeigten sich bei einem Leichnam Einblutungen der Dünndarmwand und eines Hodens.
Es werden sowohl die makroskopischen als auch die histologischen Befunde vorgestellt und in Zusammenschau mit der Auffindesituation und den bereits in der Literatur beschriebenen Fällen diskutiert.
Abstract
In the postmortem examination of deceased persons found hanged special importance is attached to proving the vitality of the hanging and ruling out the involvement of a third party; however, in some cases the position of the body may result in postmortem findings that may be difficult for autopsy examiners to interpret. For example, rare cases of rectal hemorrhages with mucosal tears have been described in the literature which may be misinterpreted as the results of sexual acts.
The cases of two young men, each found dead in a sitting position hanging from a doorknob, are reported. Both police and forensic postmortem examinations revealed rectal blood staining and findings that initially suggested anal penetration which may also have been forcible.
During the forensic dissections performed, it was determined that these findings were caused by pronounced rectal blood stasis. In addition, one body showed hemorrhages of the small intestinal wall and of a testis.
Both the macroscopic and histologic findings are presented and discussed in conjunction with the finding situation and the cases already described in the literature.
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Einleitung
Beim Erhängen wird anhand der Position des Erhängten zwischen dem typischen und dem atypischen Erhängen unterschieden. Beim typischen Erhängen hängt der Körper bei annähernd symmetrischem Verlauf des um den Hals geführten Strangwerkzeugs mit dem Aufhängepunkt in Nackenmitte frei. Atypisches Erhängen beschreibt alle anderen Formen des Erhängens [9]. Am Leichenfundort und während der Sektion Erhängter gilt es, Fremdverschulden zu erkennen oder auszuschließen. Zur Beurteilung, ob eine Person lebend in die Schlinge geraten ist oder postmortal, ggf. agonal, aufgehängt wurde, ist bei der Sektion ein besonderes Augenmerk auf Vitalitätszeichen zu legen, von denen in der Vergangenheit einige wenige beschrieben und in ihrer Bedeutung diskutiert wurden [1, 3,4,5,6,7, 9, 12, 15, 16, 18].
Neben den in der Literatur beschriebenen und diskutierten Vitalitätszeichen und ihrer Interpretation im Kontext mit der Auffindesituation ist es wichtig, weitere Befunde bei Erhängten zu kennen und einordnen zu können. Zu den Befunden, die die Untersucher vor besondere Herausforderungen stellen können, gehören Einblutungen in die Darmwand, die auch das Rektum und den After betreffen und die als Folgen sexueller Handlungen fehlinterpretiert werden können. Einblutungen der Darmwand und auch des Rektums bei Erhängten wurden in der Literatur vereinzelt als seltene Befunde beschrieben [2, 13, 17].
Vorgestellt werden zwei Fälle erhängt aufgefundener junger Männer mit Auffälligkeiten am Rektum und am After, die zunächst wie Folgen sexueller Handlungen imponierten.
Falldarstellungen
Fall 1
Vorgeschichte
Ein 29 Jahre alt gewordener Mann wurde durch seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung an der Türklinke der Wohnungstür mit einem Gürtel erhängt aufgefunden. Zuvor soll es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Verstorbenen und der Lebensgefährtin gekommen sein. Aufgrund dessen hielt sich die Lebensgefährtin ein paar Tage außerhalb der Wohnung auf. Die Wohnungstür war bei Ankunft der Lebensgefährtin verschlossen. Eingeleitete Reanimationsmaßnahmen durch die Lebensgefährtin nach Entfernung des Gürtels blieben erfolglos. Ursprünglich soll sich der Leichnam beim Auffinden in sitzender Position befunden haben, wobei die Auffindesituation durch die Lebensgefährtin im Rahmen der Reanimationsmaßnahmen verändert wurde. Eine detailliertere Beschreibung der ursprünglichen Auffindesituation lag nicht vor. Der Leichnam war bei Ankunft der Kriminalpolizei vollständig bekleidet. Eine rechtsmedizinische Leichenschau vor Ort hat nicht stattgefunden. Bei der polizeilichen Leichenschau zeigten sich am Gesäß und der Unterhose teils angetrocknete, teils flüssige Blutantragungen.
Sektionsbefunde
Äußere Besichtigung.
Bei der Sektion zeigte sich ein 172 cm großer und 86,5 kg schwerer männlicher Leichnam. Die Verteilung der Totenflecke war mit einer sitzenden Position des Leichnams beim Auffinden zu vereinbaren. An der Halsvorderseite fiel eine horizontal verlaufende und Richtung des Nackens annähernd symmetrisch ansteigende, bis zu 3,5 cm breite äußere Strangmarke auf. Zusätzlich zeigte sich eine in Körperlängsachse verlaufende, am linken Mundwinkel beginnende, angetrocknete Speichelabrinnspur.
Am After und um diesen herum konnten teils angetrocknete, teils flüssige Blutantragungen festgestellt werden. Aufgrund dieses Befundes wurden Abstriche vom Analbereich und aus der Genitalregion für weiterführende molekulargenetische Untersuchungen entnommen. Nach Reinigung der Analregion zeigte sich auf einer Breite von bis zu 3 cm zirkulär um den After herum eine relativ scharf begrenzte, blau-livide Haut- und Schleimhautverfärbung, die wie ein perianales Hämatom imponierte. Darin befanden sich bis zu 0,2 cm messende, oberflächliche Einrisse der Schleimhaut. Die Schleimhauteinrisse waren zwischen 1 und 3 Uhr in Steinschnittlage lokalisiert. Die einsehbare Analschleimhaut erschien insgesamt schwarz-rot glänzend (Abb. 1).
Fall 1: Befund des Afters bei der rechtsmedizinischen äußeren Leichenschau. Die Blutantragungen sind bereits entfernt. Sicht auf die zirkulär um den After herum befindliche scharf begrenzte, blau-livide Haut- und Schleimhautverfärbung mit oberflächlichen Schleimhauteinrissen (Bild in Linksseitenlage des Leichnams aufgenommen)
Innere Besichtigung.
Die retroperitonealen Organe einschließlich des Enddarmes, des Analkanals und des Afters wurden zusammenhängend entnommen. Der Enddarm zeigte sich frei durchgängig und ohne Inhalt. Nach Eröffnen des Enddarmes stellte sich die bei der äußeren Besichtigung zirkulär um den After beschriebene Hautverfärbung als ausgeprägt blutgestaute Gefäße dar. Diese befanden sich in der Übergangsregion zwischen dem After und dem Analkanal und reichten bis in den Analkanal hinein. Die Schleimhaut war im Bereich der Gefäße auf kleinsten Arealen oberflächlich eingerissen. Tiefreichende Schleimhauteinrisse waren nicht nachzuweisen (Abb. 2).
Weitere Befunde der Sektion waren ein akuter Blutstau der inneren Organe, ein schaumiges Lungenödem sowie ein Hirnödem.
Histologischer Befund
Histologische Untersuchungen des Übergangs vom After in den Analkanal zeigten deutlich dilatierte und mit zahlreichen Erythrozyten gefüllte Venen (Plexus venosus rectalis) (Abb. 3).
Molekulargenetische Untersuchungen
Bei molekulargenetischen Untersuchungen der bei der Obduktion angefertigten Abstriche vom Analbereich und aus der Genitalregion konnte keine Fremd-DNA festgestellt werden. Ein zuvor durchgeführter Spermatest war negativ.
Todesursache
Die in der Sektion erhobenen Befunde lassen sich mit einem Erhängen vereinbaren. Vitalitätszeichen sowie strangfremde äußere Gewalteinwirkungen konnten nicht festgestellt werden.
Der für eine anale Penetration suspekte Befund am After stellte sich als scharf begrenzte, ausgeprägte Blutstauung der Haut um den After und bis in den Analkanal hineinreichend mit oberflächlichen Schleimhauteinrissen bei atypischem Erhängen in sitzender Position dar.
Fall 2
Vorgeschichte
Ein 30 Jahre alt gewordener Mann wurde in einer sitzenden Position mit einer aus insgesamt drei Gürteln bestehenden, wohl selbst zusammengelegten, schlingenähnlichen Konstruktion an der Türklinke seiner Wohnung hängend tot aufgefunden. Zuvor hatten sich Freunde und Bekannte Sorgen gemacht, da sich der Mann seit ein paar Tagen nicht gemeldet habe. Er soll finanzielle Probleme gehabt haben und alkoholabhängig gewesen sein. Die Wohnungstür sei durch die Feuerwehr geöffnet worden. Eine rechtsmedizinische Leichenschau vor Ort ist nicht erfolgt. Die Gürtel wurden durch die Kriminalpolizei vor Ort entfernt. Auch in diesem Fall fielen bei der durch die Kriminalpolizei durchgeführten Leichenschau Blutanhaftungen an Gesäß und After auf.
Sektionsbefunde
Äußere Besichtigung.
Bei der Sektion des 183 cm großen und 73,6 kg schweren Leichnams konnte eine äußere Strangmarke am Hals festgestellt werden, die aufgrund ihrer Maße und Muster den dem Leichnam zur Sektion beigelegten Gürteln zugeordnet werden konnte. Die Totenflecken waren mit einer sitzenden Auffindeposition in Einklang zu bringen.
Die Haut um den After und teilweise am Gesäß wies rot-bräunliche, angetrocknete Blutantragungen auf. Auch hier wurden vor der weiteren Inaugenscheinnahme anale Abstriche für weiterführende molekulargenetische Untersuchungen entnommen. Nach Entfernung der Blutantragungen konnte eine unscharf begrenzte, bis zu 1,5 cm breite, blau-livide Hautverfärbung um den After bis in den Analkanal hineinreichend festgestellt werden. Es zeigten sich zusätzlich bei 12 Uhr in Steinschnittlage einzelne bis 0,2 cm messende, unregelmäßig berandete, oberflächliche Schleimhauteinrisse. Bei 6 Uhr in Steinschnittlage wurden oberflächliche, radiär verlaufende Einrisse mit oberflächlichen Ablösungen der Schleimhaut des Analkanals mit Übergang auf den After auf einem 1 cm messenden Areal festgestellt (Abb. 4). In der Tiefe des Analkanals waren mehrere blutgefüllte Gefäße erkennbar.
Fall 2: Befund des Afters bei der rechtsmedizinischen äußeren Leichenschau. Auch hier eine angedeutet zirkulär um den After befindliche blau-livide Haut- und Schleimhautverfärbung mit sowohl punktförmigen als auch radiär verlaufenden Schleimhauteinrissen, insbesondere bei 12 und 6 Uhr in Steinschnittlage (Bildaufnahme in Linksseitenlage des Leichnams)
Innere Besichtigung.
Auch hier wurden die retroperitonealen Organe, einschließlich des Enddarmes, des Analkanals und des Afters, zusammenhängend entnommen. Nach Eröffnung des Enddarmes und Afters zeigten sich geschlängelt verlaufende, ausgeprägt blutgestaute Gefäße unter der Haut des Afters und der Schleimhaut im Analkanal auf einer Länge von 5 cm in den Analkanal hineinreichend. Nach Einschnitt in die Wand von After und Analkanal waren makroskopisch keine Einblutungen im Weichgewebe erkennbar (Abb. 5).
Als weitere Befunde fanden sich subperiostale Blutungen an der Oberseite beider Schlüsselbeine, gering eingeblutete Frakturen beider Schildknorpeloberhörner, ein schaumiges Lungenödem sowie ein Hirnödem.
Zusätzlich konnten in diesem Fall Einblutungen in die Dünndarmschleimhaut und eine ca. 1 cm messende, rundliche Einblutung des rechten Hodens festgestellt werden (Abb. 6).
Histologischer Befund
Bei histologischen Untersuchungen des Übergangs vom After in den Analkanal waren hier wie im ersten Fall dilatierte und mit zahlreichen Erythrozyten gefüllte Venen (Plexus venosus rectalis) zu erkennen. Zusätzlich zeigten sich teilweise Einblutungen in Form von Ansammlungen freier Erythrozyten in der Schleimhaut und übrigen Wand des Analkanals (Abb. 7). Eine durchgeführte Wundalterbestimmung (verwendete Färbungen: ASDCL- und CD68-Färbung, Eisenreaktion) zeigte keine Hinweise auf eine beginnende Wundheilung.
Histologische Untersuchungen des rechten Hodens zeigten einen regelrecht aufgebauten Hoden mit Einblutungen in Form von zahlreichen freien Erythrozyten zwischen den Tubuli seminiferi. Weiter fielen deutlich blutgefüllte Gefäße in der Tunica albuginea auf. Eine durchgeführte Wundalterbestimmung (verwendete Färbungen: ASDCL- und CD68-Färbung, Eisenreaktion) zeigte keine zelluläre Reaktion.
Molekulargenetische Untersuchungen
Bei molekulargenetischen Untersuchungen der bei der Obduktion angefertigten analen Abstriche konnte keine Fremd-DNA nachgewiesen werden. In einem zuvor durchgeführten Spermatest konnte kein Sperma nachgewiesen werden.
Todesursache
Aufgrund der bei der Sektion festgestellten Vitalitätszeichen (subperiostale Blutungen der Schlüsselbeine und eingeblutete Frakturen beider Schildknorpeloberhörner) ist von einem todesursächlichen Erhängen auszugehen. Anhaltspunkte für strangfremde äußere Gewalteinwirkungen fanden sich nicht.
Die festgestellten Auffälligkeiten am After und am Analkanal, bei denen eine anale Penetration als Ursache möglich erschien, sind auf eine stark ausgeprägte Blutstauung infolge der atypischen Erhängungssituation in sitzender Position zurückzuführen.
Diskussion
Insgesamt ist das Auftreten von rektalen Blutungen bei Erhängten ein seltener Befund. Beschrieben wurde auch das Auftreten von (zusätzlichen) Einblutungen in die Darmwand [2, 13, 17], ein Befund, der sich bei einem der hier beschriebenen Fälle ebenfalls zeigte. Dabei ist anzumerken, dass bei der Leichenschau und der Obduktion makroskopisch nicht immer sicher erkennbar ist, ob es sich bei derartigen Befunden um vital oder postmortal entstandene Befunde handelt.
Es ist bekannt, dass vital entstandene Einblutungen in die Darmwand bei anderen Todesursachen (z. B. Darmischämien, Gerinnungsstörungen, Schockgeschehen unterschiedlicher Genese) beobachtet werden können. Weiter finden sich Berichte über Einblutungen in die Darmwand bei Todesursachen mit äußerer Gewalteinwirkung wie Erwürgen, Erdrosseln und bei einer Halsstichverletzung [10, 11]. Auch bei Unterkühlungen sind Einzelfälle mit Einblutungen in die Darmwand beschrieben worden [8]. Die Unspezifität dieses Befundes ist mit der Funktion des Darmes als Schockorgan zu erklären.
Über die Ursache von entsprechenden Befunden bei Erhängten, die makroskopisch wie vitale Darmwandeinblutungen imponieren, finden sich in der Literatur verschiedene Erklärungsansätze. Da Fäulnisveränderungen in früheren Studien zu Einblutungen in die Darmwand bei Erhängten nicht festgestellt wurden [2, 13, 17], ist ein Entstehen der Befunde durch Fäulnis nicht plausibel. Auch die beiden oben beschriebenen Fälle wiesen keine wesentlichen Fäulnisveränderungen auf.
Aus Sicht der Autoren sind die in den beiden oben beschriebenen Fällen bei der Obduktion makroskopisch festgestellten rektalen Blutungen auf eine Blutstauung durch Hypostase bei sitzender Position der beiden atypisch Erhängten zurückzuführen. So wiesen beide Leichen ein entsprechend einer sitzenden Position ausgebildetes Totenflecksystem auf, was mit den in den Ermittlungsberichten der Kriminalpolizei beschriebenen und teilweise fotodokumentierten Auffindesituationen zu vereinbaren ist. Es wurde sowohl makroskopisch als auch histologisch eine ausgeprägte Blutstauung im Plexus venosus rectalis am Übergang vom After in den Analkanal festgestellt. Die kleinen Verletzungen der Analschleimhaut sind durch den Blutaustritt bei erhöhtem hypostatischem Druck, ggf. in Kombination mit beginnenden autolytischen Veränderungen der Mukosa, zu erklären. Fall 2 zeigte histologisch zusätzlich zu der Blutstauung im Plexus venosus rectalis Einblutungen in Form von Ansammlungen freier Erythrozyten in der Schleimhaut und übrigen Wand des Analkanals. Diese sind durch einen Blutaustritt aus dem Plexus venosus rectalis bei erhöhtem hypostatischem Druck erklärbar. Dass Hypostase und damit die Position des Leichnams zu einer Entstehung von postmortalen Einblutungen in Haut, Schleimhäute und Gewebe (postmortale hypostatische Hämorrhagien) führen kann, ist grundsätzlich bekannt [14]. Weiter wurde auch in anderen Fällen von Einblutungen in die Darmwand und das Rektum bei Erhängten eine atypische Erhängungssituation (teilweise in hockender und knieender Position) beschrieben [2].
Eine mögliche Vitalität von Einblutungen in die Darmwand und in das Rektum bei Erhängten wurde in vorherigen Arbeiten mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert [2, 17]. Aus Sicht der Autoren sollten die rektalen Befunde nicht als Vitalitätszeichen gewertet werden, da ein postmortales Entstehen durch Hypostase plausibel ist.
Um postmortale hypostatische Hämorrhagien im Rektum von traumatischen Blutungen abgrenzen zu können, sollten neben einer entsprechenden Präparation bei der Obduktion (Entnahme der Beckenorgane mitsamt des Afters und der perianalen Haut) histologische Untersuchungen zum Nachweis der Blutstauung im Plexus venosus rectalis und molekulargenetische Untersuchungen zum Ausschluss von Fremd-DNA in der Analregion erfolgen.
Berichte über Einblutungen der Hoden bei Erhängten finden sich in der Literatur bisher nicht. Als Ursache für die Einblutung in einen Hoden ist ebenso am ehesten ein postmortaler Blutaustritt bei hypostatischem Druck in den Gefäßen anzunehmen.
Fazit für die Praxis
Bei auffälligen rektalen Befunden bei Erhängten (Verdacht auf Einblutungen und oberflächliche Schleimhautverletzungen mit Blutaustritt), die auch Folgen sexueller Handlungen sein könnten, ist die Kenntnis über die Auffindesituation des Leichnams für eine Interpretation der Befunde essenziell. Insbesondere bei atypischem Erhängen in sitzender Position ist an ein postmortales Entstehen der Befunde durch Hypostase zu denken. Bei solchen Befunden sollten Abstriche für evtl. molekulargenetische Untersuchungen entnommen werden, die zum Ausschluss von Fremd-DNA molekulargenetisch untersucht werden sollten. Bei der Sektion empfehlen sich zur besseren Darstellung der Befunde eine Entnahme der Beckenorgane mitsamt des Afters und der perianalen Haut und ein von der Haut/Schleimhaut aus geführter Einschnitt in den Übergang vom After in den Analkanal, da eine Blutstauung hier in einigen Fällen auch makroskopisch gut sichtbar sein kann. Weiter sollten histologische Untersuchungen dieser Region zur Absicherung der Befunde erfolgen.
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Basner, A., Hildebrandt, J., Koch, K. et al. Rektale Blutungen beim Erhängen – seltene Befunde mit Verwechslungsgefahr. Rechtsmedizin 33, 137–142 (2023). https://doi.org/10.1007/s00194-022-00590-0
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