Aufklärungsinhalte aus Sicht der Patienten und der Ärzte
Im Rahmen einer Aufklärung, so auch für eine Computertomographie, soll der Patient nach § 630e BGB Absatz 1 über „Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihrer Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose“ in verständlicher und angemessener Weise informiert werden [3]. Bei der CT sind die Patienten neben dem Untersuchungsablauf und der Strahlenexposition auch über die teils seltenen Risiken, die bei der Verwendung von Kontrastmittel bestehen aufzuklären [7, 19]. Dazu gehören vor allem allergische Reaktionen, Nierenschädigungen oder Schilddrüsenfunktionsstörungen [11, 14, 23]. Diese wichtigen Punkte sollten folglich allen Patienten nach der Aufklärung bekannt sein. In der vorliegenden Befragung zeigte sich jedoch eine teilweise schlechte Erinnerungsfähigkeit der Patienten in Bezug auf die Aufklärungsinhalte.
So erinnerte sich beispielsweise nur etwas mehr als ein Drittel der Patienten an eine Aufklärung hinsichtlich einer möglichen Schilddrüsenfunktionsstörung oder nur knapp mehr als die Hälfte an eine Aufklärung über eine Nierenfunktionsstörung durch eine Kontrastmittelgabe. Die bei allen Kategorien etwas bessere Erinnerungsfähigkeit der Klinikpatienten im Vergleich zu den Teilnehmern der Online-Befragung ist sicherlich im engen zeitlichen Zusammenhang der Abfrage der erinnerten Inhalte mit dem eigentlichen Aufklärungsgespräch bei den Klinikpatienten zu sehen.
Betrachtet man die Merkfähigkeit hinsichtlich der Aufklärungsinhalte in den verschiedenen Altersgruppen, fällt eine mit dem Alter zunehmend schlechtere Merkfähigkeit auf. Lediglich im Hinblick auf den Aufklärungsinhalt „Strahlenbelastung/Strahlenrisiko“ zeigten sich keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Altersgruppen.
In der vorliegenden Befragung klärten die meisten befragten Ärzte vor allem über die Nebenwirkungen von Kontrastmitteln auf. Über mögliche Alternativen und die Notwendigkeit der Untersuchung wurde weniger detailliert aufgeklärt, was sich auch in den Ergebnissen der Patientenbefragung widerspiegelte. An eine Information über alternative Untersuchungsmöglichkeiten erinnerten sich rund 92 % aller Patienten nicht. Die Aufklärung über Alternativen ist insbesondere bei onkologischen Patienten mit wiederkehrenden Schnittbildgebungen wichtig [10, 29]. Eine Ursache besteht möglicherweise darin, dass die rechtfertigende Indikation für die Durchführung der Untersuchung überwiegend bereits vor der Aufklärung gestellt wurde und die Abwägung gegenüber alternativen Methoden ebenfalls bereits erfolgt ist. Weiterhin zeigte die Befragung, dass sich zwischen 39,3 % (Klinik-Befragung) und 34,9 % (Online-Befragung) der Teilnehmer nicht an eine Aufklärung über die Strahlenbelastung erinnerten. In einer Befragung von Rodriguez et al. äußerten 73,5 % der Patienten den Wunsch nach einer Diskussion über das Strahlenrisiko [18]. Befragungen von Ärzten konnten in diesem Zusammenhang zeigen, dass die Einschätzung und das Bewusstsein bezüglich der Strahlenbelastung auch die aufklärenden Ärzte häufig vor eine Herausforderung stellt [9, 12, 30].
Merkfähigkeit und Möglichkeiten zur Verbesserung
Als Merkfähigkeit bezeichnet man allgemein die Fähigkeit eines Menschen, sich an zuvor aufgenommene Informationen zu erinnern. Da der Mensch ein begrenztes Kurzeitgedächtnis besitzt, ist es nicht leicht, Informationen längerfristig zu behalten. Dieser allgemeine Grundsatz gilt auch für Aufklärungsgespräche für eine CT-Untersuchung. Während eines Gesprächs, so auch in einem Aufklärungsgespräch, muss der Zuhörer direkt entscheiden, welche Inhalte er versteht, als entscheidend ansieht und zu welchen Themen er gegebenenfalls durch gezielte Rückfragen genauere Informationen erhält. Durch eine solche Vertiefung und Wiederholung von Informationen kann sich die Merkfähigkeit verbessern. Zusätzlich können visuelle und akustische Reize dabei helfen, sich aufgenommene Informationen besser und länger zu merken.
Im medizinischen Kontext könnten PC- bzw. Tablet-basierte Aufklärungen eine Möglichkeit zur Verbesserung der Merkfähigkeit der Patienten hinsichtlich der Aufklärungsinhalte sein. So konnten Rowbothan et al. in ihrer Studie zur Aufklärung für eine Studienteilnahme eine bessere Merkfähigkeit der Patienten durch eine Tablet-basierte Aufklärung im Vergleich zu einer klassischen schriftlichen Variante erreichen [20]. Durch den unterstützenden Einsatz von PCs oder Tablets mit Videos in verschiedenen Sprachen und der Möglichkeit, sich Teile wiederholt anzusehen, könnte die Aufklärung der Patienten zudem individualisiert werden.
Kritik der Patienten und Ärzte
Interessant ist, dass die aufklärenden Ärzte annahmen, dass die Texte der Aufklärungsbögen von den Patienten nur zu etwa einem Drittel gelesen werden und keiner der Teilnehmer glaubte, dass die Patienten den Text vollständig verstehen. Von den Patienten werden häufig die Sprache und die verwendeten Fachbegriffe kritisiert. Bei der Aufklärung und Information der Patienten sollte daher auf eine leicht verständliche Sprache ohne Fachbegriffe geachtet werden [8].
Arbeitsbelastung der Ärzte durch Aufklärungen
Nach der vorliegenden Befragung klärte über ein Drittel der befragten Ärzte mehr als 10 Patienten pro Tag auf. Der Maximalwert lag bei 35 Patientenaufklärungen pro Tag. Die vorliegende Befragung verdeutlicht, dass die Ärzte durch die Anzahl und den Umfang der Aufklärung ein zeitliches/organisatorisches Problem haben. So hatten 94,5 % der radiologisch tätigen Teilnehmer angegeben, dass die Aufklärungen sie stark oder sehr stark in ihrem Arbeitsablauf beeinträchtigen. Dies liegt sicherlich teils auch an der zusätzlichen ausführlichen Dokumentation des Ausklärungsgesprächs. Schlechtweg et al. verglichen in ihrer Studie eine Tablet-basierte Aufklärung vor einer Magnetresonanztomographie (MRT) mit der klassischen schriftlichen Form [21, 22]. Neben dem Vorteil der digitalen Speicherung zeigte sich in der Tablet-basierten Gruppe zudem eine lückenlose Beantwortung der Gesundheitsfragen, wohingegen 11 % der schriftlichen Aufklärungen unvollständig waren. Um den mündlichen Teil des Aufklärungsgesprächs zu dokumentieren, sollen schriftliche Anmerkungen auf dem Aufklärungsbogen gemacht werden. Durch die Möglichkeit, diese über eine Tastatur am PC oder Tablet einzugeben, könnte neben einer vereinfachten Dokumentation zusätzlich das Problem der häufig schwer lesbaren ärztlichen Handschrift umgangen werden [6, 17, 24].
Delegation der Aufklärung
Nach § 630e Absatz 2 BGB muss eine Aufklärung „mündlich durch den Behandelnden oder eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt“ [3]. Die Delegation einer Aufklärung an nichtärztliches Personal ist nicht zulässig. Eine Delegation an einen anderen Arzt ist grundsätzlich möglich. Allerdings muss dieser, wie im wie in § 630e [2] formuliert, über die notwendige Qualifikation verfügen [5]. In vielen Krankenhäusern ist es Realität, dass auch fachfremde Ärzte die Patienten für eine CT-Untersuchung aufklären. Aus diesem Grund haben sich auch Nichtradiologen an dieser Befragung beteiligt. Auch wenn erfahrene Nichtradiologen die Risiken einer radiologischen Untersuchung sicherlich gut einschätzen und die Aufklärung gewissenhaft durchführen, ist diese aus juristischer Sicht nur begrenzt delegationsfähig. Den delegierenden Arzt, im Fall einer CT-Aufklärung also den Radiologen, treffen hierbei Kontroll- und Überwachungspflichten. So hat er sicherzustellen, dass der betraute Arzt seiner Pflicht ordnungsgemäß nachkommt, um haftungs- und strafrechtliche Folgen zu vermeiden [5].
Akzeptanz technischer Neuerungen
Der letzte Teil der Befragung beschäftigte sich mit der Akzeptanz technischer Neuerungen bei der Aufklärung. Hier zeigte sich über alle Altersstufen eine große Bereitschaft, z. B. mithilfe von Videos und Animationen über die Computertomographie aufgeklärt/informiert zu werden. Ein sehr großer Teil, insgesamt 88,7 % der Teilnehmer, würde diese Möglichkeit nutzen. Immerhin 74 % der Teilnehmer würden die Gesundheitsfragen am Tablet oder PC beantworten. Besonders deutlich ist das Ergebnis der Befragung unter den Ärzten. 95,3 % der ärztlichen Teilnehmer würden die Aufklärung von Patienten mithilfe von interaktiven Videos und Animationen und sogar 98,8 % die Beantwortung der Gesundheitsfragen am Tablet oder PC befürworten.
Ein möglicher Ansatzpunkt zur Verbesserung der in dieser Studie genannten Probleme ist in der Aufklärung mit Hilfe von Videos zu sehen, die verständlich und anschaulich entsprechend der Erwartungen/Bedürfnisse der Patienten gestaltet werden können. Der Einsatz solcher Informationsvideos zusammen mit Tablet‑/PC-gestützten Aufklärungsbögen könnten neben einer Vereinfachung der Dokumentation auch zu einer besseren Information der Patienten und einer Entlastung der aufklärenden Ärzte führen.