Unser Fall unterstreicht nochmals deutlich, dass alle Patienten, die sich mit subakuten neurologischen Symptomen, auch wenn diese auf das PNS beschränkt zu sein scheinen, ausführlich neurologisch untersucht werden sollten. Letztlich waren bei der Patientin mehrere Organsysteme durch die GPA betroffen. Dazu zählen PNS, ZNS, obere Atemwege, untere Atemwege sowie rechtes Ohr. Die weiteren Befunde aus entzündlichem Liquor, intrazerebralen Gefäßkaliberschwankungen und hoch spezifischen positiven Proteinase-3-Antikörpern [5, 6] unterstützten die Diagnose.
Konsentierte diagnostische Kriterien für die Diagnosestellung einer GPA existieren bis dato nicht [7]. 2012 wurde die Nomenklatur der systemischen Vaskulitiden revidiert [8, 9]. Nach diesen revidierten Chapel-Hill-Kriterien erfolgt weiterhin eine Einteilung nach Gefäßgröße. Während beispielsweise eine Riesenzellarteriitis oder Takayasu-Arteriitis den Großgefäßvaskulitiden zugerechnet werden, gehören die ANCA-assoziierten Vaskulitiden (AAV) zu den Kleingefäßvaskulitiden. Bei den AAVs unterscheidet man wiederum die Granulomatose mit Polyangiitis (GPA; Wegener) von der eosinophilen Granulomatose mit Polyangiitis (EGPA; Churg-Strauss) und der mikroskopischen Polyangiitis (MPA; [8, 9]). Positive Befunde für Proteinase-3-Antikörper, wie im geschilderten Fall, oder aber auch Myeloperoxidaseantikörper erleichtern die Zuordnung zu den AAVs [5, 6]. Proteinase-3-Antikörper sind dabei hinweisend für das Vorliegen einer GPA, während Myeloperoxidaseantikörper eher mit einer EGPA oder MPA assoziiert sind [7]. Während die GPA insbesondere obere und untere Atemwege befällt, finden sich bei der EGPA erhöhte Anteile an eosinophilen Leukozyten im Blut und in der Histologie. Dies war im vorliegenden Fall nicht gegeben.
Prinzipiell ist beim Verdacht auf eine Vaskulitis der Nachweis in einer Biopsie anzustreben. Hierfür eignen sich insbesondere der HNO-Trakt, aber auch Nieren, Haut oder Nerven bei entsprechendem Befall. Im vorliegenden Fall konnte durch eine Septumbiopsie eine Gefäßentzündung gesichert werde. Aber selbst wenn eine Biopsie keinen eindeutigen Befund bringt oder nicht durchgeführt werden kann, ist bei entsprechender Antikörperkonstellation und entsprechenden Symptomen eine AAV weiterhin möglich und sollte nicht zu einer Therapieverzögerung führen [7]. Trotz der bei unserer Patientin vorliegenden Schwerpunktneuropathie verzichteten wir auf eine zusätzliche Nervenbiopsie aufgrund der bereits erhobenen Befunde.
Neurologische Manifestationen (Tab. 1) bei einer GPA sind grundsätzlich selten bei Erstmanifestation, nehmen aber im Erkrankungsverlauf deutlich zu. In einer retrospektiven Analyse von GPA-Patienten fanden sich im Verlauf bei immerhin 11,7 % der GPA-Patienten ZNS-Symptome, wohingegen in einer prospektiven Analyse eine Beteiligung des peripheren Nervensystems bei bis zu 44 % der Patienten zu beobachten war [3, 10]. Neben Kopfschmerzen, akuten neurologischen Ausfällen jeder Art, Hirnnervenausfällen (auch bilateral) und subakut auftretenden peripheren Dysästhesien oder Paresen zählen auch Hörminderungen oder Sehstörungen oder ein zentraler Diabetes insipidus zu möglichen zentralen oder peripheren neurologischen Manifestationen. In der MRT sind sowohl der Nachweis akuter Schlaganfälle als auch ausgedehnte ältere Marklagergliosen wie im berichteten Fall möglich [3]. Zusätzlich können Zeichen einer Schwerpunktneuropathie (als vaskulitische Neuropathie) in der Neurographie nachweisbar sein [10, 11]. Die Hirnnervenausfälle können durch eine Granulomatose der basalen Hirnstrukturen verursacht werden [4], was bei unserer Patientin aber nicht der Fall war.
Tab. 1 Mögliche neurologische Manifestationen und diagnostische Schritte bei Granulomatose mit Polyangiitis [3, 7] Da die Prävalenz neurologischer Symptome im Erkrankungsverlauf der GPA deutlich zuzunehmen scheint, ist die Kenntnis dieser Entität für uns Neurologen essenziell. Eine immunsuppressive Therapie sollte je nach Schwere der Symptome und Ausprägung des Organbefalls eingeleitet werden. Für die Remissionsinduktion kommen entsprechend der rheumatologischen S1-Leitlinie für die AAVs zusätzlich zu Glukokortikoiden sowohl Cyclophosphamid als auch Rituximab infrage [7].