Ausgehend von einer Zusammenschau international existierender Monitoringsysteme wurden Rahmenbedingungen abgeleitet, unter denen ein solches System im Routinebetrieb umgesetzt werden kann.
Trotz der Heterogenität etablierter Verfahren ist es Konsens, dass ein nutzbringend operierendes Monitoringsystem ein den klimatischen Bedingungen, soziodemografischen Strukturen und dem jeweils geltenden Normensystem angepasstes Vorgehen umfassen soll. Eine kritiklose Übernahme der Verfahrensweisen anderer Systeme, etwa des Euro-MOMO-Algorithmus, erschien damit weder sinnvoll noch zielführend. Der MOMO-Algorithmus schätzt Exzesssterbefälle aus wöchentlich zusammengefassten Sterbedaten, die Referenzperioden werden aus relativ kurzen Anteilen aus den meteorologischen Frühlings- und Herbstmonaten entnommen [18]. Unter Berücksichtigung meteorologischer und medizinisch-klinischer Expertise wurde hier dagegen einem anderen Ansatz gefolgt, der vorsieht, die Erwartungswerte anhand des Sterbegeschehens während der Sommermonate zu schätzen. Dadurch ist gewährleistet, dass das Verfahren das tatsächliche Sterbegeschehen in den Sommermonaten berücksichtigt. Im Ergebnis schätzt dieses Verfahren eine Basislinie auf der Grundlage empirisch beobachteter Fallzahlen und nicht auf der Grundlage statistischer Modellierung aus Ausschnitten von Daten aus Frühlings- und Herbstmonaten. Das beschriebene Bereinigungsverfahren eliminiert dabei die verzerrenden Einflüsse zurückliegender Sterblichkeitsexzesse. Dadurch grenzt sich das hessische Monitoringsystem auch von jenem in Baden-Württemberg ab. Letzteres schätzt Erwartungswerte auf Basis einer Auswahl einzelner Monate aus einer langen Zeitperiode unter der Annahme, dass diese das von Hitze unbeeinflusste Sterbegeschehen repräsentieren. Anders als in Hessen beinhaltet das baden-württembergische System keine statistische Exzessgrenze, sondern weist die Summe der während der Sommermonate über der Basislinie liegenden Sterbefälle als hitzebedingten Exzess aus. Darüber hinaus ist darin auch keine Temperaturschwelle integriert, ab deren Überschreiten von einem hitzebedingten Exzess gesprochen wird. In Relation zu diesem Vorgehen erscheinen die hessischen Befunde aufgrund des restriktiveren Exzesskriteriums als konservativer, zugleich vor dem Hintergrund der Temperatur als Expositionsvariable als intuitiver.
Das entwickelte Monitoringsystem weist Limitationen auf. Zunächst erscheint die Annahme eines hinsichtlich Gesamtfallzahl und Jahresgang relativ konstanten Sterbegeschehens, obgleich für fünfjährige Zeitintervalle plausibel, als kritisch, denn über längere Beobachtungszeiträume zeigt sich ein Trend zunehmender Sterbefallzahlen als natürliche Folge demografischer Alterung [23]. Damit besitzt der Algorithmus, der die erwarteten Fallzahlen aus historischen Referenzperioden tendenziell unterschätzt, Verzerrungspotenzial in Richtung einer systematischen Überschätzung der Exzesssterbefälle. Der Einfluss auf die Ergebnisse ist nach Auffassung der Autoren jedoch zu vernachlässigen, da eine lediglich 5 Jahre umfassende, prospektiv mitlaufende Referenzperiode zur Erwartungswertschätzung herangezogen wird, durch die eine „lernende“ Basislinie mit sukzessive sich vergrößernden Erwartungswerten geschätzt wird. Aus methodischer Sicht wäre eine nach demografischen Kriterien wie etwa dem Alter adjustierte Auswertung wünschenswert, setzt bei tagesgenauen Sterbedaten allerdings die Kenntnis der Populationsgröße in gleicher zeitlicher Auflösung voraus. Die Verwendung des Mittelwertes der Populationsgröße würde eine Vergröberung bedeuten, in deren Folge Fehleinschätzungen der Anzahl der Exzesssterbefälle im Kontext insgesamt recht kleiner Fallzahlen wahrscheinlich wären. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der hier dargestellte Algorithmus die Anzahl an Exzesssterbefällen und Exzesstagen aufgrund der Kombination aus statistischer Exzessschwelle und einer Temperaturschwelle eher konservativ schätzt. Da ein sinnvolles und valides externes Kriterium derzeit nicht existiert, bleibt unklar, ob diese konservative Schätzung tatsächlich in relevantem Umfang zu einer Unterschätzung der hitzebedingten Todesfälle führt. Hinzu kommt das Problem eingeschränkter Attribuierbarkeit, das, zumal in Unkenntnis der Todesursachen, eine zweifelsfreie Zuschreibung eines durch den Algorithmus signalisierten Exzesssterbefalls als Fall, der tatsächlich durch Hitzeeinfluss hervorgerufen wurde, unmöglich macht. Eine solchermaßen limitierte Attribuierbarkeit ist, insbesondere aufgrund der Komplexität der Zusammenhänge, daher ein lediglich anteilig mittels Plausibilitätsannahmen auflösbares Problem. Eine Bewertung der Präzision der Schätzungen für die erwarteten Sterbefälle erscheint problematisch, da bei Angabe eines Konfidenzbereiches relevante weitere zu zusätzlicher Unsicherheit führende Faktoren (z. B. urlaubsbedingte Fluktuationen, Unfallgeschehen durch Krafträder durch höhere Nutzungsfrequenz im Sommer) unberücksichtigt blieben und eine Sicherheit vorgetäuscht würde, die in Wirklichkeit nicht gegeben ist.
Gemäß der Prämisse, ein für alle Akteure gut nachvollziehbares und akzeptables Verfahren zu entwickeln, basiert der Algorithmus auf einem recht einfachen statistisch-methodischen Ansatz. Demgegenüber sind in anderen Monitoringsystemen anteilig komplexere statistische Auswertungsroutinen, etwa regressionsbasierte Schätzungen der Erwartungswerte, implementiert. Von der Überlegenheit eines komplexen im Vergleich zu einem weniger komplexen Ansatzes kann jedoch nicht pauschal ausgegangen werden [24]. Der Algorithmus soll aufgrund seiner Einfachheit und guten Interpretierbarkeit insbesondere den Akteuren des öffentlichen Gesundheitsdienstes entgegenkommen.
Das hier vorgestellte Verfahren repräsentiert das vorläufige Ende eines Entwicklungsprozesses, in dem statistische, epidemiologische, medizinische sowie meteorologische Aspekte berücksichtigt wurden. Es ist an die Verfahrensweisen internationaler Systeme angelehnt und berücksichtigt zugleich die spezifischen hessischen Gegebenheiten, die etwa aus der Heterogenität der in Hessen gegebenen klimatischen Bedingungen resultieren. Als Ergebnis eines Prozesses des Suchens und Erprobens verschiedener Ansätze konnten wesentliche Entscheidungen zur Gestaltung des Algorithmus aus den Auswertungen der empirischen Daten heraus begründet werden. Andererseits ist ein Mortalitätsmonitoring nicht ohne epidemiologische, medizinische sowie demografische Plausibilitätsannahmen und Setzungen möglich.
Die Robustheit und Praktikabilität des entwickelten Algorithmus soll im Routinebetrieb getestet und fortlaufend evaluiert werden. So ist z. B. zu prüfen, ob die Beschränkung des durch das Monitoringsystem beobachteten Zeitraums (Juni bis August) ggf. zu kurz ist, um das hitzebedingte Sterbegeschehen vollständig erfassen zu können. Das hier vorgestellte System ist demzufolge zukünftig dahin gehend zu überprüfen, ob eine Ausweitung des Zeitraums um die Monate Mai und September von Nutzen sein kann. Darüber hinaus sollte die Frage, inwiefern eine wie im Rahmen der Pilotstudie vorgenommene Regionalisierung der Exzessschätzung sinnvoll ist, Gegenstand der Evaluation sein. Durchaus könnte der aus den Befunden entnommene vorsichtige Hinweis unterschiedlich starker Betroffenheit in den beiden Regionen ein Argument für eine regionale Betrachtung sein. Hier eröffnet sich zukünftiger Forschungsbedarf, der neben einer langfristigen, physiologischen Adaptionsfähigkeit auch regionale Unterschiede individuellen Verhaltens wie etwa Verschattungspraktiken zur Kühlung von Innenräumen oder die Konformität mit Empfehlungen zur Verhaltensanpassung (ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Meidung körperlicher Aktivität im Freien) adressiert. Darüber hinaus erscheint auch von besonderer Relevanz, das Hitzemanagement von Institutionen wie Kindertagesstätten, Schulen oder Altenpflegeeinrichtungen unter dem Aspekt regionaler Differenzierung stärker in den Blick zu nehmen.
Die Auswerteprozeduren sind so angelegt, dass tagesgenaue Daten verarbeitet und zeitnahe Analysen des Sterbegeschehens erfolgen können. Tagesgenaue Sterbedaten können unter den in Hessen derzeit geltenden Datenflusswegen jedoch nicht in „Echtzeit“ bereitgestellt werden. Gemäß Personenstandsgesetz (PStG) ist ein Todesfall spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag an das zuständige Standesamt zu melden, wo er nach Prüfung und Beurkundung in das Sterberegister aufgenommen wird. Die Todesfälle werden anschießend an die zentrale Dateneingangsstelle (Bayern) und an das zuständige Gesundheitsamt bzw. weitere Behörden übermittelt [25]. Zur Bearbeitung werden die Daten von Bayern aus an die zentrale Daten-Verarbeitungsstelle in Thüringen weitergeleitet und durch die Statistischen Landesämter ausgewertet. Durch primäre Aufnahme und Prüfung laufen die Daten mit einer gewissen Verzögerung auf, wobei aber bereits in der Folgewoche über 90 % aller Sterbefälle erfasst sind. Für ein zeitnahes Monitoring sollten die bestehenden Datenflussstrukturen so angepasst werden, dass eine Übermittlung aktueller Daten mindestens auf wöchentlicher Ebene erfolgen kann. Darüber hinaus bedarf es einer Anbindung an eine Institution, die neben der infrastrukturellen und EDV-technischen Umgebung auch die Verfügbarkeit epidemiologischer Expertise für die Interpretation der Auswertungsergebnisse sicherstellen kann.
Während in den meisten existierenden Verfahren Konzepte von Hitzeperiode bzw. Hitzewelle insbesondere über Kriterien wie Ausmaß und Dauer der Hitzeexposition entwickelt wurden (vgl. etwa [10, 13, 26]), wurde hier auf die Einführung einer Mindestdauer des Vorliegens hoher Außentemperaturen zur Definition eines Hitzeereignisses verzichtet, zumal hohe Temperaturen und ansteigende Sterbefallzahlen zeitlich eng zusammenhängen. Unklar bleiben etwa auch der Einfluss kühlerer Tage, die unmittelbar auf heiße Tage folgen, sowie der Einfluss von Hitzeereignissen mit langer Dauer. Aus diesem Grund wurde der Ansatz verfolgt, jeden Tag mit einer hohen Tagesmitteltemperatur als singuläres, potenziell bedeutsames Hitzeereignis aufzufassen.