Obwohl Akutschmerzdienste in zahlreichen Kliniken Deutschlands eingerichtet sind, besteht eine erhebliche Heterogenität bezüglich der Patientenversorgung, Organisation, personellen Besetzung und Qualifikation [2]. In einer Auswertung von Daten aus dem Register Qualitätsverbesserung in der postoperativen Schmerztherapie (QUIPS) von 138 Kliniken Deutschlands zeigte sich eine große Heterogenität in der Qualität der Versorgung und damit ein erheblicher Verbesserungsbedarf in der postoperativen schmerzmedizinischen Betreuung unserer Patienten [5]. Diese Diskrepanz wird besonders deutlich, wenn man sich nicht nur die postoperative, sondern auch die nichtoperative schmerzmedizinische Versorgung anschaut [1]. Daten von 25 deutschen Kliniken und 999 nichtoperativen Patienten wiesen bei 47 % dieser Patienten auf eine unzureichende Analgesie und bei 41 % auf keine analgetische Therapie trotz nichtakzeptabler Schmerzen hin [1, 3]. Auch war die Reaktionszeit von Ärzten und Pflegenden im Vergleich zur Chirurgie deutlich verlängert, wenn Patienten sich wegen Schmerzen meldeten [1, 3].

In diesem Kontext ist der durch die Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) initiierte G‑BA-Beschluss zu einer leitliniengerechten Versorgung in der Akutschmerzversorgung zu sehen. Die Autoren des aktuellen Beitrags [6] geben einen exzellenten Überblick über die Hintergründe und die Entstehung, wie es zu diesem G‑BA-Beschluss gekommen ist, und erläutern die daraus ableitbaren Konsequenzen für die Praxis im Krankenhaus.

Der G‑BA-Beschluss stellt die Chance zur Etablierung leitliniengerechter Akutschmerzversorgung dar

Die darin aufgeführten Maßnahmen entsprechen den Empfehlungen der gerade publizierten und durch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) koordinierten S3-Leitlinie „Behandlung akuter perioperativer und posttraumatischer Schmerzen“ [4]. Die Empfehlungen zur Erstellung interdisziplinärer Rahmenvereinbarungen und schriftlicher indikationsspezifischer Therapiekonzepte, zum Vorhalten von Akutschmerzdiensten oder vergleichbaren Organisationsstrukturen sowie zur regelmäßigen Schmerzerfassung und -dokumentation besitzen den höchsten Empfehlungsgrad A [4]. Das Vorhalten von Schmerzdiensten oder vergleichbaren Strukturen wird im Begleittext der Leitlinie sowohl mit Hinweisen auf ein verbessertes Therapieergebnis als auch mit der Erhöhung der Sicherheit bei der Durchführung komplexer Analgesieverfahren begründet [4].

Letztendlich stellt die beschlossene Vorgabe des G‑BA für viele Kliniken, in denen bisher kein Akutschmerzdienst etabliert ist, erstmals eine realistische Chance dar, solche Strukturen einzuführen. Die DGAI-Empfehlungen [2] sollten als Grundlage für die Konzeption genutzt werden, wobei die Ausgestaltung von den durchgeführten Operationen, den angewendeten Therapieverfahren und der Größe der Einrichtung abhängt.