„Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ hatte ich schon in der Ankündigung der Rubrik „Bild und Fall“ geschrieben [1]. Die stets reichlich bebilderten Ausgaben dokumentieren den Anspruch der Zeitschrift Medizinische Klinik – Intensivmedizin und Notfallmedizin, Ihnen als Leser klinische und wissenschaftliche Inhalte durch anschauliche Beiträge nahezubringen. Einen Teil dieses täglichen klinischen Bedarfs stellen die Autoren in diesem Leitthemenheft vor. Dabei werden u. a. die aktuellen klinischen Highlights, das Polytraumaprotokoll und das „Triple-rule-out“(TRO)-Protokoll in den Beiträgen von Kloth et al. sowie Stoevesandt u. Buerke und ein klinischer „evergreen“, die Radiologie auf der Intensivstation, in den Beiträgen von Schülke et al. und Beer näher beleuchtet.

Radiologische Bildgebung bedeutet stets eine Belastung von Patient und Personal sowie ggf. auch für das Budget. Aus diesem Grund sollte man sich darüber im Klaren sein, was die einzelne Maßnahme für den individuellen Patienten (ggf. auch seinen Bettnachbarn und das Personal) an Belastung bedeutet und welcher Nutzen daraus gezogen werden kann. In diesem Zusammenhang ist die spezielle Belastung des Einzelnen relevant: Das durch Röntgenaufnahmen induzierte Risiko der Tumorentstehung ist bei Kindern und Jugendlichen erheblich größer als bei älteren Personen und bei Frauen größer als bei Männern [4]. Die Strahlendosis der jeweiligen Untersuchungsverfahren sollte demnach zumindest in der Größenordnung bekannt sein (Thoraxübersicht ca. 0,1 mSv, Computertomographie des Thorax ca. 10 mSv). Eine aktuelle Studie berechnet eine intrinsische Wahrscheinlichkeit, durch die Strahlendosis einer TRO-CT an einem Bronchialkarzinom zu erkranken, als <0,5%, beim Mammakarzinom <0,1% [2]. Dies sind niedrige, aber relevante Zahlen. Bei Kindern [4] ist die diagnostische Strahlenexposition, speziell bei wiederholter Untersuchung, besonders zu reflektieren. Nach Beer sind alternative Untersuchungsverfahren wie Magnetresonanztomographie (MRT) und hier besonders der Ultraschall zu erwägen.

Auch der eventuelle Transport in eine radiologische Abteilung kann mit einem Risiko verbunden sein (Diskonnektion, Umlagerung etc.). Die tägliche Indikation „Routineröntgen“ ist daher keine reflektierte, kosteneffektive und sinnvolle Anforderung. Beispielsweise ist in einer retrospektiven Analyse nach chirurgischen Routineeingriffen das Thoraxröntgen bei Aufnahme auf der Intensivstation nur in 12% der Fälle indiziert gewesen [3].

Die Indikation zur Bildgebung muss täglich und individuell gestellt werden.

Schließlich bedingt die Bildgebung jedoch regelmäßig einen erheblichen Informationsgewinn. Neben den erwarteten Befunden sind unerwartete Hinweise oft entscheidend für den klinischen Verlauf. Auch ist die bildliche Dokumentation der Diagnose sowie des Krankheits- oder Therapieverlaufs von forensischer Bedeutung. Dazu ist stets eine schriftliche Befundung unter Kenntnis der klinischen Fragestellung erforderlich.

Bildgebung kann organisatorisch so in Diagnostik und Therapiekonzepte integriert werden, dass mit wenig Aufwand zeitnah relevante Informationen gewonnen werden können. Sowohl das Polytraumaprotokoll von Kloth et al. als auch das TRO-Protokoll von Stoevesandt u. Buerke werden als klinisch relevante Beispiele sehr gut angenommen. Dies belegt die Bedeutung dieser „One-stop-shop“-Bildgebung im schlanken klinischen Diagnostikprozess.

Ihr

Prof. Dr. C.P. Heußel