Zusammenfassung
Bei der Kostenübernahme von privaten Laborleistungen (Privatversicherung, IGeL) kommt es öfters zu Streitigkeiten. Lässt ein Arzt im Auftrag seines Patienten private Laborleistungen durchführen, sollte er ihn vorher über die zu erwartenden Kosten aufklären und den Laborarzt gezielt beauftragen. Ansonsten könnte es sein, dass der Arzt für die Laborkosten einstehen muss, so das Resümee eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH).
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Thomas, A. Vor der Laboruntersuchung steht die Aufklärung. MMW - Fortschritte der Medizin 152, 10 (2010). https://doi.org/10.1007/BF03366250
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