Zusammenfassung
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1.
Bei einem Fall von Tumor der Schädelbasis war es u. a. klinisch zu einer einseitigen Lähmung des N. XI gekommen. Die mikroskopische Untersuchung der Medulla und des Halsmarks ergab folgendes:
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2.
Retrograde Zellveränderungen (Bild der primären ReizungNissls) reichten bis zum IV. Cervicalsegment hinab. Die veränderten Zellen lagen im Segment C4 in der dorsolateralen Vorderhorngruppe, in den Segmenten C1–C3 in der ventrolateralen Gruppe. Oberhalb der Pyramidenkreuzung lagen die veränderten Zellen ungefähr auf der Verbindungslinie zwischen Zentralkanal und Nuclei supraspinales und zeigten die Tendenz oralwärts in medialer Richtung sich dem Zentralkanal zu nähern.
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3.
Es ist anzunehmen, daß die retrograd veränderte Zellsäule das Kerngebiet des N. XI darstellt.
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Stender, A. Über die Abgrenzung des Accessoriuskernes. Z. f. d. g. Neur. u. Psych. 155, 343–346 (1936). https://doi.org/10.1007/BF02865577
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02865577